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   OVG Saarland, 10.09.2021 - 2 A 368/20   

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OVG Saarland, 10.09.2021 - 2 A 368/20 (https://dejure.org/2021,37567)
OVG Saarland, Entscheidung vom 10.09.2021 - 2 A 368/20 (https://dejure.org/2021,37567)
OVG Saarland, Entscheidung vom 10. September 2021 - 2 A 368/20 (https://dejure.org/2021,37567)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB VIII § 35a Abs. 2 Nr. 1
    Anspruch auf höhere Leistungen der Eingliederungshilfe als Persönliches Budget

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • OVG Saarland, 30.07.2019 - 2 B 152/19

    Hilfe für junge Volljährige; Bindungswirkung einer Zielvereinbarung;

    Auszug aus OVG Saarland, 10.09.2021 - 2 A 368/20
    [Beschluss des Senats vom 30.7.2019 - 2 B 152/19 -] Der Senat hat zur Begründung ausgeführt, dem Begehren stehe schon entgegen, dass nach dem 30.9.2018 keine neue Zielvereinbarung geschlossen worden sei.

    Zur Begründung werde auf die Ausführungen in den Beschlüssen der Kammer vom 4.4.2019 - 3 L 149/19 - und des Senats 30.7.2019 - 2 B 152/19 - verwiesen.

    [Vgl. hierzu bereits im Fall des Klägers den Beschluss des Senats vom 30.7.2019 - 2 B 152/19 - sowie allgemein OVG Bremen, Beschluss vom 25.5.2020 - 2 B 66/20 -, juris Rn. 23] Diese Frage bedarf jedoch keiner abschließenden Erörterung, nachdem der Beklagte im Zulassungsverfahren ausdrücklich erklärt hat, sich für den hier in Rede stehenden Zeitraum auf die "nicht erfüllte Abrechnungspflicht" nicht zu berufen.

    [Vgl. hierzu den Beschluss des Senats vom 30.7.2019 - 2 B 152/19 -, juris Rn. 18 m.w.N., wonach die in der Zielvereinbarung als öffentlich-rechtlichem Vertrag festgelegten Regelungen bindend seien (dort allerdings zur Pflicht zur Vorlage eines Verwendungsnachweises); ferner LSG Schleswig, Beschluss vom 3.12.2018 - L 9 SO 174/18 B ER -, juris Rn. 16; siehe aber auch BSG, Urteil vom 28.1.2021 - B 8 SO 9/19 R -, juris Rn. 27 f., wonach eine Zielvereinbarung die Beteiligten mit Blick auf den individuellen Leistungsbedarf nicht binde und der gerichtlichen Geltendmachung eines Anspruchs auf ein höheres Persönliches Budget nicht entgegenstehe, dass die zuvor abgeschlossene Zielvereinbarung auch eine Abrede über die Höhe des Budgets enthalte.].

    [Vgl. hierzu im Übrigen bereits den Beschluss des Senats vom 30.7.2019 - 2 B 152/19 -, juris] Entsprechendes gilt für die Rüge des Klägers, der angefochtene Bescheid sei unter Verstoß gegen § 21 SVwVfG ergangen.

  • BVerwG, 25.09.2013 - 1 B 8.13

    Gehörsrüge; Vertagungsantrag; Entscheidungsgründe

    Auszug aus OVG Saarland, 10.09.2021 - 2 A 368/20
    [BVerwG, Beschluss vom 25.9.2013 - 1 B 8.13 -, juris] Nicht erforderlich ist insoweit, dass die Begründung des Urteils ausreichend, schlüssig und überzeugend ist.
  • BVerwG, 20.10.2006 - 2 B 64.06

    Voraussetzungen für eine Unvereinbarkeit von Landesrecht und Rahmenrecht im

    Auszug aus OVG Saarland, 10.09.2021 - 2 A 368/20
    [OVG des Saarlandes, Beschluss vom 7.1.2015 - 2 A 411/14 -, juris Rn. 8, unter Verweis auf BVerwG, Beschluss vom 20.10.2006 - 2 B 64.06 -, juris Rn. 6] Nach diesem Maßstab liegt der gerügte Verfahrensfehler nicht vor.
  • OVG Saarland, 07.01.2015 - 2 A 411/14

    Asylverfahren - fehlende Begründung des Urteils als Verfahrensfehler

    Auszug aus OVG Saarland, 10.09.2021 - 2 A 368/20
    [OVG des Saarlandes, Beschluss vom 7.1.2015 - 2 A 411/14 -, juris Rn. 8, unter Verweis auf BVerwG, Beschluss vom 20.10.2006 - 2 B 64.06 -, juris Rn. 6] Nach diesem Maßstab liegt der gerügte Verfahrensfehler nicht vor.
  • OVG Saarland, 17.06.2021 - 2 A 48/21

    Zulässigkeit begünstigter Vorhaben im Außenbereich (ehemaliges Forsthaus)

    Auszug aus OVG Saarland, 10.09.2021 - 2 A 368/20
    [OVG des Saarlandes, Beschluss vom 17.6.2021 - 2 A 48/21 -, juris] Das ist hier nicht der Fall. Die angeführten Fragen betreffend die Umstände des Abschlusses und die Rechtsnatur der Zielvereinbarung sowie bezüglich des "Vorbehalts" und der Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen die Zielvereinbarung [S. 8 der Antragsbegründung vom 12.1.2021 (Bl. 138R d.A.)] würden sich in einem Berufungsverfahren schon nicht stellen, nachdem der Anspruch auf Erhöhung der Leistung, wie ausgeführt, der Sache nach nicht besteht.
  • BSG, 28.01.2021 - B 8 SO 9/19 R

    Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft in Form eines

    Auszug aus OVG Saarland, 10.09.2021 - 2 A 368/20
    [Vgl. hierzu den Beschluss des Senats vom 30.7.2019 - 2 B 152/19 -, juris Rn. 18 m.w.N., wonach die in der Zielvereinbarung als öffentlich-rechtlichem Vertrag festgelegten Regelungen bindend seien (dort allerdings zur Pflicht zur Vorlage eines Verwendungsnachweises); ferner LSG Schleswig, Beschluss vom 3.12.2018 - L 9 SO 174/18 B ER -, juris Rn. 16; siehe aber auch BSG, Urteil vom 28.1.2021 - B 8 SO 9/19 R -, juris Rn. 27 f., wonach eine Zielvereinbarung die Beteiligten mit Blick auf den individuellen Leistungsbedarf nicht binde und der gerichtlichen Geltendmachung eines Anspruchs auf ein höheres Persönliches Budget nicht entgegenstehe, dass die zuvor abgeschlossene Zielvereinbarung auch eine Abrede über die Höhe des Budgets enthalte.].
  • LSG Schleswig-Holstein, 03.12.2018 - L 9 SO 174/18

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft -

    Auszug aus OVG Saarland, 10.09.2021 - 2 A 368/20
    [Vgl. hierzu den Beschluss des Senats vom 30.7.2019 - 2 B 152/19 -, juris Rn. 18 m.w.N., wonach die in der Zielvereinbarung als öffentlich-rechtlichem Vertrag festgelegten Regelungen bindend seien (dort allerdings zur Pflicht zur Vorlage eines Verwendungsnachweises); ferner LSG Schleswig, Beschluss vom 3.12.2018 - L 9 SO 174/18 B ER -, juris Rn. 16; siehe aber auch BSG, Urteil vom 28.1.2021 - B 8 SO 9/19 R -, juris Rn. 27 f., wonach eine Zielvereinbarung die Beteiligten mit Blick auf den individuellen Leistungsbedarf nicht binde und der gerichtlichen Geltendmachung eines Anspruchs auf ein höheres Persönliches Budget nicht entgegenstehe, dass die zuvor abgeschlossene Zielvereinbarung auch eine Abrede über die Höhe des Budgets enthalte.].
  • OVG Bremen, 10.09.2020 - 2 B 152/20

    Verteilung unerlaubt eingereister Ausländer; Beistandsgemeinschaft volljähriger

    Auszug aus OVG Saarland, 10.09.2021 - 2 A 368/20
    ... vom 4.12.2018, Bl. 54 d. Akte 2 B 152/20] möglich und zumutbar, die geforderten Nachweise zu erbringen.
  • OVG Saarland, 31.05.2021 - 2 A 64/20

    Mutterschutzrechtliches Beschäftigungsverbot, Fortsetzungsfeststellungsklage

    Auszug aus OVG Saarland, 10.09.2021 - 2 A 368/20
    Der Vortrag rechtfertigt weder die Annahme ernstlicher Zweifel an der allein am Maßstab der Fehlerhaftigkeit im Ergebnis zu beurteilenden Richtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung [Siehe OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 31.5.2021 - 2 A 64/20 -, und vom 5.7.2021 - 2 A 123/20 -, beide juris] (§ 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO, dazu 1.) noch zeigt er eine "besondere" Schwierigkeit der Sache (§ 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO, dazu 2.) oder einen entscheidungserheblichen Verfahrensverstoß (§ 124 Abs. 2 Nr. 5 VwGO, dazu 3.) auf.
  • OVG Bremen, 25.05.2020 - 2 B 66/20

    Eingliederungshilfe in Form eines persönlichen Budgets - Beurteilungsspielraum;

    Auszug aus OVG Saarland, 10.09.2021 - 2 A 368/20
    [Vgl. hierzu bereits im Fall des Klägers den Beschluss des Senats vom 30.7.2019 - 2 B 152/19 - sowie allgemein OVG Bremen, Beschluss vom 25.5.2020 - 2 B 66/20 -, juris Rn. 23] Diese Frage bedarf jedoch keiner abschließenden Erörterung, nachdem der Beklagte im Zulassungsverfahren ausdrücklich erklärt hat, sich für den hier in Rede stehenden Zeitraum auf die "nicht erfüllte Abrechnungspflicht" nicht zu berufen.
  • OVG Saarland, 05.07.2021 - 2 A 123/20

    Präklusion nach § 6 UmwRG; Dienende Funktion eines Betriebsleiterwohnhauses

  • OVG Saarland, 27.07.2022 - 2 B 107/22

    Eingliederungshilfe in Form der Gewährung eines persönlichen Budgets

    [Vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 10.9.2021 - 2 A 368/20 -, juris; ausführlich dazu Schneider in: Hauck/Noftz, SGB IX, 2. Aufl. 2021, § 29 Rn. 10 ff.] Die Auffassung des Verwaltungsgerichts, wonach im Rahmen des § 35a SGB VIII kein gebundener Rechtsanspruch auf ein Persönliches Budget bestehen könne, weil dies den Strukturprinzipien des Kinder- und Jugendhilferechts widerspreche, ist jedenfalls seit dem 1.1.2020 nicht mehr mit dem Wortlaut und der Entstehungsgeschichte von § 35a Abs. 3 SGB VIII vereinbar.
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