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OVG Saarland, 11.05.2020 - 1 A 50/19 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Straßenausbaubeitrag; Einordnung einer Straße; Anliegerstraße; Haupterschließungsstraße; Selbstverwaltung; Straßenplanung; Umfang gerichtlicher Überprüfung; Verkehrskonzept; Einzelfall der Überprüfung der Einordnung einer Straße als Anlieger- oder als ...
- rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Saarlouis, 25.01.2019 - 3 K 1208/17
- OVG Saarland, 11.05.2020 - 1 A 50/19
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- OVG Saarland, 06.03.2017 - 1 A 228/16
Heranziehung zu Ausbaubeiträgen; Abgrenzung Anliegerstraße - …
Auszug aus OVG Saarland, 11.05.2020 - 1 A 50/19
Auch die weitere Annahme, das Urteil des Verwaltungsgerichts verstoße gegen den Vorteilsbegriff, wie ihn der Senat in seinem Beschluss vom 6.3.2017 - 1 A 228/16 - geprägt habe, verfängt nicht.Der Senat hat bereits in dem beklagtenseits zitierten Beschluss vom 6.3.2017 dargelegt, dass dem Satzungsrecht des Beklagten zu entnehmen ist, dass der Satzungsgeber im Einklang mit dem gängigen Verständnis der Kategorien einer Anlieger- bzw. einer Haupterschließungsstraße davon ausgeht, dass die Fahrbahn einer Haupterschließungsstraße ganz überwiegend der Allgemeinheit einen Vorteil bietet und dass die Gehwege einer Anliegerstraße überwiegend von deren Anliegern genutzt werden.(OVG des Saarlandes, Beschluss vom 6.3.2017 - 1 A 228/16 -, juris Rdnr. 7 f.) Hieran ist festzuhalten und dieses Verständnis liegt auch der rechtlichen Beurteilung des Verwaltungsgerichts, dass das fragliche Teilstück der L-Straße als Haupterschließungsstraße einzuordnen sei, ausweislich der oben wiedergegebenen Erwägungen erkennbar und inhaltlich zutreffend zugrunde.
- OVG Saarland, 23.08.2006 - 1 R 20/06
Ausbaubeitrag bei Teilstreckenerneuerung einer Straße; Heranziehung aller …
Auszug aus OVG Saarland, 11.05.2020 - 1 A 50/19
Der Beklagte meint, infolge der Neugestaltung handele es sich bei dem ausgebauten Teilstück nunmehr um eine Anliegerstraße im satzungsrechtlichen Sinn des § 4 Nr. 4.6 Kategorie 1 StrABS.(Schon aus prozessualen Gründen nicht aufgeworfen ist die Frage, welche Folgerungen es hat, wenn nur ein Teil einer satzungsrechtlich als Haupterschließungsstraße einzustufenden Erschließungsanlage im Wege eines Teilstreckenausbaus ohne einen eine Abschnittsbildung vorsehenden Ratsbeschluss zu einer Anliegerstraße umgestaltet wird, und die Anlieger dieses Teilstücks zu Beiträgen herangezogen werden. Vgl. zu Aspekten dieser Problematik: OVG des Saarlandes, Urteil vom 23.8.2006 - 1 R 20/06 -, juris). - VG Saarlouis, 25.01.2019 - 3 K 1208/17
Straßenausbaubeitrag - Abgrenzung Anliegerstraße/Haupterschließungsstraße
Auszug aus OVG Saarland, 11.05.2020 - 1 A 50/19
Der Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 25. Januar 2019 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts des Saarlandes - 3 K 1208/17 - wird zurückgewiesen.
- VG Saarlouis, 25.01.2019 - 3 K 1208/17 Rechtsmittel-AZ: 1 A 50/19.