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   OVG Saarland, 09.01.2019 - 2 B 289/18   

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OVG Saarland, 09.01.2019 - 2 B 289/18 (https://dejure.org/2019,393)
OVG Saarland, Entscheidung vom 09.01.2019 - 2 B 289/18 (https://dejure.org/2019,393)
OVG Saarland, Entscheidung vom 09. Januar 2019 - 2 B 289/18 (https://dejure.org/2019,393)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 2 Abs 1 BauGB, § 35 Abs 2 BauGB, § 35 Abs 4 S 1 Nr 1 BauGB, § 36 Abs 2 S 1 BauGB, Art 14 GG
    Vorläufiger Rechtsschutz der Gemeinde gegen die Ersetzung ihres Einvernehmens; keine aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen die Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens und deren nachträgliche Anordnung; Anforderungen an das Erfordernis der gesicherten ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer

    Erteilung einer Baugenehmigung zur Änderung der Nutzung eines ehemaligen Dienstgebäudes der Forstwirtschaft; Befreiung eines Gebäudes vom Anschluss- und Benutzungszwang

  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erteilung einer Baugenehmigung zur Änderung der Nutzung eines ehemaligen Dienstgebäudes der Forstwirtschaft; Befreiung eines Gebäudes vom Anschluss- und Benutzungszwang

  • rechtsportal.de

    Erteilung einer Baugenehmigung zur Änderung der Nutzung eines ehemaligen Dienstgebäudes der Forstwirtschaft; Befreiung eines Gebäudes vom Anschluss- und Benutzungszwang

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Abwasserbeseitigung ist keine bodenrechtliche Anforderung!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2019, 678
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Saarland, 13.07.2011 - 2 B 231/11

    Aussetzungsantrag der Standortgemeinde gegen eine unter Ersetzung ihres

    Auszug aus OVG Saarland, 09.01.2019 - 2 B 289/18
    Die Anordnung des Suspensiveffekts des gemeindlichen Rechtsbehelfs gegen eine Baugenehmigung ist indes auch mit Blick auf die Planungshoheit nicht schon dann geboten, wenn dessen Erfolgsaussicht in der Hauptsache nach den eingeschränkten Erkenntnismöglichkeiten des Eilrechtsschutzverfahrens, speziell aufgrund des Erfordernisses einer Beweisaufnahme, als offen einzustufen ist (im Anschluss an OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 25.3.2011 - 2 B 100/11 -, BRS 78 Nr. 164 und vom 13.7.2011 - 2 B 231/11 -, BauR 2012, 612 ).

    Nach dem dies klarstellenden § 72 Abs. 4 LBO 2015 entfällt die aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs und einer eventuell nachfolgenden Anfechtungsklage gegen die nach §§ 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 VwGO, 212a Abs. 1 BauGB sofort vollziehbare Baugenehmigung auch hinsichtlich der Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens.(vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 25.3.2011 - 2 B 100/11 -, BRS 78 Nr. 164 (Mehrfamilienhaus) und vom 13.7.2011 - 2 B 231/11 -, BauR 2012, 612 (Fachmarktzentrum)).

    Die Anordnung des Suspensiveffekts des gemeindlichen Rechtsbehelfs gegen eine Baugenehmigung ist indes auch mit Blick auf die gemeindliche Planungshoheit nicht schon dann geboten, wenn dessen Erfolgsaussicht in der Hauptsache nach den eingeschränkten Erkenntnismöglichkeiten des Eilrechtsschutzverfahrens, speziell aufgrund des Erfordernisses einer Beweisaufnahme, als offen einzustufen ist.(vgl. zu etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 25.3.2011 - 2 B 100/11 -, BRS 78 Nr. 164 (Mehrfamilienhaus) und vom 13.7.2011 - 2 B 231/11 -, BauR 2012, 612 (Fachmarktzentrum)) Das Verwaltungsgericht hat von diesem Ansatz her im konkreten Fall die notwendigen "gewichtigen Zweifel" an der Rechtmäßigkeit der Baugenehmigung mit Blick auf die im Hauptsacheverfahren nach § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO maßgebliche Rechtsposition der Antragstellerin im Ergebnis zu Recht verneint.

    Die hier an den Nrn. 9.7.2 und 1.5 des Streitwertkatalogs (2013) orientierte Streitwertfestsetzung findet ihre Grundlage in den §§ 63 Abs. 2, 53 Abs. 2 Nr. 2, 52 Abs. 1, 47 GKG.(vgl. OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 13.7.2011 - 2 B 231/11 -, BRS 78 Nr. 165, und vom 2.8.2018 - 2 B 170/18 -, bei juris.).

  • OVG Saarland, 25.03.2011 - 2 B 100/11

    Ersetzung gemeindlichen Einvernehmens

    Auszug aus OVG Saarland, 09.01.2019 - 2 B 289/18
    Die Anordnung des Suspensiveffekts des gemeindlichen Rechtsbehelfs gegen eine Baugenehmigung ist indes auch mit Blick auf die Planungshoheit nicht schon dann geboten, wenn dessen Erfolgsaussicht in der Hauptsache nach den eingeschränkten Erkenntnismöglichkeiten des Eilrechtsschutzverfahrens, speziell aufgrund des Erfordernisses einer Beweisaufnahme, als offen einzustufen ist (im Anschluss an OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 25.3.2011 - 2 B 100/11 -, BRS 78 Nr. 164 und vom 13.7.2011 - 2 B 231/11 -, BauR 2012, 612 ).

    Nach dem dies klarstellenden § 72 Abs. 4 LBO 2015 entfällt die aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs und einer eventuell nachfolgenden Anfechtungsklage gegen die nach §§ 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 VwGO, 212a Abs. 1 BauGB sofort vollziehbare Baugenehmigung auch hinsichtlich der Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens.(vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 25.3.2011 - 2 B 100/11 -, BRS 78 Nr. 164 (Mehrfamilienhaus) und vom 13.7.2011 - 2 B 231/11 -, BauR 2012, 612 (Fachmarktzentrum)).

    Die Anordnung des Suspensiveffekts des gemeindlichen Rechtsbehelfs gegen eine Baugenehmigung ist indes auch mit Blick auf die gemeindliche Planungshoheit nicht schon dann geboten, wenn dessen Erfolgsaussicht in der Hauptsache nach den eingeschränkten Erkenntnismöglichkeiten des Eilrechtsschutzverfahrens, speziell aufgrund des Erfordernisses einer Beweisaufnahme, als offen einzustufen ist.(vgl. zu etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 25.3.2011 - 2 B 100/11 -, BRS 78 Nr. 164 (Mehrfamilienhaus) und vom 13.7.2011 - 2 B 231/11 -, BauR 2012, 612 (Fachmarktzentrum)) Das Verwaltungsgericht hat von diesem Ansatz her im konkreten Fall die notwendigen "gewichtigen Zweifel" an der Rechtmäßigkeit der Baugenehmigung mit Blick auf die im Hauptsacheverfahren nach § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO maßgebliche Rechtsposition der Antragstellerin im Ergebnis zu Recht verneint.

  • OVG Saarland, 02.08.2018 - 2 B 170/18

    Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens durch Vorbescheid

    Auszug aus OVG Saarland, 09.01.2019 - 2 B 289/18
    Für die gegen eine solche Baugenehmigung (§ 72 Abs. 3 Satz 1 LBO 2015) eröffneten Rechtsbehelfsmöglichkeiten der Gemeinden im Streit um die Rechtmäßigkeit der Ersetzung, konkret deren Anfechtung mit Widerspruch und Anfechtungsklage, gelten bezogen auf den vorläufigen Rechtsschutz dieselben Grundsätze wie für den baurechtlichen Nachbarstreit.(vgl. dazu OVG des Saarlandes, Beschluss vom 2.8.2018 - 2 B 170/18 -, bei juris, wonach der Vorbescheid nach § 76 LBO 2015 hingegen keine Zulassungsentscheidung im Sinne des § 212a Abs. 1 BauGB darstellt; dazu Anmerkung von Zeissler , jurisPR-ÖffBauR 10/2018 (Anm. 1)) "Dritter" im Verständnis des § 212a Abs. 1 BauGB ist insoweit jeder durch die einen anderen begünstigende Baugenehmigung rechtlich Belastete und daher insbesondere auch eine Standortgemeinde, die sich unter Berufung auf die der Absicherung der gemeindlichen Planungshoheit dienenden Bestimmungen in § 36 BauGB gegen eine ohne ihr Einvernehmen erteilte bauaufsichtliche Zulassung eines Bauvorhabens wendet.

    Die hier an den Nrn. 9.7.2 und 1.5 des Streitwertkatalogs (2013) orientierte Streitwertfestsetzung findet ihre Grundlage in den §§ 63 Abs. 2, 53 Abs. 2 Nr. 2, 52 Abs. 1, 47 GKG.(vgl. OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 13.7.2011 - 2 B 231/11 -, BRS 78 Nr. 165, und vom 2.8.2018 - 2 B 170/18 -, bei juris.).

  • BVerwG, 31.10.1990 - 4 C 45.88

    Sicherung der Erschließung im Außenbereich - Ersatzbau

    Auszug aus OVG Saarland, 09.01.2019 - 2 B 289/18
    Für die Vorwegnahme des sich abzeichnenden künftigen zivilrechtlichen Rechtsstreits um ein "Anliegerrecht" der Beigeladenen, das heißt die Beantwortung der Frage, ob für eine am Maßstab des § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB zulässige Nachfolgenutzung zwar keine "Neuerschließung" oder eine Verpflichtung der Gemeinde zur Annahme entsprechender Angebote Privater, wohl aber eine Pflicht zur Beibehaltung einer vorhandenen und bisher zur Verfügung stehenden Wegeverbindung ausgegangen werden kann, besteht daher in dem vorliegenden Verfahren - wie das Verwaltungsgericht zu Recht ausgeführt hat - noch keine Veranlassung.(vgl. in dem Zusammenhang BVerwG, Urteil vom 31.10.1990 - 4 C 45.88 -, BRS 50 Nr. 86, wonach die Erschließung eines sonstigen Vorhabens im Außenbereich bei dessen tatsächlich vorhandener Verbindung mit dem öffentlichen Wegenetz über ein der Gemeinde gehöriges Wegegrundstück trotz Fehlens einer Widmung oder anderer förmlicher Sicherungen ausnahmsweise auch dann rechtlich gesichert sein kann, wenn die Gemeinde aus Rechtsgründen dauernd gehindert ist, den Anliegerverkehr zum Baugrundstück zu untersagen).

    Auch wenn man mit der Antragstellerin davon ausgeht, dass die Anforderungen an die Erschließung bei nach § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB trotz des vom Gesetzgeber anerkannten "Erhaltungswerts" gegenüber im Verständnis des § 35 Abs. 1 BauGB privilegierten Vorhaben, bei denen nach dem Wortlaut eine "ausreichende" Erschließung gefordert wird, strenger allein nach § 35 Abs. 2 BauGB zu bestimmen sind, hängen diese Anforderungen auch insoweit maßgeblich davon ab, welchen Zu- und Abgangsverkehr das jeweilige konkrete Vorhaben auslöst.(vgl. sowohl Rieger in Schrödter BauGB, 8. Auflage 2015, § 35 Rn 89 unter Verweis auf BVerwG, Urteil vom 31.10.1990 - 4 C 45.88 -, BRS 50 Nr. 86) Dass das hier zur Rede stehende, durch Baulast vom Baubestand her (§ 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 lit. g BauGB) und damit auch vom Umfang der Wohnnutzung her auf den bisherigen Bestand beschränkte Wohnhausvorhaben - wenn überhaupt - zu einem gegenüber der Zeit der Benutzung des Anwesens als Betriebsstelle im Forstbetrieb mit gleichzeitigem Wohnsitz des Försters und seiner Familie gesteigerten Verkehrsaufkommen führen wird, kann nicht unterstellt werden.

  • VG Saarlouis, 05.09.2018 - 5 L 2434/17

    Ersetzung des fehlenden Einvernehmens der Gemeinde

    Auszug aus OVG Saarland, 09.01.2019 - 2 B 289/18
    Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 5.9.2018 - 5 L 2434/17 - wird zurückgewiesen.

    Die gemäß § 146 VwGO statthafte Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 5.9.2018 - 5 L 2434/17 -, mit dem der Antrag der Antragstellerin auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung ihres Widerspruchs gegen die den Beigeladenen unter Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens erteilte Baugenehmigung vom 4.10.2017 für die "Nutzungsänderung eines ehemals privilegierten Dienst- und Wohnhauses der Forstwirtschaft in ein Gebäude mit privater Wohnnutzung im Außenbereich" auf der Parzelle Nr. 2/36 in Flur 12 der Gemarkung D zurückgewiesen worden ist, ist zulässig, aber nicht begründet.

  • OVG Saarland, 27.09.2016 - 2 B 191/16
    Auszug aus OVG Saarland, 09.01.2019 - 2 B 289/18
    Ein aus dem verfassungsrechtlichen Effektivitätsgebot des Art. 19 Abs. 4 GG ableitbares Erfordernis der verfahrensmäßigen "Vorwegnahme" des Hauptsacheverfahrens, insbesondere hinsichtlich der Tatsachenermittlung, besteht insoweit in aller Regel nicht.(vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 27.9.2016 - 2 B 191/16 -, SKZ 2016, 246, ständige Rechtsprechung).
  • BVerwG, 03.05.1988 - 4 C 54.85

    Gesicherte Erschließung - Begriff - Zuwegung - Rechtliche Sicherung -

    Auszug aus OVG Saarland, 09.01.2019 - 2 B 289/18
    Dagegen bestehen aus bundesrechtlicher Sicht keine Bedenken, eine gesicherte Zufahrt nicht nur anzunehmen, wenn die Zufahrt zum öffentlichen Straßennetz öffentlich-rechtlich, also durch Baulast, gesichert ist, sondern beispielsweise auch schon dann, wenn sie dinglich, etwa - wie hier auf der Grundlage des § 17 im Kaufvertrag vom 11.9.2015 - durch Eintragung einer Grunddienstbarkeit, gesichert ist.(vgl. dazu etwa BVerwG, Beschluss vom 22.11.1995 - 4 B 224.95 -, BRS 57 Nr. 104, grundlegend Urteil vom 3.5.1988 - 4 C 54.85 -, BRS 48 Nr. 92) Der Begriff der gesicherten Erschließung in den §§ 30 bis 35 BauGB ist ein bundesrechtlicher Begriff, der nicht durch Landesrecht konkretisiert wird.
  • BVerwG, 22.11.1995 - 4 B 224.95

    Materielle Rechtsanwendung des Berufungsgerichts als Gegenstand einer

    Auszug aus OVG Saarland, 09.01.2019 - 2 B 289/18
    Dagegen bestehen aus bundesrechtlicher Sicht keine Bedenken, eine gesicherte Zufahrt nicht nur anzunehmen, wenn die Zufahrt zum öffentlichen Straßennetz öffentlich-rechtlich, also durch Baulast, gesichert ist, sondern beispielsweise auch schon dann, wenn sie dinglich, etwa - wie hier auf der Grundlage des § 17 im Kaufvertrag vom 11.9.2015 - durch Eintragung einer Grunddienstbarkeit, gesichert ist.(vgl. dazu etwa BVerwG, Beschluss vom 22.11.1995 - 4 B 224.95 -, BRS 57 Nr. 104, grundlegend Urteil vom 3.5.1988 - 4 C 54.85 -, BRS 48 Nr. 92) Der Begriff der gesicherten Erschließung in den §§ 30 bis 35 BauGB ist ein bundesrechtlicher Begriff, der nicht durch Landesrecht konkretisiert wird.
  • OVG Saarland, 09.03.2021 - 2 B 58/21

    Corona: Beschränkung des Einzelhandels außer Vollzug gesetzt

    [vgl. etwa OVG Saarlouis, Beschluss vom 9.1.2019 - 2 B 289/18 -, NVwZ-RR 2019, 678, dort zum vorläufigen Rechtschutz insbesondere mit Blick auf Art. 19.
  • OVG Saarland, 13.02.2019 - 2 B 251/18

    Nicht privilegiertes sonstiges Vorhaben im Außenbereich; Baugenehmigung für Boxen

    Die Anordnung des Suspensiveffekts des gemeindlichen Rechtsbehelfs gegen eine Baugenehmigung ist indes auch mit Blick auf die gemeindliche Planungshoheit (§ 2 Abs. 1 BauGB) nicht schon geboten, wenn dessen Erfolgsaussichten in der Hauptsache nach den eingeschränkten Erkenntnismöglichkeiten des Eilrechtsschutzverfahrens, speziell wegen des Erfordernisses einer Beweisaufnahme, als offen einzustufen sind.(vgl. OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 9.1.2019 - 2 B 289/18 - , bei juris, vom 25.3.2011 - 2 B 100/11 -, BRS 78 Nr. 164 und vom 13.7.2011 - 2 B 231/11 -, BauR 2012, 612 ) Letzteres ist hier der Fall.
  • VG Saarlouis, 18.11.2020 - 5 K 304/20

    Erfolglose Klage einer Gemeinde gegen eine Baugenehmigung für die

    Die dagegen gerichtete Beschwerde wies das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes mit Beschluss vom 09.01.2019 im Verfahren 2 B 289/18 zurück.

    Wegen des Sachverhalts im Einzelnen wird Bezug genommen auf die Gerichtsakten des vorliegenden Verfahrens sowie der beigezogenen Verfahren 5 L 2434/17 (VG) und 2 B 289/18 (OVG) sowie die beigezogenen Verwaltungsunterlagen des Beklagten, deren Inhalt Gegenstand der mündlichen Verhandlung war.

    OVG des Saarlandes, Beschluss vom 09.01.2019 - 2 B 289/18 -, BRS 87 Nr. 74.

    Beschluss der Kammer vom 05.09.2018 - 5 L 2434/17 -, juris, und Beschluss des OVG des Saarlandes vom 09.01.2019 - 2 B 289/18 -, BRS 87 Nr. 74.

  • VG Freiburg, 12.12.2023 - 2 K 3207/23

    Öffentliches Baurecht: Einstweiliger Rechtsschutz einer Gemeinde gegen die

    Zwar gilt die bundesgesetzliche Anordnung des Entfallens der aufschiebenden Wirkung eines Drittrechtsbehelfs gegen eine erteilte Baugenehmigung nach § 212a BauGB mit Blick auf einen Rechtsbehelf der Gemeinde allein wegen der Ersetzung ihres gemeindlichen Einvernehmens nach Auffassung der Kammer nicht, weil mit dieser in Bezug auf die betroffene Gemeinde gefällte Entscheidung nicht die Befugnis zum Bauen erteilt wird (vgl. zu § 37 BauGB Hessischer VGH, Beschluss vom 07.12.2000 - 4 TG 3044/99 - juris Rn. 17; vgl. ferner OVG Saarland, Beschluss vom 09.01.2019 - 2 B 289/18 - juris; Battis, in: ders./Krautzberger/Löhr, BauGB, 15. Aufl. 2022, § 212a Rn. 2 m.w.N.; Schlotterbeck, in: ders./Hager/Busch/Gammerl, LBO Baden-Württemberg, 8. Aufl. 2020, § 54 Rn. 46; a.A. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 11.05.1998 - 5 S 465/98 - juris, 2. Leitsatz, der allerdings zur alten Fassung des § 54 LBO vor der Einführung des jetzigen § 54 Abs. 4 LBO durch die LBO-Novelle 2010 ergangen ist; Sauter, LBO Baden-Württemberg, 3. Aufl., Stand: Juli 2023, § 54 Rn. 49 ist der Auffassung, § 54 Abs. 4 Satz 5 habe lediglich klarstellende Funktion).
  • OVG Saarland, 17.06.2021 - 2 A 48/21

    Zulässigkeit begünstigter Vorhaben im Außenbereich (ehemaliges Forsthaus)

    Auf die Entscheidungen [vgl. dazu VG des Saarlandes, Beschluss vom 5.9.2018 - 5 L 2434/17 - und OVG des Saarlandes, Beschluss vom 9.1.2019 - 2 B 289/18 -, beide bei Juris] wird Bezug genommen.
  • OVG Saarland, 28.07.2022 - 2 B 139/22

    Nachbarschutz gegen Wohnbauvorhaben

    Ein aus dem verfassungsrechtlichen Effektivitätsgebot des Art. 19 Abs. 4 GG oder aus dem verwaltungsprozessualen Amtsermittlungsgrundsatz (§ 86 VwGO) ableitbares Erfordernis der verfahrensmäßigen "Vorwegnahme" des Hauptsacheverfahrens, insbesondere hinsichtlich der Tatsachenermittlung, besteht insoweit regelmäßig nicht (vgl. dazu etwa auch OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 9.1.2019 - 2 B 289/18 -, NVwZ-RR 2019, 678, und vom 27.9.2016 -, SKZ 2016, 246).

    [vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 9.1.2019 - 2 B 289/18 -, NVwZ-RR 2019, 678, und vom 27.9.2016 -, SKZ 2016, 246, ständige Rechtsprechung] Ganz besondere Umstände des Einzelfalls, die gerade hier eine andere Handhabung rechtfertigen könnten, sind nicht vorgetragen und auch nicht ersichtlich.

  • OVG Saarland, 05.07.2021 - 2 A 123/20

    Präklusion nach § 6 UmwRG; Dienende Funktion eines Betriebsleiterwohnhauses

    [Siehe zum insofern anzulegenden Prüfmaßstab - Anspruch der Gemeinde, dass die Bauaufsichtsbehörde keine nach den §§ 29 ff. BauGB nicht genehmigungsfähigen Bauvorhaben zulässt, wenn sie (wie hier) ihr Einvernehmen rechtzeitig versagt hat - OVG des Saarlandes, Beschluss vom 9.1.2019 - 2 B 289/18 -, juris].
  • VG Aachen, 18.07.2019 - 3 L 592/19

    Fahrerlaubnis; Rücknahme; Umschreibung; syrischer Führerschein; Fälschung;

    Eine - hier durch den Antragsteller angeregte - Beweisaufnahme ist im Rahmen eines Eilverfahrens grundsätzlich nicht angezeigt, vgl. Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24. März 2015 - 6 B 232/15 - juris, Rn. 4; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 16. März 2016 - 9 CS 16.191 - juris, Rn. 15; Oberverwaltungsgericht Saarland, Beschluss vom 9. Januar 2019 - 2 B 289/18 - juris, Rn. 21.
  • VG München, 24.11.2020 - M 1 K 17.5873

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung für eine Wanderhütte

    Zu den Mindestanforderungen gehören bei sonstigen Vorhaben im Außenbereich neben der wegemäßigen Erschließung auch die Strom- und Wasserversorgung sowie die Abwasserbeseitigung (vgl. OVG Saarl, B.v. 9.1.2019 - 2 B 289/18 - NVwZ-RR 2019, 678, juris Ls. und Rn. 15 m.w.N.; Söfker in Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, 139. EL August 2020, § 35 Rn. 74).
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