Rechtsprechung
   OVG Saarland, 08.11.2018 - 1 A 202/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,37162
OVG Saarland, 08.11.2018 - 1 A 202/18 (https://dejure.org/2018,37162)
OVG Saarland, Entscheidung vom 08.11.2018 - 1 A 202/18 (https://dejure.org/2018,37162)
OVG Saarland, Entscheidung vom 08. November 2018 - 1 A 202/18 (https://dejure.org/2018,37162)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,37162) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erteilung einer Erlaubnis für den Weiterbetrieb einer Spielhalle nach vorherigem Erlöschen der Spielhallenerlaubnis kraft Gesetzes; Verfassungswidrigkeit des § 12 Abs. 1 SSpielhG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    GewO § 33i; SSpielhG § 12 Abs. 1
    Erteilung einer Erlaubnis für den Weiterbetrieb einer Spielhalle nach vorherigem Erlöschen der Spielhallenerlaubnis kraft Gesetzes; Verfassungswidrigkeit des § 12 Abs. 1 SSpielhG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen landesrechtliche Einschränkungen für

    Auszug aus OVG Saarland, 08.11.2018 - 1 A 202/18
    Stattdessen hat es hiervon ausdrücklich abgesehen.(BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 7.3.2017, a.a.O., Rdnrn. 185 f.) Dass es abschließend ausführt, es bleibe den Ländern unbenommen, im Rahmen der verfassungsrechtlichen Bindungen den zuständigen Behörden selbst im Wege der Gesetz- oder Verordnungsgebung oder auch mittels Verwaltungsvorschriften detailliertere Kriterien für die Bewältigung von Konkurrenzsituation an die Hand zu geben, belegt gerade, dass diese Handlungsoptionen aus verfassungsgerichtlicher Sicht nicht zwingend sind.

    Die grundrechtlich geschützten Positionen der Spielhallenbetreiber geböten die Anwendung eines Verteilmechanismus, der die bestmögliche Ausschöpfung der bei Beachtung der Mindestabstände verbleibenden Standortkapazität in dem relevanten Gebiet ermögliche.(BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 7.3.2017 - 1 BvR 1874/13 u.a. -, juris Rdnrn. 182 ff.).

  • BVerfG, 02.09.2002 - 1 BvR 476/01

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 durch Ablehnung eines Wiedereinsetzungsantrags auf

    Auszug aus OVG Saarland, 08.11.2018 - 1 A 202/18
    Der Sachbearbeiter habe "leicht und einwandfrei" im Sinn der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung zur Wiedereinsetzung(BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 2.9.2002 - 1 BvR 476/01 -, juris) erkennen müssen, dass es sich um förmliche Anträge auf Erlaubnis zum Weiterbetrieb von Spielhallen gehandelt habe, die fristgerecht an die zuständige Behörde hätten weitergeleitet werden müssen.
  • OVG Saarland, 13.12.2018 - 1 B 248/18

    Duldung des Weiterbetriebs einer Spielhalle über den 30.6.2017 hinaus;

    Wie bereits in den in sechs Zulassungsverfahren ergangenen Beschlüssen des Senats vom 8.11.2018(u.a. im Verfahren 1 A 202/18, juris) dargelegt, entnimmt der Senat den Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts in dessen Beschluss vom 7.3.2017(BVerfG, Beschluss vom 7.3.2017 - 1 BvR 1314/12 u.a. -, juris, Rdnrn. 182 ff., 184), wonach "zur Konturierung der Auswahlkriterien zunächst (Hervorhebung durch den Senat) auf die Regelung zur Härtefallbefreiung nach § 12 Abs. 2 SSpielhG zurückgegriffen werden" kann, sowie der Gesetzesbegründung zu § 12 Abs. 2 SSpielhG, dass die Kriterien, die nach § 12 Abs. 2 SSpielhG für eine Härtefallbefreiung von Relevanz sind, in einem ersten Schritt auch für die Auswahlentscheidung als wesentliche Parameter der Auswahl herangezogen werden können, indem diese Härtefallkriterien von ihrem unmittelbaren Anwendungsbereich, der Ebene der Konfliktlösung zwischen den Interessen des einzelnen Betreibers im Spannungsverhältnis zu dem öffentlichen Interesse an einer zügigen Umsetzung der Ziele der gesetzlichen Neuregelung, auf die Ebene der Konfliktlösung im Verhältnis miteinander konkurrierender Betriebe transferiert werden (3.1.1).
  • OVG Saarland, 20.12.2018 - 1 B 231/18

    Duldung des Weiterbetriebs einer Spielhalle über den 30.6.2017 hinaus;

    Wie bereits in den in sechs Zulassungsverfahren ergangenen Beschlüssen des Senats vom 8.11.2018(u.a. im Verfahren 1 A 202/18, juris) dargelegt, entnimmt der Senat den Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts in dessen Beschluss vom 7.3.2017(BVerfG, Beschluss vom 7.3.2017 - 1 BvR 1314/12 u.a. -, juris, Rdnrn. 182 ff., 184), wonach "zur Konturierung der Auswahlkriterien zunächst (Hervorhebung durch den Senat) auf die Regelung zur Härtefallbefreiung nach § 12 Abs. 2 SSpielhG zurückgegriffen werden" kann, sowie der Gesetzesbegründung zu § 12 Abs. 2 SSpielhG, dass die Kriterien, die nach § 12 Abs. 2 SSpielhG für eine Härtefallbefreiung von Relevanz sind, in einem ersten Schritt auch für die Auswahlentscheidung als wesentliche Parameter der Auswahl herangezogen werden können, indem diese Härtefallkriterien von ihrem unmittelbaren Anwendungsbereich, der Ebene der Konfliktlösung zwischen den Interessen des einzelnen Betreibers im Spannungsverhältnis zu dem öffentlichen Interesse an einer zügigen Umsetzung der Ziele der gesetzlichen Neuregelung, auf die Ebene der Konfliktlösung im Verhältnis miteinander konkurrierender Betriebe transferiert werden (3.1.1).
  • OVG Saarland, 20.12.2018 - 1 B 265/18

    Duldung des Weiterbetriebs einer Spielhalle über den 30.6.2017 hinaus -

    Wie bereits in den in sechs Zulassungsverfahren ergangenen Beschlüssen des Senats vom 8.11.2018(u.a. im Verfahren 1 A 202/18, Juris) dargelegt, entnimmt der Senat den Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts in dessen Beschluss vom 7.3.2017(BVerfG, Beschluss vom 7.3.2017 - 1 BvR 1314/12 u.a. -, juris, Rdnrn. 182 ff., 184), wonach "zur Konturierung der Auswahlkriterien zunächst auf die Regelung zur Härtefallbefreiung nach § 12 Abs. 2 SSpielhG zurückgegriffen werden" kann, sowie der Gesetzesbegründung zu § 12 Abs. 2 SSpielhG, dass die Kriterien, die nach § 12 Abs. 2 SSpielhG für eine Härtefallbefreiung von Relevanz sind, in einem ersten Schritt auch für die Auswahlentscheidung als wesentliche Parameter der Auswahl herangezogen werden können, indem diese Härtefallkriterien von ihrem unmittelbaren Anwendungsbereich, der Ebene der Konfliktlösung zwischen den Interessen des einzelnen Betreibers im Spannungsverhältnis zu dem öffentlichen Interesse an einer zügigen Umsetzung der Ziele der gesetzlichen Neuregelung, auf die Ebene der Konfliktlösung im Verhältnis miteinander konkurrierender Betriebe transferiert werden (1.1.1).

    Wenngleich sich unter Gliederungspunkt 1.4.3 die Formulierung, auf der Ebene der Anträge nach § 12 finde kein vorgelagertes Auswahlverfahren statt, findet, können die weiteren Ausführungen unter Gliederungspunkt 3.3.5, nach denen im Fall, dass jede konkurrierende Spielhalle den Härtefall nachweist, jeweils eine Befreiung erteilt werden soll, nur dahin verstanden werden, dass aus Sicht der Fachaufsicht für die Auflösung von Bewerberkonkurrenzen Härtefallgesichtspunkte geeignet sind.(so bereits Beschlüsse des Senats vom 8.11.2018 - 1 A 202/18 u.a. -, juris).

  • OVG Saarland, 13.12.2018 - 1 B 311/18

    Anforderungen an das Auswahlverfahren in Konkurrenzsituationen zwischen

    Wie bereits in den in sechs Zulassungsverfahren ergangenen Beschlüssen des Senats vom 8.11.2018(u.a. im Verfahren 1 A 202/18, Juris) dargelegt, entnimmt der Senat den Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts in dessen Beschluss vom 7.3.2017(BVerfG, Beschluss vom 7.3.2017 - 1 BvR 1314/12 u.a. -, Juris Rdnrn. 182 ff., 184), wonach "zur Konturierung der Auswahlkriterien zunächst auf die Regelung zur Härtefallbefreiung nach § 12 Abs. 2 SSpielhG zurückgegriffen werden" kann, sowie der Gesetzesbegründung zu § 12 Abs. 2 SSpielhG, dass die Kriterien, die nach § 12 Abs. 2 SSpielhG für eine Härtefallbefreiung von Relevanz sind, in einem ersten Schritt auch für die Auswahlentscheidung als wesentliche Parameter der Auswahl herangezogen werden können, indem diese Härtefallkriterien von ihrem unmittelbaren Anwendungsbereich, der Ebene der Konfliktlösung zwischen den Interessen des einzelnen Betreibers im Spannungsverhältnis zu dem öffentlichen Interesse an einer zügigen Umsetzung der Ziele der gesetzlichen Neuregelung, auf die Ebene der Konfliktlösung im Verhältnis miteinander konkurrierender Betriebe transferiert werden (1.1.1).
  • OVG Saarland, 26.02.2020 - 1 B 315/19

    (Ablehnung der Erteilung einer Erlaubnis nach § 2 Abs. 1 SpielhG SL im

    (OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 20.2.2018 - 1 B 868/17 -, Juris, Rdnr. 12, und vom 8.11.2018 - 1 A 202/18 -, Juris Rdnr. 26).
  • OVG Saarland, 02.07.2020 - 1 B 109/20

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen eine einem Konkurrenten erteilte Erlaubnis zum

    [OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 26.2.2020 - 1 B 315/19 -, juris Rdnrn. 11 ff., vom 20.2.2018 - 1 B 868/17 - , juris Rdnr. 12, und vom 8.11.2018 - 1 A 202/18 -, juris Rdnr. 26] Ferner ist geklärt, dass es der Erteilung einer für eine Bestandsspielhalle beantragten (Weiterbetriebs-) Erlaubnis sowohl im Rahmen des Auswahlverfahrens als auch im Rahmen einer Härtefallbefreiung im Grundsatz entgegensteht, wenn der Spielhallenbetreiber nicht innerhalb der Antragsfrist, die am 31.12.2016 abgelaufen ist, alle zur Bescheidung des Erlaubnisantrags erforderlichen Unterlagen vorgelegt hat.
  • OVG Saarland, 20.12.2018 - 1 A 162/18

    Hochschulzulassung - Deputatsreduzierung wegen Aufgabenwahrnehmung bei der

    Eine Rechtssache ist von grundsätzlicher Bedeutung, wenn sie eine konkrete in dem angestrebten Berufungsverfahren klärungsbedürftige und für die Entscheidung des Verfahrens erhebliche Rechts- bzw. Tatsachenfrage aufwirft, deren Beantwortung über den konkreten Fall hinaus wesentliche Bedeutung für die einheitliche Anwendung oder Weiterentwicklung des Rechts hat, wobei zur Darlegung dieses Zulassungsgrundes die Frage auszuformulieren und substantiiert auszuführen ist, warum sie für klärungsbedürftig und entscheidungserheblich gehalten und aus welchen Gründen ihr Bedeutung über den Einzelfall hinaus zugemessen wird.(OVG des Saarlandes, z.B. Beschluss vom 8.11.2018 - 1 A 202/18 -, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht