Rechtsprechung
   OVG Saarland, 05.12.2013 - 2 A 375/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,38515
OVG Saarland, 05.12.2013 - 2 A 375/13 (https://dejure.org/2013,38515)
OVG Saarland, Entscheidung vom 05.12.2013 - 2 A 375/13 (https://dejure.org/2013,38515)
OVG Saarland, Entscheidung vom 05. Dezember 2013 - 2 A 375/13 (https://dejure.org/2013,38515)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,38515) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausfertigung als Abschrift der Urschrift einer gerichtlichen Entscheidung; Anforderungen an den Ausfertigungsvermerk des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle; Heranziehung zur Kostenerstattung im Zusammenhang mit Abbrucharbeiten

  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausfertigung als Abschrift der Urschrift einer gerichtlichen Entscheidung; Anforderungen an den Ausfertigungsvermerk des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle; Heranziehung zur Kostenerstattung im Zusammenhang mit Abbrucharbeiten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Beseitigungsanordnung umfasst auch den Bauschutt!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2014, 1040
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (10)

  • VG Saarlouis, 22.05.2013 - 5 K 1755/12

    Abbruch- und Entsorgungsarbeiten (Kosten der Ersatzvornahme)

    Auszug aus OVG Saarland, 05.12.2013 - 2 A 375/13
    Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 22. Mai 2013 - 5 K 1755/12 - wird zurückgewiesen.

    Dem Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung (§§ 124a Abs. 4, 124 Abs. 1 VwGO) gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts vom 22.5.2013 - 5 K 1755/12 -, mit dem seine Klage gegen den Heranziehungsbescheid des Beklagten vom 14.2.2012 hinsichtlich der Zusammenhang mit dem vollständigen Abbruch eines vormals auf seinem Grundstück Parzelle Nr. 209/2 in Flur 8 der Gemarkung W befindlichen Wohngebäudes entstandenen Kosten abgewiesen wurde, kann nicht entsprochen werden.

    Deshalb nur zur Ergänzung: Die beim Verwaltungsgericht verwahrte Urschrift des am 22.5.2013 verkündeten Urteils - 5 K 1755/12 - ist, wie eine Einsichtnahme ergeben hat, in der in der Ausfertigung beurkundeten Weise handschriftlich unterzeichnet.

  • OVG Saarland, 03.02.2010 - 2 A 407/09

    Abbruch eines Gebäudes im Wege des sofortigen Vollzuges; Kostenerstattung

    Auszug aus OVG Saarland, 05.12.2013 - 2 A 375/13
    Die Anordnungen fallen in den Bereich der gesetzlichen Befugnisse der Bauaufsichtsbehörde, zu deren "vornehmsten Aufgaben" seit jeher die Kontrolle der von § 13 Abs. 1 Satz 1 LBO 2004 geforderten Standsicherheit von Gebäuden und gegebenenfalls ein Tätigwerden zur Abhilfe sich aus einer im Einzelfall fehlenden Stabilität mit entsprechendem Gefährdungspotential für Leib und Leben von Personen gehört.(vgl. etwa Bitz/Schwarz/Seiler-Dürr/Dürr, Baurecht Saarland, 2. Auflage 2005, Kp. VIII Rn 122, VG des Saarlandes, Beschluss vom 5.1.1989 - 2 F 67/88 -, ebenso OVG des Saarlandes, Beschluss vom 3.2.2010 - 2 A 407/09 -, BRS 76 Nr. 208) Ob hinsichtlich der Regelungsbefugnis der Bauaufsicht speziell beim Erlass von Beseitigungsanordnungen auch in diesen Fällen auf die Generalklausel des § 57 Abs. 2 LBO 2004 zurückzugreifen ist, oder ob auch insoweit § 82 Abs. 1 LBO 2004 einschlägig ist, spielt im Ergebnis keine Rolle.(vgl. etwa Bitz/Schwarz/Seiler-Dürr/Dürr, Baurecht Saarland, 2. Auflage 2005, Kp. IX Rn 82, dazu auch Bitz, "Die gemeindliche Beseitigungsanordnung nach § 82a LBO 2008 für im Verfall begriffene Gebäude", SKZ 2009, 262, 263) Diese Anordnungsbefugnis umfasst grundsätzlich ein Verlangen nach Beseitigung des Abbruchmaterials.(vgl. etwa Bitz/Schwarz/Seiler-Dürr/Dürr, Baurecht Saarland, 2. Auflage 2005, Kp. IX Rn 64).

    Schließlich kommt es in dem Zusammenhang anders als in dem der angesprochenen Entscheidung des Senats vom Februar 2010(OVG des Saarlandes. Beschluss vom 3.2.2010 - 2 A 407/09 -, BRS 76 Nr. 208) zugrunde liegenden Sachverhalt auch nicht wesentlich auf die Instandhaltungspflichten des Gebäudeeigentümers nach § 3 Abs. 1 LBO 2004 an.

  • OVG Saarland, 26.01.2009 - 3 D 359/08

    Ersatzvornahme: Kosten einer Beseitigung illegal gelagerter Abfälle; Pflicht zur

    Auszug aus OVG Saarland, 05.12.2013 - 2 A 375/13
    Ähnlich wie im normalerweise mehrstufigen Verfahren zur Durchsetzung einer Ordnungsverfügung(vgl. dazu OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 26.1.2009 - 3 D 359/08 - und vom 16.2.2009 - 3 A 385/08 -) war der Beklagte auch in dem vorliegenden Fall aufgrund der zugespitzten Gefahrensituation, in der weder ein Grundverwaltungsakt erlassen noch ein darauf basierendes Zwangsmittel angedroht werden konnte (§ 19 Abs. 5 Satz 1 SVwVG), nicht verpflichtet, dem Kläger vor der Durchführung der Ersatzvornahme die voraussichtlichen Kosten für die Beauftragung des Unternehmens bekannt zu geben und ihm durch weiteres - auch nur kurzfristiges - Abwarten unter Inkaufnahme der Gefahrensituation Gelegenheit zu geben, sich um eine kostengünstigere Lösung zu bemühen.
  • OVG Saarland, 26.04.2012 - 2 A 133/12

    Anhörungsrüge nach Ablehnung der Berufungszulassung; gerichtliche

    Auszug aus OVG Saarland, 05.12.2013 - 2 A 375/13
    Die Rüge einer unzureichenden Sachaufklärung durch das Verwaltungsgericht in einem anschließenden Berufungszulassungsverfahren (§ 124 Abs. 2 Nr. 5 VwGO) ist kein geeignetes Mittel, um von dem die Zulassung des Rechtsmittels begehrenden Beteiligten in erster Instanz nicht gestellte förmliche Beweisanträge zu ersetzen.(vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 27.5.2013 - 2 A 361/11 -, SKZ 2013, 162, Leitsatz Nr. 5, vom 26.4.2012 - 2 A 133/12 und 2 A 134/12 -, SKZ 2012, 165, Leitsatz Nr. 1, und vom 20.6.2012 - 2 A 411/11 -, SKZ 2012, 185, Leitsatz Nr. 26 = BauR 2013, 442, ständige Rechtsprechung) Schon von daher kann - entgegen der Ansicht des Klägers - in dem Zusammenhang nicht von einer Verletzung des verfassungsrechtlich verankerten Gehörsgebots ausgegangen werden, ohne dass auf die Frage einer Erheblichkeit des Beweisthemas am Maßstab der Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichts eingegangen werden müsste.
  • OVG Saarland, 27.05.2013 - 2 A 361/11

    Nachbarschutz gegen Windkraftanlage

    Auszug aus OVG Saarland, 05.12.2013 - 2 A 375/13
    Die Rüge einer unzureichenden Sachaufklärung durch das Verwaltungsgericht in einem anschließenden Berufungszulassungsverfahren (§ 124 Abs. 2 Nr. 5 VwGO) ist kein geeignetes Mittel, um von dem die Zulassung des Rechtsmittels begehrenden Beteiligten in erster Instanz nicht gestellte förmliche Beweisanträge zu ersetzen.(vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 27.5.2013 - 2 A 361/11 -, SKZ 2013, 162, Leitsatz Nr. 5, vom 26.4.2012 - 2 A 133/12 und 2 A 134/12 -, SKZ 2012, 165, Leitsatz Nr. 1, und vom 20.6.2012 - 2 A 411/11 -, SKZ 2012, 185, Leitsatz Nr. 26 = BauR 2013, 442, ständige Rechtsprechung) Schon von daher kann - entgegen der Ansicht des Klägers - in dem Zusammenhang nicht von einer Verletzung des verfassungsrechtlich verankerten Gehörsgebots ausgegangen werden, ohne dass auf die Frage einer Erheblichkeit des Beweisthemas am Maßstab der Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichts eingegangen werden müsste.
  • OVG Saarland, 20.06.2012 - 2 A 411/11
    Auszug aus OVG Saarland, 05.12.2013 - 2 A 375/13
    Die Rüge einer unzureichenden Sachaufklärung durch das Verwaltungsgericht in einem anschließenden Berufungszulassungsverfahren (§ 124 Abs. 2 Nr. 5 VwGO) ist kein geeignetes Mittel, um von dem die Zulassung des Rechtsmittels begehrenden Beteiligten in erster Instanz nicht gestellte förmliche Beweisanträge zu ersetzen.(vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 27.5.2013 - 2 A 361/11 -, SKZ 2013, 162, Leitsatz Nr. 5, vom 26.4.2012 - 2 A 133/12 und 2 A 134/12 -, SKZ 2012, 165, Leitsatz Nr. 1, und vom 20.6.2012 - 2 A 411/11 -, SKZ 2012, 185, Leitsatz Nr. 26 = BauR 2013, 442, ständige Rechtsprechung) Schon von daher kann - entgegen der Ansicht des Klägers - in dem Zusammenhang nicht von einer Verletzung des verfassungsrechtlich verankerten Gehörsgebots ausgegangen werden, ohne dass auf die Frage einer Erheblichkeit des Beweisthemas am Maßstab der Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichts eingegangen werden müsste.
  • OVG Saarland, 26.04.2012 - 2 A 134/12

    Anforderungen an eine Anhörungsrüge

    Auszug aus OVG Saarland, 05.12.2013 - 2 A 375/13
    Die Rüge einer unzureichenden Sachaufklärung durch das Verwaltungsgericht in einem anschließenden Berufungszulassungsverfahren (§ 124 Abs. 2 Nr. 5 VwGO) ist kein geeignetes Mittel, um von dem die Zulassung des Rechtsmittels begehrenden Beteiligten in erster Instanz nicht gestellte förmliche Beweisanträge zu ersetzen.(vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 27.5.2013 - 2 A 361/11 -, SKZ 2013, 162, Leitsatz Nr. 5, vom 26.4.2012 - 2 A 133/12 und 2 A 134/12 -, SKZ 2012, 165, Leitsatz Nr. 1, und vom 20.6.2012 - 2 A 411/11 -, SKZ 2012, 185, Leitsatz Nr. 26 = BauR 2013, 442, ständige Rechtsprechung) Schon von daher kann - entgegen der Ansicht des Klägers - in dem Zusammenhang nicht von einer Verletzung des verfassungsrechtlich verankerten Gehörsgebots ausgegangen werden, ohne dass auf die Frage einer Erheblichkeit des Beweisthemas am Maßstab der Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichts eingegangen werden müsste.
  • BGH, 28.06.2011 - VI ZR 184/10

    Schadensersatzanspruch der Gemeinde aus Gefährdungshaftung für Kosten der

    Auszug aus OVG Saarland, 05.12.2013 - 2 A 375/13
    Nichts anderes lässt sich entgegen der Auffassung des Klägers aus der von ihm in Bezug genommenen, der Antragsbegründung in Ablichtung beigefügten Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom Juni 2011 herleiten.(vgl. BGH, Urteil vom 28.6.2011 - VI ZR 184/10 -, NVwZ-RR 2011, 925) Diese beschäftigt sich nach dem Leitsatz mit der Frage, ob eine bestimmte öffentlich-rechtliche Regelung des Kostenersatzes für ein Tätigwerden der Feuerwehr zivilrechtliche Schadensersatzansprüche nach den Bestimmungen des Straßenverkehrsrechts über die Gefährdungshaftung des Halters eines Kraftfahrzeuges (§ 7 StVG) "von vorneherein ausschließt" oder - so die Erkenntnis des Bundesgerichtshofs für diesen (anderen) Sachzusammenhang und das konkrete (andere) Landesrecht - nicht.
  • OVG Saarland, 22.09.1992 - 2 R 42/91

    Ersatzvornahme; Ermächtigung; Beseitigungsverfügung; Bauaufsichtsbehördliche

    Auszug aus OVG Saarland, 05.12.2013 - 2 A 375/13
    Das entspricht der langjährigen Rechtsprechung des Senats für derartige Fälle.(vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Urteil vom 22.9.1992 - 2 R 42/91 -, BRS 54 Nr. 214 = AS 24, 209, dort speziell zur weitergehenden Befugnis hinsichtlich der "Einziehung" der vorläufig veranschlagten Kosten nach §§ 19 Abs. 4, 21 SVwVG, ebenso bereits Beschluss vom 2.2.1981 - 2 R 52/80 -) Diesbezüglich ließe sich lediglich ergänzend festhalten, dass der Beklagte vom Kläger offenbar nur diese Erstattung der ihm durch die Beauftragung der Baufirma mit den Abrissarbeiten entstandenen, auch gebührenrechtlich gesondert zu betrachtenden besonderen Auslagen (vgl. §§ 2 Abs. 2 lit. e SGebG, 77 Abs. 5 SVwVG) verlangt und dabei insbesondere von der Geltendmachung eines darüber hinaus für die eigene Tätigkeit in der Angelegenheit nach § 1 Abs. 2 VwVGKostO üblicherweise zu erhebenden pauschalen Gemeinkostenzuschlags, hier konkret rund 1.400,- EUR (10 %), abgesehen hat.
  • OVG Saarland, 30.03.2012 - 2 A 316/11

    Anspruch auf Erteilung einer Baugenehmigung für den "Umbau und Erweiterung eines

    Auszug aus OVG Saarland, 05.12.2013 - 2 A 375/13
    Die Rüge einer unzureichenden Sachaufklärung durch das Verwaltungsgericht in einem anschließenden Berufungszulassungsverfahren (§ 124 Abs. 2 Nr. 5 VwGO) ist kein geeignetes Mittel, um von dem die Zulassung des Rechtsmittels begehrenden Beteiligten in erster Instanz nicht gestellte förmliche Beweisanträge zu ersetzen.(vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 27.5.2013 - 2 A 361/11 -, SKZ 2013, 162, Leitsatz Nr. 5, vom 26.4.2012 - 2 A 133/12 und 2 A 134/12 -, SKZ 2012, 165, Leitsatz Nr. 1, und vom 20.6.2012 - 2 A 411/11 -, SKZ 2012, 185, Leitsatz Nr. 26 = BauR 2013, 442, ständige Rechtsprechung) Schon von daher kann - entgegen der Ansicht des Klägers - in dem Zusammenhang nicht von einer Verletzung des verfassungsrechtlich verankerten Gehörsgebots ausgegangen werden, ohne dass auf die Frage einer Erheblichkeit des Beweisthemas am Maßstab der Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichts eingegangen werden müsste.
  • OVG Saarland, 13.01.2015 - 2 A 397/14

    Beseitigung einsturzgefährdeter Gebäude (Ersatzvornahme/Kosten)

    Das Verwaltungsgericht ist indes zutreffend davon ausgegangen, dass die erteilten Restschuldbefreiungen die hier in Rede stehende, hinsichtlich ihrer verwaltungsvollstreckungsrechtlichen Grundlagen aus den §§ 77 Abs. 1, Abs. 5 und Abs. 6 SVwVG, 2 Abs. 2 lit. e SGebG, 1 Abs. 2, 10 Abs. 1 Nr. 9 VwVGKO(vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 3.2.2010 - 2 A 407/09 -, BRS 76 Nr. 208, und vom 5.12.2013 - 2 A 375/13 -, SKZ 204, 36, Leitsatz Nr. 28) zu rechtfertigende Kostenerstattungsforderung des Beklagten für die beim Abriss des Hauses in der C-Straße in T. entstandenen Abbruchkosten, die hinsichtlich der Höhe im Berufungszulassungsverfahren im Einzelnen - das heißt, bis auf den später zu behandelnden allgemeinen Einwand der Unverhältnismäßigkeit - von den Klägern nicht mehr angegriffen wird, nicht erfasste.
  • OVG Saarland, 03.02.2023 - 2 A 248/22

    Besondere Schwierigkeit i. S. des § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO;

    Die Überwachung der Einhaltung der Instandhaltungspflichten der Eigentümerinnen und Eigentümer nach dem § 3 Abs. 1 Nr. 1 LBO (juris: Bau OSL 2004) hinsichtlich standsicherheitsgefährdeter baulicher Anlagen wie auch die Kontrolle der von § 13 Abs. 1 Satz 1 LBO (juris: BauO SL 2004) geforderten "eigenen" Standsicherheit und gegebenenfalls ein Tätigwerden zur Abhilfe bei sich aus einer im Einzelfall fehlenden Standsicherheit ergebenden Gefährdungen für Leib und Leben von Personen gehören vom klassischen baupolizeilichen Ansatz des Bauordnungsrechts her seit jeher zu den "vornehmsten Aufgaben" der Bauaufsichtsbehörden (vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 2.1.2019 - 2 B 327/18 -, Leitsatz Nr. 26 der Übersicht für das 1. Halbjahr 2019 auf der Homepage des Gerichts, vom 5.12.2013 - 2 A 375/13 -, SKZ 2014, 36, Leitsatz Nr. 28, und vom 3.2.2010 - 2 A 407/09 -, SKZ 2010, 131, BRS 76 Nr. 208).(Rn.19).

    [vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 2.1.2019 - 2 B 327/18 -, Leitsatz Nr. 26 der Übersicht für das 1. Halbjahr 2019 auf der Homepage des Gerichts, vom 5.12.2013 - 2 A 375/13 -, SKZ 2014, 36, Leitsatz Nr. 28, und vom 3.2.2010 - 2 A 407/09 -, SKZ 2010, 131, BRS 76 Nr. 208] Dabei ist auch anerkannt, dass der § 13 Abs. 1 Satz 2 LBO nachbarschützenden Charakter hat beziehungsweise - ergänzend - der § 3 Abs. 1 LBO bei konkreter Gefährdung höchstrangiger Güter wie Leib und Leben den betroffenen Grundstücksnachbarn bei Vorliegen der dort genannten Voraussetzungen in Einzelfällen einen Anspruch auf Tätigwerden der Bauaufsichtsbehörden vermitteln kann.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.07.2019 - 2 L 44/17

    Kosten des Abbruchs eines Gebäudes im Wege der unmittelbaren Ausführung -

    Für die Frage, ob eine die unmittelbare Ausführung rechtfertigende Gefahrenlage vorliegt, ist auf den Zeitpunkt der Durchführung der Maßnahme abzustellen (vgl. SächsOVG, Urt. v. 25.08.2016 - 3 A 602/15 -, juris, RdNr. 24; SaarlOVG, Beschl. v. 05.12.2013 - 2 A 375/13 -, juris, RdNr. 18; OVG Hamburg, Urt. v. 24.09.1985 - OVG Bf VI 3/85 -, DVBl 1986, 734; VGH BW, Urt. v. 20.09.1982 - 1 S 2484/81 -, VBlBW 1984, 20 [21]).
  • OVG Saarland, 07.04.2017 - 2 A 126/16

    Abfallgebührenerhebung; Anfall von Restmüll; Gebührenmaßstab; Sachaufklärung im

    Die Rüge einer unzureichenden Sachaufklärung durch das Verwaltungsgericht in einem anschließenden Berufungszulassungsverfahren ist kein geeignetes Mittel, um von dem die Zulassung des Rechtsmittels begehrenden Beteiligten in erster Instanz nicht gestellte förmliche Beweisanträge zu ersetzen.(Vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 5.12.2013 - 2 A 375/13 -, juris (m.w.N.)).
  • OVG Saarland, 16.03.2022 - 1 A 34/21

    Rückforderung überzahlter Versorgungsbezüge nach Versorgungsausgleich

    [vgl. OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 20.3.2020 - 2 A 229/19 -, 15.2.2018 - 2 A 50.17 -, 7.4.2017 - 2 A 126/16 - und 5.2.2013 - 2 A 375/13 -, jeweils juris] Deshalb muss entweder dargelegt werden, dass bereits im erstinstanzlichen Verfahren, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist oder aufgrund welcher Anhaltspunkte sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken hätten aufdrängen müssen.
  • OVG Saarland, 24.04.2018 - 2 A 505/17

    Beseitigungsanordnung: Zaun auf der Straße

    Die Rüge einer unzureichenden Sachaufklärung durch das Verwaltungsgericht in einem anschließenden Berufungszulassungsverfahren ist kein geeignetes Mittel, um von dem die Zulassung des Rechtsmittels begehrenden Beteiligten in erster Instanz nicht gestellte förmliche Beweisanträge zu ersetzen.(Vgl. OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 7.4.2017 - 2 A 126/16 - und vom 5.2.2013 - 2 A 375/13 - (jeweils bei juris)) Dasselbe gilt für das Vorbringen der Klägerin, das Verwaltungsgericht sei "weder der Frage nachgegangen, warum ein derart wichtiger Hydrant inmitten privater Grundstücke liegt, noch der Frage, ob vorliegend ein ordnungsgemäßer Brandschutzplan erstellt ist, noch der Frage, warum der angebliche Druckminderer in den Hydranten in der Straße B... nicht ausgebaut werden kann" .
  • VG Düsseldorf, 31.10.2018 - 28 K 9134/17

    Beseitigung Rückbau Rohbau Abbruch Entsorgung Bauschutt aliud Nutzungsänderung

    vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 5. Dezember 2013 - 2 A 375/13 - juris; Niedersächs.
  • OVG Saarland, 09.10.2018 - 2 A 263/18

    Benennung der Zulassungsgründe im Berufungszulassungsverfahren;

    Die Rüge einer unzureichenden Sachaufklärung durch das Verwaltungsgericht in einem anschließenden Berufungszulassungsverfahren ist kein geeignetes Mittel, um von dem die Zulassung des Rechtsmittels begehrenden Beteiligten in erster Instanz nicht gestellte förmliche Beweisanträge zu ersetzen.(Vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 15.2.2018 - 2 A 50/17 -, vom 7.4.2017 - 2 A 126/16 - und vom 5.2.2013 - 2 A 375/13 - (jeweils bei juris)).
  • OVG Saarland, 26.09.2019 - 2 A 354/18

    Anforderungen an die Darlegung des Zulassungsgrundes der grundsätzlichen

    Sofern man in dem Hinweis auf die erstinstanzliche - nicht konkretisierte - Beweisanregung die Rüge einer unzureichenden Sachaufklärung durch das Verwaltungsgericht sehen wollte, ist eine solche Rüge in einem Berufungszulassungsverfahren kein geeignetes Mittel, um von dem die Zulassung des Rechtsmittels begehrenden Beteiligten in erster Instanz nicht gestellte Beweisanträge zu ersetzen.(vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 5.12.2013 - 2 A 375/13 -, SKZ 2014, 26, Leitsatz Nr. 4, vom 27.5.2013 - 2 A 361/11 -, SKZ 2013, 162, Leitsatz Nr. 5, vom 26.4.2012 - 2 A 133/12 und 2 A 134/12 -, SKZ 2012, 165, Leitsatz Nr. 1, und vom 20.6.2012 - 2 A 411/11 -, SKZ 2012, 185, Leitsatz Nr. 26 = BauR 2013, 442, ständige Rechtsprechung) Dass sich dem Verwaltungsgericht aufgrund der bestehenden Erkenntnislage eine weitere Aufklärung von Amts wegen aufdrängen musste, erschließt sich dem Senat nicht.
  • OVG Saarland, 15.02.2018 - 2 A 50/17

    Nichtbestehen der Zweiten Staatsprüfung: Lehramt für die Primarstufe

    Die Rüge einer unzureichenden Sachaufklärung durch das Verwaltungsgericht in einem anschließenden Berufungszulassungsverfahren ist kein geeignetes Mittel, um von dem die Zulassung des Rechtsmittels begehrenden Beteiligten in erster Instanz nicht gestellte förmliche Beweisanträge zu ersetzen.(Vgl. OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 7.4.2017 - 2 A 126/16 - und vom 5.2.2013 - 2 A 375/13 - (jeweils bei juris)).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht