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   OVG Saarland, 12.05.2022 - 2 E 28/22   

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https://dejure.org/2022,11067
OVG Saarland, 12.05.2022 - 2 E 28/22 (https://dejure.org/2022,11067)
OVG Saarland, Entscheidung vom 12.05.2022 - 2 E 28/22 (https://dejure.org/2022,11067)
OVG Saarland, Entscheidung vom 12. Mai 2022 - 2 E 28/22 (https://dejure.org/2022,11067)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bemessung der Höhe des Streitwerts bei einer Nachbarklage gegen eine dem Bauherrn erteilte Baugenehmigung; Streitwertbeschwerde eines nicht kostenpflichtigen Verfahrensbeteiligten bei baurechtlichem Nachbarstreit

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wie ist Streitwert bei Nachbarklage gegen Baugenehmigung festzusetzen?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2022, 519
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • OVG Sachsen, 20.02.2004 - 1 E 249/03

    Baurecht, Nachbarklage, Streitwert, Streitwertkatalog

    Auszug aus OVG Saarland, 12.05.2022 - 2 E 28/22
    Es werde auf eine Entscheidung des OVG Sachsen, Beschluss vom 20.2.2004 - 1 E 249/03 - verwiesen, wonach eine von den Empfehlungen des Streitwertkatalogs abweichende Streitwertfestsetzung geboten sei, wenn sich der Einzelfall in Bezug auf das für die Streitwertbemessung maßgebliche Interesse des Klägers deutlich von den der Empfehlung zugrunde liegenden Durchschnittsfällen unterscheide.

    Die von der Beigeladenen angeführte Entscheidung des Sächsischen OVG vom 20.2.2004 -1 E 249/03 - gibt ebenfalls keinen Anlass zu einer anderen Beurteilung.

  • OVG Saarland, 25.01.2022 - 2 B 268/21

    Beschwerde, Teilbaugenehmigung für den Aushub einer Baugrube für ein größeres

    Auszug aus OVG Saarland, 12.05.2022 - 2 E 28/22
    Auf die Beschwerde der Beigeladenen wird die Streitwertfestsetzung in dem Beschluss des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 4.11.2021 - 5 L 1076/21 - und von Amts wegen in dem Beschluss des Senats vom 25.1.2022 - 2 B 268/21 - geändert und der Streitwert jeweils auf 15.000,- ? festgesetzt.

    Die Beschwerde des Antragstellers gegen diesen Beschluss hat der Senat mit Beschluss vom 25.1.2022 - 2 B 268/21 - zurückgewiesen und den Streitwert auch für das Beschwerdeverfahren auf 3.750,- ? festgesetzt.

  • OVG Saarland, 12.07.2007 - 2 E 151/07

    Zur Beschwer eines nicht kostenpflichtigen - obsiegenden - Verfahrensbeteiligten

    Auszug aus OVG Saarland, 12.05.2022 - 2 E 28/22
    [vgl. Beschluss des Senats vom 12.7.2007 - 2 E 151/07 - OVG Lüneburg, a.a.O.; jeweils m.w.N.; zitiert nach juris].

    [vgl. Beschluss des Senats vom 12.7.2007 - 2 E 151/07 - Bayerischer VGH, Beschluss vom 14.10.2015 - 15 ZB 14.1037 - zitiert nach juris] Mit der Befugnis, den Streitwert nach richterlichem Ermessen zu bestimmen, ist dem Gericht die Möglichkeit eingeräumt, den Wert des Streitgegenstands zu schätzen und sich dabei einer Schematisierung und Typisierung zu bedienen.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.01.2021 - 8 E 10109/21

    Streitwertbemessung für Eilrechtsschutzantrags gegen die Baugenehmigung zur

    Auszug aus OVG Saarland, 12.05.2022 - 2 E 28/22
    [vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 28.1.2021 - 8 E 10109/21 - Bay. VGH, Beschluss vom 13.11.2020 - 9 C 20.2373 - juris] Dennoch kann unter den Voraussetzungen des § 52 Abs. 1 GKG von den Vorgaben des Streitwertkatalogs abgewichen werden, wenn Besonderheiten des Einzelfalles dies erfordern.
  • VGH Bayern, 13.11.2020 - 9 C 20.2373

    Abweichung vom Streitwertkatalog bei Befreiung von den Festsetzungen des

    Auszug aus OVG Saarland, 12.05.2022 - 2 E 28/22
    [vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 28.1.2021 - 8 E 10109/21 - Bay. VGH, Beschluss vom 13.11.2020 - 9 C 20.2373 - juris] Dennoch kann unter den Voraussetzungen des § 52 Abs. 1 GKG von den Vorgaben des Streitwertkatalogs abgewichen werden, wenn Besonderheiten des Einzelfalles dies erfordern.
  • OVG Niedersachsen, 24.05.2011 - 10 OA 32/11

    Beschwer bei zu niedriger Kostenfestsetzung

    Auszug aus OVG Saarland, 12.05.2022 - 2 E 28/22
    [vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 24.5.2011 - 10 OA 32/11 -, juris] Im Ausnahmefall hat aber auch ein nicht kostenpflichtiger obsiegender Verfahrensbeteiligter ein schutzwürdiges Interesse daran, dass der Streitwert nicht unzutreffend zu niedrig festgesetzt wird, wenn er - wie im vorliegenden Fall die Beigeladene - mit seinem Prozessbevollmächtigten eine diesen übersteigende Honorarvereinbarung getroffen hat und deshalb durch eine zu niedrige Streitwertfestsetzung belastet wird, die zu einer niedrigeren Kostenerstattung durch den Kostenpflichtigen und damit de facto zu einer Erhöhung seiner eigenen Zahlungsverpflichtung führt.
  • BVerwG, 22.01.1988 - 7 C 4.85

    Erinnerung gegen die Festsetzung des Streitwerts - Drittbetroffenen-Klage gegen

    Auszug aus OVG Saarland, 12.05.2022 - 2 E 28/22
    [vgl. BVerwG, Beschluss vom 22.1.1988 - 7 C 4.85 - zitiert nach juris] Allerdings ist das Gericht aus Gründen der Gleichbehandlung und Rechtssicherheit zu einer sachlich begründeten, gleichförmigen Auslegung des § 52 Abs. 1 GKG entsprechend seiner bisherigen oder einer allgemeinen Praxis der Verwaltungsgerichte verpflichtet.
  • BVerwG, 16.02.1995 - 1 B 205.93

    Sektenveranstaltungen - § 14 GewO, Art. 4 GG, Einbindung in den

    Auszug aus OVG Saarland, 12.05.2022 - 2 E 28/22
    [vgl. BVerwG, Beschluss vom 16.2.1995 - 1 B 205.93 - NVwZ 1995, 473 zu § 13 Abs. 1 Satz 1 GKG a.F.; zitiert nach juris] Für die Bemessung der Höhe des Streitwerts bei einer Nachbarklage gegen eine dem Bauherrn erteilte Baugenehmigung ist daher regelmäßig auf den vom Nachbarn geltend gemachten wirtschaftlichen Schaden bei Verwirklichung des strittigen Vorhabens abzustellen.
  • BVerfG, 08.12.2011 - 1 BvR 1393/10

    Unzureichende Substantiierung (§§ 23 Abs 1 S 2, 92 BVerfGG) einer

    Auszug aus OVG Saarland, 12.05.2022 - 2 E 28/22
    [BVerfG, Beschluss vom 8.12.2011 - 1 BvR 1393/10 - zitiert nach juris] Der Senat orientiert sich bei der Festsetzung des Streitwerts regelmäßig an den Empfehlungen des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit.
  • VG Saarlouis, 04.11.2021 - 5 L 1076/21

    Erfolgloser Eilrechtsschutzantrag gegen eine Teilbaugenehmigung für den Aushub

    Auszug aus OVG Saarland, 12.05.2022 - 2 E 28/22
    Auf die Beschwerde der Beigeladenen wird die Streitwertfestsetzung in dem Beschluss des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 4.11.2021 - 5 L 1076/21 - und von Amts wegen in dem Beschluss des Senats vom 25.1.2022 - 2 B 268/21 - geändert und der Streitwert jeweils auf 15.000,- ? festgesetzt.
  • VGH Bayern, 14.10.2015 - 15 ZB 14.1037

    Nachbarklage gegen Teilbaugenehmigung und Baugenehmigung für ein Therapiezentrum

  • VGH Baden-Württemberg, 06.03.2023 - 10 S 2152/21

    Streitwert bei Klage auf Löschung einer Vorwarnung über eine berufsbeschränkende

    Dies begründet ein schutzwürdiges Interesse daran, dass der Streitwert nicht unzutreffend zu niedrig festgesetzt wird, das der Kläger mit seiner Beschwerde verfolgt (vgl. Saarl. OVG, Beschluss vom 12.05.2022 - 2 E 28/22 - NVwZ-RR 2022, 519; Nds. OVG, Beschluss vom 24.05.2011 - 10 OA 32/11 - juris).
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