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   OVG Saarland, 07.07.2006 - 3 Q 8/06   

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https://dejure.org/2006,17254
OVG Saarland, 07.07.2006 - 3 Q 8/06 (https://dejure.org/2006,17254)
OVG Saarland, Entscheidung vom 07.07.2006 - 3 Q 8/06 (https://dejure.org/2006,17254)
OVG Saarland, Entscheidung vom 07. Juli 2006 - 3 Q 8/06 (https://dejure.org/2006,17254)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Zur Frage eines Gehörsverstosses bei Anwendung des § 87b VwGO

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zurückweisung eines Beweisantrags als Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs; Unterlassen einer rechtzeitigen Zeugenbenennung; Maßgeblichkeit des absoluten Verzögerungsbegriffs

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    VwGO § 87 b Abs. 3; AsylVfG § 78 Abs. 3 Nr. 3; GG Art. 103 Abs. 1; AsylVfG § 78 Abs. 3 Nr. 3; VwGO § 138 Nr. 3
    Verfahrensrecht, Berufungszulassungsantrag, Beweisantrag, rechtliches Gehör, Präklusion, verspätetes Vorbringen, Ermessen, Zeugen, Verzögerung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 06.04.2000 - 9 B 50.00

    Neues Vorbringen im Verwaltungsprozeß; vereinfachtes Berufungsverfahren;

    Auszug aus OVG Saarland, 07.07.2006 - 3 Q 8/06
    Für die Frage, ob die Verspätung des Vorbringens "genügend entschuldigt" ist, können die für Wiedereinsetzungsgründe gemäß § 60 Abs. 1 VwGO entwickelten Grundsätze entsprechend herangezogen werden; insbesondere treffen auch für die Einhaltung von Präklusionsfristen nach § 87 b VwGO den Rechtsanwalt die selben strengen Anforderungen wie für Rechtsmittelfristen hierzu BVerwG, Beschluss vom 6.4.2000 - 9 B 50/00 -, NVwZ 2000, 1042 ff.

    Die Anforderungen an eine ausreichende Begründung entziehen sich insoweit einer generellen Festlegung und hängen vielmehr von den Umständen des jeweiligen Einzelfalles ab hierzu BVerwG, Beschluss vom 6.4.2000, a.a.O..

  • OVG Saarland, 29.11.2005 - 2 Q 41/04

    Wahrung rechtlichen Gehörs im Asylverfahren

    Auszug aus OVG Saarland, 07.07.2006 - 3 Q 8/06
    Die Frage, ob die Zulassung des Vorbringens beziehungsweise die positive Entscheidung über das beantragte Beweismittel die Erledigung des Rechtsstreits im Sinne von Nr. 1 verzögert hätte, unterliegt angesichts des weit gefassten Wortlauts des § 87 b Abs. 3 Nr. 1 VwGO ("nach der freien Auffassung des Gerichts") der Beurteilung des Rechtsmittelgerichts nur daraufhin, ob diese Auffassung des Gerichts im Zeitpunkt der Zurückweisung als verspätet vertretbar und nicht durch sachfremde Erwägungen bestimmt war; erforderlich ist mithin - lediglich - eine plausible Prognose hierzu Kopp, a.a.O., Rdnrn. 11, 14; siehe auch zur vergleichbaren Problematik hinsichtlich außerhalb von Präklusionsvorschriften abgelehnter Beweisanträge die Entscheidungen des OVG Lüneburg vom 3.5.2005 - 7 LA 300/04 -, zitiert nach Juris sowie des OVG des Saarlandes vom 29.11.2005 - 2 Q 41/04 - und vom 29.6.2006 - 3 Q 3/06 -, wonach eine Gehörsrüge nur dann Erfolg haben kann, wenn die Ablehnung des Antrags im Prozessrecht unter keinem denkbaren Gesichtspunkt mehr eine Stütze im Prozessrecht findet sich das Gericht mit dem Vorbringen eines Beteiligten in völlig unzulänglicher Form auseinandergesetzt hat und die Ablehnung des Beweisersuchens daher erkennbar willkürlich erscheint.

    Es kommt - abgesehen von hier nicht vorliegenden Ausnahmefällen - darauf an, ob (nach plausibler Einschätzung) bei Zulassung des Vorbringens beziehungsweise des Beweismittels der Rechtsstreit länger dauern würde als im Falle seiner Zurückweisung hierzu Bader/Funke-Kaiser/Kuntze/von Albedyll, a.a.O., Rdnr. 12; OVG des Saarlandes Beschluss vom 29.11.2005 - 2 Q 41/04 -.

  • OVG Niedersachsen, 03.05.2005 - 7 LA 300/04

    Ablehnung eines Beweisantrags; Asylprozess; rechtliches Gehör; Verfahrensmangel;

    Auszug aus OVG Saarland, 07.07.2006 - 3 Q 8/06
    Die Frage, ob die Zulassung des Vorbringens beziehungsweise die positive Entscheidung über das beantragte Beweismittel die Erledigung des Rechtsstreits im Sinne von Nr. 1 verzögert hätte, unterliegt angesichts des weit gefassten Wortlauts des § 87 b Abs. 3 Nr. 1 VwGO ("nach der freien Auffassung des Gerichts") der Beurteilung des Rechtsmittelgerichts nur daraufhin, ob diese Auffassung des Gerichts im Zeitpunkt der Zurückweisung als verspätet vertretbar und nicht durch sachfremde Erwägungen bestimmt war; erforderlich ist mithin - lediglich - eine plausible Prognose hierzu Kopp, a.a.O., Rdnrn. 11, 14; siehe auch zur vergleichbaren Problematik hinsichtlich außerhalb von Präklusionsvorschriften abgelehnter Beweisanträge die Entscheidungen des OVG Lüneburg vom 3.5.2005 - 7 LA 300/04 -, zitiert nach Juris sowie des OVG des Saarlandes vom 29.11.2005 - 2 Q 41/04 - und vom 29.6.2006 - 3 Q 3/06 -, wonach eine Gehörsrüge nur dann Erfolg haben kann, wenn die Ablehnung des Antrags im Prozessrecht unter keinem denkbaren Gesichtspunkt mehr eine Stütze im Prozessrecht findet sich das Gericht mit dem Vorbringen eines Beteiligten in völlig unzulänglicher Form auseinandergesetzt hat und die Ablehnung des Beweisersuchens daher erkennbar willkürlich erscheint.
  • OVG Saarland, 29.06.2006 - 3 Q 3/06

    Zu den Voraussetzungen einer Gehörsrüge. Kumykischen Volkszugehörigen aus

    Auszug aus OVG Saarland, 07.07.2006 - 3 Q 8/06
    Die Frage, ob die Zulassung des Vorbringens beziehungsweise die positive Entscheidung über das beantragte Beweismittel die Erledigung des Rechtsstreits im Sinne von Nr. 1 verzögert hätte, unterliegt angesichts des weit gefassten Wortlauts des § 87 b Abs. 3 Nr. 1 VwGO ("nach der freien Auffassung des Gerichts") der Beurteilung des Rechtsmittelgerichts nur daraufhin, ob diese Auffassung des Gerichts im Zeitpunkt der Zurückweisung als verspätet vertretbar und nicht durch sachfremde Erwägungen bestimmt war; erforderlich ist mithin - lediglich - eine plausible Prognose hierzu Kopp, a.a.O., Rdnrn. 11, 14; siehe auch zur vergleichbaren Problematik hinsichtlich außerhalb von Präklusionsvorschriften abgelehnter Beweisanträge die Entscheidungen des OVG Lüneburg vom 3.5.2005 - 7 LA 300/04 -, zitiert nach Juris sowie des OVG des Saarlandes vom 29.11.2005 - 2 Q 41/04 - und vom 29.6.2006 - 3 Q 3/06 -, wonach eine Gehörsrüge nur dann Erfolg haben kann, wenn die Ablehnung des Antrags im Prozessrecht unter keinem denkbaren Gesichtspunkt mehr eine Stütze im Prozessrecht findet sich das Gericht mit dem Vorbringen eines Beteiligten in völlig unzulänglicher Form auseinandergesetzt hat und die Ablehnung des Beweisersuchens daher erkennbar willkürlich erscheint.
  • BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 876/84

    Rechtlich nicht mehr gerechtfertigte Auslegung eines Ersturteils durch das

    Auszug aus OVG Saarland, 07.07.2006 - 3 Q 8/06
    Dieser ist jedenfalls dann gewahrt, wenn die betroffene Partei ausreichend Gelegenheit hatte, sich in den ihr wichtigen Punkten zur Sache zu äußern, dies aber aus von ihr zu vertretenden Gründen versäumt hat hierzu etwa Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 30. Januar 1985 - 1 BvR 876/84 -, BVerfGE 69, 145, 148 f.; siehe auch Hess. VGH, Beschluss vom 7.10.2005 - 2 UZ 1598/04.A -, zitiert nach Juris.
  • VGH Hessen, 07.10.2005 - 2 UZ 1598/04
    Auszug aus OVG Saarland, 07.07.2006 - 3 Q 8/06
    Dieser ist jedenfalls dann gewahrt, wenn die betroffene Partei ausreichend Gelegenheit hatte, sich in den ihr wichtigen Punkten zur Sache zu äußern, dies aber aus von ihr zu vertretenden Gründen versäumt hat hierzu etwa Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 30. Januar 1985 - 1 BvR 876/84 -, BVerfGE 69, 145, 148 f.; siehe auch Hess. VGH, Beschluss vom 7.10.2005 - 2 UZ 1598/04.A -, zitiert nach Juris.
  • VGH Hessen, 28.08.1997 - 12 UZ 1381/96

    Zustellung einer gerichtlichen Verfügung nach VwGO § 87b - wirksame Ingangsetzung

    Auszug aus OVG Saarland, 07.07.2006 - 3 Q 8/06
    Wenn unter diesen Umständen ein Gericht das Vorbringen einer Partei gleichwohl nicht zulässt oder einen erheblichen Beweisantrag zurückweist, obwohl die Voraussetzungen der Präklusionsvorschrift nicht gegeben sind, wird das rechtliche Gehör in einer vom Gesetz nicht mehr gedeckten Weise eingeschränkt und liegt damit ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG vor hierzu etwa Beschluss des Hess. VGH vom 28. August 1997 - 12 UZ 1381/96.A - zitiert nach Juris; Bader/Funke-Kaiser/Kuntze/von Albedyll, VwGO, § 87 b Rdnr. 16.
  • BVerwG, 27.03.2000 - 9 B 518.99

    Ablehnung von Beweisanträgen; amtliche Auskunft; Sachverständigenbeweis; Zeuge;

    Auszug aus OVG Saarland, 07.07.2006 - 3 Q 8/06
    Hieran gemessen ist die Begründung der Zurückweisung, die sich auf das Unterlassen der (rechtzeitigen) Zeugenbenennung trotz Hinweises nach § 87 b VwGO, die mangelnde Präsenz des jetzt erst benannten Zeugen am Gerichtsort, und die unter Berücksichtigung der Grundsätze des Bundesverwaltungsgerichts im Beschluss vom 27.3.2000 - 9 B 518.99 - nach freier Überzeugung des Gerichts zu prognostizierende Verfahrensverzögerung stützt, auch angesichts der relativ kurzen Dauer des Verfahrens über Abschiebungshindernisse nach AufenthG noch tragfähig.
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