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   OVG Saarland, 08.05.2012 - 1 A 235/11   

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OVG Saarland, 08.05.2012 - 1 A 235/11 (https://dejure.org/2012,4694)
OVG Saarland, Entscheidung vom 08.05.2012 - 1 A 235/11 (https://dejure.org/2012,4694)
OVG Saarland, Entscheidung vom 08. Mai 2012 - 1 A 235/11 (https://dejure.org/2012,4694)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 28 Abs 4 S 1 Nr 2 FeV, Art 7 Abs 1b EWGRL 439/91, Art 9 EWGRL 439/91, § 47 VwVfG SL
    Umdeutung eines fehlerhaften Aberkennungsbescheids in einen die Nichtgeltung der Fahrerlaubnis im Inland feststellenden Bescheid

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umdeutung eines fehlerhaften Aberkennungsbescheids in einen die Nichtgeltung der Fahrerlaubnis im Inland feststellenden Bescheid durch ein Tatsachengericht

  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umdeutung eines fehlerhaften Aberkennungsbescheids in einen die Nichtgeltung der Fahrerlaubnis im Inland feststellenden Bescheid durch ein Tatsachengericht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (13)

  • EuGH, 09.07.2009 - C-445/08

    Wierer - Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Führerschein - Richtlinie

    Auszug aus OVG Saarland, 08.05.2012 - 1 A 235/11
    Denn dies ist keine aus dem Ausstellermitgliedstaat stammende Information und darf daher - wie das Bundesverwaltungsgericht in der zitierten Entscheidung vom 25.2.2010 in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften(EuGH, Beschluss vom 9.7.2009 - C-445/08 -, DAR 2009, 637 ff., und Urteil vom 1.3.2012 - C-467/10 -, DAR 2012, 192 ff. = NJW 2012, 1341 ff. mit Anmerkung von Dauer) entschieden hat - nicht als Beweis eines Verstoßes gegen das Wohnsitzerfordernis im Sinne einer unbestreitbaren Information aus dem Ausstellermitgliedstaat gewertet werden.

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften(EuGH, Vorabentscheidung vom 9.7.2009 - C - 445/08 -, a.a.O.) liegt eine unbestreitbare Information nur vor, wenn ein doppeltes Kriterium erfüllt ist, nämlich erstens muss die Information aus dem Ausstellermitgliedstaat stammen und zweitens muss sie beweisen, dass der Kläger seinen ordentlichen Wohnsitz zum Zeitpunkt der Erteilung seiner Fahrerlaubnis nicht in der Tschechischen Republik gehabt hat.

  • OVG Saarland, 02.12.2009 - 1 A 472/08

    Ausländische EU-Fahrerlaubnis; Ungültigkeit einer tschechischen Fahrerlaubnis für

    Auszug aus OVG Saarland, 08.05.2012 - 1 A 235/11
    Das Verwaltungsgericht hat im Einklang mit den grundlegenden Ausführungen des Senats(OVG des Saarlandes, Urteil vom 2.12.2009 - 1 A 472/08 -, juris) zu den tatbestandlichen Voraussetzungen der der Umdeutung eines Aberkennungsbescheids in eine die Nichtgeltung der Fahrerlaubnis im Inland feststellende Verfügung aufgezeigt, dass die von § 47 Abs. 1 SVwVfG geforderte Zielgleichheit von Aberkennungs- und Feststellungsbescheid besteht und beide Verwaltungsentscheidungen gemäß Abs. 2 Satz 1 der Vorschrift hinsichtlich der Rechtsfolgen vergleichbar sind.

    Hinsichtlich Fallgestaltungen, in denen aufgrund des jeweiligen Sachstandes feststeht, dass das Wohnsitzerfordernis gemessen an den vom Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften formulierten Kriterien nicht erfüllt und eine Umdeutung daher ohne weitere Sachaufklärung möglich ist, ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts(BVerwG, Beschlüsse vom 9.4.2009 - 3 B 114 und 116/08 -, juris; ebenso Urteil des Senats vom 2.12.2009, a.a.O., und VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 9.9.2008 - 10 S 994/07 -, jeweils juris.) anerkannt, dass die Verwaltungsgerichte befugt sind, eine auf Eignungsmängel gestützte rechtswidrige Aberkennung des Rechts, Kraftfahrzeuge im Inland zu führen, in einen feststellenden Verwaltungsakt nach § 28 Abs. 4 FeV umzudeuten.

  • VG Saarlouis, 11.02.2011 - 10 K 425/10

    EU-Fahrerlaubnisentziehung - zur Umdeutung einer Aberkennungsverfügung

    Auszug aus OVG Saarland, 08.05.2012 - 1 A 235/11
    Die Berufung gegen das aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 11. Februar 2011 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts des Saarlandes - 10 K 425/10 - wird zurückgewiesen.

    unter Abänderung des Urteils des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 11.2.2011 - 10 K 425/10 - den Bescheid der Beklagten vom 1.7.2008 in der Gestalt des aufgrund mündlicher Verhandlung vom 10.3.2010 ergangenen Widerspruchsbescheids des Stadtrechtsausschusses der Beklagten aufzuheben.

  • BVerwG, 25.02.2010 - 3 C 15.09

    Fahrerlaubnis; EU-Fahrerlaubnis; Führerschein; EU-Führerschein; Anerkennung;

    Auszug aus OVG Saarland, 08.05.2012 - 1 A 235/11
    Auch die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 25.2.2010(BVerwG, Urteil vom 25.2.2010 - 3 C 15.09 -, NJW 2010, 1828 ff. mit Anmerkung von Dauer) deutet in die Richtung der Zulässigkeit einer gerichtlich veranlassten Sachaufklärung zwecks Ermöglichung der Umdeutung eines rechtswidrigen Aberkennungsbescheids in einen die Nichtgeltung der Fahrerlaubnis im Inland feststellenden Bescheid.
  • BVerwG, 25.08.2011 - 3 C 25.10

    EU-Fahrerlaubnis; EU-Führerschein; EWR-Führerschein; EWR-Fahrerlaubnis;

    Auszug aus OVG Saarland, 08.05.2012 - 1 A 235/11
    Geklärt ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts(BVerwG, Urteile vom 25.8.2011 - 3 C 25.10 -, DAR 2012, 98 ff., - 3 C 28.10 -, DAR 2012, 102 ff., und - 3 C 9.11 -, BA 49, 53 ff.) des Weiteren, dass die in einem anderen EU- oder EWR-Mitgliedstaat erteilte Fahrerlaubnis von Anfang an nicht zum Führen von Kraftfahrzeugen in Deutschland berechtigt, wenn der Betroffene bei der Erteilung seinen ordentlichen Wohnsitz ausweislich der vom Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften geforderten Nachweise nicht im Ausstellermitgliedstaat hatte beziehungsweise die Fahrerlaubnis während einer noch laufenden deutschen Sperrfrist erteilt wurde.
  • BVerwG, 25.08.2011 - 3 C 28.10

    EU-Fahrerlaubnis; EU-Führerschein; EWR-Führerschein; EWR-Fahrerlaubnis;

    Auszug aus OVG Saarland, 08.05.2012 - 1 A 235/11
    Geklärt ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts(BVerwG, Urteile vom 25.8.2011 - 3 C 25.10 -, DAR 2012, 98 ff., - 3 C 28.10 -, DAR 2012, 102 ff., und - 3 C 9.11 -, BA 49, 53 ff.) des Weiteren, dass die in einem anderen EU- oder EWR-Mitgliedstaat erteilte Fahrerlaubnis von Anfang an nicht zum Führen von Kraftfahrzeugen in Deutschland berechtigt, wenn der Betroffene bei der Erteilung seinen ordentlichen Wohnsitz ausweislich der vom Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften geforderten Nachweise nicht im Ausstellermitgliedstaat hatte beziehungsweise die Fahrerlaubnis während einer noch laufenden deutschen Sperrfrist erteilt wurde.
  • EuGH, 01.03.2012 - C-467/10

    Die Weigerung eines Mitgliedstaats, einen Führerschein auszustellen, kann die

    Auszug aus OVG Saarland, 08.05.2012 - 1 A 235/11
    Denn dies ist keine aus dem Ausstellermitgliedstaat stammende Information und darf daher - wie das Bundesverwaltungsgericht in der zitierten Entscheidung vom 25.2.2010 in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften(EuGH, Beschluss vom 9.7.2009 - C-445/08 -, DAR 2009, 637 ff., und Urteil vom 1.3.2012 - C-467/10 -, DAR 2012, 192 ff. = NJW 2012, 1341 ff. mit Anmerkung von Dauer) entschieden hat - nicht als Beweis eines Verstoßes gegen das Wohnsitzerfordernis im Sinne einer unbestreitbaren Information aus dem Ausstellermitgliedstaat gewertet werden.
  • VG Mainz, 10.02.2010 - 3 K 1216/09

    Fahrerlaubnisrecht; Informationen des Gemeinsamen Zentrums der

    Auszug aus OVG Saarland, 08.05.2012 - 1 A 235/11
    Insoweit erscheint aus Sicht des Senats äußerst fraglich, ob ein ordentlicher Wohnsitz im Sinne dieser Vorschrift auch ohne Erfüllung einer in dem Mitgliedstaat bestehenden amtlichen Meldepflicht(so auch VG Mainz, Urteil vom 10.2.2010 - 3 K 1216/09.MZ -, juris, zu der dem Urteil des BVerwG vom 25.8.2011 - 3 C 9.11 - zugrunde liegenden Fallgestaltung, in der es ebenfalls um eine im Frühjahr (2. März) 2005 erworbene tschechische Fahrerlaubnis ging) und zudem ohne Einholung der ausländerrechtlichen Bewilligung des Aufenthalts begründet werden kann.
  • VGH Baden-Württemberg, 27.10.2009 - 10 S 2024/09

    Zur Feststellung der Nichtberechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen mit einem

    Auszug aus OVG Saarland, 08.05.2012 - 1 A 235/11
    Demgemäß besteht kein Zweifel daran, dass die dem Senat zugänglich gemachten Erkenntnisse als vom Ausstellermitgliedstaat herrührende Informationen einzustufen sind, zumal auch das Bundesverwaltungsgericht(BVerwG, Urteil vom 25.8.2011 - 3 C 9.11 -, a.a.O.; ebenso VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 27.10.2009 - 10 S 2024/09 -, DAR 2010, 38 ff.) bereits entschieden hat, dass Auskünfte des Gemeinsamen Zentrums das Kriterium einer aus dem Ausstellermitgliedstaat herrührenden Information erfüllen, wenn die an deutsche Stellen weitergegebenen Erkenntnisse ihrerseits auf Informationen beruhen, die von Behörden des Ausstellermitgliedstaats stammen.
  • BVerfG, 24.06.1993 - 1 BvR 689/92

    Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen Haschischkonsum es rechtfertigen kann,

    Auszug aus OVG Saarland, 08.05.2012 - 1 A 235/11
    Denn die verfügte Aberkennung des Rechts, von der ausländischen Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch zu machen, findet in § 3 StVG i.V.m. §§ 11 Abs. 8, 13 Satz 1 Nr. 1 und 46 FeV jedenfalls mangels hinreichend substantiierter Begründung(vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 5.7.2001 - 3 C 13/01 -, NJW 2002, 78 ff., unter Hinweis auf BVerfG, Beschluss vom 24.6.1993 - 1 BvR 689/92 - , BVerfGE 89, 69, 83 ff.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 23.2.2010 - 10 S 221/09 -, ZfS 2010, 356 ff.) der behördlicherseits in der Gutachtenanforderung vom 28.2.2008 angedeuteten Zweifel an der Kraftfahreignung des Klägers keine Rechtsgrundlage und lässt sich angesichts der Regelung des § 3 Abs. 4 StVG auch nicht darauf stützen, dass der Kläger einer Trunkenheitsfahrt überführt ist.
  • BVerwG, 05.07.2001 - 3 C 13.01

    Entziehung der Fahrerlaubnis, maßgeblicher Zeitpunkt; Fahrerlaubnisentziehung,

  • VGH Baden-Württemberg, 09.09.2008 - 10 S 994/07

    Umdeutung einer Führerscheineinziehungsverfügung in einen feststellenden

  • VGH Baden-Württemberg, 23.02.2010 - 10 S 221/09

    Fahrerlaubnis: Auswechseln der Begründung für die Anordnung eines

  • VGH Baden-Württemberg, 21.06.2012 - 10 S 968/12

    Eilverfahren - Zur Berechtigung, aufgrund einer in der Tschechischen Republik

    Die Eintragung eines Wohnsitzes im Ausstellerstaat begründet keine unwiderlegliche Vermutung dafür, dass das Wohnsitzerfordernis im Sinne der 2. und 3. Führerscheinrichtlinie erfüllt ist (im Ergebnis ebenso BayVGH, Beschl. vom 09.05.2009 - 11 CS 11.2391 - juris; BayVGH, Beschl. vom 03.05.2012 - 11 CS 11.2795 - juris; OVG Münster, Urt. vom 22.02.2012 - 16 A 1456/08 - juris; OVG des Saarlandes, Urt. vom 08.05.2012 - 1 A 235/11 - juris).

    Das Gericht kann insbesondere den Umstand berücksichtigen, dass die Informationen des Ausstellerstaats darauf hinweisen, dass sich der Inhaber der Fahrerlaubnis in diesem Staat nur für ganz kurze Zeit aufgehalten und dort einen rein fiktiven Wohnsitz begründet hat (EuGH, Urteil vom 01.03.2012 - Akyüz -, a.a.O. Rn. 75; Beschl. vom 9.7.2009 - Wierer -, a.a.O. Rn. 60; vgl. auch BayVGH, Beschl. vom 03.05.2012 - a.a.O.; OVG des Saarlandes, Urt. vom 08.05.2012 a.a.O.).

    Im Hauptsacheverfahren wird daher aufzuklären sein, ob der Antragsteller nach unbestreitbaren Informationen des Ausstellerstaats im Zeitpunkt der Erteilung der tschechischen Fahrerlaubnis seinen ordentlichen Wohnsitz im Ausstellerstaat hatte, wobei die Absicht des Wohnens allein nicht ausreicht (BVerwG, Beschl. vom 21.09.2011 - 3 B 28/11 - juris), etwa durch Einholung einer Auskunft der Meldebehörde des in der Fahrerlaubnis eingetragenen Wohnortes (vgl. EuGH, Urt. vom 01.03.2012 - Akyüz -, a.a.O. Rn. 69; Beschl. vom 9.7.2009 - Wierer -, a.a.O. Rn. 61; OVG Münster, Urt. vom 22.02.2012 a.a.O.) oder durch Einschaltung des Gemeinsamen Zentrums der deutsch-tschechischen Polizei- und Zollzusammenarbeit in Schwandorf (vgl. BVerwG, Urt. vom 25.08.2011 - 3 C 25.10 - juris Rn. 18; Senatsbeschl. vom 27.10.2009 - 10 S 2024/09 - VBlBW 2010,122; OVG Münster, Urt. vom 22.02.2012 - 16 A 1529/09 - juris; OVG des Saarlandes, Urt. vom 08.05.2012 a.a.O.).

  • VG Bayreuth, 11.06.2013 - B 1 K 12.182

    Aberkennung des Rechts, von einem tschechischen Führerschein im Bundesgebiet

    Nach aktueller Rechtsprechung (vgl. BayVGH, B.v. 3.6.2013 - 11 CE 13.738 - zu VG Bayreuth, B.v. 18.3.2013 - B 1 E 13.65; B.v. 20.12.2012 - 11 ZB 12.2366 - U.v. 15.10.2012 - 11 B 12.1178 - U.v. 25.9.2012 - 11 B 10.2427 - B.v. 13.7.2012 - 11 AE 12.1311 - B.v. 15.6.2012 - 11 AS 12.1122 - B.v. 24.5.2012 - 11 B 11.1763 - und B.v. 3.5.2012 - 11 CS 11.2795; OVG NRW, B.v. 25.6.2012 - 16 B 713/12 - und U.v. 22.2.2012 - 16 A 1529/09 - VRS 123, 187 - OVG Saarl., U.v. 8.5.2012 - 1 A 235/11 - ZfSch 2012, 411) sind die deutschen Gerichte nach diesem EuGH-Urteil nicht nur berechtigt, sondern sogar verpflichtet, eigene Ermittlungen dazu anzustellen, ob der betreffende Inhaber einer EU-Fahrerlaubnis seinen ordentlichen Wohnsitz im Ausstellermitgliedstaat hatte, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass dies nicht der Fall war.
  • VG Bayreuth, 11.03.2013 - B 1 S 13.39

    Aberkennung des Rechts, von einem tschechischen Führerschein im Bundesgebiet

    Nach aktueller Rechtsprechung (vgl. BayVGH, B.v. 20.12.2012 - 11 ZB 12.2366 -, U.v. 15.10.2012 - 11 B 12.1178 -, U.v. 25.9.2012 - 11 B 10.2427 -, B.v. 13.7.2012 - 11 AE 12.1311 -, B.v. 15.6.2012 - 11 AS 12.1122 -, B.v. 24.5.2012 - 11 B 11.1763 - und B.v. 3.5.2012 Az. 11 CS 11.2795; OVG NRW, B.v. 25.6.2012 - 16 B 713/12 - und U.v. 22.2.2012 -16 A 1529/09 - VRS 123, 187 - OVG Saarl., U.v. 8.5.2012 - 1 A 235/11 - ZfSch 2012, 411) sind die deutschen Gerichte nach diesem EuGH-Urteil nicht nur berechtigt, sondern sogar verpflichtet, eigene Ermittlungen dazu anzustellen, ob der betreffende Inhaber einer EU-Fahrerlaubnis seinen ordentlichen Wohnsitz im Ausstellermitgliedstaat hatte, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass dies nicht der Fall war.
  • VG Bayreuth, 24.07.2015 - B 1 K 15.169

    EU-Führerschein: Erfolgloser Prozesskostenhilfeantrag für einen Antrag Erteilung

    Nach aktueller Rechtsprechung (vgl. BayVGH, B.v. 13.5.2013, a.a.O.; B.v. 20.12.2012 - 11 ZB 12.2366 -, U.v. 15.10.2012 - 11 B 12.1178 -, U.v. 25.9.2012 - 11 B 10.2427 -, B.v. 13.7.2012 - 11 AE 12.1311 -, B.v. 15.6.2012 - 11 AS 12.1122 -, B.v. 24.5.2012 - 11 B 11.1763 - und B.v. 3.5.2012 Az. 11 CS 11.2795; OVG NRW, B.v. 25.6.2012 - 16 B 713/12 -und U.v. 22.2.2012 - 16 A 1529/09 - VRS 123, 187 - OVG Saarl., U.v. 8.5.2012 - 1 A 235/11 - ZfSch 2012, 411) sind die deutschen Gerichte nach der Rechtsprechung des EuGH nicht nur berechtigt, sondern sogar verpflichtet, eigene Ermittlungen dazu anzustellen, ob der betreffende Inhaber einer EU-Fahrerlaubnis seinen ordentlichen Wohnsitz im Ausstellermitgliedstaat hatte, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass dies nicht der Fall war.
  • VG Augsburg, 12.04.2013 - Au 7 K 12.1506

    Tschechischer Führerschein mit tschechischem Wohnsitz

    Seitens der tschechischen Behörden liegt nur die Auskunft des Gemeinsamen Zentrums der deutsch-tschechischen Polizei- und Zollzusammenarbeit vom 12. Dezember 2012 vor, die als vom Ausstellermitgliedstaat herrührende Information anzusehen ist (vgl. EuGH, U.v. 1.3.2012 - Akyüz, C-467/10 - NJW 2012, 1341; BVerwG, U.v. 25.8.2011 - 3 C 9.11 - juris Rn. 18; BayVGH, B.v. 3.5.2012 - 11 CS 11.2795 - juris Rn. 32, 33; OVG NRW, U.v. 22.2.2012 - 16 A 1529/09 - juris Rn. 34; OVG Saarl, U.v. 8.5.2012 - 1 A 235/11 - juris Rn. 44), da sie auf Ermittlungen der tschechischen Behörden beruht.
  • VG Augsburg, 25.05.2012 - Au 7 K 11.1690

    Berechtigung von tschechischer Fahrerlaubnis im Inland Gebrauch zu machen

    Vom Ausstellermitgliedstaat herrührende Informationen im Sinne der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs sind auch Mitteilungen des Gemeinsamen Zentrums der deutsch-tschechischen Polizei- und Zollzusammenarbeit, wenn die darin weitergegebenen Erkenntnisse über die Umstände eines Fahrerlaubniserwerbs in der Tschechischen Republik auf Informationen des tschechischen Verbindungsbeamten beim Gemeinsamen Zentrum beruhen (BVerwG vom 25.8.2011 Az. 3 C 9.11 RdNr. 18; BayVGH vom 3.5.2012 Az. 11 CS 11.2795 RdNr. 32, 33; OVG NRW a.a.O.; OVG Saarl vom 8.5.2012, Az. 1 A 235/11 RdNr. 44).
  • VG Saarlouis, 18.07.2012 - 10 L 583/12

    Einstweiliges Rechtsschutzverfahren - Abänderungsverfahren - zur Beweisführung

    dazu ausführlich OVG des Saarlandes, Urteil vom 08.05.2012, 1 A 235/11.
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