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   OVG Saarland, 08.06.2006 - 2 Q 7/06   

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https://dejure.org/2006,19407
OVG Saarland, 08.06.2006 - 2 Q 7/06 (https://dejure.org/2006,19407)
OVG Saarland, Entscheidung vom 08.06.2006 - 2 Q 7/06 (https://dejure.org/2006,19407)
OVG Saarland, Entscheidung vom 08. Juni 2006 - 2 Q 7/06 (https://dejure.org/2006,19407)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Anforderungen an die Zulässigkeit von Asylfolgeanträgen - rechtliches Gehör - Amtsermittlung - Sachverhaltsaufklärung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Zulässigkeit eines Asylfolgeantrags; Anforderung an das Gebot der Gewährung ausreichenden rechtlichen Gehörs im gerichtlichen Verfahren; Berücksichtigung des weiteren Sachvortrags der Beteiligten trotz fehlender Erwähnung in dem Urteil; ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AsylVfG § 78 Abs. 3 Nr. 1; AsylVfG § 71 Abs. 1; VwVfG § 51 Abs. 3; AsylVfG § 78 Abs. 3 Nr. 3; VwGO § 138 Nr. 3; GG Art. 103 Abs. 1; VwVfG § 24 Abs. 1
    Verfahrensrecht, Berufungszulassungsantrag, Folgeantrag, Drei-Monats-Frist, Nachfluchtgründe, Verein, Vorstandsmitglieder, Dauersachverhalte, rechtliches Gehör, Sachaufklärungspflicht, Amtsermittlungsgrundsatz

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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • VG Cottbus, 08.02.2017 - 1 K 273/11

    Türkei; Asylfolgeantrag; erstmalige Prüfung des subsidiären Schutzstatus -

    Maßstab der gerichtlichen Prüfung sind dabei nur die Wiederaufgreifensgründe, die von dem Antragsteller geltend gemacht werden; diesem obliegt es innerhalb der Ausschlussfrist von drei Monaten die Zulässigkeitsvoraussetzungen des Folgeantrags, zu denen auch die Fristwahrung selbst gehört, bezüglich aller der von ihm geltend gemachten Wiederaufnahmegründe schlüssig darzulegen (BVerwG, Urteil vom 30. August 1998 - 9 C 47/87 -, juris Rn. 8; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 8. Juni 2006 - 2 Q 7/06 -, juris Rn. 17; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 23. März 2000 - A 12 S 423/00 -, juris Rn. 38; Urteil der Kammer vom 8. November 2005 - 1 K 1648/02.A -, S. 6 UA).
  • VG Cottbus, 25.04.2023 - 5 K 320/21
    Es obliegt dem Asylsuchenden, innerhalb der Ausschlussfrist von drei Monaten (§ 51 Abs. 3 VwVfG) die Zulässigkeitsvoraussetzungen des Folgeantrags, zu denen auch die Fristwahrung selbst gehört, schlüssig darzulegen (OVG des Saarlandes, Beschluss vom 8. Juni 2006 - 2 Q 7/06 - Juris Rn. 17; Hessischer VGH, Beschluss vom 8. März 2000 - 12 UZ 1407/98.A - Juris Rn. 4).
  • VG Saarlouis, 06.01.2020 - 3 K 308/19

    Wiederaufnahme des Asylverfahrens

    Maßstab der gerichtlichen Prüfung sind dabei nur die Wiederaufgreifensgründe, die von dem Antragsteller geltend gemacht werden; diesem obliegt es innerhalb der Ausschlussfrist von drei Monaten die Zulässigkeitsvoraussetzungen des Folgeantrags, zu denen auch die Fristwahrung selbst gehört, bezüglich aller der von ihm geltend gemachten Wiederaufnahmegründe schlüssig darzulegen(BVerwG, Urteil vom 30. August 1998 -9 C 47/87-, juris; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 8. Juni 2006 -2 Q 7/06-, juris) .
  • VG Cottbus, 18.01.2019 - 5 K 962/11

    Asylrecht

    Maßstab der gerichtlichen Prüfung sind dabei nur die Wiederaufgreifensgründe, auf die sich der Antragsteller beruft; diesem obliegt es innerhalb der Ausschlussfrist von drei Monaten die Zulässigkeitsvoraussetzungen des Antrags auf Wiederaufgreifen, zu denen auch die Fristwahrung selbst gehört, bezüglich aller der von ihm geltend gemachten Wiederaufnahmegründe schlüssig darzulegen (BVerwG, Urteil vom 30. August 1998 - 9 C 47/87 -, juris Rn. 8; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 8. Juni 2006 - 2 Q 7/06 -, juris Rn. 17; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 23. März 2000 - A 12 S 423/00 -, juris Rn. 38; VG Cottbus, Urteil vom 8. November 2005 - 1 K 1648/02.A -, S. 6 UA).
  • VG Cottbus, 01.12.2023 - 5 L 172/23
    Danach obliegt es dem Asylsuchenden, innerhalb der Ausschlussfrist von drei Monaten (§ 51 Abs. 3 VwVfG) die Zulässigkeitsvoraussetzungen des Antrags auf Wiederaufgreifen, zu denen auch die Fristwahrung selbst gehört, schlüssig darzulegen (OVG des Saarlandes, Beschluss vom 8. Juni 2006 - 2 Q 7/06 - Juris Rn. 17; Hessischer VGH, Beschluss vom 8. März 2000 - 12 UZ 1407/98.A - Juris Rn. 4).
  • VG Cottbus, 20.03.2023 - 5 L 125/21
    Es obliegt dem Asylsuchenden, innerhalb der Ausschlussfrist von drei Monaten (§ 51 Abs. 3 VwVfG) die Zulässigkeitsvoraussetzungen des Folgeantrags, zu denen auch die Fristwahrung selbst gehört, schlüssig darzulegen (OVG des Saarlandes, Beschluss vom 8. Juni 2006 - 2 Q 7/06 - Juris Rn. 17; Hessischer VGH, Beschluss vom 8. März 2000 - 12 UZ 1407/98.A - Juris Rn. 4).
  • VG Cottbus, 11.04.2017 - 1 K 131/13

    Verpflichtungsklage bei Ablehnung eines Asylfolgeantrags in der Sache

    Maßstab der gerichtlichen Prüfung sind dabei nur die Wiederaufgreifensgründe, die von dem Antragsteller geltend gemacht werden; diesem obliegt es innerhalb der Ausschlussfrist von drei Monaten die Zulässigkeitsvoraussetzungen des Folgeantrags, zu denen auch die Fristwahrung selbst gehört, bezüglich aller der von ihm geltend gemachten Wiederaufnahmegründe schlüssig darzulegen (BVerwG, Urteil vom 30. August 1998 - 9 C 47/87 -, juris Rn. 8; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 8. Juni 2006 - 2 Q 7/06 -, juris Rn. 17; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 23. März 2000 - A 12 S 423/00 -, juris Rn. 38; Urteil der Kammer vom 8. November 2005 - 1 K 1648/02.A -, S. 6 UA).
  • VG Greifswald, 16.01.2019 - 6 A 1843/16
    nahmegründe schlüssig darzulegen (BVerwG, Urt. v. 30. August 1998 - 9 C 47/87 -, juris Rn. 8; OVG des Saarlandes, Beschl. v. 8. Juni 2006 - 2 Q 7/06 -, juris Rn. 17; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 23. März 2000 - A 12 S 423/00 -, juris Rn. 38).
  • VG Cottbus, 05.01.2023 - 5 L 305/22
    Es obliegt indes dem Asylsuchenden, innerhalb der Ausschlussfrist von drei Monaten (§ 51 Abs. 3 VwVfG) die Zulässigkeitsvoraussetzungen des Folgeantrags, zu denen auch die Fristwahrung selbst gehört, schlüssig darzulegen (OVG des Saarlandes, Beschluss vom 8. Juni 2006 - 2 Q 7/06 - Juris Rn. 17; Hessischer VGH, Beschluss vom 8. März 2000 - 12 UZ 1407/98.A - Juris Rn. 4).
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