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   OVG Saarland, 10.03.2003 - 1 N 3/03   

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OVG Saarland, 10.03.2003 - 1 N 3/03 (https://dejure.org/2003,13419)
OVG Saarland, Entscheidung vom 10.03.2003 - 1 N 3/03 (https://dejure.org/2003,13419)
OVG Saarland, Entscheidung vom 10. März 2003 - 1 N 3/03 (https://dejure.org/2003,13419)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Bebauungsplan; Ausfertigungsmangel; Dienstsiegel; Naturschutzgebiet; Kompensationsmaßnahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (21)

  • OVG Saarland, 30.11.1999 - 2 N 3/98
    Auszug aus OVG Saarland, 10.03.2003 - 1 N 3/03
    Die Beteiligten streiten nach Feststellung der Unwirksamkeit des Bebauungsplanes Nr. ... für das Gebiet "Kleingartenanlage Habsterkirch südlich Folstertal" im Stadtteil Alt-Saarbrücken der Antragsgegnerin durch von den Antragstellern erwirktes Urteil des seinerzeit zuständig gewesenen 2. Senats des Oberverwaltungsgerichts vom 30.11.1999 - 2 N 3/98 - und Abschluß des von der Antragsgegnerin anschließend durchgeführten ergänzenden Planaufstellungsverfahrens zur Behebung der festgestellten Mängel erneut über die Gültigkeit dieser neu in Kraft gesetzten Planung.

    Wegen des Sachverhaltes im übrigen wird auf die verfahrensgegenständlichen Gerichtsakten, die weiteren Gerichtsakten 2 N 4/97 und 2 N 3/98, die Unterlagen des Planaufstellungsverfahrens betreffend den Bebauungsplan Nr. 115.04.00 "Kleingartenanlage Habsterkirch südl.

    Folstertal" im Stadtteil Alt-Saarbrücken der Antragsgegnerin nach Maßgabe von § 47 Abs. 5 Satz 4 VwGO für unwirksam, hilfsweise für nichtig zu erklären, steht zunächst nicht der Umstand entgegen, daß das Oberverwaltungsgericht durch aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 30.11.1999 ergangenes Urteil in dem Normenkontrollverfahren 2 N 3/98 zwar gemäß den §§ 47 Abs. 5 Satz 4 VwGO, 215 a Abs. 1 BauGB die Unwirksamkeit dieses Bebauungsplanes in der Fassung des Satzungsbeschlusses vom 11.3.1997 bis zur Behebung festgestellter Mängel bei der Berücksichtigung der Belange des Natur- und des Landschaftsschutzes sowie der Walderhaltung in der planerischen Abwägung festgestellt, die darüber hinausgehenden Anträge der Antragsteller auf teilweise, hilfsweise vollständige Nichtigerklärung der Planung jedoch zurückgewiesen hat.

    Steht danach die formelle Rechtskraft des im Vorprozeß 2 N 3/98 ergangenen Urteils einer Sachentscheidung über die Normenkontrollanträge nicht entgegen, so ist den Antragstellern im Anschluß an die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 24.9.1998 in dem Revisionsverfahren 4 CN 2/98 die Antragsbefugnis auch für das vorliegende Normenkontrollverfahren zuzubilligen und ist ferner ein schützenswertes Interesse an einer Sachentscheidung über die erneuten Normenkontrollanträge anzuerkennen, da die erstrebte Unwirksamkeitsfeststellung der Planung ihrem Anliegen förderlich ist, die Herstellung einer Kleingartenanlage in einem von ihnen als unzureichend empfundenen Abstand von 12 m hinter ihrem Wohnanwesen zu verhindern.

    Der ursprünglich für Baurecht zuständig gewesene 2. Senat des Oberverwaltungsgerichts hat in seinem in dem vorangegangenen Normenkontrollverfahren 2 N 3/98 ergangenen Urteil vom 30.11.1999 im einzelnen dargelegt, daß der in diesem Verfahren zur Nachprüfung gestellte Bebauungsplan in der Fassung des Satzungsbeschlusses vom 11.3.1997 mit § 1 Abs. 3 BauGB in Einklang stand, nicht gegen das Anpassungsgebot des § 1 Abs. 4 BauGB verstieß, den Anforderungen des § 8 Abs. 2 und 3 BauGB - Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren - Rechnung trug und sich die in ihm getroffenen Festsetzungen im Rahmen der Ermächtigung des § 9 BauGB bewegten.

    Soweit der nunmehr zur Nachprüfung gestellte Bebauungsplan in der Fassung des Satzungsbeschlusses vom 11.4.2000 - ausweislich der Niederschrift über die betreffende Stadtratssitzung unter Wiederholung der früheren Abwägung - die in der früheren Planfassung getroffenen Festsetzungen übernimmt, wird nach nochmaliger Überprüfung zur Vermeidung von Wiederholungen zunächst vorab auf die diesbezüglichen Ausführungen im Urteil vom 30.11.1999 - 2 N 3/98 - mit Ausnahme der Erwägungen zur planerischen Abwägung über die Kompensation der mit der Umsetzung der Planung einhergehenden Eingriffe in Natur und Landschaft einschließlich des zu erwartenden Waldverlustes Bezug genommen.

    Die danach vorgesehene Maßnahme der Waldneubegründung hat der 2. Senat in seinem Urteil vom 30.11.1999 im Vorprozeß 2 N 3/98 betreffend die am 5.6.1997 abschließend bekannt gemachte Planung in der Fassung des Satzungsbeschlusses vom 11.3.1997 ihrer Art nach als geeignet angesehen, um den rechnerisch nicht ausgeglichenen Eingriff in Natur und Landschaft und den zu erwartenden Waldverlust im Plangeltungsbereich zu kompensieren (siehe Seiten 45/46 des Urteilsabdruckes).

  • BVerwG, 16.05.1991 - 4 NB 26.90

    Flächennutzungspläne

    Auszug aus OVG Saarland, 10.03.2003 - 1 N 3/03
    so zum Beispiel BVerwG, Beschlüsse vom 16.5.1991 - 4 NB 26.90 - BRS 52 Nr. 32 und vom 9.5.1996 - 4 B 60.96 - BRS 58 Nr. 41.

    BVerwG, Beschluß vom 16.5.1991 - 4 NB 26.90 - BRS 52 Nr. 32.

  • BVerwG, 24.09.1998 - 4 CN 2.98

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; Geltendmachung;

    Auszug aus OVG Saarland, 10.03.2003 - 1 N 3/03
    Nachdem diese Entscheidung auf die zugelassene und von den Antragstellern eingelegte Revision hin vom Bundesverwaltungsgericht durch aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 24.9.1998 ergangenes Urteil - 4 CN 2.98 - aufgehoben worden war, hat der 2. Senat über die zurückverwiesene Sache aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 30.11.1999 ergangenes Urteil - 2 N 3/99 - erneut entschieden und festgestellt,.

    Steht danach die formelle Rechtskraft des im Vorprozeß 2 N 3/98 ergangenen Urteils einer Sachentscheidung über die Normenkontrollanträge nicht entgegen, so ist den Antragstellern im Anschluß an die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 24.9.1998 in dem Revisionsverfahren 4 CN 2/98 die Antragsbefugnis auch für das vorliegende Normenkontrollverfahren zuzubilligen und ist ferner ein schützenswertes Interesse an einer Sachentscheidung über die erneuten Normenkontrollanträge anzuerkennen, da die erstrebte Unwirksamkeitsfeststellung der Planung ihrem Anliegen förderlich ist, die Herstellung einer Kleingartenanlage in einem von ihnen als unzureichend empfundenen Abstand von 12 m hinter ihrem Wohnanwesen zu verhindern.

  • BVerwG, 09.05.1996 - 4 B 60.96

    Bauplanungsrecht: Anforderungen an die Ausfertigung eines Bebauungsplans

    Auszug aus OVG Saarland, 10.03.2003 - 1 N 3/03
    so zum Beispiel BVerwG, Beschlüsse vom 16.5.1991 - 4 NB 26.90 - BRS 52 Nr. 32 und vom 9.5.1996 - 4 B 60.96 - BRS 58 Nr. 41.

    BVerwG, Beschluß vom 9.5.1996 - 4 B 60.96 - BRS 58 Nr. 41,.

  • OVG Saarland, 12.01.1998 - 2 N 4/97

    Verletzung von Rechten; Darlegung; Antragsteller; Subjektives Recht;

    Auszug aus OVG Saarland, 10.03.2003 - 1 N 3/03
    Die daraufhin am 1.9.1997 bei Gericht eingegangenen - ersten - Normenkontrollanträge der Antragsteller mit dem Begehren, den am 11.3.1997 beschlossenen Bebauungsplan in einer Breite von 75 m, gemessen von der festgesetzten Süd-Ost-Grenze parallel zur Straße Habsterhöhe, für nichtig zu erklären, hilfsweise, den Plan in vollem Umfang für nichtig zu erklären, hatte der 2. Senat zunächst durch Beschluß vom 12.1.1998 - 2 N 4/97 - als unzulässig zurückgewiesen und zur Begründung ausgeführt, die Antragsteller seien nicht im Verständnis von § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO antragsbefugt.

    Wegen des Sachverhaltes im übrigen wird auf die verfahrensgegenständlichen Gerichtsakten, die weiteren Gerichtsakten 2 N 4/97 und 2 N 3/98, die Unterlagen des Planaufstellungsverfahrens betreffend den Bebauungsplan Nr. 115.04.00 "Kleingartenanlage Habsterkirch südl.

  • BVerwG, 28.01.1999 - 4 A 18.98

    Planfeststellung; naturschutzrechtliche Ersatzmaßnahmen; Eignung;

    Auszug aus OVG Saarland, 10.03.2003 - 1 N 3/03
    BVerwG, Urteil vom 28.1.1999 - 4 A 18.98 - BRS 62 Nr. 223; OVG Koblenz, Urteil vom 14.1.2000 - 1 C 12946/98 - BRS 63 Nr. 13; VGH Mannheim, Urteil vom 17.5.2001, NVwZ-RR 2002, 8, wonach nur ökologisch aufwertungsfähige Flächen als Kompensationsflächen in Betracht kommen,.
  • BVerwG, 11.11.2002 - 4 BN 52.02

    Bebauungsplan; Normenkontrolle; Prüfung von Anregungen; Mitteilung des

    Auszug aus OVG Saarland, 10.03.2003 - 1 N 3/03
    BVerwG, Urteil vom 19.9.2002 - 4 CN 1.02 - BauR 2003, 209, 214 = DVBl. 2003, 204, 206 mit Anmerkung von Schmaltz, S. 207 ff.; Beschluß vom 11.11.2002 - 4 BN 52.02 - NVwZ 2003, 206, 207.
  • BVerwG, 18.07.1997 - 4 BN 5.97

    Naturschutzgebiet - Erforderlichkeit eines besonderen Schutzes von Natur und

    Auszug aus OVG Saarland, 10.03.2003 - 1 N 3/03
    zum Beispiel BVerwG, Beschlüsse vom 13.8.1996 - 4 NB 4.96 - BRS 58 Nr. 236 und vom 18.7.1997 - 4 BN 5.97 - Buchholz 406.401 § 13 BNatSchG Nr. 3, unter Hinweis auf § 12 Abs. 2 BNatSchG a.F.
  • BVerwG, 19.09.2002 - 4 CN 1.02

    Teilnichtigkeit; Abschnittsbildung; reformatio in peius; "bedingter"

    Auszug aus OVG Saarland, 10.03.2003 - 1 N 3/03
    BVerwG, Urteil vom 19.9.2002 - 4 CN 1.02 - BauR 2003, 209, 214 = DVBl. 2003, 204, 206 mit Anmerkung von Schmaltz, S. 207 ff.; Beschluß vom 11.11.2002 - 4 BN 52.02 - NVwZ 2003, 206, 207.
  • BVerwG, 25.02.1997 - 4 NB 40.96

    Behebung von Ausfertigungsmängeln eines Bebauungsplans ohne neue Abwägung

    Auszug aus OVG Saarland, 10.03.2003 - 1 N 3/03
    zu den "seltenen Ausnahmefällen", in denen das geboten ist, vgl. BVerwG, Beschluß vom 25.2.1997 - 4 NB 40.96 - BRS 59 Nr. 31,.
  • BVerwG, 03.12.1998 - 4 CN 3.97

    Verwaltungsgerichtliche Normenkontrolle; Bebauungsplan; Nichtigkeit; Wirksamkeit,

  • BVerwG, 30.11.1982 - 9 B 3622.82

    Unterschrift aller beteiligten Richter auf der Urteilsausfertigung als

  • BVerwG, 13.08.1996 - 4 NB 4.96

    Naturschutzrecht - Einbeziehung einer "Pufferzone" in ein Naturschutzgebiet

  • OVG Rheinland-Pfalz, 14.01.2000 - 1 C 12946/98

    Eingriffe in Natur und Landschaft und Abwägung der Belange

  • BVerwG, 16.02.1973 - IV C 66.69

    Konkretisierungserfordernis bei Festsetzung einer öffentlichen Grünfläche

  • VGH Baden-Württemberg, 17.05.2001 - 8 S 2603/00

    Ausgleichsmaßnahmen für Eingriff in Natur und Landschaft

  • OVG Saarland, 31.01.1986 - 2 R 391/85
  • OVG Niedersachsen, 17.12.1998 - 1 K 6556/96

    Normenkontrolle; Bebauungsplan; Bekanntmachung; Rückwirkende Inkraftsetzung

  • BVerwG, 20.06.2001 - 4 BN 21.01

    Normenkontrollverfahren; Doppelfehler; Prüfungspflicht; Entscheidungsreife;

  • BVerwG, 21.10.1999 - 4 CN 1.98

    Bebauungsplan; Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Mieter; Wohngebiet; Wohnruhe;

  • OVG Saarland, 28.03.2000 - 2 N 3/99

    Umfassende Nichtigkeit einer Satzung; Planungsbefugnis; Abwägungsgebot; Abwägung

  • OVG Saarland, 29.04.2010 - 2 C 224/08

    Unwirksamkeit eines Bebauungsplans wegen abwägungsfehlerhafter Festsetzung von

    Da Rechtsnormen nicht mit einem anderen Inhalt als vom Normgeber beschlossen in Kraft gesetzt werden dürfen und die Ausfertigung des Bebauungsplans durch den Bürgermeister die Übereinstimmung des als Satzung beschlossenen Bebauungsplanes mit dem Willen des gemeindlichen Beschlussorgans bescheinigt (Vgl. etwa OVG des Saarlandes, Urteile vom 21.9.2006 - 2 N 2/05 - und vom 10.3.2003 -1 N 3/03 -, BRS 66 Nr. 46) , kann aber mangels entgegenstehender Anhaltspunkte angenommen werden, dass der Gemeinderat außerhalb dieser konkreten Abwägungs- und Änderungsentscheidung sich auch mit der (Folge-)Anpassung des Bebauungsplans befasst und diese beschlossen hat, zumal die Änderung bereits in den Planentwurf vom 17.10.2007 eingearbeitet worden war.
  • VG Hamburg, 25.04.2013 - 7 K 2974/09

    Ausfertigung von landesrechtlichen Rechtsnormen

    2005, 266, juris Rn. 30; OVG Magdeburg, Urt. v. 24.11.2010, 4 K 368/08 - juris Rn. 25 f.; VGH Mannheim, Urt. v. 9.2.2009, 3 S 2290/07 - VBlBW 2009, 466, juris Rn. 25; Urt. v. 19.9.2006, 8 S 1989/05 - VBlBW 2007, 303, juris Rn. 33 m.w.N.; VGH München, Beschl. v. 23.9.2010, 14 CS 10.1780 - juris Rn. 56>; Urt. v. 16.3.1990, 23 B 88.00567 - BayVBl. 1991, 23, juris Rn. 27; OVG Münster, Urt. v. 15.2.2012, 10 D 46/10.NE - juris Rn. 37; OVG Saarlouis, Urt. v. 10.3.2003, 1 N 3/03 - BRS 66 Nr. 46, juris Rn. 40; OVG Schleswig, Urt. v. 7.2.2011, 4 KN 1/10 - NordÖR 2011, 414, juris Rn. 47; vgl. auch VerfGH Sachsen, Urt. v. 19.4.2011, Vf. 74-II-10 - NVwZ 2011, 936; Möstl, in: Lindner/Möstl/Wolff, Verfassung des Freistaates Bayern - Kommentar, 2009, Art. 76 Rn. 3; Neumann, Die Verfassung der Freien Hansestadt Bremen - Kommentar, 1996, Art. 124 Rn. 7; Sachs, in: Sachs, Grundgesetz - Kommentar, 6. Auflage 2011, Art. 20 Rn. 77 m.w.N.; Ziegler, DVBl. 2010, 291; ders., DVBl. 1987, 280).
  • OVG Thüringen, 21.09.2011 - 1 N 750/06

    Ausfertigung eines Bebauungsplans

    Zwar enthält der Vermerk unter Nr. 8 die Erklärung, dass der Bebauungsplan Nr. 1 "Am Sportplatz" gem. § 10 BauGB vom Gemeinderat am 30.08.2005 als Satzung beschlossen wurde, so dass mit der am 16.12.2005 geleisteten Unterschrift inhaltlich (auch) die Übereinstimmung des in der Ratssitzung vom 30.08.2005 gefassten Satzungsbeschlusses mit dem Plan bestätigt worden sein könnte (vgl. OVG des Saarlandes, Urteil vom 10.03.2003 - 1 N 3/03 - OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 22.03.2011 - 2 A 371/09 -).
  • VG Saarlouis, 16.12.2009 - 5 K 1831/08

    Erfolgreiche Anfechtung der Baugenehmigung für ein Einkaufszentrum durch

    (so etwa BVerwG, Beschlüsse vom 16.05.1991 - 4 NB 26.90 -, BRS 52 Nr. 32, und vom 09.05.1996 - 4 NB 60.96 -, BRS 58 Nr. 41; OVG des Saarlandes, Urteil vom 10.03.2003 - 1 N 3/03 -) Allerdings ist der Bestimmung des § 10 Abs. 3 BauGB 1998 (früher § 12 BBauG/BauGB) unmittelbar zu entnehmen, dass es sich bei der Planausfertigung um einen Verfahrensschritt handelt, der der Bekanntmachung als Schlusspunkt des Rechtssetzungsverfahrens voranzugehen hat.
  • VG Saarlouis, 28.11.2018 - 5 K 1500/16

    Teilweise Funktionslosigkeit eines Bebauungsplanes aufgrund Änderung der

    Nach § 63 Abs. 1 KSVG werde der Oberbürgermeister durch einen Beigeordneten vertreten.(OVG des Saarlandes, Urteil vom 10.03.2003 - 1 N 3/03 -, BRS 66 Nr. 46.) Außerdem lasse der Hinweis nicht erkennen, dass dadurch die Übereinstimmung des als Satzung beschlossenen Bebauungsplanes mit dem Willen des gemeindlichen Beschlussorgans bestätigt werde.
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