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   OVG Saarland, 07.03.2022 - 2 B 42/22   

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OVG Saarland, 07.03.2022 - 2 B 42/22 (https://dejure.org/2022,4519)
OVG Saarland, Entscheidung vom 07.03.2022 - 2 B 42/22 (https://dejure.org/2022,4519)
OVG Saarland, Entscheidung vom 07. März 2022 - 2 B 42/22 (https://dejure.org/2022,4519)
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    VwGO § 67 Abs. 4 ; VwGO § 152a; VwGO § 154 Abs. 1
    Vertretungszwang vor dem Oberverwaltungsgericht für eine Anhörungsrüge in Bezug auf eine Prozesskostenhilfeentscheidung; Kostenrechtliche Verselbständigung des Anhörungsrügeverfahrens durch den Gesetzgeber

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Saarland, 01.02.2022 - 2 B 14/22

    Beschwerde: Stadtratssitzung mittels Videokonferenz

    Auszug aus OVG Saarland, 07.03.2022 - 2 B 42/22
    Die Anhörungsrüge und die Gegenvorstellung des Antragstellers gegen den Beschluss des Senats vom 1. Februar 2022 - 2 B 14/22 - werden zurückgewiesen.

    Die Anhörungsrüge des Antragstellers gegen den Beschluss des Senats vom 1.2.2022 - 2 B 14/22 -, mit dem sein Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren zurückgewiesen und die gleichzeitig eingelegte Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 27.1.2022 - 3 L 92/22 - verworfen wurde, bleibt ohne Erfolg.

  • OVG Saarland, 14.06.2021 - 2 B 120/21

    Anhörungsrüge gegen einen Beschluss, mit dem ein Antrag auf Bewilligung von

    Auszug aus OVG Saarland, 07.03.2022 - 2 B 42/22
    [vgl. den Beschluss des Senats vom 14.6.2021 - 2 B 120/21 - m.w.N., juris] Die Anhörungsrüge ist auch statthaft, denn sie richtet sich gegen einen den Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für ein beabsichtigtes gerichtskostenpflichtiges Beschwerdeverfahren nach § 146 Abs. 4 VwGO ablehnenden Beschluss des Oberverwaltungsgerichts und damit eine Endentscheidung im Sinne des § 152a Abs. 1 Satz 2 VwGO.

    Der Senat [vgl. schon den Beschluss vom 14.6.2021 - 2 B 120/21 -, juris] folgt nicht der Auffassung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg [Beschluss vom 8.1.2019 - 2 S 2804/18 - juris], wonach keine Kostenentscheidung zu treffen sei, weil Nr. 5400 des Kostenverzeichnisses (Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 GKG), nach der im Fall einer zurückgewiesenen Anhörungsrüge eine Festgebühr anfällt, keine Anwendung finde, sondern schließt sich der gegensätzlichen und überzeugenden Auffassung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts [Beschluss vom 12.2.2019 - 12 LA 214/18 - juris] und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs [Beschluss vom 4.4.2019 - 10 C 19.614 -, juris] an.

  • VGH Baden-Württemberg, 08.01.2019 - 2 S 2804/18

    PKH-Verfahren; Vertretungszwang; Anhörungsrüge; Gehörsverstoß; keine Festgebühr

    Auszug aus OVG Saarland, 07.03.2022 - 2 B 42/22
    Der Senat [vgl. schon den Beschluss vom 14.6.2021 - 2 B 120/21 -, juris] folgt nicht der Auffassung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg [Beschluss vom 8.1.2019 - 2 S 2804/18 - juris], wonach keine Kostenentscheidung zu treffen sei, weil Nr. 5400 des Kostenverzeichnisses (Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 GKG), nach der im Fall einer zurückgewiesenen Anhörungsrüge eine Festgebühr anfällt, keine Anwendung finde, sondern schließt sich der gegensätzlichen und überzeugenden Auffassung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts [Beschluss vom 12.2.2019 - 12 LA 214/18 - juris] und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs [Beschluss vom 4.4.2019 - 10 C 19.614 -, juris] an.
  • OVG Niedersachsen, 12.02.2019 - 12 LA 214/18

    Verfahren über erfolglose Anhörungsrügen in Prozesskostenhilfesachen ist nicht

    Auszug aus OVG Saarland, 07.03.2022 - 2 B 42/22
    Der Senat [vgl. schon den Beschluss vom 14.6.2021 - 2 B 120/21 -, juris] folgt nicht der Auffassung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg [Beschluss vom 8.1.2019 - 2 S 2804/18 - juris], wonach keine Kostenentscheidung zu treffen sei, weil Nr. 5400 des Kostenverzeichnisses (Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 GKG), nach der im Fall einer zurückgewiesenen Anhörungsrüge eine Festgebühr anfällt, keine Anwendung finde, sondern schließt sich der gegensätzlichen und überzeugenden Auffassung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts [Beschluss vom 12.2.2019 - 12 LA 214/18 - juris] und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs [Beschluss vom 4.4.2019 - 10 C 19.614 -, juris] an.
  • VGH Bayern, 04.04.2019 - 10 C 19.614

    Keine Geltendmachung der inhaltlichen Unrichtigkeit einer Entscheidung im

    Auszug aus OVG Saarland, 07.03.2022 - 2 B 42/22
    Der Senat [vgl. schon den Beschluss vom 14.6.2021 - 2 B 120/21 -, juris] folgt nicht der Auffassung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg [Beschluss vom 8.1.2019 - 2 S 2804/18 - juris], wonach keine Kostenentscheidung zu treffen sei, weil Nr. 5400 des Kostenverzeichnisses (Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 GKG), nach der im Fall einer zurückgewiesenen Anhörungsrüge eine Festgebühr anfällt, keine Anwendung finde, sondern schließt sich der gegensätzlichen und überzeugenden Auffassung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts [Beschluss vom 12.2.2019 - 12 LA 214/18 - juris] und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs [Beschluss vom 4.4.2019 - 10 C 19.614 -, juris] an.
  • VG Saarlouis, 27.01.2022 - 3 L 92/22

    Zu den Voraussetzungen der Durchführung einer Gemeinderatssitzung als

    Auszug aus OVG Saarland, 07.03.2022 - 2 B 42/22
    Die Anhörungsrüge des Antragstellers gegen den Beschluss des Senats vom 1.2.2022 - 2 B 14/22 -, mit dem sein Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren zurückgewiesen und die gleichzeitig eingelegte Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 27.1.2022 - 3 L 92/22 - verworfen wurde, bleibt ohne Erfolg.
  • OVG Niedersachsen, 26.02.2013 - 10 LA 12/13

    Anhörungsrüge gegen einen den Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für

    Auszug aus OVG Saarland, 07.03.2022 - 2 B 42/22
    [vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 26.2.2013 - 10 LA 12/13 -, juris] Als Endentscheidung kommt daher grundsätzlich auch ein Beschluss des Oberverwaltungsgerichts in Betracht, mit dem - wie vorliegend - über die Gewährung von Prozesskostenhilfe instanzabschließend und unanfechtbar entschieden wird.
  • OVG Saarland, 07.11.2022 - 2 A 224/22

    Anhörungsrüge nach Zurückweisung eines Antrags auf Zulassung der Berufung

    Die Anhörungsrüge nach dem § 152a VwGO stellt keinen Rechtsbehelf zur Überprüfung der inhaltlichen Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung dar und dient deswegen auch nicht dazu, das Gericht zur Erläuterung oder Ergänzung derselben oder ihrer Begründung zu veranlassen (vgl. dazu zuletzt etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 2.5.2022 - 2 B 69/22 -, vom 7.3.2022 - 2 B 42/22 -, und vom 3.3.2022 - 2 B 43/22 -).(Rn.6).

    [vgl. dazu zuletzt etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 2.5.2022 - 2 B 69/22 -, vom 7.3.2022 - 2 B 42/22 -, und vom 3.3.2022 - 2 B 43/22 -, mit weiteren Nachweisen aus der verfassungsgerichtlichen und der höchstrichterlichen Rechtsprechung] Dies darf speziell bei der Klägerin als bekannt vorausgesetzt werden.

  • OVG Saarland, 07.11.2022 - 2 A 226/22

    Anhörungsrüge nach Zurückweisung eines Berufungszulassungsantrags

    Die Anhörungsrüge nach dem § 152a VwGO stellt keinen Rechtsbehelf zur Überprüfung der inhaltlichen Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung dar und dient deswegen auch nicht dazu, das Gericht zur Erläuterung oder Ergänzung derselben oder ihrer Begründung zu veranlassen (vgl. dazu zuletzt etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 2.5.2022 - 2 B 69/22 -, vom 7.3.2022 - 2 B 42/22 -, und vom 3.3.2022 - 2 B 43/22 -).(Rn.11).

    [vgl. dazu zuletzt etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 2.5.2022 - 2 B 69/22 -, vom 7.3.2022 - 2 B 42/22 -, und vom 3.3.2022 - 2 B 43/22 -, mit weiteren Nachweisen aus der verfassungsgerichtlichen und der höchstrichterlichen Rechtsprechung] Dies darf speziell bei der Klägerin als bekannt vorausgesetzt werden.

  • OVG Saarland, 28.09.2022 - 1 E 204/22

    Kein Vertretungszwang vor dem Oberverwaltungsgericht für eine Anhörungsrüge

    [vgl. OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 7.3.2022 - 2 B 42/22 - und vom 14.6.2021 - 2 B 120/21 -, jeweils juris].
  • OVG Saarland, 07.11.2022 - 2 A 176/22

    Verwaltungsprozess

    Die Anhörungsrüge nach dem § 152a VwGO stellt keinen Rechtsbehelf zur Überprüfung der inhaltlichen Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung dar und dient deswegen auch nicht dazu, das Gericht zur Erläuterung oder Ergänzung derselben oder ihrer Begründung zu veranlassen (vgl. dazu zuletzt etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 2.5.2022 - 2 B 69/22 -, vom 7.3.2022 - 2 B 42/22 -, und vom 3.3.2022 - 2 B 43/22 -).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 11.10.2021 - 1 LZ 528/21

    Kostenentscheidung bei Anhörungsrügen in Prozesskostenhilfebeschwerdeverfahren

    Nr. 5400 Anlage 1 zum GKG ist anwendbar, obwohl die Anhörungsrüge eine gerichtliche Entscheidung im Prozesskostenhilfeverfahren betrifft (ebenso OVG Lüneburg, Beschluss vom 12. Februar 2019 - 12 LA 214/18 -, juris Rn. 8; OVG Bremen, Beschluss vom 24. Juli 2019 - 1 F 185/19 -, juris Rn. 15; VGH München, Beschluss vom 4. April 2019 - 10 C 19.614 -, juris Rn. 7; VGH Mannheim, Beschluss vom 23. April 2021 - 2 S 1161/21 -, juris Rn. 4 ff.; OVG Saarlouis, Beschluss vom 7. März 2022 - 2 B 42/22 -, juris Rn. 5).
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