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   OVG Saarland, 07.04.2022 - 1 A 78/21   

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OVG Saarland, 07.04.2022 - 1 A 78/21 (https://dejure.org/2022,9712)
OVG Saarland, Entscheidung vom 07.04.2022 - 1 A 78/21 (https://dejure.org/2022,9712)
OVG Saarland, Entscheidung vom 07. April 2022 - 1 A 78/21 (https://dejure.org/2022,9712)
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    Angemessenheit der abgerechneten Aufwendungen für die Zungendiagnostik und Pulsdiagnostik i.R.d. Beihilfe; Folgen der Fehlerhaftigkeit von Arztrechnungen für den Beihilfeanspruch

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 20.03.2008 - 2 C 19.06

    Beihilfe; Angemessenheit und Notwendigkeit der Aufwendungen; fehlerhafte

    Auszug aus OVG Saarland, 07.04.2022 - 1 A 78/21
    Aufwendungen für ärztliche oder zahnärztliche Leistungen, deren Berechnung auf einer zweifelhaften Auslegung der einschlägigen Gebührenordnung beruht, sind beihilferechtlich schon dann als angemessen anzusehen, wenn der vom Arzt in Rechnung gestellte Betrag bei objektiver Betrachtung einer zumindest vertretbaren Auslegung der Gebührenordnung entspricht und der beihilfepflichtige Dienstherr nicht rechtzeitig für Klarheit über seine Auslegung gesorgt hat (Anschluss BVerwG, Urteile vom 16.12.2009 - 2 C 79/08 -, juris Rz. 14, und vom 20.3.2008 - 2 C 19/06 -, juris Rz. 23, je m.w.N.).(Rn.16).

    Die Fehlerhaftigkeit von Arztrechnungen bleibt für den Beihilfeanspruch dann ohne Folgen, wenn im Verwaltungsgerichtsverfahren die Notwendigkeit und Angemessenheit der erbrachten ärztlichen Leistung festgestellt wird (Anschluss BVerwG, Urteile vom 20.3.2008 - 2 C 19/06 -, juris Rz. 9, und vom 16.12.2009 - 2 C 79/08 -, juris Rz. 14).(Rn.21).

    [vgl. BVerwG, Urteile vom 16.12.2009 - 2 C 79/08 -, juris Rz. 14, und vom 20.3.2008 - 2 C 19/06 -, juris Rz. 23, je m.w.N.].

    [vgl. BVerwG, Urteil vom 20.3.2008 - 2 C 19/06 -, juris Rz. 23 m.w.N.; vgl. auch VG Kassel, Urteil vom 8.3.2021 - 1 K 867/20.KS -, juris Rz. 25; VG Köln, Gerichtsbescheid vom 22.12.2016 - 1 K 8285/16 -, juris Rz. 45; VG Greifswald, Urteil vom 25.9.2014 - 6 A 77/13 -, juris Rz. 16].

    Denn nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts [Urteile vom 20.3.2008 - 2 C 19/06 -, juris Rz. 9, und vom 16.12.2009 - 2 C 79/08 -, juris Rz. 14] bleibt die Fehlerhaftigkeit von Arztrechnungen für den Beihilfeanspruch dann ohne Folgen, wenn im Verwaltungsgerichtsverfahren - wie hier [UA S. 12; das Verwaltungsgericht hat die Notwendigkeit und Angemessenheit der streitgegenständlichen Behandlungen unter Hinweis auf die gestellte ärztliche Diagnose (u.a. Schulterschmerzen) bejaht, was im Rahmen der Zulassungsbegründung nicht angegriffen wird] - die Notwendigkeit und Angemessenheit der erbrachten ärztlichen Leistung festgestellt wird.

    [vgl. ausführlich BVerwG, Urteil vom 20.3.2008 - 2 C 19/06 -, juris Rz. 19 ff., 22, unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs].

  • BVerwG, 16.12.2009 - 2 C 79.08

    Postbeamtenkrankenkasse; B1-Mitglied; Kassenleistungen; Beihilfe; Angemessenheit

    Auszug aus OVG Saarland, 07.04.2022 - 1 A 78/21
    Aufwendungen für ärztliche oder zahnärztliche Leistungen, deren Berechnung auf einer zweifelhaften Auslegung der einschlägigen Gebührenordnung beruht, sind beihilferechtlich schon dann als angemessen anzusehen, wenn der vom Arzt in Rechnung gestellte Betrag bei objektiver Betrachtung einer zumindest vertretbaren Auslegung der Gebührenordnung entspricht und der beihilfepflichtige Dienstherr nicht rechtzeitig für Klarheit über seine Auslegung gesorgt hat (Anschluss BVerwG, Urteile vom 16.12.2009 - 2 C 79/08 -, juris Rz. 14, und vom 20.3.2008 - 2 C 19/06 -, juris Rz. 23, je m.w.N.).(Rn.16).

    Die Fehlerhaftigkeit von Arztrechnungen bleibt für den Beihilfeanspruch dann ohne Folgen, wenn im Verwaltungsgerichtsverfahren die Notwendigkeit und Angemessenheit der erbrachten ärztlichen Leistung festgestellt wird (Anschluss BVerwG, Urteile vom 20.3.2008 - 2 C 19/06 -, juris Rz. 9, und vom 16.12.2009 - 2 C 79/08 -, juris Rz. 14).(Rn.21).

    [UA S. 11] Das entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, [vgl. nur BVerwG, Urteil vom 16.12.2009 - 2 C 79/08 -, juris Rz. 14 m.w.N.] wonach Aufwendungen nach beihilferechtlichen Grundsätzen beihilfefähig sind, wenn sie dem Grunde nach notwendig und der Höhe nach angemessen sind und die Beihilfefähigkeit nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist.

    [vgl. BVerwG, Urteile vom 16.12.2009 - 2 C 79/08 -, juris Rz. 14, und vom 20.3.2008 - 2 C 19/06 -, juris Rz. 23, je m.w.N.].

    Denn nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts [Urteile vom 20.3.2008 - 2 C 19/06 -, juris Rz. 9, und vom 16.12.2009 - 2 C 79/08 -, juris Rz. 14] bleibt die Fehlerhaftigkeit von Arztrechnungen für den Beihilfeanspruch dann ohne Folgen, wenn im Verwaltungsgerichtsverfahren - wie hier [UA S. 12; das Verwaltungsgericht hat die Notwendigkeit und Angemessenheit der streitgegenständlichen Behandlungen unter Hinweis auf die gestellte ärztliche Diagnose (u.a. Schulterschmerzen) bejaht, was im Rahmen der Zulassungsbegründung nicht angegriffen wird] - die Notwendigkeit und Angemessenheit der erbrachten ärztlichen Leistung festgestellt wird.

  • OVG Saarland, 25.11.2015 - 1 A 385/14

    Antrag auf Zulassung der Berufung im öffentlichen Dienstrecht: Dienstliche

    Auszug aus OVG Saarland, 07.04.2022 - 1 A 78/21
    [st. Rspr., z.B. OVG Saarlouis, Beschluss vom 25.11.2015 - 1 A 385/14-, juris m.w.N.] Der Zulassungsantragsteller hat in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht im Einzelnen auszuführen, weshalb das angefochtene Urteil nach seiner Auffassung unrichtig ist und geändert werden muss.
  • OVG Saarland, 01.04.2022 - 1 A 69/21

    Beihilfe für eine Zungen- und Pulsdiagnostik nach TCM

    Auszug aus OVG Saarland, 07.04.2022 - 1 A 78/21
    Vielmehr hat er, wie dem Senat aus dem Verfahren 1 A 69/21 bekannt ist, gleichlautende Rechnungen der behandelnden Ärztin in anderen Fällen uneingeschränkt anerkannt und im Übrigen noch in den Widerspruchsbescheiden vom 14.3.
  • BGH, 21.12.2006 - III ZR 117/06

    Fälligkeit der ärztlichen Honorarforderung; Voraussetzungen des Verzugseintritts;

    Auszug aus OVG Saarland, 07.04.2022 - 1 A 78/21
    Die Beachtung des § 12 Abs. 4 GOÄ betrifft nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs [BGH, Urteil vom 21.12.2006 - III ZR 117/06 -, juris Rz. 12 ff.] die Fälligkeit der Forderung und ist ohne Einfluss auf deren materielle Berechtigung.
  • VG Greifswald, 25.09.2014 - 6 A 77/13

    Beihilfefähigkeit von selbstständigen ärztlichen Leistungen, die in das

    Auszug aus OVG Saarland, 07.04.2022 - 1 A 78/21
    [vgl. BVerwG, Urteil vom 20.3.2008 - 2 C 19/06 -, juris Rz. 23 m.w.N.; vgl. auch VG Kassel, Urteil vom 8.3.2021 - 1 K 867/20.KS -, juris Rz. 25; VG Köln, Gerichtsbescheid vom 22.12.2016 - 1 K 8285/16 -, juris Rz. 45; VG Greifswald, Urteil vom 25.9.2014 - 6 A 77/13 -, juris Rz. 16].
  • OVG Niedersachsen, 12.08.2009 - 5 LA 368/08

    Nachholung der Begründung bei Überschreiten des 2,3fachen Gebührensatzes durch

    Auszug aus OVG Saarland, 07.04.2022 - 1 A 78/21
    [zu einem vergleichbar gelagerten Sachverhalt vgl. VG Münster, Urteil vom 10.12.2018 - 5 K 3889/17 -, juris Rz. 47 ff. m.w.N.] Im Übrigen können Angaben in einer ärztlichen Liquidation ergänzt, nachgeholt oder korrigiert werden [vgl. Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 12.8.2009 - 5 LA 368/08 -, juris Ls. 1] und hat die behandelnde Ärztin nicht nur die von ihr in Rechnung gestellten Leistungen in ihren Rechnungen vom 4.10., 16.11.
  • VG Kassel, 08.03.2021 - 1 K 867/20

    Berücksichtigung einer analogen Abrechnung nach § 6 Abs 2 GOÄ im Rahmen der

    Auszug aus OVG Saarland, 07.04.2022 - 1 A 78/21
    [vgl. BVerwG, Urteil vom 20.3.2008 - 2 C 19/06 -, juris Rz. 23 m.w.N.; vgl. auch VG Kassel, Urteil vom 8.3.2021 - 1 K 867/20.KS -, juris Rz. 25; VG Köln, Gerichtsbescheid vom 22.12.2016 - 1 K 8285/16 -, juris Rz. 45; VG Greifswald, Urteil vom 25.9.2014 - 6 A 77/13 -, juris Rz. 16].
  • VG Köln, 22.12.2016 - 1 K 8285/16

    Anspruch auf Gewährung einer weiteren Beihilfe für die Vornahme einer

    Auszug aus OVG Saarland, 07.04.2022 - 1 A 78/21
    [vgl. BVerwG, Urteil vom 20.3.2008 - 2 C 19/06 -, juris Rz. 23 m.w.N.; vgl. auch VG Kassel, Urteil vom 8.3.2021 - 1 K 867/20.KS -, juris Rz. 25; VG Köln, Gerichtsbescheid vom 22.12.2016 - 1 K 8285/16 -, juris Rz. 45; VG Greifswald, Urteil vom 25.9.2014 - 6 A 77/13 -, juris Rz. 16].
  • VG Münster, 10.12.2018 - 5 K 3889/17
    Auszug aus OVG Saarland, 07.04.2022 - 1 A 78/21
    [zu einem vergleichbar gelagerten Sachverhalt vgl. VG Münster, Urteil vom 10.12.2018 - 5 K 3889/17 -, juris Rz. 47 ff. m.w.N.] Im Übrigen können Angaben in einer ärztlichen Liquidation ergänzt, nachgeholt oder korrigiert werden [vgl. Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 12.8.2009 - 5 LA 368/08 -, juris Ls. 1] und hat die behandelnde Ärztin nicht nur die von ihr in Rechnung gestellten Leistungen in ihren Rechnungen vom 4.10., 16.11.
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

  • OVG Saarland, 04.08.2022 - 2 A 96/22

    Darlegungspflicht im PKH-Beschwerdverfahren einer Naturalpartei; Einsichtnahme in

    [st. Rspr., vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 7.4.2022 - 1 A 78/21 -, m.w.Nw., juris].
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