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OVG Saarland, 13.04.2022 - 2 C 289/21 |
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Corona: Rechtsprechungsübersichten
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- BVerwG, 29.06.2001 - 6 CN 1.01
Grund für die Möglichkeit einer Erledigungserklärung seitens des Klägers - …
Auszug aus OVG Saarland, 13.04.2022 - 2 C 289/21
Die nach dem § 47 Abs. 5 Satz 2 VwGO auf eine Entscheidung über die Wirksamkeit beziehungsweise Unwirksamkeit der im konkreten Fall angegriffenen Rechtsnormen zielende verwaltungsgerichtliche Normenkontrolle setzt grundsätzlich voraus, dass die angegriffenen Normen bereits in Kraft getreten sind (vgl. dazu etwa BVerwG, Urteil vom 29.6.2001 - 6 CN 1.01 -, NVwZ-RR 2002, 151, "Trierer Weihnachtsmarkt") und dass sie im Zeitpunkt der Entscheidung noch gelten.Die nach dem § 47 Abs. 5 Satz 2 VwGO auf eine Entscheidung über die Wirksamkeit beziehungsweise Unwirksamkeit der im konkreten Fall angegriffenen Rechtsnormen zielende verwaltungsgerichtliche Normenkontrolle setzt grundsätzlich voraus, dass die angegriffenen Normen bereits in Kraft getreten sind [vgl. dazu etwa BVerwG, Urteil vom 29.6.2001 - 6 CN 1.01 -, NVwZ-RR 2002, 151, "Trierer Weihnachtsmarkt", zur Konstellation der einseitigen Erledigungserklärung des Antragstellers und einem eventuellen Feststellungsinteresse des Normgebers] und auch im Zeitpunkt der Entscheidung noch gelten.
- OVG Saarland, 20.12.2021 - 2 B 278/21
Anordnungsantrag zur "2-G-Regelung"
Auszug aus OVG Saarland, 13.04.2022 - 2 C 289/21
Er führt aus, der Senat habe mit Beschlüssen vom 20.12.2021 - 2 B 278/21 - und - 2 B 280/21 - Eilanträge gegen die von dem Antragsteller angegriffenen Bestimmungen zurückgewiesen.Der Senat hat mit zwei Beschlüssen vom 20.12.2021 - 2 B 278/21 und 2 B 280/21 - Eilanträge von gegen die auch vom Antragsteller angegriffenen Bestimmungen der damals aktuellen saarländischen Corona-Verordnung zurückgewiesen.
- OVG Saarland, 20.12.2021 - 2 B 280/21
Anordnungsantrag zur "2-G-Regelung"
Auszug aus OVG Saarland, 13.04.2022 - 2 C 289/21
Er führt aus, der Senat habe mit Beschlüssen vom 20.12.2021 - 2 B 278/21 - und - 2 B 280/21 - Eilanträge gegen die von dem Antragsteller angegriffenen Bestimmungen zurückgewiesen.Der Senat hat mit zwei Beschlüssen vom 20.12.2021 - 2 B 278/21 und 2 B 280/21 - Eilanträge von gegen die auch vom Antragsteller angegriffenen Bestimmungen der damals aktuellen saarländischen Corona-Verordnung zurückgewiesen.
- BVerwG, 31.03.2011 - 4 BN 18.10
Ausbau Flughafen Frankfurt am Main: Normenkontrollanträge gegen …
Auszug aus OVG Saarland, 13.04.2022 - 2 C 289/21
Das setzt nicht zwingend eine vorherige Anhörung der Beteiligten voraus (dazu etwa BVerwG, Beschlüsse vom 8.9.1988 - 4 NB 15.88 -, BRS 48 Nr. 33, und vom 31.3.2011 - 4 BN 18.10 -, BRS 78 Nr. 9).(Rn.15).[vgl. zu dieser Möglichkeit insbesondere auch zur Entscheidung ohne vorherige/n Hinweis/Anhörung der Beteiligten etwa bereits BVerwG, Beschlüsse vom 8.9.1988 - 4 NB 15.88 -, BRS 48 Nr. 33, und vom 31.3.2011 - 4 BN 18.10 -, BRS 78 Nr. 9, zustimmend etwa v. Albedyll in Bader u.a., VwGO, 8. Auflage 2021, § 47 Rn 109, wonach die Beteiligten nach der Gesetzeslage auch ohne entsprechende Hinweise damit rechnen müssen].
- BVerwG, 08.09.1988 - 4 NB 15.88
Abwägung - Gewerbebetrieb - Plangebiet
Auszug aus OVG Saarland, 13.04.2022 - 2 C 289/21
Das setzt nicht zwingend eine vorherige Anhörung der Beteiligten voraus (dazu etwa BVerwG, Beschlüsse vom 8.9.1988 - 4 NB 15.88 -, BRS 48 Nr. 33, und vom 31.3.2011 - 4 BN 18.10 -, BRS 78 Nr. 9).(Rn.15).[vgl. zu dieser Möglichkeit insbesondere auch zur Entscheidung ohne vorherige/n Hinweis/Anhörung der Beteiligten etwa bereits BVerwG, Beschlüsse vom 8.9.1988 - 4 NB 15.88 -, BRS 48 Nr. 33, und vom 31.3.2011 - 4 BN 18.10 -, BRS 78 Nr. 9, zustimmend etwa v. Albedyll in Bader u.a., VwGO, 8. Auflage 2021, § 47 Rn 109, wonach die Beteiligten nach der Gesetzeslage auch ohne entsprechende Hinweise damit rechnen müssen].
- OVG Saarland, 24.03.2022 - 2 C 40/21
Feststellung der Unwirksamtkeit außer Kraft getretener Normen (Corona)
Auszug aus OVG Saarland, 13.04.2022 - 2 C 289/21
[vgl. dazu zuletzt auch OVG des Saarlandes, Urteile vom 24.3.2022 - 2 C 40/21 - und 2 C 108/20 -] Ist dies nicht oder - wie hier - nicht mehr der Fall, ist eine Erklärung für die Kontrolle ihrer Gültigkeit kein Raum. - OVG Saarland, 24.03.2022 - 2 C 108/20
Fortsetzung des Normenkontrollverfahrens nach Außerkraftreten (Corona)
Auszug aus OVG Saarland, 13.04.2022 - 2 C 289/21
[vgl. dazu zuletzt auch OVG des Saarlandes, Urteile vom 24.3.2022 - 2 C 40/21 - und 2 C 108/20 -] Ist dies nicht oder - wie hier - nicht mehr der Fall, ist eine Erklärung für die Kontrolle ihrer Gültigkeit kein Raum.