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   OVG Saarland, 11.04.2018 - 1 A 585/17   

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https://dejure.org/2018,8762
OVG Saarland, 11.04.2018 - 1 A 585/17 (https://dejure.org/2018,8762)
OVG Saarland, Entscheidung vom 11.04.2018 - 1 A 585/17 (https://dejure.org/2018,8762)
OVG Saarland, Entscheidung vom 11. April 2018 - 1 A 585/17 (https://dejure.org/2018,8762)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Neuerteilung der Fahrerlaubnis für einen an Diabetes mellitus Typ 1 erkrankten Fahrer; Nachweis des erfolgreichen Abschlusses eines (qualifizierten) Hypoglykämie-Wahrnehmungstrainings hinsichtlich Fahreignung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Neuerteilung der Fahrerlaubnis für einen an Diabetes mellitus Typ 1 erkrankten Fahrer; Nachweis des erfolgreichen Abschlusses eines (qualifizierten) Hypoglykämie-Wahrnehmungstrainings hinsichtlich Fahreignung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Auch neue Tatsachen sind für Berufungszulassung zu berücksichtigen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Saarland, 08.09.1999 - 2 Q 32/99
    Auszug aus OVG Saarland, 11.04.2018 - 1 A 585/17
    Wird indes eine Entscheidung auf mehrere selbständig tragende Begründungen gestützt, so können ernstliche Zweifel an ihrer Richtigkeit nur dann angenommen werden, wenn sich jede der gegebenen Begründungen mit überwiegender Wahrscheinlichkeit als unzutreffend erweist; daran fehlt es aber jedenfalls dann, wenn, wie hier der Fall, mit dem Zulassungsantrag nur eine dieser tragenden Begründungen des Verwaltungsgerichts angegriffen wird.(Vgl. nur OVG des Saarlandes, Beschluss vom 8.9.1999 - 2 Q 32/99 -, juris, Rn. 4 f.; vgl. auch Stuhlfauth, a.a.O., § 124 Rn. 21, und § 124a Rn. 82, je m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.04.1997 - 11 B 484/97

    Zulassung eines Rechtsmittels; Schwierigkeiten einer Rechtssache;

    Auszug aus OVG Saarland, 11.04.2018 - 1 A 585/17
    Eine Zulassung der Beschwerde wegen besonderer tatsächlicher oder rechtlicher Schwierigkeiten der Streitsache kann aber nur dann erfolgen, wenn die Schwierigkeiten sich auf die Klärung solcher Fragen beziehen, die sowohl für den konkreten Fall als auch für das konkrete Verfahren, in dem die Zulassung begehrt wird, entscheidungserheblich sind.(Vgl. nur OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 14.4.1997 - 11 B 484/97 -, juris, Rn. 2; Stuhlfauth, a.a.O., § 124 Rn. 36, m.w.N.) Diese Voraussetzungen sind hier nicht erfüllt.
  • BVerwG, 11.11.2002 - 7 AV 3.02

    Berufungszulassung; Vorlageverfahren; zeitlicher Anwendungsbereich; bereits

    Auszug aus OVG Saarland, 11.04.2018 - 1 A 585/17
    Zwar sind bei der Entscheidung über den Zulassungsantrag im Rahmen des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO auch ordnungsgemäß dargelegte neue, erst nach Erlass der angegriffenen verwaltungsgerichtlichen Entscheidung ergangene, Tatsachen zu berücksichtigen, sofern sie nach materiellem Recht maßgeblich sind.(Vgl. BVerwG, Beschluss vom 11.11.2002 - 7 AV 3/02 -, juris, Rn. 10 f.; vgl. auch Stuhlfauth, in: Bader u.a., VwGO, 6. Aufl. 2014, § 124 Rn. 27, m.w.N.) Gleichwohl bleibt die Klägerin mit ihrem neuen Vortrag zulassungsrechtlich erfolglos.
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus OVG Saarland, 11.04.2018 - 1 A 585/17
    Richtigkeit im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO meint dabei die Ergebnisrichtigkeit des Entscheidungstenors, nicht dagegen die (vollständige) Richtigkeit der dafür gegebenen Begründung.(Vgl. BVerwG, Beschluss vom 10.3.2004 - 7 AV 4/03 -, juris).
  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03

    Rechtsschutzinteresse

    Auszug aus OVG Saarland, 11.04.2018 - 1 A 585/17
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung bestehen dann, wenn gegen deren Richtigkeit nach summarischer Prüfung gewichtige Anhaltspunkte sprechen, wovon immer dann auszugehen ist, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird.(Vgl. nur Beschluss des Senats vom 25.11.2015 - 1 A 365/14 -, unter Hinweis auf BVerwG, Beschlüsse vom 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1163, 1164, und vom 3.3.2004 - 1 BvR 461/03 -, NJW 2004, 2511) Der Zulassungsantragsteller hat in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht im Einzelnen auszuführen, weshalb das angefochtene Urteil nach seiner Auffassung unrichtig ist und geändert werden muss.
  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus OVG Saarland, 11.04.2018 - 1 A 585/17
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung bestehen dann, wenn gegen deren Richtigkeit nach summarischer Prüfung gewichtige Anhaltspunkte sprechen, wovon immer dann auszugehen ist, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird.(Vgl. nur Beschluss des Senats vom 25.11.2015 - 1 A 365/14 -, unter Hinweis auf BVerwG, Beschlüsse vom 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1163, 1164, und vom 3.3.2004 - 1 BvR 461/03 -, NJW 2004, 2511) Der Zulassungsantragsteller hat in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht im Einzelnen auszuführen, weshalb das angefochtene Urteil nach seiner Auffassung unrichtig ist und geändert werden muss.
  • OVG Saarland, 25.09.2018 - 2 A 527/17

    Voraussetzungen einer Gebührenbefreiung nach dem Reichssiedlungsrecht

    Solche bestehen dann, wenn gegen deren Richtigkeit nach summarischer Prüfung gewichtige Anhaltspunkte sprechen, wovon immer dann auszugehen ist, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird.(Vgl. OVG Saarlouis, Beschluss vom 25.11.2015 - 1 A 385/14 - unter Hinweis auf BVerwG, Beschlüsse vom 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1163, 1164, und vom 3.3.2004 - 1 BvR 461/03 -, NJW 2004, 2511) Richtigkeit im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO meint dabei die Ergebnisrichtigkeit des Entscheidungstenors, nicht dagegen die (vollständige) Richtigkeit der dafür gegebenen Begründung.(Vgl. BVerwG, Beschluss vom 10.3.2004 - 7 AV 4/03 - (juris)) Wird eine Entscheidung - wie hier - auf mehrere selbständig tragende Begründungen gestützt, so können ernstliche Zweifel an ihrer Richtigkeit nur dann angenommen werden, wenn sich jede der gegebenen Begründungen mit überwiegender Wahrscheinlichkeit als unzutreffend erweist.(Vgl. etwa OVG Saarlouis, Beschluss vom 11.4.2018 - 1 A 585/17 -) Dies ist hier nicht der Fall.
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