Rechtsprechung
   OVG Saarland, 13.08.2020 - 1 B 214/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,23242
OVG Saarland, 13.08.2020 - 1 B 214/20 (https://dejure.org/2020,23242)
OVG Saarland, Entscheidung vom 13.08.2020 - 1 B 214/20 (https://dejure.org/2020,23242)
OVG Saarland, Entscheidung vom 13. August 2020 - 1 B 214/20 (https://dejure.org/2020,23242)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,23242) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 14.10.1982 - 3 C 46.81

    Nachholung der unterbliebenen Anhörung eines Beteiligten im Verwaltungsverfahren

    Auszug aus OVG Saarland, 13.08.2020 - 1 B 214/20
    [BVerwG, Urteil vom 14.10.1982 - 3 C 46/81 -, Rdnr. 35 m.w.N.].

    [BVerwG, Urteil vom 14.10.1982, a.a.O., Rdnr. 39 f.] Grundsätzlich kann die erforderliche Anhörung gemäß § 45 Abs. 2 SVwVfG bis zum Abschluss der letzten Tatsacheninstanz eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens nachgeholt werden.

  • BVerwG, 22.03.2012 - 3 C 16.11

    Anhörung; Anhörungsmangel; Absehen von der Anhörung; Gefahr im Verzug; Heilung

    Auszug aus OVG Saarland, 13.08.2020 - 1 B 214/20
    [BVerwG, Urteil vom 22.3.2012 - 3 C 16/11 -, Rdnr. 12] Dass die gebotene Anhörung unterblieben ist, kann nicht mit dem Argument weggewischt werden, dass der Vortrag der Antragstellerin, sie hätte im Falle einer Anhörung Gelegenheit gehabt, aktuellere Bescheinigungen ihres Wirtschaftsprüfers vorzulegen, ihr ohnehin nicht weiterhelfe, da es für die Auswahlentscheidung auf die vor dem 31.12.2016 eingereichten Unterlagen ankomme.

    [BVerwG, Urteile vom 24.6.2010 - 3 C 14/09 -, Rdnr. 37, und vom 22.3.2012 - 3 C 16/11 -, Rdnr. 18] Sinn der nachgeholten Anhörung ist die Überprüfung der Entscheidung anhand der Stellungnahme der Beteiligten.

  • VG Saarlouis, 04.03.2020 - 1 L 2008/19

    Vorläufige Duldung des Spielhallenbetriebs; Versagung einer Spielhallenerlaubnis

    Auszug aus OVG Saarland, 13.08.2020 - 1 B 214/20
    Ob, wie das Verwaltungsgericht meint [VG des Saarlandes, Beschluss vom 4.3.2020 - 1 L 2008/19 -, juris Rdnrn. 55 ff.], unter bestimmten Voraussetzungen abweichend hiervon ausnahmsweise auf die Verhältnisse der Muttergesellschaft abzustellen ist, brauchte der Senat bisher nicht zu entscheiden [OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 19.8.2019 - 1 B 226/19 -, juris Rdnr. 13, und vom 26.2.2020 - 1 B 315/19 -, juris Rdnr. 20] und hierzu gibt auch der vorliegende Sachverhalt keine Veranlassung.
  • BVerfG - 1 BvR 1874/13 (anhängig)
    Auszug aus OVG Saarland, 13.08.2020 - 1 B 214/20
    Diese Ermessenserwägung ist ohne Weiteres nachvollziehbar und wird den Vorgaben des Gesetzes und der hierzu ergangenen Rechtsprechung, insbesondere des Bundesverfassungsgerichts [BVerfG, Beschluss vom 7.3.2017 - 1 BvR 1874/13 u.a. -, juris Rdnrn. 181 ff.], vollumfänglich gerecht.
  • OVG Saarland, 19.08.2019 - 1 B 226/19

    Anfechtung einer Spielhallenauswahlentscheidung; Berücksichtigung persönlicher

    Auszug aus OVG Saarland, 13.08.2020 - 1 B 214/20
    Ob, wie das Verwaltungsgericht meint [VG des Saarlandes, Beschluss vom 4.3.2020 - 1 L 2008/19 -, juris Rdnrn. 55 ff.], unter bestimmten Voraussetzungen abweichend hiervon ausnahmsweise auf die Verhältnisse der Muttergesellschaft abzustellen ist, brauchte der Senat bisher nicht zu entscheiden [OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 19.8.2019 - 1 B 226/19 -, juris Rdnr. 13, und vom 26.2.2020 - 1 B 315/19 -, juris Rdnr. 20] und hierzu gibt auch der vorliegende Sachverhalt keine Veranlassung.
  • OVG Niedersachsen, 23.04.2018 - 11 ME 552/17

    Erlaubnisvorbehalt; Gesetzesvorbehalt; unechte Konkurrenz; Losverfahren;

    Auszug aus OVG Saarland, 13.08.2020 - 1 B 214/20
    Die vom Verwaltungsgericht in Anlehnung an die Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg [OVG Lüneburg, Urteil vom 12.7.2018 - 11 LC 400/17 -, juris Rdnr. 61, Beschluss vom 23.4.2018 - 11 ME 552/17 -, juris Rdnr. 33] in Ausnahmefällen befürwortete konzernbezogene Betrachtung findet ihren Grund in der Vermeidung einer Aushöhlung der gesetzgeberischen Ziele durch gesellschaftsrechtlich an sich zulässige, aber im Einzelfall rechtsmissbräuchlich konzipierte Untergliederungen.
  • BVerwG, 18.04.2017 - 9 B 54.16

    Heilung der unterbliebenen Anhörung nach § 45 Abs. 1 Nr. 3 VwVfG;

    Auszug aus OVG Saarland, 13.08.2020 - 1 B 214/20
    [BVerwG, Urteile vom 18.4.2017 - 9 B 54/16 -, juris Rdnr. 3 f., sowie vom 24.6.2010 und vom 22.3.2012, jeweils a.a.O.].
  • BVerwG, 24.06.2010 - 3 C 14.09

    Linienverkehrsgenehmigung; Busverkehr; Busfernverkehr; Buslinienfernverkehr;

    Auszug aus OVG Saarland, 13.08.2020 - 1 B 214/20
    [BVerwG, Urteile vom 24.6.2010 - 3 C 14/09 -, Rdnr. 37, und vom 22.3.2012 - 3 C 16/11 -, Rdnr. 18] Sinn der nachgeholten Anhörung ist die Überprüfung der Entscheidung anhand der Stellungnahme der Beteiligten.
  • OVG Saarland, 26.02.2020 - 1 B 315/19

    (Ablehnung der Erteilung einer Erlaubnis nach § 2 Abs. 1 SpielhG SL im

    Auszug aus OVG Saarland, 13.08.2020 - 1 B 214/20
    Ob, wie das Verwaltungsgericht meint [VG des Saarlandes, Beschluss vom 4.3.2020 - 1 L 2008/19 -, juris Rdnrn. 55 ff.], unter bestimmten Voraussetzungen abweichend hiervon ausnahmsweise auf die Verhältnisse der Muttergesellschaft abzustellen ist, brauchte der Senat bisher nicht zu entscheiden [OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 19.8.2019 - 1 B 226/19 -, juris Rdnr. 13, und vom 26.2.2020 - 1 B 315/19 -, juris Rdnr. 20] und hierzu gibt auch der vorliegende Sachverhalt keine Veranlassung.
  • OVG Niedersachsen, 12.07.2018 - 11 LC 400/17

    Versagung der Erteilung einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis für eine

    Auszug aus OVG Saarland, 13.08.2020 - 1 B 214/20
    Die vom Verwaltungsgericht in Anlehnung an die Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg [OVG Lüneburg, Urteil vom 12.7.2018 - 11 LC 400/17 -, juris Rdnr. 61, Beschluss vom 23.4.2018 - 11 ME 552/17 -, juris Rdnr. 33] in Ausnahmefällen befürwortete konzernbezogene Betrachtung findet ihren Grund in der Vermeidung einer Aushöhlung der gesetzgeberischen Ziele durch gesellschaftsrechtlich an sich zulässige, aber im Einzelfall rechtsmissbräuchlich konzipierte Untergliederungen.
  • OVG Saarland, 26.11.2019 - 1 A 3/18

    Übernahme eines Hochschullehrers in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit

  • BVerwG, 14.04.2005 - 4 VR 1005.04

    Eilanträge gegen Flughafen Berlin-Schönefeld weitgehend erfolgreich

  • OVG Saarland, 08.03.2016 - 1 B 213/15

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Schließung einer Spielhalle

  • VG Sigmaringen, 05.08.2021 - 5 K 3006/20

    Sanierungsanordnung

    Die Funktion der Anhörung besteht schließlich nicht allein darin, dass der Betroffene seine Einwendungen vorbringen kann und diese von der Behörde zur Kenntnis genommen werden, sondern schließt vielmehr ein, dass die Behörde ein etwaiges Vorbringen bei ihrer Entscheidung in Erwägung zieht (vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 18.04.2017 - 9 B 54.16 -, AUR 2017, 304; OVG Saarland, Beschluss vom 13.08.2020 - 1 B 214/20 -, juris).
  • VerfGH Saarland, 28.10.2020 - Lv 22/20
    Die daraufhin erhobene Beschwerde wies das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes als unbegründet zurück (OVG des Saarlandes, Beschl. v. 13.8.2020 1 B 214/20).
  • OVG Saarland, 14.10.2021 - 1 B 118/21

    Schließung einer Spielhalle; einstweiliger Rechtsschutz

    [Vgl. etwa BVerfG, Beschlüsse vom 8.4.2010 - 1 BvR 2709/09 -, juris und vom 24.10.2003 - 1 BvR 1594/03 -, juris; OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 23.4.2021 - 1 B 358/20 -, juris Rn. 8 ff. und vom 30.4.2021 - 2 B 86/21 -, juris Rn. 11 ff.] Anders als im angeführten Senatsbeschluss geht es hier aber nicht um die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eines Rechtsbehelfs nach Anordnung der sofortigen Vollziehung durch die Behörde, sondern um einstweiligen Rechtsschutz gegen eine kraft Gesetzes (§ 9 Abs. 3 Satz 2 SSpielhG [Zum sachlichen Anwendungsbereich der Vorschrift siehe Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Beschlüsse vom 8.3.2016 - 1 B 213/15 -, juris Rn. 5, dort zu einer Schließungsanordnung nach § 15 Abs. 2 GewO, sowie vom 13.8.2020 - 1 B 214/20 -, juris Rn. 34, dort zur Rücknahme einer Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle]) vollziehbare Verwaltungsentscheidung.
  • OVG Saarland, 28.08.2020 - 1 B 177/20

    Auswahlentscheidung, gesetzeskonformes Verhalten, Rechtsverstoß bei anderer

    [BVerwG, Urteil vom 14.10.1982 - 3 C 46/81 -, Juris, Rdnr. 35 m.w.N.; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 13.8.2020 - 1 B 214/20 -].
  • OVG Saarland, 14.10.2021 - 1 B 138/21

    Widerruf einer Spielhallenerlaubnis; einstweiliger Rechtsschutz

    [Vgl. etwa BVerfG, Beschlüsse vom 8.4.2010 - 1 BvR 2709/09 -, juris und vom 24.10.2003 - 1 BvR 1594/03 -, juris; OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 23.4.2021 - 1 B 358/20 -, juris Rn. 8 ff. und vom 30.4.2021 - 2 B 86/21 -, juris Rn. 11 ff.] Anders als im angeführten Senatsbeschluss geht es hier aber nicht um die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eines Rechtsbehelfs nach Anordnung der sofortigen Vollziehung durch die Behörde, sondern um einstweiligen Rechtsschutz gegen eine kraft Gesetzes (§ 9 Abs. 3 Satz 2 SSpielhG [Zum sachlichen Anwendungsbereich der Vorschrift siehe Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Beschlüsse vom 8.3.2016 - 1 B 213/15 -, juris Rn. 5, dort zu einer Schließungsanordnung nach § 15 Abs. 2 GewO, sowie vom 13.8.2020 - 1 B 214/20 -, juris Rn. 34, dort zur Rücknahme einer Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle]) vollziehbare Verwaltungsentscheidung.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht