Rechtsprechung
OVG Saarland, 07.07.2015 - 1 B 101/15 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer tierschutzrechtlichen Anordnung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anordnung der aufschiebenden Wirkung einer tierschutzrechtlichen Anordnung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Saarlouis, 04.05.2015 - 5 L 1724/14
- OVG Saarland, 07.07.2015 - 1 B 101/15
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- VGH Baden-Württemberg, 09.08.2012 - 1 S 1281/12
(einstweiliger Rechtsschutz - keine tierschutzrechtlichen Anordnungen im Vorfeld …
Auszug aus OVG Saarland, 07.07.2015 - 1 B 101/15
Insoweit wurde der Antragsgegner jedenfalls zur Verhütung künftiger Verstöße gegen tierschutzrechtliche Bestimmungen tätig, denn durch die festgestellten Umstände war und ist die konkrete Gefahr eines tierschutzwidrigen Verhaltens oder Sachverhalts aufgezeigt.(vgl. zu den Tatbestandsmerkmalen des § 16 a Abs. 1 Satz 1 TierSchG: VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 9.8.2012 - 1 S 1281/12 -, juris Rdnrn. 3 ff. m.w.N.) Schließlich ist nicht ersichtlich, dass die getroffenen Anordnungen über das Maß des Notwendigen hinausgehen.
- OVG Saarland, 06.07.2017 - 2 A 180/16
Tierschutzrechtliche Anordnung - Hunde
Auf die Beschwerde des Klägers änderte das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes mit Beschluss vom 7.7.2015 - 1 B 101/15 - den Beschluss des Verwaltungsgerichts teilweise ab und ordnete die aufschiebende Wirkung der gegen Ziffer 1 und Ziffer 2 der tierschutzrechtlichen Anordnung vom 29.9.2014 eingelegten Klage an.Insoweit werde auf die Ausführungen der Kammer im Beschluss vom 4.5.2015 - 5 L 1724/14 - sowie ergänzend auf den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes vom 7.7.2015 - 1 B 101/15 - Bezug genommen.
Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung ergeben sich auch nicht aus dem Vorbringen des Klägers, in dem angefochtenen Urteil werde lediglich auf die Ausführungen in dem Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 4.5.2015 - 5 L 1724/14 - und in dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts vom 7.7.2015 - 1 B 101/15 - Bezug genommen.
Zudem ist im Fall der durch das mehrfach festgestellte Hundegebell in den Kellerräumen indizierten Hundehaltung im Keller des Wohnhauses fraglich, ob - wie durch § 6 Abs. 3 Sätze 4 und 5 Tierschutz-Hundeverordnung vorgegeben - mindestens eine Seite des Zwingers den Hunden den freien Blick aus dem Gebäude heraus ermöglicht.(Vgl. bereits OVG des Saarlandes, Beschluss vom 7.7.2015 - 1 B 101/15 -).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.06.2016 - 20 B 1408/15
Rechtmäßigkeit der Untersagung des Haltens und Betreuens sowie des Züchtens und …
vgl. hierzu OVG Saarland, Beschluss vom 7. Juli 2015 - 1 B 101/15 -, juris; VG Münster, Urteil vom 12. November 2013 - 1 K 2759/12 -, juris; Hirt/Maisack/Moritz, a. a. O., § 5 Tierschutz-Hundeverordnung, Rn. 2. - OLG Saarbrücken, 26.11.2015 - 4 U 19/15
Staatshaftung des Saarlandes: Antrag des Veterinäramtes auf Erlass eines …
Nimmt der Auskunftspflichtige demgegenüber eine Verweigerungshaltung ein, so verletzt er seine gesetzlich vorgegebene Duldungspflicht und ist die Behörde nach § 16 a Abs. 1 Satz 1 TierSchG berechtigt, im Wege der tierschutzrechtlichen Verfügung anzuordnen, dass der Auskunftspflichtige das Betreten und die Überprüfung der Kellerräume seines Wohnhauses zu dulden hat (vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 07.07.2015 - 1 B 101/15 -, juris Rn. 19).