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   OVG Saarland, 10.10.2018 - 1 A 504/17   

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https://dejure.org/2018,32893
OVG Saarland, 10.10.2018 - 1 A 504/17 (https://dejure.org/2018,32893)
OVG Saarland, Entscheidung vom 10.10.2018 - 1 A 504/17 (https://dejure.org/2018,32893)
OVG Saarland, Entscheidung vom 10. Oktober 2018 - 1 A 504/17 (https://dejure.org/2018,32893)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 24 Abs 1 S 1 Nr 2 BeamtStG, Art 7 Abs 1 MRK, Art 103 Abs 2 GG
    Beendigung eines Beamtenverhältnisses nach rechtskräftiger Verurteilung wegen Bestechlichkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Feststellung des Fortbestehens des Beamtenverhältnisses hinsichtlich Rückwirkungsverbots bei rechtskräftiger Verurteilung eines Beamten wegen Bestechlichkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    BeamtStG § 24 Abs. 1 S. 1 Nr. 2
    Feststellung des Fortbestehens des Beamtenverhältnisses hinsichtlich Rückwirkungsverbots bei rechtskräftiger Verurteilung eines Beamten wegen Bestechlichkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • OVG Saarland, 06.10.2016 - 1 B 227/16

    Beendigung des Beamtenverhältnisses infolge rechtskräftiger strafgerichtlicher

    Auszug aus OVG Saarland, 10.10.2018 - 1 A 504/17
    Mit Beschluss vom 6.10.2016 - 1 B 227/16 - hat der Senat die Beschwerde des Klägers gegen den vorgenannten Beschluss zurückgewiesen.

    Mit aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 25.4.2017 ergangenem Urteil - 2 K 900/15 - hat das Verwaltungsgericht die vom Kläger erhobene Klage auf Fortbestehen seines Beamtenverhältnisses im Wesentlichen aus den Gründen seines Beschlusses vom 12.7.2016 - 2 L 671/16 - sowie unter Hinweis und ausführlicher Wiedergabe des im Beschwerdeverfahren ergangenen Senatsbeschlusses vom 6.10.2016 - 1 B 227/16 - abgewiesen.

    Im Übrigen ist in den Entscheidungsgründen des angefochtenen Urteils der im einstweiligen Rechtsschutzverfahren ergangene Beschluss des Senats vom 6.10.2016 - 1 B 227/16 - zitiert.

    Dieses Vorbringen des Klägers hat der Senat bereits in seinem in den Entscheidungsgründen der erstinstanzlichen Entscheidung wörtlich zitierten Beschluss vom 6.10.2016 - 1 B 227/16 - zum Anlass genommen klarzustellen, dass die in §§ 1 und 2 StGB zum Ausdruck kommenden speziellen Rückwirkungsverbote des Art. 7 Abs. 1 EMRK und des Art. 103 Abs. 2 GG, die - sowohl strafbegründend als auch strafverschärfend - die rückwirkende Anwendung neuen materiellen Rechts zuungunsten des Täters verbieten, einer Anwendung des § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BeamtStG auf die rechtskräftige Verurteilung von Straftaten, die vor Inkrafttreten der Vorschrift begangen wurden, nicht entgegenstehen, weil die Vorschrift keine Strafe bezweckt, sondern eine rein beamtenrechtliche Regelung darstellt, während der Anwendungsbereich des inhaltlich dem Art. 7 Abs. 1 EMRK entsprechenden Art. 103 Abs. 2 GG auf staatliche Maßnahmen beschränkt ist, die eine missbilligende hoheitliche Reaktion auf ein rechtswidriges, schuldhaftes Verhalten darstellen und wegen dieses Verhaltens ein Übel verhängen, das dem Schuldausgleich dient, dessen Zweck also darin besteht, begangenes Unrecht zu sühnen.

    Diese sind mit Rücksicht auf die allein maßgebliche, den Dienstherrn und die Verwaltungsgerichte im Rahmen der Prüfung der Voraussetzungen des § 24 Abs. 1 Nr. 2 BeamtStG bindende rechtskräftige Verurteilung fallbezogen unerheblich.(Vgl. zu § 34d Abs. 2 Nr. 1 GewO: OVG des Saarlandes, Beschluss vom 29.8.2017 - 1 A 399/17 -, juris) Besondere rechtliche Schwierigkeiten weist eine Rechtssache dann auf, wenn sie voraussichtlich in rechtlicher Hinsicht größere, d.h. überdurchschnittliche das normale Maß nicht unerheblich überschreitende Schwierigkeiten verursacht.(Beschluss des Senats vom 21.8.2017 - 1 A 255/16 -, juris, Rdnr. 6,m.w. Nachw.) Das ist nach den vorstehenden Ausführungen nicht der Fall, zumal die sich stellenden Rechtsfragen bereits im Verfahren 1 B 227/16 eingehend geprüft und im Beschluss des Senats vom 6.10.2016 umfassend beantwortet worden sind.

    Im Übrigen sind die fallbezogen entscheidungserheblichen Rechtsfragen im Beschluss des Senats vom 6.10.2016 - 1 B 227/16 - sämtlich angesprochen und konnten ohne weiteres auf der Grundlage der maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen und der hierzu ergangenen, im Einzelnen zitierten höchstrichterlichen Rechtsprechung - insbesondere zur Problematik echter und unechter Rückwirkung - beantwortet werden.

  • VG Saarlouis, 12.07.2016 - 2 L 671/16

    BeamtenrechtBeendigung des Beamtenverhältnisses kraft Gesetzes infolge

    Auszug aus OVG Saarland, 10.10.2018 - 1 A 504/17
    Den am 19.5.2016 gestellten Antrag des Klägers, im Wege einstweiliger Anordnung festzustellen, dass er vorläufig bis zum Abschluss des Prozesses seinen Status als Obersekretär im Justizvollzugsdienst des Saarlandes behält, und den Antragsgegner zu verpflichten, ihm "einstweilen weiterhin sein Grundgehalt in Höhe von 1.800,00 EUR zu zahlen", hat das Verwaltungsgericht mit Beschluss vom 12.7.2016 - 2 L 671/16 - unter gleichzeitiger Versagung von Prozesskostenhilfe für das Antragsverfahren zurückgewiesen.

    Mit aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 25.4.2017 ergangenem Urteil - 2 K 900/15 - hat das Verwaltungsgericht die vom Kläger erhobene Klage auf Fortbestehen seines Beamtenverhältnisses im Wesentlichen aus den Gründen seines Beschlusses vom 12.7.2016 - 2 L 671/16 - sowie unter Hinweis und ausführlicher Wiedergabe des im Beschwerdeverfahren ergangenen Senatsbeschlusses vom 6.10.2016 - 1 B 227/16 - abgewiesen.

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus OVG Saarland, 10.10.2018 - 1 A 504/17
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO bestehen dann, wenn gegen deren Richtigkeit nach summarischer Prüfung des Zulassungsvorbringens gewichtige Gesichtspunkte sprechen, wovon immer dann auszugehen ist, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird(BVerfG, Beschlüsse vom 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1163, 1164, und vom 3.3.2004 - 1 BvR 461/03 -, NJW 2004, 2511).
  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03

    Rechtsschutzinteresse

    Auszug aus OVG Saarland, 10.10.2018 - 1 A 504/17
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO bestehen dann, wenn gegen deren Richtigkeit nach summarischer Prüfung des Zulassungsvorbringens gewichtige Gesichtspunkte sprechen, wovon immer dann auszugehen ist, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird(BVerfG, Beschlüsse vom 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1163, 1164, und vom 3.3.2004 - 1 BvR 461/03 -, NJW 2004, 2511).
  • OVG Saarland, 04.08.2016 - 1 A 150/15

    Zur Anerkennung einer weiteren Dienstunfallfolge (reaktive Depression) eines

    Auszug aus OVG Saarland, 10.10.2018 - 1 A 504/17
    Dazu muss er sich mit den entscheidungstragenden Annahmen des Verwaltungsgerichts konkret auseinandersetzen und im Einzelnen dartun, in welcher Hinsicht und aus welchen Gründen diese Annahmen ernstlichen Zweifeln begegnen.(OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 4.8.2016 - 1 A 150/15 -, vom 25.10.2016 - 1 A 137/15 - und vom 22.8.2016 - 2 A 176/16 -, alle in juris; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 4.11.2016 - 3 L 162/16 -, juris, Rdnr. 64; OVG Berlin-Bbg., Beschluss vom 3.11.2016 - OVG 5 N 57.14 -, juris; OVG Sachsen, Beschluss vom 21.10.2016 - 1 A 432/15 -, juris, Rdnr. 15; Stuhlfauth in Bader/Funke-Kaiser/Stuhlfauth/von Albedyll, VwGO, 6. Aufl., § 124a Rdnr. 82).
  • OVG Saarland, 22.08.2016 - 2 A 176/16

    Darlegungserfordernisse im Berufungszulassungsverfahren; Beseitigungsanordnung

    Auszug aus OVG Saarland, 10.10.2018 - 1 A 504/17
    Dazu muss er sich mit den entscheidungstragenden Annahmen des Verwaltungsgerichts konkret auseinandersetzen und im Einzelnen dartun, in welcher Hinsicht und aus welchen Gründen diese Annahmen ernstlichen Zweifeln begegnen.(OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 4.8.2016 - 1 A 150/15 -, vom 25.10.2016 - 1 A 137/15 - und vom 22.8.2016 - 2 A 176/16 -, alle in juris; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 4.11.2016 - 3 L 162/16 -, juris, Rdnr. 64; OVG Berlin-Bbg., Beschluss vom 3.11.2016 - OVG 5 N 57.14 -, juris; OVG Sachsen, Beschluss vom 21.10.2016 - 1 A 432/15 -, juris, Rdnr. 15; Stuhlfauth in Bader/Funke-Kaiser/Stuhlfauth/von Albedyll, VwGO, 6. Aufl., § 124a Rdnr. 82).
  • OVG Saarland, 25.10.2016 - 1 A 137/15

    Haupt- und Hilfsbegründung bei Antrag auf Zulassung der Berufung

    Auszug aus OVG Saarland, 10.10.2018 - 1 A 504/17
    Dazu muss er sich mit den entscheidungstragenden Annahmen des Verwaltungsgerichts konkret auseinandersetzen und im Einzelnen dartun, in welcher Hinsicht und aus welchen Gründen diese Annahmen ernstlichen Zweifeln begegnen.(OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 4.8.2016 - 1 A 150/15 -, vom 25.10.2016 - 1 A 137/15 - und vom 22.8.2016 - 2 A 176/16 -, alle in juris; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 4.11.2016 - 3 L 162/16 -, juris, Rdnr. 64; OVG Berlin-Bbg., Beschluss vom 3.11.2016 - OVG 5 N 57.14 -, juris; OVG Sachsen, Beschluss vom 21.10.2016 - 1 A 432/15 -, juris, Rdnr. 15; Stuhlfauth in Bader/Funke-Kaiser/Stuhlfauth/von Albedyll, VwGO, 6. Aufl., § 124a Rdnr. 82).
  • OVG Sachsen, 21.10.2016 - 1 A 432/15

    Berufungsbegründung; Bezugnahme

    Auszug aus OVG Saarland, 10.10.2018 - 1 A 504/17
    Dazu muss er sich mit den entscheidungstragenden Annahmen des Verwaltungsgerichts konkret auseinandersetzen und im Einzelnen dartun, in welcher Hinsicht und aus welchen Gründen diese Annahmen ernstlichen Zweifeln begegnen.(OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 4.8.2016 - 1 A 150/15 -, vom 25.10.2016 - 1 A 137/15 - und vom 22.8.2016 - 2 A 176/16 -, alle in juris; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 4.11.2016 - 3 L 162/16 -, juris, Rdnr. 64; OVG Berlin-Bbg., Beschluss vom 3.11.2016 - OVG 5 N 57.14 -, juris; OVG Sachsen, Beschluss vom 21.10.2016 - 1 A 432/15 -, juris, Rdnr. 15; Stuhlfauth in Bader/Funke-Kaiser/Stuhlfauth/von Albedyll, VwGO, 6. Aufl., § 124a Rdnr. 82).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.11.2016 - 3 L 162/16

    Berufsverbot für Schweinezüchter bleibt bestehen

    Auszug aus OVG Saarland, 10.10.2018 - 1 A 504/17
    Dazu muss er sich mit den entscheidungstragenden Annahmen des Verwaltungsgerichts konkret auseinandersetzen und im Einzelnen dartun, in welcher Hinsicht und aus welchen Gründen diese Annahmen ernstlichen Zweifeln begegnen.(OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 4.8.2016 - 1 A 150/15 -, vom 25.10.2016 - 1 A 137/15 - und vom 22.8.2016 - 2 A 176/16 -, alle in juris; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 4.11.2016 - 3 L 162/16 -, juris, Rdnr. 64; OVG Berlin-Bbg., Beschluss vom 3.11.2016 - OVG 5 N 57.14 -, juris; OVG Sachsen, Beschluss vom 21.10.2016 - 1 A 432/15 -, juris, Rdnr. 15; Stuhlfauth in Bader/Funke-Kaiser/Stuhlfauth/von Albedyll, VwGO, 6. Aufl., § 124a Rdnr. 82).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.11.2016 - 5 N 57.14

    Darlegungspflicht des Rechtsmittelführers

    Auszug aus OVG Saarland, 10.10.2018 - 1 A 504/17
    Dazu muss er sich mit den entscheidungstragenden Annahmen des Verwaltungsgerichts konkret auseinandersetzen und im Einzelnen dartun, in welcher Hinsicht und aus welchen Gründen diese Annahmen ernstlichen Zweifeln begegnen.(OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 4.8.2016 - 1 A 150/15 -, vom 25.10.2016 - 1 A 137/15 - und vom 22.8.2016 - 2 A 176/16 -, alle in juris; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 4.11.2016 - 3 L 162/16 -, juris, Rdnr. 64; OVG Berlin-Bbg., Beschluss vom 3.11.2016 - OVG 5 N 57.14 -, juris; OVG Sachsen, Beschluss vom 21.10.2016 - 1 A 432/15 -, juris, Rdnr. 15; Stuhlfauth in Bader/Funke-Kaiser/Stuhlfauth/von Albedyll, VwGO, 6. Aufl., § 124a Rdnr. 82).
  • OVG Saarland, 14.11.2016 - 1 A 215/15

    Darlegungspflicht des Berufungszulassungsführers; Anspruch eines in einem

  • OVG Saarland, 23.05.2017 - 2 D 379/17

    Ablehnungsgesuch bezüglich des gesamten Spruchkörpers; dienstliche Stellungnahme

  • OVG Saarland, 21.08.2017 - 1 A 255/16

    Beamtenernennung; Auswahlentscheidung; dienstpostenbezogene Anforderungen; Lehrer

  • OVG Saarland, 29.08.2017 - 1 A 399/17

    Widerruf der Versicherungsvermittlererlaubnis bei rechtskräftiger Verurteilung

  • VerfGH Saarland, 27.04.2018 - Lv 11/17

    Widerruf der Versicherungsmaklererlaubnis nach Verurteilung wegen Betruges

  • OVG Saarland, 01.12.2016 - 1 D 333/16

    Anforderungen an die Erfolgsaussichten einer Rechtsverfolgung bzw.

  • EGMR, 20.06.2019 - 497/17

    CHIARELLO v. GERMANY

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