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   OVG Saarland, 09.07.2010 - 3 A 482/09   

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OVG Saarland, 09.07.2010 - 3 A 482/09 (https://dejure.org/2010,3010)
OVG Saarland, Entscheidung vom 09.07.2010 - 3 A 482/09 (https://dejure.org/2010,3010)
OVG Saarland, Entscheidung vom 09. Juli 2010 - 3 A 482/09 (https://dejure.org/2010,3010)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verwirkung des Klagerechts bei verzögerter Geltendmachung von Einwänden gegen ein Vorhaben und Kenntniserlangung des Berechtigten nach vollumfänglicher Ausnutzung einer dem Vorhabenträger erteilten Genehmigung; Recht auf Durchführung eines Verwaltungsverfahrens überhaupt ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwirkung des Klagerechts bei verzögerter Geltendmachung von Einwänden gegen ein Vorhaben und Kenntniserlangung des Berechtigten nach vollumfänglicher Ausnutzung einer dem Vorhabenträger erteilten Genehmigung; Recht auf Durchführung eines Verwaltungsverfahrens überhaupt ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (50)

  • OVG Saarland, 03.09.2007 - 1 B 215/07

    Abgrenzung Gemeingebrauch/Sondernutzung bei durch Gewerbebetrieb bedingtem

    Auszug aus OVG Saarland, 09.07.2010 - 3 A 482/09
    Dies entspreche der zutreffenden Rechtsauffassung, welche das Verwaltungsgericht (Beschlüsse vom 19.4.2007 - 11 L 314/07 - und vom 14.7.2008 - 10 L 511/08 -) und das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes (Beschlüsse vom 3.9.2007 - 1 B 215/07 - und vom 30.1.2009 - 1 B 315/08 -) in Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes zum Status dieser Straße dargelegt hätten.

    Wegen des Sachverhalts im Weiteren wird Bezug genommen auf die Gerichtsakten des vorliegenden Verfahrens sowie der Verfahren des Verwaltungsgerichts des Saarlandes mit den Aktenzeichen 11 L 314/07, 11 L 511/08 und 10 L 196/09, des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes mit den Aktenzeichen 1 B 215/07, 1 B 315/08 und 2 A 403/09 (5 K 774/07) sowie die beigezogenen Verwaltungsunterlagen des Beklagten und der Kreisstadt S. (Baugenehmigungsunterlagen), deren Inhalt Gegenstand der mündlichen Verhandlung war.

    so auch das OVG des Saarlandes in seinem im Eilrechtsschutzverfahren zwischen der Klägerin und der Beigeladenen ergangenen Beschluss vom 3.9.2007 - 1 B 215/07 -, S. 6 des amtl.

    so OVG des Saarlandes in seinem im Eilrechtsschutzverfahren zwischen der Klägerin und der Beigeladenen ergangenen Beschluss vom 3.9.2007 - 1 B 215/07 -, S. 3 des amtl.

  • OVG Saarland, 30.01.2009 - 1 B 315/08

    Kein Gemeingebrauch, sondern Sondernutzung bei Inanspruchnahme einer Straße durch

    Auszug aus OVG Saarland, 09.07.2010 - 3 A 482/09
    Dies entspreche der zutreffenden Rechtsauffassung, welche das Verwaltungsgericht (Beschlüsse vom 19.4.2007 - 11 L 314/07 - und vom 14.7.2008 - 10 L 511/08 -) und das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes (Beschlüsse vom 3.9.2007 - 1 B 215/07 - und vom 30.1.2009 - 1 B 315/08 -) in Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes zum Status dieser Straße dargelegt hätten.

    Insbesondere sei entsprechend den Ausführungen des Oberverwaltungsgerichts in dessen Beschluss vom 30.1.2009 - 1 B 315/08 - davon auszugehen, dass die betreffende Gemeindestraße auch insoweit dem öffentlichen Verkehr gewidmet sei, als sie nicht mit dem Verlauf der ehemaligen B 406 übereinstimme, da es sich insoweit um eine die Widmung nicht beeinflussende unerhebliche Verlegung der Straße handele.

    Wegen des Sachverhalts im Weiteren wird Bezug genommen auf die Gerichtsakten des vorliegenden Verfahrens sowie der Verfahren des Verwaltungsgerichts des Saarlandes mit den Aktenzeichen 11 L 314/07, 11 L 511/08 und 10 L 196/09, des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes mit den Aktenzeichen 1 B 215/07, 1 B 315/08 und 2 A 403/09 (5 K 774/07) sowie die beigezogenen Verwaltungsunterlagen des Beklagten und der Kreisstadt S. (Baugenehmigungsunterlagen), deren Inhalt Gegenstand der mündlichen Verhandlung war.

    in diesem Sinne auch das OVG des Saarlandes in dem im Eilrechtsschutzverfahren zwischen der Klägerin und der Beigeladenen ergangenen Beschluss vom 30.1.2009 - 1 B 315/08 -, S. 10 des amtl.

  • BVerwG, 27.03.1992 - 7 C 18.91

    Wohngebietsplanung contra Abfalldeponie

    Auszug aus OVG Saarland, 09.07.2010 - 3 A 482/09
    BVerwG, Beschluss vom 28.6.2007 - 7 B 4.07 - und Urteil vom 27.3.1992 - 7 C 18.91 -, BVerwGE 90, 96, jeweils zitiert nach juris.

    so etwa BVerwG, Beschluss vom 19.5.2005 - 4 VR 2000.05 -, NVwZ 2005, 940; Urteil vom 27.3.1992 - 7 C 18.91 -, BVerwGE 90, 96, jeweils zitiert nach juris; VGH Mannheim, Beschluss vom 8.12.1994 - 10 S 1305/94 -, NVwZ 1996, 281.

    BVerwG, Urteil vom 27.3.1992 - 7 C 18.91 -, BVerwGE 90, 96; Beschluss vom 18.9.1998 - 4 VR 11.98 -, Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 141; Urteil vom 18.3.1987 - 7 C 28.85 -, BVerwGE 77, 128, jeweils zitiert nach juris.

  • VGH Bayern, 15.01.2024 - 12 A 23.2372

    Zurückverweisung wegen offensichtlicher Unrichtigkeit der

    Ebenso wenig ist davon auszugehen, dass die Errichtung (isolierter) "Bauschuttdeponien" generell unter § 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 VwGO fiele; vielmehr ist das Gegenteil richtig (vgl. zur sachlichen Zuständigkeit bei der Errichtung von "Bauschuttdeponien" exemplarisch: VG Saarlouis, U.v. 7.10.2009 - 5 K 10/08 - juris [1. Instanz]; OVG Saarlouis, U.v. 09.07.2010 - 3 A 482/09 - juris [Berufungsinstanz]; BVerwG, B.v. 25.03.2011 - 7 B 86/10 - juris [Revisionsinstanz]; siehe auch VG Augsburg, U.v. 7.12.2001 - Au 5 K 99.915 - juris [1.
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