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   OVG Saarland, 09.02.2009 - 3 B 379/08   

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https://dejure.org/2009,11143
OVG Saarland, 09.02.2009 - 3 B 379/08 (https://dejure.org/2009,11143)
OVG Saarland, Entscheidung vom 09.02.2009 - 3 B 379/08 (https://dejure.org/2009,11143)
OVG Saarland, Entscheidung vom 09. Februar 2009 - 3 B 379/08 (https://dejure.org/2009,11143)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Zurückverweisung im Beschwerdeverfahren: Parteiauswechslung durch das Gericht bei ausdrücklichem Widerspruch des Prozessführenden

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen einer Zurückverweisung im Beschwerdeverfahren entsprechend § 130 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO); Berücksichtigung der Dispositionsbefugnis eines Prozessführenden bzgl. der Benennung eines bestimmten Antragsgegners im Rubrum und in der Antragsschrift bei ...

  • Judicialis

    VwGO § 130

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 130
    Zu den Voraussetzungen einer Zurückverweisung im Beschwerdeverfahren entsprechend § 130 VwGO (Einzelfall)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • VG Saarlouis, 07.10.2008 - 11 L 899/08

    Auskunftsanordnung gem. §§ 47 IV, VI BAföG i.V.m. § 60 SGB I hinsichtlich des

    Auszug aus OVG Saarland, 09.02.2009 - 3 B 379/08
    Der Beschluss des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 7. Oktober 2008 - 11 L 899/08 - wird aufgehoben.
  • BGH, 27.11.2007 - X ZR 144/06

    Zur Auslegung einer Parteibezeichnung - Bestätigung der BAG-Rechtssprechung

    Auszug aus OVG Saarland, 09.02.2009 - 3 B 379/08
    Nach der Rechtsprechung ist eine Parteibezeichnung als Teil einer Prozesshandlung zwar grundsätzlich der Auslegung zugänglich, wobei im Rahmen objektiver Deutung nicht nur die im Rubrum der Klage- oder Antragsschrift enthaltenen Angaben, sondern der gesamte Inhalt der Antrags- oder Klageschrift einschließlich aller Anlagen zu berücksichtigen sind hierzu etwa BVerwG, Beschlüsse vom 22.3.2001 - 8 B 262/00 - und vom 21.6.2000 - 7 B 20.00 - BGH, Urteil vom 27.11.2007 - X ZR 144/06 - jeweils zitiert nach Juris.
  • BVerwG, 22.03.2001 - 8 B 262.00

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Verneinung des Vorliegens

    Auszug aus OVG Saarland, 09.02.2009 - 3 B 379/08
    Nach der Rechtsprechung ist eine Parteibezeichnung als Teil einer Prozesshandlung zwar grundsätzlich der Auslegung zugänglich, wobei im Rahmen objektiver Deutung nicht nur die im Rubrum der Klage- oder Antragsschrift enthaltenen Angaben, sondern der gesamte Inhalt der Antrags- oder Klageschrift einschließlich aller Anlagen zu berücksichtigen sind hierzu etwa BVerwG, Beschlüsse vom 22.3.2001 - 8 B 262/00 - und vom 21.6.2000 - 7 B 20.00 - BGH, Urteil vom 27.11.2007 - X ZR 144/06 - jeweils zitiert nach Juris.
  • BVerwG, 21.06.2000 - 7 B 20.00

    Vorliegen einer unzulässigen Klageänderung bei Berichtigung einer unrichtigen

    Auszug aus OVG Saarland, 09.02.2009 - 3 B 379/08
    Nach der Rechtsprechung ist eine Parteibezeichnung als Teil einer Prozesshandlung zwar grundsätzlich der Auslegung zugänglich, wobei im Rahmen objektiver Deutung nicht nur die im Rubrum der Klage- oder Antragsschrift enthaltenen Angaben, sondern der gesamte Inhalt der Antrags- oder Klageschrift einschließlich aller Anlagen zu berücksichtigen sind hierzu etwa BVerwG, Beschlüsse vom 22.3.2001 - 8 B 262/00 - und vom 21.6.2000 - 7 B 20.00 - BGH, Urteil vom 27.11.2007 - X ZR 144/06 - jeweils zitiert nach Juris.
  • OLG Frankfurt, 10.09.2008 - 9 U 3/08

    Parteibezeichnung: Verweigerung der Rubrumsberichtigung bei irrtümlicher

    Auszug aus OVG Saarland, 09.02.2009 - 3 B 379/08
    Es entspricht daher pflichtgemäßem Ermessen beziehungsweise verbleibt nur die Aufhebung des angefochtenen Beschlusses und des Verfahrens und die Zurückverweisung an die Vorinstanz entsprechend § 130 VwGO, die nach entsprechender Rubrumsberichtigung erneut - auch über die Kosten - zu entscheiden hat vgl. hierzu OLG Frankfurt vom 10.9.2008 - 9 U 3/08 -.
  • BVerwG, 13.03.1996 - 6 B 16.96

    Verwaltungsprozeßrecht: Verweisung von in der Berufungsinstanz gestellten Anträge

    Auszug aus OVG Saarland, 09.02.2009 - 3 B 379/08
    Auf einen Zurückverweisungsantrag, der in zweiter Instanz nicht isoliert, sondern - wie hier geschehen - nur in Verbindung mit dem zulässigen Rechtsbehelf gestellt werden kann, hierzu etwa BVerwG, Beschluss vom 13.3.1996 - 6 B 16.96 - Buchholz 310 § 130 Nr. 15; Bader u.a. VwGO, 4. Aufl. Rdnr. 3 darf das Oberverwaltungsgericht entsprechend § 130 VwGO zur sinngemäßen Anwendbarkeit in Verfahren nach § 146 i.V.m. § 80 VwGO, Kopp/Schenke, VwGO, 15. Aufl., § 130 Rdnr. 3 die Sache nach seinem - zu begründenden - Ermessen unter Aufhebung der angefochtenen Entscheidung und des Verfahrens an die Vorinstanz zurückverweisen, soweit das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht an einem wesentlichen Mangel leidet und aufgrund dieses Mangels eine umfangreiche oder aufwändige Beweisaufnahme notwendig ist (Abs. 2 Nr. 1 der Bestimmung) oder wenn das Verwaltungsgericht noch nicht in der Sache selbst entschieden hat (Abs. 2 Nr. 2 der Bestimmung).
  • VG Saarlouis, 04.05.2009 - 11 L 156/09

    Keine Passivlegitimation des Studentenwerkes in

    b) Folgeentscheidung zur Entscheidung des OVG des Saarlandes vom 09.02.2009 (3 B 379/08).

    Nachdem die Kammer aus diesem Grunde - um dem Antragsteller eine Sachentscheidung zu ermöglichen - eine Rubrumsberichtigung vorgenommen, die allein passivlegitimierte Universität als Antragsgegnerin eingesetzt und den Antrag mit Beschluss vom 07.10.2008 (11 L 899/08) in der Sache als unbegründet zurückgewiesen hatte, das Oberverwaltungsgericht aber gerade darin das Unterlassen einer Sachentscheidung gesehen und die Streitsache im Beschwerdeverfahren (3 B 379/08) mit der Maßgabe zurückverwiesen hat, dass entsprechend dem ausdrücklich erklärten Willen des Antragstellers gegenüber dem im Rubrum bezeichneten Antragsgegner zu entscheiden sei, kann der Antrag mangels Passivlegitimation des Antragsgegners zurückgewiesen werden, ohne dass es einer eigentlichen Sachentscheidung bedarf.

  • OVG Saarland, 27.07.2009 - 3 B 368/09

    Zuständiges Amt für Ausbildungsförderung im Saarland

    Wie das Verwaltungsgericht zutreffend unter Bezugnahme auf die entsprechenden Ausführungen in dem zuvor ergangenen Beschluss vom 7.10.2008 - 11 L 899/08 - sowie auf Hinweisverfügungen des Senats im dagegen gerichteten Beschwerdeverfahren 3 B 379/08 festgestellt hat, scheitert das Begehren des Antragstellers bereits daran, dass der von ihm in Anspruch genommene Antragsgegner - das Studentenwerk im Saarland e.V. - nicht passivlegitimiert ist, da die von ihm im Hauptsacheverfahren angegriffene Auskunftsanordnung und Zwangsgeldandrohung (Bescheid vom 28.08.2008) von der hierfür zuständigen Universität des Saarlandes als Amt für Ausbildungsförderung erlassen wurden.
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