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   OVG Saarland, 09.09.2020 - 2 C 257/20   

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https://dejure.org/2020,26687
OVG Saarland, 09.09.2020 - 2 C 257/20 (https://dejure.org/2020,26687)
OVG Saarland, Entscheidung vom 09.09.2020 - 2 C 257/20 (https://dejure.org/2020,26687)
OVG Saarland, Entscheidung vom 09. September 2020 - 2 C 257/20 (https://dejure.org/2020,26687)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 7 Abs 1 CoronaVV SL 2020j, § 161 Abs 2 VwGO, § 47 Abs 6 VwGO, § 92 Abs 3 S 1 VwGO
    Kosten nach Hauptsacheerledigung: Klärung schwieriger Rechtsfragen; Beschränkung auf einen vorab zulässigen vorläufigen Rechtsschutzantrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Saarland, 06.08.2020 - 2 B 258/20

    Verbot der Prostitution während der Corona-Pandemie

    Auszug aus OVG Saarland, 09.09.2020 - 2 C 257/20
    Auf ihren gleichzeitig gestellten Antrag nach § 47 Abs. 6 VwGO hin hat der Senat die genannte Vorschrift durch Beschluss vom 6.8.2020 - 2 B 258/20 - vorläufig außer Vollzug gesetzt (§ 47 Abs. 6 VwGO), soweit sie ein uneingeschränktes und generelles Verbot sowohl der Erbringung sexueller Dienstleistungen im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 1 ProstSchG als auch der Ausübung des Prostitutionsgewerbes im Sinne des § 2 Abs. 3 des ProstSchG enthielt, unabhängig von der Frage der Einhaltung spezieller Hygienekonzepte im Einzelfall auch bei kleinen Prostitutionsstätten, in denen eine Begegnung zwischen den Kunden ausgeschlossen und zudem der Kontakt auf eine Dienstleisterin pro Kunde beschränkt ist.

    Nach dem auf einer prognostischen Vorausbeurteilung der Erfolgsaussichten in der Hauptsache basierenden Beschluss vom 6.8.2020 - 2 B 258/20 - ist davon auszugehen, dass die Antragstellerin nach dem Erkenntnisstand im Erledigungszeitpunkt voraussichtlich auch in der Hauptsache erfolgreich gewesen wäre.

  • OVG Saarland, 31.07.2020 - 2 C 221/20

    Kostenverteilung nach Hauptsacheerledigung eines Normenkontrollverfahrens

    Auszug aus OVG Saarland, 09.09.2020 - 2 C 257/20
    2 [2 vgl. zuletzt OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 20.7.2020 - 2 C 116 bis 120/20 - (Corona/Fitnessstudios) und vom 31.7.2020 - 2 C 221/20 - (Corona/Shisha-Café)].
  • OVG Saarland, 06.08.2020 - 2 B 255/20

    Besuchsbeschränkung in Alten- und Pflegeheimen zum Schutz vor Corona-Virus

    Auszug aus OVG Saarland, 09.09.2020 - 2 C 257/20
    3 [3 vgl. zuletzt OVG des Saarlandes, Beschluss vom 6.8.2020 - 2 B 255/20 - (Corona/Altenheim), bei Juris] Daraus ergab sich aber umgekehrt keine Verpflichtung der Antragstellerin, ihr Rechtsschutzersuchen von vorneherein auf einen solchen Antrag zur Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes zu beschränken beziehungsweise von der durch das Prozessrecht gewährleisteten Möglichkeit zur Stellung des Normenkontrollantrags (§§ 47 Abs. 1 Nr. 2 VwGO, 18 VwGO Saar) mit entsprechenden Kostenrisiken auch für sie keinen Gebrauch zu machen.
  • OVG Bremen, 02.12.2020 - 2 B 257/20
    Auszug aus OVG Saarland, 09.09.2020 - 2 C 257/20
    4 [4 vgl. auch dazu die wegen Vorwegnahme der Hauptsache bereits am Hauptsachewert orientierte Festsetzung im Beschluss vom 6.8.2020 - 2 B 257/20 -].
  • OVG Saarland, 06.08.2020 - 2 B 258/20
    Die Antragstellerin wendet sich in einem am 27.7.2020 eingeleiteten Normenkontrollverfahren (OVG 2 C 257/20) gegen das Verbot der Erbringung jeglicher sexueller Dienstleistungen sowie der Ausübung des Prostitutionsgewerbes in dem seit dem genannten Tag insoweit maßgeblichen § 7 Abs. 1 der Verordnung des Antragsgegners "zur Bekämpfung der Corona-Pandemie" (VO-CP) vom 24.7.2020.

    Der nach den §§ 47 Abs. 6 und Abs. 1 Nr. 2 VwGO, 18 AGVwGO Saar auf teilweise vorläufige Außervollzugsetzung der Verordnung im Vorgriff auf die Entscheidung in dem seit dem 27.7.2020 anhängigen Normenkontrollverfahren (Az. 2 C 257/20) gerichtete Antrag der Antragstellerin ist zulässig, insbesondere statthaft.

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