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   OVG Saarland, 13.07.2011 - 2 B 231/11   

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https://dejure.org/2011,3825
OVG Saarland, 13.07.2011 - 2 B 231/11 (https://dejure.org/2011,3825)
OVG Saarland, Entscheidung vom 13.07.2011 - 2 B 231/11 (https://dejure.org/2011,3825)
OVG Saarland, Entscheidung vom 13. Juli 2011 - 2 B 231/11 (https://dejure.org/2011,3825)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Art. 28 GG; §§ 30, 34 Abs. 3, 36, 14 Abs. 3, 212a Abs. 1 BauGB; §§ 113 Abs. 1, 80 Abs. 5 VwGO; § 52 Abs. 1 GKG; §§ 11 Abs. 3, 8 BauNVO; §§ 76, 72 LBOSL; § 117 Abs. 3 SVerf
    Aussetzungsantrag der Standortgemeinde (Baugenehmigung)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anwendung des Ausschlusses des Suspensiveffekts für Rechtsbehelfe gegen Baugenehmigungen auf Widersprüche von Gemeinden gegen eine Baugenehmigung; Erfolgsaussicht des in der Hauptsache eingelegten Rechtsbehelfs eines Dritten als Entscheidungskriterium in Verfahren nach ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anwendung des Ausschlusses des Suspensiveffekts für Rechtsbehelfe gegen Baugenehmigungen auf Widersprüche von Gemeinden gegen eine Baugenehmigung; Erfolgsaussicht des in der Hauptsache eingelegten Rechtsbehelfs eines Dritten als Entscheidungskriterium in Verfahren nach ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Aussetzungsantrag der Standortgemeinde (Baugenehmigung)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2011, 888
  • BauR 2011, 1702
  • BauR 2012, 612
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerwG, 03.02.1984 - 4 C 39.82

    Bindende Wirkung und Vorrang einer Bebauungsgenehmigung (Bauvorbescheid) vor

    Auszug aus OVG Saarland, 13.07.2011 - 2 B 231/11
    Aufgrund der in die Kompetenz des Landesgesetzgebers fallenden Regelung des Baugenehmigungsverfahrens enthält der Vorbescheid nach § 76 LBO 2004 im Saarland allgemein, insbesondere auch in der Form der eine Entscheidung über die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit eines Bauvorhabens betreffenden Bebauungsgenehmigung einen vorweggenommenen Teil der Baugenehmigung.(vgl. in dem Zusammenhang grundlegend BVerwG, Urteil vom 3.2.1984 - 4 C 39.82 -, BRS 42 Nr. 170) Nach § 76 Satz 2 LBO 2004 "gilt" der Vorbescheid für drei Jahre.

    Ein die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit eines Bauvorhabens feststellender Vorbescheid setzt sich daher gegenüber nachfolgenden Rechtsänderungen im Wege des Inkrafttretens einer Veränderungssperre oder eines Bebauungsplans durch.(vgl. hierzu grundlegend BVerwG, Urteil vom 3.2.1984 - 4 C 39.82 -, BRS 42 Nr. 170) Daher bedarf es insoweit auch keiner Ausnahme (§ 14 Abs. 2 BauGB) und auch nicht der Herstellung beziehungsweise Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens dazu nach § 72 Abs. 1 LBO 2004.

  • OVG Saarland, 21.02.2008 - 2 R 11/06

    Zulässigkeit von Windkraftanlagen im Außenbereich

    Auszug aus OVG Saarland, 13.07.2011 - 2 B 231/11
    Die Bauvoranfrage soll dem Bauherrn die Möglichkeit einräumen, vor Erstellung zum Teil kostspieliger Bauunterlagen eine gemäß § 76 Abs. 1 Satz 3 LBO 1996 für die Dauer von drei Jahren verbindliche Entscheidung der Baugenehmigungsbehörde über die Frage der grundsätzlichen Realisierbarkeit seines Vorhabens einzuholen (siehe dazu OVG des Saarlandes, Urteil vom 17.1.2008 - 2 R 11/06 -, SKZ 2008, 86).

    Die Bauvoranfrage soll dem Bauherrn die Möglichkeit einräumen, vor Erstellung zum Teil kostspieliger Bauunterlagen, eine gemäß § 76 Abs. 1 Satz 3 LBO 1996 für die Dauer von drei Jahren verbindliche Entscheidung der Baugenehmigungsbehörde über die Frage der grundsätzlichen Realisierbarkeit seines Vorhabens einzuholen.(vgl. dazu OVG des Saarlandes, Urteil vom 17.1.2008 - 2 R 11/06 -, SKZ 2008, 86 ff.) Soweit die Antragstellerin mit der Beschwerde geltend macht, ihr hätten damals die notwendigen Angaben in den Antragsunterlagen des Beigeladenen gefehlt, um zu beurteilen, ob sich das Vorhaben im Sinne des § 34 Abs. 1 BauGB einfüge, muss erstaunen, weshalb sie vom Antragsgegner über die genannte Bedingung lediglich eine weitere Klärung der Frage schädlicher Auswirkungen im Sinne des § 34 Abs. 3 BauGB gefordert hat.

  • OVG Saarland, 25.03.2011 - 2 B 100/11

    Ersetzung gemeindlichen Einvernehmens

    Auszug aus OVG Saarland, 13.07.2011 - 2 B 231/11
    Der Ausschluss des Suspensiveffekts für Rechtsbehelfe gegen Baugenehmigungen durch § 212a Abs. 1 BauGB erfasst auch Widersprüche und - gegebenenfalls - Anfechtungsklagen von Gemeinden, die sich unter Geltendmachung einer Verletzung ihres gemeindlichen Selbstverwaltungsrechts (Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG, Art. 117 Abs. 3 SVerf) gegen eine Baugenehmigung wenden (im Anschluss an OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 2.9.2010 - 2 B 215/10 -, SKZ 2011, 42, Leitsatz Nr. 24, und vom 25.3.2011 - 2 B 100/11 -, SKZ 2011, 168).

    Der Ausschluss des Suspensiveffekts für Rechtsbehelfe gegen Baugenehmigungen durch § 212a Abs. 1 BauGB erfasst auch Widersprüche und - gegebenenfalls - Anfechtungsklagen von Gemeinden, die sich unter Geltendmachung einer Verletzung ihres gemeindlichen Selbstverwaltungsrechts (Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG, Art. 117 Abs. 3 SVerf) gegen eine Baugenehmigung wenden.(vgl. hierzu zuletzt OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 2.9.2010 - 2 B 215/10 -, SKZ 2011, 42, Leitsatz Nr. 24, und zuletzt vom 25.3.2011 - 2 B 100/11 -, SKZ 2011, 168) Nach § 72 Abs. 4 LBO 2004 gilt das auch hinsichtlich einer im Einzelfall erfolgten Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens durch die Untere Bauaufsichtsbehörde auf der Grundlage des § 72 Abs. 1 LBO 2004.(vgl. zu dem insoweit vom Landesgesetzgeber in § 73 Abs. 3 Satz 1 LBO 2004 gewählten integrativen Ansatz für die Ersetzung des Einvernehmens auch Bitz/Schwarz/Seiler-Dürr/Dürr, Baurecht Saarland, 2. Auflage 2005, Kp VI Rn 103).

  • OVG Saarland, 02.09.2010 - 2 B 215/10

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine Baugenehmigung zur Errichtung eines

    Auszug aus OVG Saarland, 13.07.2011 - 2 B 231/11
    Der Ausschluss des Suspensiveffekts für Rechtsbehelfe gegen Baugenehmigungen durch § 212a Abs. 1 BauGB erfasst auch Widersprüche und - gegebenenfalls - Anfechtungsklagen von Gemeinden, die sich unter Geltendmachung einer Verletzung ihres gemeindlichen Selbstverwaltungsrechts (Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG, Art. 117 Abs. 3 SVerf) gegen eine Baugenehmigung wenden (im Anschluss an OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 2.9.2010 - 2 B 215/10 -, SKZ 2011, 42, Leitsatz Nr. 24, und vom 25.3.2011 - 2 B 100/11 -, SKZ 2011, 168).

    Der Ausschluss des Suspensiveffekts für Rechtsbehelfe gegen Baugenehmigungen durch § 212a Abs. 1 BauGB erfasst auch Widersprüche und - gegebenenfalls - Anfechtungsklagen von Gemeinden, die sich unter Geltendmachung einer Verletzung ihres gemeindlichen Selbstverwaltungsrechts (Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG, Art. 117 Abs. 3 SVerf) gegen eine Baugenehmigung wenden.(vgl. hierzu zuletzt OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 2.9.2010 - 2 B 215/10 -, SKZ 2011, 42, Leitsatz Nr. 24, und zuletzt vom 25.3.2011 - 2 B 100/11 -, SKZ 2011, 168) Nach § 72 Abs. 4 LBO 2004 gilt das auch hinsichtlich einer im Einzelfall erfolgten Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens durch die Untere Bauaufsichtsbehörde auf der Grundlage des § 72 Abs. 1 LBO 2004.(vgl. zu dem insoweit vom Landesgesetzgeber in § 73 Abs. 3 Satz 1 LBO 2004 gewählten integrativen Ansatz für die Ersetzung des Einvernehmens auch Bitz/Schwarz/Seiler-Dürr/Dürr, Baurecht Saarland, 2. Auflage 2005, Kp VI Rn 103).

  • VG Saarlouis, 14.03.2011 - 5 L 132/11

    Anwendung von § 14 Abs. 3 BauGB bei einem Vorbescheid mit der von der Gemeinde

    Auszug aus OVG Saarland, 13.07.2011 - 2 B 231/11
    Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 14. März 2011 - 5 L 132/11 - wird zurückgewiesen.

    Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 14.3.2011 - 5 L 132/11 - ist unbegründet.

  • OVG Saarland, 10.02.2009 - 2 A 267/08

    Baugenehmigung: Errichtung von Einzelhandelsgeschäften; Begriff des

    Auszug aus OVG Saarland, 13.07.2011 - 2 B 231/11
    Wie die Rechtslage zu beurteilen gewesen wäre, wenn die Antragstellerin entsprechend ihrem heutigen Vortrag mit Blick auf die nicht nur baulich faktische, sondern sogar im Genehmigungsverfahren vorgenommene "Agglomeration" mehrerer, teilweise nur knapp unter der Schwelle der Großflächigkeit liegender und sich im Sortiment ergänzender Einzelhandelsbetriebe ("Märkte") unter Hinweis auf eine geplante Schaffung eines Einkaufszentrums,(vgl. zum Begriff des Einkaufszentrums bei einer räumlichen Zusammenfassung mehrerer Einzelhandelsbetriebe etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 10.2.2009 - 2 A 267/08 -, BRS 74 Nr. 81 = SKZ 2010, 14 ff., zu einer faktischen Agglomeration mehrerer Märkte auf einem Grundstück mit einer addierten Gesamtverkaufsfläche von rund 3.650 qm) für das der Bundesgesetzgeber in § 11 Abs. 3 BauNVO 1990 schädliche Fernwirkungen unabhängig von der Regelvermutung in Satz 3 der Vorschrift unterstellt, ihr Einvernehmen versagt oder eine Nachforderung eines entsprechenden Gutachtens beim Beigeladenen durch den Antragsgegner als (weitere) Entscheidungsgrundlage für die Beantwortung des Ersuchens (§ 36 BauGB) verlangt hätte, braucht hier nicht vertieft zu werden.
  • OVG Saarland, 26.01.2006 - 2 R 9/05

    Nachbarklage gegen ein Altenwohn- und pflegeheim

    Auszug aus OVG Saarland, 13.07.2011 - 2 B 231/11
    Die gegenüber dem erstinstanzlichen Verfahren vorgenommene Änderung der Bezeichnung der Beklagtenseite im Rubrum ist wegen der im Zuge der Kommunalisierung durch § 58 Abs. 1 Satz 2 LBO 2004 erfolgten Übertragung der Aufgaben der Unteren Bauaufsichtsbehörden als Auftragsangelegenheiten auf die Landkreise, den Regionalverband C-Stadt und die Landeshauptstadt C-Stadt veranlasst.(vgl. auch den § 1 der Zuständigkeitsverordnung zur Landesbauordnung - ZustV-LBO - vom 23.6.2008, Amtsblatt 2008, 1149; OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 13.12.2005 - 2 Q 15/05 -, vom 16.12.2004 - 1 R 4/03 und 1 R 5/03 -, SKZ 2005, 91, Leitsatz Nr. 13; jeweils zu § 1 der Zuständigkeitsverordnung - ZustVO - vom 31.3.1989, Amtsblatt 1989, Seite 512, ebenso Urteile vom 24.11.2005 - 2 R 6/05 - und vom 26.1.2006 - 2 R 9/05 -, ständige Rechtsprechung).
  • BVerwG, 16.09.2004 - 4 C 7.03

    Erfordernis des gemeindlichen Einvernehmens; Einvernehmensfrist;

    Auszug aus OVG Saarland, 13.07.2011 - 2 B 231/11
    Die Gemeinden sind aufgrund ihres Beteiligungsrechts im Baugenehmigungsverfahren und aufgrund der ihnen insoweit obliegenden "Mitwirkungslast" gehalten, gegenüber der Bauaufsichtsbehörde auf eine Ergänzung oder Vervollständigung der für eine bauplanungsrechtliche Beurteilung des jeweiligen Vorhabens erforderlichen Bauantragsunterlagen durch die Bauherrin beziehungsweise den Bauherrn hinzuwirken, und in solchen Fällen gerade auch mit Blick auf die Fiktionsregelung in § 36 Abs. 2 Satz 2 BauGB berechtigt, ihre "Entscheidung" über das Einvernehmen bis zum Eingang dieser Unterlagen zurückzustellen.(vgl. in dem Zusammenhang grundlegend BVerwG, Urteil vom 16.9.2004 - 4 C 7.03 -, BRS 67 Nr. 113) Das lässt sich der Stellungnahme der Antragstellerin vom 26.1.2009 jedoch nicht entnehmen.
  • OVG Saarland, 24.11.2005 - 2 R 6/05

    Einfügen eines Mehrfamilienhauses in die Eigenart der näheren Umgebung unter dem

    Auszug aus OVG Saarland, 13.07.2011 - 2 B 231/11
    Die gegenüber dem erstinstanzlichen Verfahren vorgenommene Änderung der Bezeichnung der Beklagtenseite im Rubrum ist wegen der im Zuge der Kommunalisierung durch § 58 Abs. 1 Satz 2 LBO 2004 erfolgten Übertragung der Aufgaben der Unteren Bauaufsichtsbehörden als Auftragsangelegenheiten auf die Landkreise, den Regionalverband C-Stadt und die Landeshauptstadt C-Stadt veranlasst.(vgl. auch den § 1 der Zuständigkeitsverordnung zur Landesbauordnung - ZustV-LBO - vom 23.6.2008, Amtsblatt 2008, 1149; OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 13.12.2005 - 2 Q 15/05 -, vom 16.12.2004 - 1 R 4/03 und 1 R 5/03 -, SKZ 2005, 91, Leitsatz Nr. 13; jeweils zu § 1 der Zuständigkeitsverordnung - ZustVO - vom 31.3.1989, Amtsblatt 1989, Seite 512, ebenso Urteile vom 24.11.2005 - 2 R 6/05 - und vom 26.1.2006 - 2 R 9/05 -, ständige Rechtsprechung).
  • OVG Saarland, 13.12.2005 - 2 Q 15/05

    Anforderungen an die bauordnungsrechtliche Erschließung

    Auszug aus OVG Saarland, 13.07.2011 - 2 B 231/11
    Die gegenüber dem erstinstanzlichen Verfahren vorgenommene Änderung der Bezeichnung der Beklagtenseite im Rubrum ist wegen der im Zuge der Kommunalisierung durch § 58 Abs. 1 Satz 2 LBO 2004 erfolgten Übertragung der Aufgaben der Unteren Bauaufsichtsbehörden als Auftragsangelegenheiten auf die Landkreise, den Regionalverband C-Stadt und die Landeshauptstadt C-Stadt veranlasst.(vgl. auch den § 1 der Zuständigkeitsverordnung zur Landesbauordnung - ZustV-LBO - vom 23.6.2008, Amtsblatt 2008, 1149; OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 13.12.2005 - 2 Q 15/05 -, vom 16.12.2004 - 1 R 4/03 und 1 R 5/03 -, SKZ 2005, 91, Leitsatz Nr. 13; jeweils zu § 1 der Zuständigkeitsverordnung - ZustVO - vom 31.3.1989, Amtsblatt 1989, Seite 512, ebenso Urteile vom 24.11.2005 - 2 R 6/05 - und vom 26.1.2006 - 2 R 9/05 -, ständige Rechtsprechung).
  • OVG Saarland, 20.12.2005 - 2 W 33/05

    Nachbarklage gegen Wohnbaugenehmigung

  • OVG Saarland, 13.04.1993 - 2 W 5/93

    Baunachbarrechtliche Streitigkeit; Nachbarantrag; Vorläufiger Rechtsschutz;

  • KG, 23.09.2003 - 1 W 34/03

    Eintragung in Personenstandsbuch: Schreibweise eines fremdsprachigen Buchstabens,

  • OVG Saarland, 17.10.2006 - 2 W 19/06

    Mobilfunkbasisstation im allgemeinen Wohngebiet

  • OVG Saarland, 04.04.2011 - 2 B 20/11

    Vorläufiger Rechtsschutz bei Ausschluss der aufschiebenden Wirkung gemäß BauGB §

  • OVG Saarland, 13.03.2006 - 2 W 37/05

    Nachbarschutz im Bereich der Genehmigungsfreistellung

  • OVG Saarland, 06.09.2004 - 1 W 26/04
  • OVG Saarland, 13.02.2019 - 2 B 251/18

    Nicht privilegiertes sonstiges Vorhaben im Außenbereich; Baugenehmigung für Boxen

    Die Anordnung des Suspensiveffekts des gemeindlichen Rechtsbehelfs gegen eine Baugenehmigung ist indes auch mit Blick auf die gemeindliche Planungshoheit (§ 2 Abs. 1 BauGB) nicht schon geboten, wenn dessen Erfolgsaussichten in der Hauptsache nach den eingeschränkten Erkenntnismöglichkeiten des Eilrechtsschutzverfahrens, speziell wegen des Erfordernisses einer Beweisaufnahme, als offen einzustufen sind.(vgl. OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 9.1.2019 - 2 B 289/18 - , bei juris, vom 25.3.2011 - 2 B 100/11 -, BRS 78 Nr. 164 und vom 13.7.2011 - 2 B 231/11 -, BauR 2012, 612 ) Letzteres ist hier der Fall.

    Die Streitwertfestsetzung folgt aus den §§ 47, 63 Abs. 2, 53 Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 52 Abs. 1 GKG und orientiert sich an der Nr. 9.7.2 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit (Fassung 2013, abgedruckt bei Bader/Funke-Kaiser/Stuhlfauth/von Albedyll, VwGO, 7. Auflage 2018, Anhang), der für die Klage einer Gemeinde einen Wertansatz von 30.000,- EUR vorsieht.(vgl. zur Maßgeblichkeit auch bei Rechtsbehelfen von Standortgemeinden gegen eine unter Ersetzung ihres Einvernehmens erteilten bauaufsichtsbehördlichen Zulassungsentscheidungen OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 13.7.2011 - 2 B 231/11 -, BRS 78 Nr. 165, und - zuletzt - vom 2.8.2018 - 2 B 170/18 -, bei juris) Dieser Betrag ist nach Nr. 1.5 des Streitwertkataloges bei Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes zu halbieren.

  • OVG Saarland, 09.01.2019 - 2 B 289/18

    Vorläufiger Rechtsschutz der Gemeinde gegen die Ersetzung ihres Einvernehmens;

    Die Anordnung des Suspensiveffekts des gemeindlichen Rechtsbehelfs gegen eine Baugenehmigung ist indes auch mit Blick auf die Planungshoheit nicht schon dann geboten, wenn dessen Erfolgsaussicht in der Hauptsache nach den eingeschränkten Erkenntnismöglichkeiten des Eilrechtsschutzverfahrens, speziell aufgrund des Erfordernisses einer Beweisaufnahme, als offen einzustufen ist (im Anschluss an OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 25.3.2011 - 2 B 100/11 -, BRS 78 Nr. 164 und vom 13.7.2011 - 2 B 231/11 -, BauR 2012, 612 ).

    Nach dem dies klarstellenden § 72 Abs. 4 LBO 2015 entfällt die aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs und einer eventuell nachfolgenden Anfechtungsklage gegen die nach §§ 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 VwGO, 212a Abs. 1 BauGB sofort vollziehbare Baugenehmigung auch hinsichtlich der Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens.(vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 25.3.2011 - 2 B 100/11 -, BRS 78 Nr. 164 (Mehrfamilienhaus) und vom 13.7.2011 - 2 B 231/11 -, BauR 2012, 612 (Fachmarktzentrum)).

    Die Anordnung des Suspensiveffekts des gemeindlichen Rechtsbehelfs gegen eine Baugenehmigung ist indes auch mit Blick auf die gemeindliche Planungshoheit nicht schon dann geboten, wenn dessen Erfolgsaussicht in der Hauptsache nach den eingeschränkten Erkenntnismöglichkeiten des Eilrechtsschutzverfahrens, speziell aufgrund des Erfordernisses einer Beweisaufnahme, als offen einzustufen ist.(vgl. zu etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 25.3.2011 - 2 B 100/11 -, BRS 78 Nr. 164 (Mehrfamilienhaus) und vom 13.7.2011 - 2 B 231/11 -, BauR 2012, 612 (Fachmarktzentrum)) Das Verwaltungsgericht hat von diesem Ansatz her im konkreten Fall die notwendigen "gewichtigen Zweifel" an der Rechtmäßigkeit der Baugenehmigung mit Blick auf die im Hauptsacheverfahren nach § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO maßgebliche Rechtsposition der Antragstellerin im Ergebnis zu Recht verneint.

    Die hier an den Nrn. 9.7.2 und 1.5 des Streitwertkatalogs (2013) orientierte Streitwertfestsetzung findet ihre Grundlage in den §§ 63 Abs. 2, 53 Abs. 2 Nr. 2, 52 Abs. 1, 47 GKG.(vgl. OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 13.7.2011 - 2 B 231/11 -, BRS 78 Nr. 165, und vom 2.8.2018 - 2 B 170/18 -, bei juris.).

  • OVG Saarland, 02.08.2018 - 2 B 170/18

    Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens durch Vorbescheid

    Der Vorbescheid des Antragsgegners vom 21.12.2017 beinhaltet keine "bauaufsichtliche Zulassung" des Bauvorhabens des Beigeladenen im Verständnis des § 212a Abs. 1 BauGB.(vgl. zur grundsätzlichen Anwendbarkeit der Vorschrift auf Widersprüche und - gegebenenfalls - Anfechtungsklagen von Gemeinden, die sich unter Geltendmachung einer Verletzung ihres gemeindlichen Selbstverwaltungsrechts (Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG, Art. 117 Abs. 3 SVerf) gegen eine Baugenehmigung wenden, OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 18.6.2018 - 2 B 104/18 -, vom 7.2.2012 - 2 B 422/11 -, BRS 79 Nr. 162, vom 13.7.2011 - 2 B 231/11 -, BRS 78 Nr. 165, vom 2.9.2010 - 2 B 215/10 -, SKZ 2011, 42, Leitsatz Nr. 24, und vom 25.3.2011 - 2 B 100/11 -, SKZ 2011, 168; entsprechend für die mit Konzentrationswirkung versehene immissionsschutzrechtliche Genehmigung von Windkraftanlagen Beschluss vom 25.7.2014 - 2 B 288/14 -, BRS 82 Nr. 165) Für diese Interpretation der Vorschrift spricht der primär prozess- und verfahrensrechtliche Regelungszusammenhang (§ 80 Abs. 2 Nr. 3 VwGO).

    An der grundsätzlichen Einordnung des Vorbescheids (§ 76 LBO 2015) in die verwaltungsprozessualen Zusammenhänge (§§ 80 Abs. 1 VwGO, 212a Abs. 1 VwGO) ändert das nichts.(vgl. OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 25.3.2011 - 2 B 100/11 -, SKZ 2011, 168, BRS 78 Nr. 164, wo offen gelassen wurde, ob der § 72 Abs. 1 LBO (2004) trotz der auf die Einräumung eines echten "Ermessens" hindeutenden Formulierung ("kann") lediglich als landesrechtliche Umsetzung des nach wohl überwiegendem Verständnis als bloße Befugnisnorm zu interpretierenden § 36 Abs. 2 Satz 3 BauGB (1998) zu verstehen ist, zu einem Fall, in dem ein Aussetzungsantrag einer Gemeinde gegen eine unter Ersetzung ihres Einvernehmens erteilte Baugenehmigung für ein Mehrfamilienhaus in beiden Instanzen im vorläufigen Rechtsschutz erfolgreich war, im Hauptsacheverfahren ihr Rechtsbehelf nach Durchführung von Ortseinsichten im Ergebnis dann ohne Erfolg blieb; und vom 13.7.2011 - 2 B 231/11 -, BRS 78 Nr. 165).

    Die hier an den Nrn. 9.7.2 und 1.5 des Streitwertkatalogs (2013) orientierte Streitwertfestsetzung findet ihre Grundlage in den §§ 63 Abs. 2, 53 Abs. 2 Nr. 2, 52 Abs. 1, 47 GKG.(vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 13.7.2011 - 2 B 231/11 -, BRS 78 Nr. 165, wonach die in Ziffer 9.7.2 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit enthaltene Streitwertvorgabe (30.000,- EUR) wörtlich nur Rechtsbehelfe von "Nachbargemeinden" betrifft und daher in begründeten Einzelfällen in Anwendung des § 52 Abs. 1 GKG für Rechtsbehelfe von Standortgemeinden auch überschritten werden kann.).

  • OVG Saarland, 07.02.2012 - 2 B 422/11

    Rechtsschutz von Gemeinden gegen Ersetzung ihres Einvernehmens; Baugenehmigung

    "Dritter" im Verständnis des § 212a Abs. 1 BauGB ist auch eine Standortgemeinde, die sich unter Berufung auf die der formalen Absicherung der gemeindlichen Planungshoheit (§ 2 Abs. 1 BauGB) dienenden Bestimmungen in § 36 BauGB gegen eine ohne ihr Einvernehmen erteilte bauaufsichtliche Zulassung eines Bauvorhabens wendet.(vgl. hierzu zuletzt OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 2.9.2010 - 2 B 215/10 -, SKZ 2011, 42, Leitsatz Nr. 24, vom 25.3.2011 - 2 B 100/11, SKZ 2011, 168, und vom 13.7.2011 - 2 B 231/11 -, SKZ 2011, 262, dazu allgemein Bitz, Die Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens im Baugenehmigungsverfahren und die Rechtsschutzmöglichkeiten der Kommunen, SKZ 2011, 147) Nach § 72 Abs. 4 LBO 2004 entfällt die aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs und einer eventuell nachfolgenden Anfechtungsklage gegen die nach §§ 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 VwGO, 212a Abs. 1 BauGB sofort vollziehbare Baugenehmigung auch hinsichtlich der Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens.

    Nach der Rechtsprechung des Senats ist indes auch die vom Verwaltungsgericht herangezogene Vorgabe für Rechtsbehelfe von "Nachbargemeinden" in Nr. 9.7.2 für solche der Standortgemeinde nicht einschlägig.(vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 13.7.2011 - 2 B 231/11 -) Bei der demnach mangels Vorgabe in den Beispielen des Streitwertkatalogs zu schätzenden Bedeutung der Sache für die Antragstellerin erscheint indes der vom Verwaltungsgericht hauptsachebezogen angenommene Wert von 30.000,- EUR durchaus angemessen.

  • OVG Saarland, 25.07.2014 - 2 B 288/14

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für Windkraftanlagen; Ersetzung

    Nach § 72 Abs. 4 LBO 2004 entfällt die aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs und einer eventuell nachfolgenden Anfechtungsklage auch hinsichtlich der Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens.(vgl. hierzu zuletzt OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 2.9.2010 - 2 B 215/10 -, SKZ 2011, 42, Leitsatz Nr. 24, vom 25.3.2011 - 2 B 100/11, SKZ 2011, 168, vom 13.7.2011 - 2 B 231/11 -, SKZ 2011, 262, und vom 7.2.2012 - 2 B 422/11 -, SKZ 2012, 65 ff.) Diese Regeln über die Ersetzung gemeindlichen Einvernehmens und die in diesen Fällen eröffneten Rechtsschutzmöglichkeiten der Gemeinden gelten entsprechend, wenn - wie hier - über die Zulässigkeit des Vorhabens unter Einschluss der bauplanungsrechtlichen Anforderungen in einem immissionsschutzrechtlichen Verfahren entschieden wird (§§ 72 Abs. 5 LBO 2004, 13, 19 BImSchG i.V.m. §§ 1, 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 4. BImSchV, Nr. 1.6.2 im Anhang 1).
  • OVG Saarland, 18.06.2018 - 2 B 104/18

    Beteiligungsrechte der Gemeinde; Genehmigung einer Spielhalle

    "Dritter" im Verständnis des § 212a Abs. 1 BauGB ist auch eine Standortgemeinde, die sich unter Berufung auf die der formalen Absicherung der gemeindlichen Planungshoheit (§ 2 Abs. 1 BauGB) dienenden Bestimmungen in § 36 BauGB gegen eine ohne ihr Einvernehmen erteilte bauaufsichtliche Zulassung eines Bauvorhabens wendet.(Vgl. OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 2.9.2010 - 2 B 215/10 -, SKZ 2011, 42, Leitsatz Nr. 24, vom 25.3.2011 - 2 B 100/11, SKZ 2011, 168, und vom 13.7.2011 - 2 B 231/11 -, SKZ 2011, 262, dazu allgemein Bitz, Die Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens im Baugenehmigungsverfahren und die Rechtsschutzmöglichkeiten der Kommunen, SKZ 2011, 147) Nach § 72 Abs. 4 LBO 2004 entfällt die aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs und einer eventuell nachfolgenden Anfechtungsklage gegen die nach §§ 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 VwGO, 212a Abs. 1 BauGB sofort vollziehbare Baugenehmigung auch hinsichtlich der Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens.(Vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 7.2.2012 - 2 B 422/11 -, juris).
  • OVG Saarland, 09.01.2013 - 2 B 299/12

    Antrag auf Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit eines drittbegünstigenden

    Die gegenüber dem erstinstanzlichen Verfahren vorgenommene Änderung der Bezeichnung der Antragsgegnerseite im Rubrum ist wegen der im Zuge der Kommunalisierung durch § 58 Abs. 1 Satz 2 LBO 2004/2008 erfolgten Übertragung der Aufgaben der Unteren Bauaufsichtsbehörden als Auftragsangelegenheiten unter anderem auf die Landkreise veranlasst.(vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 13.7.2011 - 2 B 231/11 -, m.w.N., ständige Rechtsprechung).
  • VG Saarlouis, 19.07.2017 - 5 K 1213/16

    Verpflichtung zur Erteilung einer Baugenehmigung für die Nutzungsänderung einer

    Selbst wenn die Veränderungssperre wirksam sein sollte, stünde sie dem Vorhaben nicht entgegen, weil dieses bereits durch den Vorbescheid planungsrechtlich genehmigt sei und dieser ein vorweggenommener Teil der Baugenehmigung sei.(OVG des Saarlandes, Beschluss vom 13.07.2013 - 2 B 231/11 -) Da der Bauantrag noch während der Geltungsdauer des Bauvorbescheides gestellt worden sei, stehe die Veränderungssperre der Zulassung seines Vorhabens nicht entgegen.
  • VG Würzburg, 02.11.2011 - W 5 S 11.822

    Gemeindliches Einvernehmen; Vorbescheid; Bindungswirkung; Risiko der

    Zu bedenken ist hierbei, dass der Sinn des Vorbescheidsverfahrens weitgehend obsolet würde, wenn man in diesem Verfahren die Vorlage einer detaillierten Einzelplanung fordern wollte (vgl. OVG des Saarlandes, B.v. 13.07.2011, Az.: 2 B 231/11).
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