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   OVG Saarland, 06.08.2020 - 2 B 258/20   

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OVG Saarland, 06.08.2020 - 2 B 258/20 (https://dejure.org/2020,21835)
OVG Saarland, Entscheidung vom 06.08.2020 - 2 B 258/20 (https://dejure.org/2020,21835)
OVG Saarland, Entscheidung vom 06. August 2020 - 2 B 258/20 (https://dejure.org/2020,21835)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • lto.de (Kurzinformation)

    Eilantrag stattgegeben: Prostitutionsverbot gekippt

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Umfassendes Verbot zur Erbringung sexueller Dienstleistungen im Saarland gekippt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Verbot der Prostitution im Saarland ist rechtswidrig

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Saarland: Aktuelle Coronaschutzverordnung erlaubt sexuelle Dienstleistungen in Prostitutionsstätten

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (14)

  • OVG Saarland, 03.06.2020 - 2 B 201/20

    Antrag auf vorläufige Außervollzugsetzung der CoronaVV SL; Prostitutionsstätten

    Auszug aus OVG Saarland, 06.08.2020 - 2 B 258/20
    Sie vertrage sich auch weder mit dem Lockerungskonzept des Antragsgegners, noch entspreche sie der auch vom Senat im Beschluss vom 30.6.2020 - 2 B 201/20 - herausgestellten Verpflichtung des Verordnungsgebers für die Dauer der Gültigkeit der Verordnung fortlaufend und zeitnah zu überprüfen, ob die Aufrechterhaltung der Verbote noch notwendig und angemessen sei.

    Diese Maßgaben erscheinen in dem konkreten, räumlich kleinen und - mit den Worten der Antragstellerin - "überschaubaren" Betrieb ("...domizil") mit speziellem Leistungsangebot vor allem in den beiden "Spartenzimmern" [vgl. hierzu den im Zusammenhang mit dem Umbau beziehungsweise der Nutzungsänderung eines ehemaligen medizinischen Labors im 4. Obergeschoss des Gebäudes vorgelegten Grundrissplan zur Einrichtung eines "bordellähnlichen Kleinbetriebs mit gewerblicher Zimmervermietung"] anders als bei den auch in Bayern weiterhin mit Betriebsverboten belegten Bordellen und bordellartigen Betrieben [vgl. dazu etwa Beschluss des Senats vom 3.6.2020 - 2 B 201/20 -, Juris] in der gebotenen Weise kontrollierbar und umsetzbar.

  • OVG Saarland, 22.04.2020 - 2 B 128/20

    Betriebsverbot für Gaststätten wegen Corona-Pandemie im Saarland

    Auszug aus OVG Saarland, 06.08.2020 - 2 B 258/20
    [vgl. dazu OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 22.4.2020 - 2 B 128/20 und 2 B 130/20 -, insbesondere auch zu den sich aus dem Gesetzesvorbehalt und dem damit verbundenen Wesentlichkeitsvorbehalts zugunsten des Gesetzgebers ergebenden - auch formellen - Anforderungen an die Eingriffe in die Schutzbereiche verschiedenster Grundrechte beziehungsweise dem Vorwurf einer verfassungsrechtlich unzulässigen "Blankettermächtigung" am Maßstab des Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG), zum Parlamentsvorbehalt und zu unter anderem bereits OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 22.4.2020 - 2 B 128/20 und 2 B 130/20 - sowie vom 27.4.2020 - 2 B 143/20 -, alle bei Juris].

    Ungeachtet der Tatsache, dass es sich bei dem vom Antragsgegner verfolgten Regelungsziel des Gesundheitsschutzes um sehr gewichtige Belange handelt, [vgl. dazu OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 22.4.2020 - 2 B 128/20 und 2 B 130/20 -, beide bei Juris] erscheint es vor dem Hintergrund des der erwähnten umfangreichen vorgesehenen Maßnahmen zur Verhinderung der Weitergabe des Sars-CoV 2 Virus in dem Etablissement der Antragstellerin zweifelhaft, ob es sich bei der Betriebsuntersagung noch um eine - mit Blick auf den vom Normgeber gestalteten Regelungshintergrund - insgesamt erforderliche und verhältnismäßige Einschränkung der genannten Grundrechte handelt.

  • OVG Saarland, 22.04.2020 - 2 B 130/20

    Betriebsverbot für Gaststätten wegen Corona-Pandemie

    Auszug aus OVG Saarland, 06.08.2020 - 2 B 258/20
    [vgl. dazu OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 22.4.2020 - 2 B 128/20 und 2 B 130/20 -, insbesondere auch zu den sich aus dem Gesetzesvorbehalt und dem damit verbundenen Wesentlichkeitsvorbehalts zugunsten des Gesetzgebers ergebenden - auch formellen - Anforderungen an die Eingriffe in die Schutzbereiche verschiedenster Grundrechte beziehungsweise dem Vorwurf einer verfassungsrechtlich unzulässigen "Blankettermächtigung" am Maßstab des Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG), zum Parlamentsvorbehalt und zu unter anderem bereits OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 22.4.2020 - 2 B 128/20 und 2 B 130/20 - sowie vom 27.4.2020 - 2 B 143/20 -, alle bei Juris].

    Ungeachtet der Tatsache, dass es sich bei dem vom Antragsgegner verfolgten Regelungsziel des Gesundheitsschutzes um sehr gewichtige Belange handelt, [vgl. dazu OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 22.4.2020 - 2 B 128/20 und 2 B 130/20 -, beide bei Juris] erscheint es vor dem Hintergrund des der erwähnten umfangreichen vorgesehenen Maßnahmen zur Verhinderung der Weitergabe des Sars-CoV 2 Virus in dem Etablissement der Antragstellerin zweifelhaft, ob es sich bei der Betriebsuntersagung noch um eine - mit Blick auf den vom Normgeber gestalteten Regelungshintergrund - insgesamt erforderliche und verhältnismäßige Einschränkung der genannten Grundrechte handelt.

  • OVG Saarland, 27.04.2020 - 2 B 143/20

    Verbot eines Möbeleinzelhandels durch Corona-Verordnung

    Auszug aus OVG Saarland, 06.08.2020 - 2 B 258/20
    [vgl. dazu OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 22.4.2020 - 2 B 128/20 und 2 B 130/20 -, insbesondere auch zu den sich aus dem Gesetzesvorbehalt und dem damit verbundenen Wesentlichkeitsvorbehalts zugunsten des Gesetzgebers ergebenden - auch formellen - Anforderungen an die Eingriffe in die Schutzbereiche verschiedenster Grundrechte beziehungsweise dem Vorwurf einer verfassungsrechtlich unzulässigen "Blankettermächtigung" am Maßstab des Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG), zum Parlamentsvorbehalt und zu unter anderem bereits OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 22.4.2020 - 2 B 128/20 und 2 B 130/20 - sowie vom 27.4.2020 - 2 B 143/20 -, alle bei Juris].

    [vgl. dazu auch OVG des Saarlandes, Beschluss vom 27.4.2020 - 2 B 143/20 -, Juris] Der Senat weist die Antragstellerin abschließend noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass die Wiederaufnahme und Führung ihrer Prostitutionsstätte angesichts der nach wie vor nicht unerheblichen Bedrohung der Saarländerinnen und Saarländer durch die weiterhin zu konstatierende, wenngleich deutlich verlangsamte Ausbreitung von Infektionen mit dem Coronavirus [vgl. etwa den täglichen Lagebericht des Krisenstabs am MSGFuF zur Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) vom 3.8.2020 - aktualisierter Stand für das Saarland] mit einer strikten Einhaltung der in der Antragsschrift zugesicherten Hygienemaßnahmen verbunden sein muss.

  • BVerwG, 25.02.2015 - 4 VR 5.14

    Einstweiliger Rechtsschutz im Normenkontrollverfahren; ungeklärte Erschließung im

    Auszug aus OVG Saarland, 06.08.2020 - 2 B 258/20
    Bei der Entscheidung gemäß § 47 Abs. 6 VwGO ist in erster Linie auf die prognostische Beurteilung der Erfolgsaussichten des Rechtsbehelfs in der Hauptsache, hier also des Normenkontrollantrags, abzustellen (im Anschluss an BVerwG, Beschluss vom 25.2.2015 - 4 VR 5.14 -, BRS 83 Nr. 190, dort für Bebauungspläne).

    [vgl. hierzu etwa BVerwG, Beschluss vom 25.2.2015 - 4 VR 5.14 -, BRS 83 Nr. 190, wonach Prüfungsmaßstab im Verfahren nach § 47 Abs. 6 VwGO jedenfalls bei Bebauungsplänen zunächst die Erfolgsaussichten des Normenkontrollantrags sind, soweit sich diese im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes absehen lassen] Erst wenn sich diese nicht verlässlich abschätzen lassen, ist wie bei verfassungsgerichtlichen Vorabentscheidungen eine Folgenbetrachtung [vgl. dazu OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 5.2.2014 - 2 B 468/13 -, SKZ 2014, 200, Leitsatz Nr. 28, und vom 11.10.2012 - 2 B 272/12 -, SKZ 2013, 44, wonach insoweit für die gebotene Abwägung der beteiligten Interessen auf die Vor- und Nachteile abzustellen ist, die eintreten, wenn die Anordnung antragsgemäß ergeht, die Norm sich später aber als gültig erweist, denen die Folgen gegenüberzustellen sind, die sich ergeben, wenn die Norm vollzogen wird, sich später jedoch deren Ungültigkeit herausstellt] vorzunehmen.

  • OVG Saarland, 09.09.2020 - 2 C 257/20
    Auszug aus OVG Saarland, 06.08.2020 - 2 B 258/20
    Die Antragstellerin wendet sich in einem am 27.7.2020 eingeleiteten Normenkontrollverfahren (OVG 2 C 257/20) gegen das Verbot der Erbringung jeglicher sexueller Dienstleistungen sowie der Ausübung des Prostitutionsgewerbes in dem seit dem genannten Tag insoweit maßgeblichen § 7 Abs. 1 der Verordnung des Antragsgegners "zur Bekämpfung der Corona-Pandemie" (VO-CP) vom 24.7.2020.

    Der nach den §§ 47 Abs. 6 und Abs. 1 Nr. 2 VwGO, 18 AGVwGO Saar auf teilweise vorläufige Außervollzugsetzung der Verordnung im Vorgriff auf die Entscheidung in dem seit dem 27.7.2020 anhängigen Normenkontrollverfahren (Az. 2 C 257/20) gerichtete Antrag der Antragstellerin ist zulässig, insbesondere statthaft.

  • OVG Saarland, 11.10.2012 - 2 B 272/12

    Außervollzugsetzung von Bebauungsplänen

    Auszug aus OVG Saarland, 06.08.2020 - 2 B 258/20
    [vgl. hierzu etwa BVerwG, Beschluss vom 25.2.2015 - 4 VR 5.14 -, BRS 83 Nr. 190, wonach Prüfungsmaßstab im Verfahren nach § 47 Abs. 6 VwGO jedenfalls bei Bebauungsplänen zunächst die Erfolgsaussichten des Normenkontrollantrags sind, soweit sich diese im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes absehen lassen] Erst wenn sich diese nicht verlässlich abschätzen lassen, ist wie bei verfassungsgerichtlichen Vorabentscheidungen eine Folgenbetrachtung [vgl. dazu OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 5.2.2014 - 2 B 468/13 -, SKZ 2014, 200, Leitsatz Nr. 28, und vom 11.10.2012 - 2 B 272/12 -, SKZ 2013, 44, wonach insoweit für die gebotene Abwägung der beteiligten Interessen auf die Vor- und Nachteile abzustellen ist, die eintreten, wenn die Anordnung antragsgemäß ergeht, die Norm sich später aber als gültig erweist, denen die Folgen gegenüberzustellen sind, die sich ergeben, wenn die Norm vollzogen wird, sich später jedoch deren Ungültigkeit herausstellt] vorzunehmen.
  • BVerfG, 28.04.2009 - 1 BvR 224/07

    Ermächtigungsgrundlage für Sperrbezirksverordnungen verfassungsrechtlich

    Auszug aus OVG Saarland, 06.08.2020 - 2 B 258/20
    Sie ist ferner nach ihrem Vortrag bei Fortdauer der Schließung in existenzgefährdender Weise und damit in ihrem Grundrecht aus Art. 14 GG beziehungsweise in der Freiheit zur unternehmerischen Betätigung (Art. 12 GG) [vgl. dazu auch EuGH, Urteil vom 20.11.2001 - C-268/99 -, NVwZ 2002, 326, wonach die selbständig ausgeübte Prostitutionstätigkeit als eine gegen Entgelt erbrachte Dienstleistung angesehen im gemeinschaftsrechtlichen Verständnis angesehen werden kann, sowie BVerfG, Beschluss vom 28.4.2009 - 1 BvR 224/07 -, NVwZ 2009, wonach der Erlass einer Sperrgebietsverordnung sowohl für Prostituierte als auch für sonstige Personen, die im Umfeld der Prostitution eine berufliche Tätigkeit entfalten, eine Berufsausübungsregelung darstellt; ebenso OVG des Saarlandes, Urteil vom 30.6.2020 - 2 C 252/19 -, , Juris] betroffen.
  • OVG Saarland, 25.10.2012 - 2 B 217/12

    Normenkontrolle von Bauleitplänen; Außervollzugsetzung einer Veränderungssperre;

    Auszug aus OVG Saarland, 06.08.2020 - 2 B 258/20
    [vgl. dazu OVG des Saarlandes, Beschluss vom 25.10.2012 - 2 B 217/12 -, Juris] Andererseits gebietet der Antrag auf Erlass einer solchen einstweiligen Anordnung bei Vorliegen der Voraussetzungen lediglich die Sicherung der individuellen Rechtsposition des jeweiligen Antragstellers beziehungsweise - hier - der jeweiligen Antragstellerin.
  • OVG Saarland, 17.11.2016 - 2 B 283/16

    Außervollzugsetzung einer Veränderungssperre

    Auszug aus OVG Saarland, 06.08.2020 - 2 B 258/20
    Daraus ergibt sich auch ihr Rechtsschutzbedürfnis und das darüber hinausgehende besondere Regelungsinteresse des § 47 Abs. 6 VwGO [vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 17.11.2016 - 2 B 283/16 -, SKZ 2017, 70, Leitsatz Nr. 33, wonach die Anforderungen an eine vorläufige Regelung auf der Grundlage des § 47 Abs. 6 VwGO mit Blick auf die grundsätzlich Legitimation des staatlichen Normgebers allgemein deutlich über das hinausgehen, was der Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 123 Abs. 1 VwGO voraussetzt] im Sinne erheblich gesteigerter "Dringlichkeit".
  • EuGH, 20.11.2001 - C-268/99

    Jany u.a.

  • OVG Saarland, 30.06.2020 - 2 C 252/19

    Normenkontrollantrag des Betreibers eines sog. "Laufhauses" gegen die Festlegung

  • OVG Saarland, 05.02.2014 - 2 B 468/13

    Außervollzugsetzung eines Bebauungsplans bei an Gewerbebetriebe heranrückender

  • OVG Saarland, 23.06.2020 - 2 B 222/20

    Vorläufige Außervollzugsetzung der "Corona-Verordnung" bezüglich der Öffnung von

  • OVG Saarland, 09.03.2021 - 2 B 58/21

    Corona: Beschränkung des Einzelhandels außer Vollzug gesetzt

    Das betrifft auch die mit Blick auf den "Parlamentsvorbehalt" begründeten Bedenken, [vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 6.8.2020 - 2 B 258/20 -, bei juris und auf der Homepage des Gerichts] die mit zunehmender Dauer der Zwangsschließungen einzelner Geschäfte an Gewicht gewinnen.
  • VerfGH Thüringen, 19.05.2021 - VerfGH 110/20

    Divergenzvorlage an das Bundesverfassungsgericht im Verfahren der abstrakten

    Offen lassend, aber durchaus zunehmend kritischer: VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 9. April 2020 - 1 S 925/20 -, juris Rn. 37 ff.; Beschluss vom 20. August 2020 - 1 S 2347/20 -, juris Rn. 28; Beschluss vom 6. Oktober 2020 - 1 S 2871/20 -, juris Rn. 30; OVG Saarland, Beschluss vom 6. August 2020 - 2 B 258/20 -, juris Rn. 9; Beschluss vom 10. November 2020 - 2 B 308/20 -, juris Rn. 12; Beschluss vom 12. November 2020 - 2 B 313/20 -, juris Rn. 10; BayVGH, Beschluss vom 29. Mai 2020 - 20 NE 20.1165 -, juris Rn. 15, Beschluss vom 10. Juni 2020 - 20 NE 20.1320 -, juris Rn. 23; Beschluss vom 3. Juli 2020 - 20 NE 20.1492 -, juris Rn. 15; Beschluss vom 20. Juli 2020 - 20 NE 20.1606 -, juris Rn. 21; Beschluss vom 15. September 2020 - 20 NE 20.2035 -, juris Rn. 24; OVG NRW, Beschluss vom 6. November 2020 - 13 B 1657/20.NE -, juris Rn. 15 ff.; Beschluss vom 11. November 2020 - 13 B 1635/20.NE -, juris Rn. 19 ff.; Beschluss vom 13. November 2020 - 13 B 1686/20.NE -, juris Rn. 20 ff.; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 4. November 2020 - 3 R 218/20 -, juris Rn. 68; Beschluss vom 9. November 2020 - 3 R 214/20 -, juris Rn. 28; Beschluss vom 10. November 2020 - 3 R 219/20 -, juris Rn. 42; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 10. November 2020 - 2 KM 768/20 -, juris Rn. 33.
  • OVG Saarland, 20.01.2021 - 2 B 7/21

    Kontaktbeschränkungen unter Angehörigen außer Vollzug gesetzt

    Auf Landesebene wurde ein Gesetzgebungsvorhaben in die Wege geleitet, um den unter Verweis auf rechtsstaatliche Grundsätze, insbesondere den sogenannten "Parlamentsvorbehalt", auch vom Senat [vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 6.8.2020 - 2 B 258/20 -, bei juris und auf der Homepage des Gerichts] geäußerten Bedenken durch eine stärkere Einbindung der gewählten Volksvertretungen bei der Einschränkung der Grundrechte Rechnung zu tragen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.09.2020 - 13 B 902/20

    Coronakrise: Eilantrag eines Erotik-Massage-Studios erfolgreich

    vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 28. August 2020 - 13 MN 307/20 -, juris, Rn. 32; OVG Saarl., Beschluss vom 6. August 2020 - 2 B 258/20 -, juris, Rn. 16, 17 und 20.

    vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 28. August 2020 - 13 MN 307/20 -, juris, Rn. 30 ff.; OVG Saarl., Beschluss vom 6. August 2020 - 2 B 258/20 -, juris, Rn. 17; anders OVG Rh.-Pf., Beschluss vom 20. August 2020 - 6 B 10868/20 -, juris, Rn. 11.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.09.2020 - 3 R 156/20

    Prostitutionsstätten dürfen in Sachsen-Anhalt wieder öffnen

    Insoweit kommen insbesondere eine Pflicht zur Begrenzung der Zahl der gleichzeitig die sexuelle Dienstleistung in Anspruch nehmenden Kunden (z.B. nur ein Kunde pro Dienstleisterin), Abstandsgebote zwischen gleichzeitig anwesenden Kunden in Anbahnungszonen, Reinigungs- und Desinfektionsintervalle für die Dienstleister, Vorgaben für eine regelmäßige Be- und Entlüftung sowie Reinigung und Desinfektion der Räumlichkeiten, eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung sowohl durch die Dienstleister als auch durch den Kunden in Betracht (siehe NdsOVG, Beschluss vom 28. August 2020 - 13 MN 307/20 - juris Rn. 28; in diesem Sinne auch SaarlOVG, Beschluss vom 6. August 2020 - 2 B 258/20 - juris Rn. 15 ff.).

    Auch das Führen von Kundenlisten, welchen der Verordnungsgeber zur Ermöglichung einer schnellen und effektiven Kontaktnachverfolgung im Fall einer Infektion in einigen Bereichen eine besondere Bedeutung beimisst (vgl. S. 11 f. der Begründung zur 7. SARS-CoV-2-EindV), in denen er - wie z. B. bei den anderen körpernahen Dienstleistungen (vgl. § 7 Abs. 2 i. V. m. § 2 Abs. 4 der 7. SARS-CoV-2-EindV) - Öffnungen für den Publikumsverkehr zugelassen hat, scheidet im Bereich der Prostitutionsstätten nicht von vornherein als flankierende (mildere) Maßnahme aus (so auch SaarlOVG, Beschluss vom 6. August 2020 - 2 B 258/20 - juris Rn. 20).

    Überdies liegt es im ureigenen Interesse der Betreiber der Prostitutionsstätten und der dort tätigen Prostituierten, für die Einhaltung bestehender Vorgaben zu sorgen, um dadurch dem Auftreten oder der Weitergabe des Virus in ihrer Einrichtung vorzubeugen, da andernfalls deren umgehende Schließung droht (vgl. SaarlOVG, Beschluss vom 6. August 2020, a. a. O. Rn. 17; s. a. NdsOVG, Beschluss vom 28. August 2020, a. a. O. Rn. 32).

  • OVG Niedersachsen, 28.08.2020 - 13 MN 307/20

    Abstand; Auflagen; außer Vollzug setzen; Berufsfreiheit; Bordell; Corona-Virus;

    Dass es bezüglich dieser Auflage ein regelhaftes Vollzugsdefizit geben werde, kann nicht von vornherein unterstellt werden, zumal die Betreiber ein essentielles Interesse an ihrer Einhaltung haben dürften, um eine erneut drohende Schließung zu vermeiden (so auch OVG Saarland, Beschl. v. 6.8.2020 - 2 B 258/20 -, juris Rn. 16, 17, 20).

    (2) Darauf, ob in der Schließungsanordnung für Einrichtungen der in § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 der Niedersächsischen Corona-Verordnung genannten Art - etwa wegen der vom Antragsteller geltend gemachten Ungleichbehandlung mit sonstigen nach § 8 Abs. 1 der Niedersächsischen Corona-Verordnung unter Auflagen zugelassenen körpernahen Dienstleistungen - ein Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz in Art. 3 Abs. 1 GG liegt (bejahend für die saarländische Rechtslage OVG Saarland, Beschl. v. 6.8.2020 - 2 B 258/20 -, juris Rn. 13 ff.) und der Antragsteller daher in seinem damit korrespondieren Gleichheitsgrundrecht verletzt ist, kommt es im vorliegenden Verfahren nicht mehr an.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.08.2020 - 6 B 10868/20

    Bordellschließung zur Corona-Bekämpfung rechtmäßig

    Insbesondere ist dem Vorbringen nicht zu entnehmen, dass die von einem Besucher der genannten Einrichtungen anzugebenden persönlichen Daten anhand des Personalausweises überprüft werden und dieser bei einer Weigerung aufgefordert würde, die Einrichtung zu verlassen (vgl. dazu OVG des Saarlandes, Beschluss vom 6. August 2020 - 2 B 258/20 -, juris, Rn. 16, 20).

    Eine andere rechtliche Würdigung folgt auch nicht aus dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes vom 6. August 2020 - 2 B 258/20 -, dessen Sachverhalt und rechtliche Grundlagen nach Auffassung der Antragstellerin mit dem vorliegenden Verfahren im Wesentlichen deckungsgleich seien.

  • OLG Hamm, 07.09.2021 - 5 RBs 224/21

    Betriebsuntersagung; Prostitutionsstätte; Massagesalon; Dokumentation

    Die Vielzahl der zu dieser Fragestellung ergangenen oberverwaltungsgerichtlichen Entscheidungen (die Verhältnismäßigkeit (voraussichtlich) bejahend: OVG NRW, Beschlüsse vom 25.06.2020 - 13 B 800/20 NE; vom 16.11.2020 - 13 B 1655/20 - juris; vom 22.01.2021 - 13 B 1768/20.NE - jeweils bei juris; Thüringer Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 10.07.2020 - 3 EN 394/20 - juris; Hamburgisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 20.08.2020 - 5 Bs 114/20 -, juris; Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 20.08.2020 - 1 S 2347/20 -, juris; Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 20.08.2020 - 6 B 10868/20 -, juris; Oberverwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen, Beschlüsse vom 09.11.2020 - 1 B 339/20 -, vom 10.11.2020 - 1 B 354/20 -, und vom 10.03.2021 - 1 B 104/21 -, jeweils bei juris; OVG Lüneburg, Beschluss vom 11.11.2020 - 13 MN 485/20 -, juris; Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 17.11.2020 - 3 R 225/20 -, juris; die Verhältnismäßigkeit (voraussichtlich) ablehnend: OVG NRW, Beschluss vom 08.09.2020 - 13 B 902/20 -, juris; Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Beschluss vom 06.08.2020 - 2 B 258/20 -, juris; Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 03.09.2020 - 3 R 156/20 -, juris; Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 06.10.2020 - 1 S 2871/20 -, juris; OVG Lüneburg, Beschluss vom 08.06.2021 - 13 MN 298/21 - juris; Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 16.06.2021 - 1 S 1868/21 -, juris; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 06.06.2021 - 25 NE 21.1608 -, juris), darf hierbei den Blick nicht darauf verstellen, dass diese nicht allgemein, sondern lediglich konkret auf den Einzelfall, d.h. auf die jeweilige Coronaschutzverordnung bezogen, beantwortet werden kann.

    Begründet wurde der angenommene Gleichheitsverstoß hierbei mit dem vergleichbaren infektionsschutzrechtlichen Gefahrengrad (OVG Lüneburg, Beschluss vom 08.06.2021 - 13 MN 298/21 -, Rn. 13, juris) sowie der Möglichkeit zur Einführung vergleichbarer Hygiene- und Infektionsschutzstandards (Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Beschluss vom 06.08.2020 - 2 B 258/20 -, Rn. 12, juris) von Prostitutionsstätten und den vorgenannten Betrieben.

  • OVG Hamburg, 20.08.2020 - 5 Bs 114/20

    Verbot der Öffnung von Prostitutionsstätten in Zeiten der Corona-Pandemie

    bbb) Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes hat kürzlich entschieden (OVG Saarlouis, Beschl. v. 6.8.2020, 2 B 258/20, juris, Rn. 11, 15), ein generelles uneingeschränktes Verbot der Erbringung sexueller Dienstleistungen im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 1 ProstSchG sowie der Ausübung des Prostitutionsgewerbes im Sinne des § 2 Abs. 3 des ProstSchG unabhängig von der Frage der Einhaltung spezieller Hygienekonzepte im Einzelfall auch bei kleinen Prostitutionsstätten, in denen eine Begegnung zwischen den Kunden ausgeschlossen und zudem der Kontakt auf eine Dienstleisterin pro Kunde beschränkt sei, unterliege aus gegenwärtiger Sicht ernsthaften Bedenken hinsichtlich einer Nichtbeachtung des allgemeinen Gleichbehandlungsgebots aus Art. 3 Abs. 1 GG und auch bezogen auf das bei der Einschränkung der Berufsausübungsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) zu beachtende Übermaßverbot.

    Auch wenn in einer Prostitutionsstätte stets nur zwei Menschen gleichzeitig bei den Dienstleistungen im "Verrichtungszimmer" (vgl. OVG Saarlouis, Beschl. v. 6.8.2020, a. a. O., Rn. 16) anwesend sind, kann eine (möglicherweise zunächst durch einen Kunden) infizierte Prostituierte, die im Laufe eines Tages mehrere oder zahlreiche (weitere) Kunden "bedient", das Virus an entsprechend viele Menschen weitergeben.

  • OVG Saarland, 12.11.2020 - 2 B 320/20

    Vorläufige Außervollzugsetzung des Betriebsverbots für Gastronomiebetriebe

    Die Beantwortung dieser Frage lässt der Senat indes auch für das vorliegende Eilrechtsschutzverfahren erneut noch einmal ausdrücklich dahingestellt [vgl. dazu bereits OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 22.4.2020 - 2 B 128/20 und 2 B 130/20 -, insbesondere auch zu den sich aus dem Gesetzesvorbehalt und dem damit verbundenen Wesentlichkeitsvorbehalts zugunsten des Gesetzgebers ergebenden - auch formellen - Anforderungen an die Eingriffe in die Schutzbereiche verschiedenster Grundrechte beziehungsweise dem Vorwurf einer verfassungsrechtlich unzulässigen "Blankettermächtigung" am Maßstab des Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG), zum Parlamentsvorbehalt zu unter anderem bereits OVG des Saarlandes, Beschluss vom 27.4.2020 - 2 B 143/20 -, alle bei Juris] mit Blick auf die derzeit sowohl auf Bundes- wie auch auf Landesebene eingeleiteten Versuche, den unter Verweis auf rechtsstaatliche Grundsätze, insbesondere den sogenannten "Parlamentsvorbehalt", auch vom Senat [vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 6.8.2020 - 2 B 258/20 -, bei juris und auf der Homepage des Gerichts] geäußerten Bedenken durch eine Einbindung der gewählten Volksvertretungen bei der konkreten Anordnung der Einschränkungen von Grundrechten Rechnung zu tragen.
  • OVG Niedersachsen, 08.06.2021 - 13 MN 298/21

    Corona; Normenkontrolleilantrag; Prostitutionsstätte; vorläufige

  • OVG Saarland, 10.12.2020 - 2 B 361/20

    Corona-Eilverfahren: Quarantäne für Reiserückkehrer

  • OVG Saarland, 29.01.2021 - 2 B 25/21

    Zeitlich befristete Kontaktbeschränkungen während der Corona-Pandemie

  • OVG Saarland, 10.11.2020 - 2 B 308/20

    Vorläufiger Rechtsschutz im Normenkontrollverfahren betreffend die Schließung von

  • OVG Saarland, 09.09.2020 - 2 C 257/20

    Kosten nach Hauptsacheerledigung: Klärung schwieriger Rechtsfragen; Beschränkung

  • OVG Saarland, 09.11.2020 - 2 B 325/20

    Corona-Krise; Kosmetikstudio; Darlegungspflicht im Rahmen des

  • OVG Niedersachsen, 28.08.2020 - 13 MN 299/20

    Corona-Verordnung; Lovemobile; Prostitution; Prostitutionsstätte;

  • OVG Saarland, 15.01.2021 - 2 B 354/20

    Schließung eines Hallenbades und anderer Sport- und Freizeiteinrichtungen während

  • OVG Saarland, 10.11.2020 - 2 B 329/20

    Gaststättenschließung durch Corona-Pandemie-Verordnung des Saarlandes

  • OVG Saarland, 06.11.2020 - 2 B 306/20

    Antrag auf vorläufige Außervollzusetzung der Betriebsuntersagung für

  • OVG Saarland, 10.02.2021 - 2 B 33/21

    Corona-Krise; Betriebsuntersagung für körpernahe Dienstleistungen - Friseure;

  • OVG Saarland, 11.02.2021 - 2 B 32/21

    Außervollzugsetzung des Verbots von Wettvermittlungsstellen in Zeiten der

  • VG Sigmaringen, 07.05.2021 - 5 K 1392/21

    Corona-Pandemie; Einstweilige Anordnung zur Öffnung von Außenbereichen eines

  • OVG Saarland, 12.10.2020 - 2 B 288/20

    Coronapandemie; Hygienerahmenkonzept für Prostitutionsstätten;

  • OVG Saarland, 11.12.2020 - 2 B 362/20

    Zutrittsbeschränkung - eine Person pro 20 qm - für den Lebensmitteleinzelhandel

  • OVG Saarland, 22.01.2021 - 2 B 11/21

    Coronabedingte Schließungsanordnung von Ladengeschäften mit E-Zigaretten und

  • OVG Saarland, 12.11.2020 - 2 B 327/20

    Vorläufige Außervollzugsetzung des Betriebsverbots für ein Gourmetrestaurant

  • OVG Saarland, 18.11.2020 - 2 B 339/20

    Corona-Krise; Untersagung der Prostitution im Saarland; CoronaVV SL 2020p v.

  • OVG Saarland, 13.11.2020 - 2 B 332/20

    Verbot der Vermittlung von Sportwetten in Zeiten der Corona-Pandemie

  • OVG Saarland, 12.11.2020 - 2 B 313/20

    Antrag auf vorläufige Außervollzusetzung der Betriebsuntersagung für Spielhallen

  • OVG Saarland, 12.11.2020 - 2 B 316/20

    Betriebsschließung statt Hygienekonzept; Schließung von Spielhallen, Spielbanken

  • OVG Saarland, 22.12.2020 - 2 B 373/20

    Schließung von Sportanlagen im Saarland wegen Corona-Pandemie

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