Rechtsprechung
   OVG Saarland, 10.09.2018 - 2 A 161/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,28832
OVG Saarland, 10.09.2018 - 2 A 161/18 (https://dejure.org/2018,28832)
OVG Saarland, Entscheidung vom 10.09.2018 - 2 A 161/18 (https://dejure.org/2018,28832)
OVG Saarland, Entscheidung vom 10. September 2018 - 2 A 161/18 (https://dejure.org/2018,28832)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,28832) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattung von Kosten für eine intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung eines Jugendlichen als Hilfe zur Erziehung in stationärer Form; Abtretung des dem Personensorgeberechtigten des Hilfeempfängers zustehenden Anspruchs auf Bezahlung der Jugendhilfemaßnahmen gegen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Erstattung von Kosten für eine intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung eines Jugendlichen als Hilfe zur Erziehung in stationärer Form; Abtretung des dem Personensorgeberechtigten des Hilfeempfängers zustehenden Anspruchs auf Bezahlung der Jugendhilfemaßnahmen gegen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • OVG Saarland, 29.01.2013 - 3 A 206/12

    Zahlungsanspruch eines Trägers der Freien Jugendhilfe gegen einen öffentlichen

    Auszug aus OVG Saarland, 10.09.2018 - 2 A 161/18
    Das Oberverwaltungsgericht wies die Berufung mit Beschluss vom 4.7.2012 zugelassen und mit Urteil vom 29.1.2013 - 3 A 206/12 - unter Abänderung der erstinstanzlichen Entscheidung die Klage ab.

    Zur Begründung hat sie sich auf das im Verfahren - 3 A 206/12 - ergangene Urteil des OVG des Saarlandes bezogen und geltend gemacht, nach der erfolgten Abtretung sei sie nun aktivlegitimiert.

    Insbesondere habe die kenntnisabhängige Verjährungsfrist nicht erst mit der Kenntnisnahme der Klägerin von der Entscheidung des OVG des Saarlandes vom 29.1.2013 - 3 A 206/12 - begonnen.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts wird auf den Inhalt der Gerichtsakten des vorliegenden Verfahrens und der Verfahren 3 K 1260/10 (VG), 3 A 206/12 (OVG) sowie der beigezogenen Verwaltungsakten des Beklagten (2 Hefter) verwiesen, der Gegenstand der mündlichen Verhandlung war.

    Denn die Abtretung soll dazu dienen, dass die Klägerin ihre Aufwendungen ersetzt erhält, die im Vorgriff auf Jugendhilfeleistungen gemacht worden sind (vgl. § 53 Abs. 2 Nr. 1 SGB I).(vgl. OVG des Saarlandes, Urteil vom 29.1.2013 - 3 A 206/12 - unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 27.5.1993 - 5 C 41/90 -, juris) Der Jugendhilfeanspruch des Personensorgeberechtigten gemäß § 27 Abs. 1 SGB VIII besteht darin, dass er von den durch die Unterbringung des Hilfebedürftigen in der Einrichtung der Klägerin entstandenen Kosten freigestellt wird.

    Das hat die nicht unentgeltliche Betreuung des Hilfeempfängers durch die Klägerin jedoch nicht bewirkt.(OVG des Saarlandes, Urteil vom 29.1.2013 - 3 A 206/12 -) Soweit ein Dritter, hier die Klägerin, nur eine tatsächliche Betreuung erbringt, die dafür anfallenden Kosten aber gerade nicht tragen will, ist der Jugendliche nach wie vor auf Hilfe angewiesen, sein Jugendhilfeanspruch also noch nicht erfüllt.

    Die örtliche Zuständigkeit des Beklagten für den streitgegenständlichen Zeitraum steht aufgrund der rechtskräftigen Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes vom 29.1.2013 - 3 A 206/12 - fest.

    Der von der Klägerin zur Untermauerung ihrer Argumentation angeführte Umstand, dass die örtliche Zuständigkeit des Beklagten und damit der "richtige" erstattungspflichtige Leistungsträger erst mit dem Urteil des Oberverwaltungsgericht in dem Verfahren 3 A 206/12 vom 29.1.2013 festgestellt wurde, ist zwar zutreffend, aber rechtlich unerheblich.

  • VG Saarlouis, 29.03.2012 - 3 K 1260/10

    Kostenerstattung nach Fallübernahme, hier: gewöhnlicher Aufenthalt

    Auszug aus OVG Saarland, 10.09.2018 - 2 A 161/18
    Mit Urteil vom 29.3.2012 - 3 K 1260/10 - gab das Verwaltungsgericht der Klage statt und führte aus, die Klägerin habe gegenüber dem Beklagten einen Anspruch auf Bezahlung der im Rahmen der Jugendhilfemaßnahme erbrachten Leistungen aufgrund eines öffentlich-rechtlichen Vertrages.

    Allein die Divergenz zwischen der erstinstanzlichen Entscheidung des Verwaltungsgerichts vom 29.3.2012 - 3 K 1260/10 - und dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts vom 29.1.2013 sei für die Annahme einer unsicheren und zweifelhaften Rechtslage nicht ausreichend, da es keinen ernsthaften Meinungsstreit in Literatur und Rechtsprechung bezüglich der entscheidungsrelevanten Frage gegeben habe, ob die Klägerin hinsichtlich der geltend gemachten Forderung aktiv legitimiert sei.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts wird auf den Inhalt der Gerichtsakten des vorliegenden Verfahrens und der Verfahren 3 K 1260/10 (VG), 3 A 206/12 (OVG) sowie der beigezogenen Verwaltungsakten des Beklagten (2 Hefter) verwiesen, der Gegenstand der mündlichen Verhandlung war.

    Durch die Erhebung der Leistungsklage der Klägerin im Vorprozess der Beteiligten in dem Verfahren 3 K 1260/10 am 30.10.2010 ist keine Hemmung der Verjährung durch Rechtsverfolgung nach § 204 Abs. 1 Nr. 1 BGB eingetreten, da diesem Prozess ein anderer Streitgegenstand zugrunde lag, nämlich die Geltendmachung von Ansprüchen der Klägerin aus eigenen Rechten gegen den Beklagten.

  • BVerwG, 27.05.1993 - 5 C 41.90

    Jugendwohlfahrt - Zuständigkeit - Freiwillige Erziehungshilfe - Jugendamt

    Auszug aus OVG Saarland, 10.09.2018 - 2 A 161/18
    Denn die Abtretung soll dazu dienen, dass die Klägerin ihre Aufwendungen ersetzt erhält, die im Vorgriff auf Jugendhilfeleistungen gemacht worden sind (vgl. § 53 Abs. 2 Nr. 1 SGB I).(vgl. OVG des Saarlandes, Urteil vom 29.1.2013 - 3 A 206/12 - unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 27.5.1993 - 5 C 41/90 -, juris) Der Jugendhilfeanspruch des Personensorgeberechtigten gemäß § 27 Abs. 1 SGB VIII besteht darin, dass er von den durch die Unterbringung des Hilfebedürftigen in der Einrichtung der Klägerin entstandenen Kosten freigestellt wird.

    Dementsprechend hat das Bundesverwaltungsgericht(Urteil vom 27.5.1993 - 5 C 41/90 -, juris) in einem Fall, in dem der Jugendliche erzieherische Hilfe von einem Dritten erhalten hatte, die Kosten hierfür aber noch offen waren, entschieden, dass dann, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für die Gewährung öffentlicher Jugendhilfe für die tatsächlich erhaltene Erziehung vorgelegen haben, Jugendhilfe durch Übernahme der Kosten dieser Erziehungsmaßnahme zu leisten ist.

  • OVG Schleswig-Holstein, 05.01.2005 - 2 LB 58/04

    Anspruchsentstehung, Gesetzesänderung, Kindergartenrecht, Kostenausgleich,

    Auszug aus OVG Saarland, 10.09.2018 - 2 A 161/18
    Auch im öffentlichen Recht führt die Verjährung - soweit nicht besonders gesetzlich geregelt - grundsätzlich nicht zum Erlöschen des Anspruchs, sondern begründet nach § 214 Abs. 1 BGB eine Einrede und ist nur dann zu berücksichtigen, wenn - wie vorliegend der Beklagte - der Schuldner sich auf dieses Recht beruft.(OVG für das Land Schleswig-Holstein, Urteil vom 5.1.2005 - 2 LB 58/04 -, juris).
  • BVerwG, 15.05.2008 - 5 C 25.07

    Abrechnungsfehler im öffentlich-rechtlichen Abrechnungsverhältnis;

    Auszug aus OVG Saarland, 10.09.2018 - 2 A 161/18
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts(Urteil vom 15.5.2008 - 5 C 25/07 -, BVerwGE 131, 153; juris) findet das Rechtsinstitut der Verjährung auch im öffentlichen Recht jedenfalls auf vermögensrechtliche Ansprüche Anwendung.
  • BGH, 23.09.2008 - XI ZR 262/07

    Zur Darlegungs- und Beweislast beim Berufen auf das Fehlen der Vertretungsmacht

    Auszug aus OVG Saarland, 10.09.2018 - 2 A 161/18
    Der Verjährungsbeginn gemäß § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB setzt grundsätzlich nur die Kenntnis der den Anspruch begründenden Tatsachen voraus und in der Regel nicht, dass der Anspruchsberechtigte aus den ihm bekannten Tatsachen die zutreffenden rechtlichen Schlüsse zieht.(BGH, Urteil vom 23.9.2008 - XI ZR 262/07, juris) Der Klägerin waren die Tatsachen bekannt, die dem Anspruch aus § 27 SGB VIII zugrunde lagen, denn der Hilfefall wurde von ihr betreut und der Beklagte als leistungspflichtiger Jugendhilfeträger wurde schon in dem vorangegangenen Rechtsstreit in Anspruch genommen.
  • BVerwG, 19.05.1994 - 5 C 33.91

    Rechtsweg - Mietübernahmeerklärung - Sozialhilfe - Zahlungsanspruch -

    Auszug aus OVG Saarland, 10.09.2018 - 2 A 161/18
    Der Grundsatz des sozial- bzw. jugendhilferechtlichen Dreiecksverhältnisses sei bereits in der grundlegenden Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 19.5.1994 - 5 C 33/91 - dargelegt.
  • BVerwG, 30.09.1993 - 5 C 41.91

    Sozialhilfe - Pflegesatzvereinbarung - Mehrkostenvorbehalt - Ermessen -

    Auszug aus OVG Saarland, 10.09.2018 - 2 A 161/18
    Die verjährungsrelevante Kenntnis wird nicht nach hinten verschoben, damit der Gläubiger den Ausgang eines Prozesses abwarten kann, der sich mit derselben präjudiziellen Frage beschäftigt, woraus der Gläubiger Rückschlüsse auf die Erfolgsaussichten seiner Klage schließen könnte.(Lakkis in: Herberger/Martinek/Rüßmann/Weth/Würdinger, jurisPK-BGB, 8. Aufl. 2017, § 199 BGB Rdnr. 160) Eine zweifelhafte Rechtslage, die den Beginn der Verjährung hätte hinauszögern können, lag nicht vor, denn die Voraussetzungen für die Übernahme des Leistungsentgelts ergeben sich aus dem Grundsatz des sog. sozialrechtlichen Dreieckverhältnisses(BVerwG, Urteil vom 30.9.1993 - 5 C 41.91 - juris), der auch in der Vorschrift des § 78b Abs. 1 SGB VIII Ausdruck gefunden hat.
  • BGH, 28.07.2015 - XII ZB 508/14

    Vergütungsanspruch des Kontrollbetreuers: Beendigungszeitpunkt der

    Auszug aus OVG Saarland, 10.09.2018 - 2 A 161/18
    Das Rechtsinstitut der unzulässigen Rechtsausübung wegen Rechtsmissbrauchs ist eine aus dem Grundsatz von Treu und Glauben im Sinne des § 242 BGB abgeleitete und der gesamten Rechtsordnung immanente Schranke(vgl. BVerwG, Urteil vom 15.6.2006 - 2 C 14/05 - zur Verjährung gegenüber Besoldungsansprüchen; Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 2.9.2016 - L 14 R 873/14 -, zu Ansprüchen gegen Sozialversicherungsträger; BGH, Beschluss vom 28.7.2015 - XII ZB 508/14 - juris) und findet daher auch auf den von der Klägerin geltend gemachten Anspruch auf Jugendhilfeleistungen Anwendung.
  • OVG Saarland, 08.07.2016 - 1 A 119/15

    Hinausschieben des Beginns der Verjährung von Urlaubsabgeltungsansprüchen eines

    Auszug aus OVG Saarland, 10.09.2018 - 2 A 161/18
    Die Klägerin kann sich gegenüber der Verjährungseinrede auch nicht darauf berufen, dass die Erhebung der Klage zu einem früheren Zeitpunkt wegen der Komplexität der Sach- und Rechtslage, die sich in den divergierenden Entscheidungen des Verwaltungsgerichts und des Oberverwaltungsgerichts im Vorprozess spiegele, unzumutbar gewesen sei(zur Zumutbarkeit der Klageerhebung als Voraussetzung für den Verjährungsbeginn vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 8.7.2016 - 1 A 119/15 -, mit weiteren Nachweisen zur Rspr.; juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 02.09.2016 - L 14 R 873/14

    Säumniszuschläge auf Nachversicherungsbeiträge; Wirkung einer

  • LSG Sachsen, 25.09.2019 - L 1 KR 234/15
    Denn im Rahmen des § 45 Abs. 1 SGB I ist es - anders als nach Bürgerlichem Recht (§ 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB) - unerheblich, ob der Berechtigte von seinem Anspruch Kenntnis hatte, ihn hätte kennen müssen und ob er die Rechtsverfolgung verschuldet oder unverschuldet unterlassen hat (Rolfs in: Hauck/Noftz, SGB I, Stand 07/2017, § 45 Rn. 18; Oberverwaltungsgericht Saarlouis, Urteil vom 10.09.2018 - 2 A 161/18 - juris Rn. 41; a.A.: LSG Hamburg, Urteil vom 21.01.2016 - L 1 KR 46/15 - juris Rn. 33).
  • VG Schleswig, 17.05.2022 - 2 B 16/22

    Bauordnungsverfügung - Zwangsgeldfestsetzung - Antrag auf Anordnung der

    Die dagegen am 12.06.2018 von der Antragstellerin erhobene Klage im Verfahren 2 A 161/18 wurde mit seit 01.05.2021 rechtskräftigem Urteil vom 18.03.2021 zurückgewiesen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht