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   OVG Saarland, 06.05.2022 - 2 B 60/22   

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https://dejure.org/2022,10572
OVG Saarland, 06.05.2022 - 2 B 60/22 (https://dejure.org/2022,10572)
OVG Saarland, Entscheidung vom 06.05.2022 - 2 B 60/22 (https://dejure.org/2022,10572)
OVG Saarland, Entscheidung vom 06. Mai 2022 - 2 B 60/22 (https://dejure.org/2022,10572)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abhängen der Beurteilung der Zumutbarkeit der Entfernung zwischen Wohnort und Kindertagesstätte von den Besonderheiten des Einzelfalles; Bereitstellung eines ganztägigen Betreuungsplatzes für ein Kleinkind

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2022, 1707
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Schleswig-Holstein, 04.02.2020 - 3 MB 38/19

    (vorläufige Zuweisung eines Betreuungsplatzes

    Auszug aus OVG Saarland, 06.05.2022 - 2 B 60/22
    Insofern sind u.a. die Entfernung zwischen Wohnort und Tagesstätte/Tagespflegestelle, die zur Verfügung stehenden Transportmittel, die Aufgabenteilung in der Familie sowie die Arbeitsplätze und Arbeitszeiten der Eltern in die Betrachtung einzubeziehen (vgl. OVG für das Land Schleswig-Holstein, Beschluss vom 4.2 2020 - 3 MB 38/19 - m.w.Nw. zur Rechtsprechung).

    [vgl. BVerwG, Urteil vom 26.10.2017 - 5 C 19.16 - OVG für das Land Schleswig-Holstein, Beschluss vom 4.2 2020 - 3 MB 38/19 - zitiert nach juris] Hinsichtlich seiner örtlichen Lage entspricht ein Betreuungsplatz dem individuellen Bedarf, wenn er von den Eltern und dem Kind in zumutbarer Weise zu erreichen ist.

    [vgl. OVG für das Land Schleswig-Holstein, Beschluss vom 4.2 2020 - 3 MB 38/19 - m.w.Nw. zur Rechtsprechung; juris] Bei der gebotenen Einzelfallbetrachtung ist von Bedeutung, dass die Antragstellerin im erstinstanzlichen Verfahren nicht erwähnt hatte, dass sich ihre Mutter bereits seit 3.10.2021 bis zum 26.7.2022 im Erziehungsurlaub befindet [vgl. das als Anlage zum Schriftsatz der Antragstellerin vom 20.4.2022 vorgelegte Schreiben der Personalabteilung des Klinikum S. an die Mutter der Antragstellerin vom 13.8.2021], sie also ihre Arbeitsstätte in der Klinik W nicht täglich anfährt.

  • OVG Niedersachsen, 15.12.2021 - 10 ME 170/21

    Betreuung; Betreuungsanspruch; Betreuungsvertrag; Kindergarten;

    Auszug aus OVG Saarland, 06.05.2022 - 2 B 60/22
    [vgl. den Beschluss des Senats vom 8.10.2020 - 2 B 270/20 - OVG Lüneburg, Beschluss vom 15.12.2021s 10 ME 170/21 - jeweils zitiert nach juris] Der Rechtsanspruch ist nach der Absicht des Gesetzgebers jedoch mindestens auf einen Halbtagsbetreuungsplatz gerichtet; dabei ist unter Berücksichtigung der Arbeitsfahrzeiten und/oder Hol- und Bringzeiten von einer Betreuungszeit von sechs Stunden am Tag (inklusive Mittagessen) auszugehen.

    [vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 15.12.2021s 10 ME 170/21 - juris] Der pauschale Einwand der Antragstellerin, ihre Mutter könne aufgrund der zeitlichen Reduzierung des Umfangs der Betreuung in der Kita H. ihre Beschäftigung in der Klinik W nach der Elternzeit nicht mehr ausüben, da sie im Schichtdienst arbeite, überzeugt nicht.

  • VG Saarlouis, 03.03.2022 - 3 L 129/22

    Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in

    Auszug aus OVG Saarland, 06.05.2022 - 2 B 60/22
    Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 3. März 2022 - 3 L 129/22 - wird zurückgewiesen.

    Mit Beschluss vom 3.3.2022 - 3 L 129/22 - hat das Verwaltungsgericht den Antrag der Antragstellerin zurückgewiesen.

  • OVG Saarland, 08.10.2020 - 2 B 270/20

    Einstweilige Anordnung: Nachweis eines Kita-Platzes

    Auszug aus OVG Saarland, 06.05.2022 - 2 B 60/22
    [vgl. den Beschluss des Senats vom 8.10.2020 - 2 B 270/20 - OVG Lüneburg, Beschluss vom 15.12.2021s 10 ME 170/21 - jeweils zitiert nach juris] Der Rechtsanspruch ist nach der Absicht des Gesetzgebers jedoch mindestens auf einen Halbtagsbetreuungsplatz gerichtet; dabei ist unter Berücksichtigung der Arbeitsfahrzeiten und/oder Hol- und Bringzeiten von einer Betreuungszeit von sechs Stunden am Tag (inklusive Mittagessen) auszugehen.
  • BVerwG, 26.10.2017 - 5 C 19.16

    Ersatz von Aufwendungen für einen selbstbeschafften Platz in einer

    Auszug aus OVG Saarland, 06.05.2022 - 2 B 60/22
    [vgl. BVerwG, Urteil vom 26.10.2017 - 5 C 19.16 - OVG für das Land Schleswig-Holstein, Beschluss vom 4.2 2020 - 3 MB 38/19 - zitiert nach juris] Hinsichtlich seiner örtlichen Lage entspricht ein Betreuungsplatz dem individuellen Bedarf, wenn er von den Eltern und dem Kind in zumutbarer Weise zu erreichen ist.
  • VG Würzburg, 09.08.2022 - W 3 E 22.1154

    Kinder- und Jugendhilfe, Einstweilige Anordnung, teilweise erfolgreich,

    Der überwiegende Teil der obergerichtlichen Rechtsprechung sieht diese Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit, Kindererziehung und familiärer Pflege erst ab einer Betreuung im Umfang von sechs Stunden täglich an fünf Tagen unter der Woche (OVG Saarl, B.v. 6.5.2022 - 2 B 60/22 - BeckRS 2022, 9839, Rn. 13; NdsOVG, B.v. 15.12.2021 - 10 ME 170/21 - BeckRS 2021, 38769, Leitsatz 2, Rn. 14; VG München, B.v. 6.8.2019 - M 18 E 19.3248 - BeckRS 2019, 41598 Rn. 26; VG München, B.v. 6.4.2021 - M 18 E 21.1289 - BeckRS 2021, 7704 Rn. 25; Kaiser in Kunkel/Kepert/Pattar, SGB VIII, 8. Aufl. 2022, § 24 Rn. 34; Beckmann in Münder/Meysen/Trenczek, Frankfurter Kommentar SGB VIII, 9. Aufl. 2022, § 24 Rn. 49; Struck/Schweigler in Wiesner/Wapler, SGB VIII, 6. Aufl. 2022, § 24 Rn. 63 m.w.N.).
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