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   OVG Saarland, 06.10.2015 - 2 B 166/15   

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https://dejure.org/2015,28497
OVG Saarland, 06.10.2015 - 2 B 166/15 (https://dejure.org/2015,28497)
OVG Saarland, Entscheidung vom 06.10.2015 - 2 B 166/15 (https://dejure.org/2015,28497)
OVG Saarland, Entscheidung vom 06. Oktober 2015 - 2 B 166/15 (https://dejure.org/2015,28497)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Saarland, 09.10.2014 - 2 B 335/14

    Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis gemäß § 31 Abs 4 S 2 AufenthG (juris:

    Auszug aus OVG Saarland, 06.10.2015 - 2 B 166/15
    Das Beschwerdevorbringen, durch das der Umfang der Prüfung durch den Senat gemäß § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO bestimmt wird, rechtfertigt nicht die begehrte Abänderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts vom 22.7.2014 - 6 L 477/14 - (bestätigt durch Senatsbeschluss vom 9.10.2014 - 2 B 335/14 - BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 16.12.2014 - 2 BvR 2550/14 -).
  • BVerwG, 26.10.2010 - 1 C 18.09

    Abschiebungsverbot; Aufenthaltsbeendigung; Aufenthaltserlaubnis; ausländisches

    Auszug aus OVG Saarland, 06.10.2015 - 2 B 166/15
    Für in Deutschland gut integrierte Kinder besteht keine gesetzliche Regelung; sie teilen grundsätzlich das aufenthaltsrechtliche Schicksal ihrer Eltern(Vgl. BVerwG, Urteil vom 26.10.2010 - 1 C 18/09 -, InfAuslR 2011, 92).
  • OVG Niedersachsen, 08.02.2018 - 13 LB 43/17

    Anderweitige Rechtshängigkeit; Aufenthaltserlaubnis an gut integrierte geduldete

    Nach dieser seinerzeit geltenden Fassung kam die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25a Abs. 1 AufenthG mithin erst ab einem Mindestalter von fünfzehn Jahren in Betracht (vgl. OVG Saarland, Beschl. v. 6.10.2015 - 2 B 166/15 -, juris Rn. 8; GK-AufenthG, § 25a Rn. 18 (Stand: August 2012)).
  • VG Stuttgart, 10.01.2017 - 11 K 2461/16

    Erteilung einer humanitären Aufenthaltserlaubnis

    Bei ihnen handelt es sich nicht um jugendliche Ausländer im Sinne des § 25a AufenthG, da sie zum maßgeblichen Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (vgl. OVG Saarlouis, Beschl. v. 06.10.2015 - 2 B 166/15 - juris - Zühlcke, HTK-AuslR / § 25a AufenthG / zu Abs. 1, Stand: 31.03.2016, Rn. 23).
  • OVG Saarland, 27.03.2018 - 2 A 267/16

    Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis - Sicherung des Lebensunterhalts -

    Auch die hiergegen eingereichte Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht blieb erfolglos und wurde mit Beschluss vom 6.10.2015 (2 B 166/15) zurückgewiesen.

    Zur Begründung im Einzelnen wird - um Wiederholungen zu vermeiden - vollinhaltlich auf das ausführliche und in der Sache zutreffende Urteil des Verwaltungsgerichts vom 7.7.2016 - 6 K 1691/14 -, dessen Beschlüsse vom 22.7.2014 - 6 L 477/14 - und vom 9.9.2015 - 6 L 1038/15 - sowie die Beschlüsse des Oberverwaltungsgerichts vom 9.10.2014 - 2 B 335/14 - und vom 6.10.2015 - 2 B 166/15 - Bezug genommen.

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist geklärt, dass das Attribut "jugendlich" - zumal im Zusammenhang mit dem Attribut "heranwachsend" - in § 25a Abs. 1 Satz 1 AufenthG im Sinne der Legaldefinition des § 1 Abs. 2 JGG zu verstehen ist.(Vgl. Beschluss des Senats vom 6.10.2015 - 2 B 166/15 - juris) Diese Frage bedarf daher keiner (weiteren) Klärung.

  • VGH Bayern, 05.07.2017 - 19 CE 17.657

    Verpflichtung zur vorläufigen Erteilung einer Duldung und Anforderungen an

    Darüber hinaus teilen auch gut in Deutschland integrierte Kinder grundsätzlich das aufenthaltsrechtliche Schicksal ihrer Eltern (vgl. OVG Saarl, B.v. 6.10.2015 - 2 B 166/15 - juris Rn. 8).
  • VG Schleswig, 07.02.2019 - 1 A 66/16

    Erteilung eines Aufenthaltserlaubnis für einen minderjährigen Ausländer trotz

    Das Regelerfordernis eines vierjährigen erfolgreichen Schulbesuchs (§ 25a Abs. 1 Nr. 2 AufenthG) soll ersichtlich die erforderliche soziale (Mindest-)Integration der jeweiligen Antragsteller sicherstellen (Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Beschluss vom 06. Oktober 2015 - 2 B 166/15 -, Rn. 8, juris).
  • VG Bayreuth, 14.04.2016 - B 4 E 16.255

    Aufenthaltstitel nach § 25a I AufenthG setzt für jugendlichen Ausländer nach § 1

    Die Verwendung des Attributes "jugendlich" anstelle des in anderen Bestimmungen des Aufenthaltsgesetzes anzutreffenden Begriffes "minderjährig" wäre nicht nachvollziehbar, wenn ein Mindestalter für den begünstigten Personenkreis des § 25a Abs. 1 AufenthG nur mittelbar durch die Regelvoraussetzung eines vierjährigen erfolgreichen Schulbesuchs (§ 25a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AufenthG) festgelegt werden sollte (für den Rückgriff auf § 1 Abs. 2 JGG auch OVG Saarland, Beschluss vom 06. Oktober 2015 - 2 B 166/15, juris Rn. 8).
  • VG Würzburg, 20.03.2017 - W 7 E 17.192

    Im Rahmen des Schutzes des Privatlebens nach Art. 8 EMRK erfolgt eine

    Die Verwendung des Attributes "jugendlich" anstelle des in anderen Bestimmungen des Aufenthaltsgesetzes anzutreffenden Begriffes "minderjährig" wäre nicht nachvollziehbar, wenn ein Mindestalter für den begünstigten Personenkreis des § 25a Abs. 1 AufenthG nur mittelbar durch die Regelvoraussetzung eines vierjährigen erfolgreichen Schulbesuchs (§ 25a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AufenthG) festgelegt werden sollte (für den Rückgriff auf § 1 Abs. 2 JGG auch OVG Saarland, B.v. 06.10.2015 - 2 B 166/15, juris Rn. 8; VG Bayreuth, B.v. 14.04.2016 - B 4 E 16.255, BeckRS 2016, 45816; VG Stuttgart, U.v. 10.01.2017 - 11 K 2461/16, BeckRS 2017, 102150, Rn. 20; Wunderle, in: Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 11. Aufl. 2016, § 25a, Rn. 10; Göbel-Zimmermann, in: Huber, Aufenthaltsgesetz, 2. Aufl. 2016, § 25a, vor Rn. 7).
  • VG Düsseldorf, 14.02.2018 - 7 L 462/18

    Untersagung der Abschiebung eines abgelehnten Asylbewerbers nach Mazedonien im

    vgl. OVG Saarland, Beschluss vom 6. Oktober 2015 - 2 B 166/15 -, juris.
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