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   OVG Saarland, 07.05.2012 - 2 A 206/11   

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https://dejure.org/2012,11325
OVG Saarland, 07.05.2012 - 2 A 206/11 (https://dejure.org/2012,11325)
OVG Saarland, Entscheidung vom 07.05.2012 - 2 A 206/11 (https://dejure.org/2012,11325)
OVG Saarland, Entscheidung vom 07. Mai 2012 - 2 A 206/11 (https://dejure.org/2012,11325)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einfügen einer Plakatanschlagtafel in die nähere Umgebung; Protokollierung eines Beweisantrages als wesentlicher Vorgang der Verhandlung

  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einfügen einer Plakatanschlagtafel in die nähere Umgebung; Protokollierung eines Beweisantrages als wesentlicher Vorgang der Verhandlung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Werbeanlage von 3,65 m x 2,65 m genehmigungspflichtig!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Werbeanlage von 3,65 m x 2,65 m ist genehmigungspflichtig! (IBR 2012, 1197)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2012, 987
  • BauR 2012, 1285
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • VG Saarlouis, 02.02.2011 - 5 K 623/10

    Euronorm-Werbetafel ist keine Nebenanlage; Einfügen derselben in eine

    Auszug aus OVG Saarland, 07.05.2012 - 2 A 206/11
    Der Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 2. Februar 2011 - 5 K 623/10 - wird zurückgewiesen.

    Die am 5.7.2010 erhobene Anfechtungsklage der Klägerin wies das Verwaltungsgericht mit Urteil vom 2.2.2011 - 5 K 623/10 - ab.

    Der fristgerecht gestellte und auch ansonsten zulässige Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil vom 2.2.2011 - 5 K 623/10 - hat keinen Erfolg.

  • BVerwG, 03.12.1992 - 4 C 27.91

    Bauplanungsrecht: Beurteilung von Werbeanlagen als bauliche Anlage

    Auszug aus OVG Saarland, 07.05.2012 - 2 A 206/11
    Die umstrittene Plakatanschlagtafel stellt vielmehr eine eigenständige Hauptnutzung im Sinne der §§ 2 ff. BauNVO dar 4 (BVerwG, Urteil vom 3.12.1992 - 4 C 27/91 -, BRS 54 Nr. 126) und ist daher, zumal sie unstreitig in der näheren Umgebung ohne Vorbild ist und wegen ihrer nicht von der Hand zu weisenden Vorbildwirkung geeignet ist, die Situation "in Bewegung zu bringen", in der nicht überbaubaren Grundstücksfläche nicht zulässig.
  • BVerwG, 15.12.1994 - 4 C 19.93

    Verwaltungsprozeßrecht: Begriff des Behördenvertreters i.S. von § 67 Abs. 1 S. 3

    Auszug aus OVG Saarland, 07.05.2012 - 2 A 206/11
    Die Prüfung der - von dem Beklagten und dem Verwaltungsgericht zutreffend verneinten - bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit der Werbeanlage, die als eine auf Dauer gedachte, künstlich mit dem Erdboden verbundene und städtebaulich relevante Werbetafel eine bauliche Anlage im Sinne des § 29 I BauGB darstellt(Vgl. BVerwG, Urteil vom 15.12.1994 - 4 C 19/93 -, BRS 56 Nr. 130 zu § 29 S. 1 BauGB a.F.), richtet sich vorliegend unstreitig nach § 34 BauGB, weil ihr Standort nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans, sondern innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils liegt.
  • BVerwG, 07.06.2001 - 4 C 1.01

    Verwaltungsprozessrecht; Bauplanungsrecht - Sprungrevision; Zustimmung;

    Auszug aus OVG Saarland, 07.05.2012 - 2 A 206/11
    Trotz dieses auf einen auf "Gebäude" und "Gebäudeteile" beschränkten Anwendungsbereich hindeutenden Wortlauts der Regelung gilt sie, wie auch die Ausnahmeregelung des § 23 V BauNVO verdeutlicht, für alle baulichen Anlagen(BVerwG, Urteil vom 7.6.2001 - 4 C 1/01 -, BRS 64 Nr. 79 mit eingehender Begründung).
  • BVerwG, 16.06.2009 - 4 B 50.08

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache i.R.d. Zulassung einer Revision im

    Auszug aus OVG Saarland, 07.05.2012 - 2 A 206/11
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass es insoweit sowohl auf die konkrete Größe der Grundfläche des in Frage stehenden Vorhabens als auch auf seine räumliche Lage innerhalb der vorhandenen Bebauung ankommt(Vgl. BVerwG, Beschluss vom 16.6.2009 - 4 B 50/08 -, BRS 74 Nr. 95 m.w.N.).
  • BVerwG, 28.12.2011 - 9 B 53.11

    Beweisantrag; Sitzungsprotokoll; Amtsermittlungsgrundsatz; Aufklärungsrüge

    Auszug aus OVG Saarland, 07.05.2012 - 2 A 206/11
    Ist - wie hier - ein Beweisantrag nicht protokolliert, so begründet das Protokoll nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts den vollen Beweis dafür, dass er nicht gestellt worden ist.(BVerwG, Beschluss vom 28.12.2011 - 9 B 53/11 - m.w.N., zitiert nach juris) Im Übrigen war eine Ortsbesichtigung - wie dargelegt - vom insoweit maßgeblichen rechtlichen Ansatz des Verwaltungsgerichts her aber auch mangels Entscheidungserheblichkeit der von der Klägerin als klärungsbedürftig angesehenen Tatsachen nicht erforderlich und musste sich dem Verwaltungsgericht auch nicht aufdrängen.
  • OVG Saarland, 22.01.2020 - 2 A 273/19

    Abstandsflächenerfordernis für Euronorm-Werbetafeln; Übernahme von

    Insoweit ist zunächst auch für nicht beplante Bereiche davon auszugehen, dass nicht nur Gebäude und Gebäudeteile, sondern auch andere bauliche Anlagen, konkret eine Werbeanlage, solche Baugrenzen im Sinne des § 23 BauNVO grundsätzlich nicht überschreiten dürfen,(vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 28.12.2015 - 2 A 165/15 -, SKZ 2016, 52, Leitsatz Nr. 37, im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 7.6.2001 - 4 C 1.01 -, BRS 64 Nr. 79) und dass zum anderen die Begriffsbestimmungen in dem für Bebauungspläne geltenden § 23 BauNVO zur "überbaubaren Grundstücksfläche" zur Konkretisierung im Rahmen des § 34 Abs. 1 BauGB zu berücksichtigen sind.(vgl. grundlegend OVG des Saarlandes, Beschluss vom 7.5.2012 - 2 A 206/11 -, BauR 2012, 1285).
  • VG Saarlouis, 02.02.2011 - 5 K 623/10
    Rechtsmittel-AZ: 2 A 206/11.
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