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   OVG Saarland, 13.12.2018 - 1 B 248/18   

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OVG Saarland, 13.12.2018 - 1 B 248/18 (https://dejure.org/2018,42953)
OVG Saarland, Entscheidung vom 13.12.2018 - 1 B 248/18 (https://dejure.org/2018,42953)
OVG Saarland, Entscheidung vom 13. Dezember 2018 - 1 B 248/18 (https://dejure.org/2018,42953)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • vdai.de PDF

    1. Prüfungsmaßstab für das im einstweiligen Rechtsschutzverfahren verfolgte Begehren eines Spielhallenbetreibers auf Duldung des Weiterbetriebs einer Spielhalle, deren nach § 33i GewO erteilte Erlaubnis mit Ablauf des 30.6.2017 erloschen ist, sind die Erfolgsaussichten ...

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Wird zitiert von ... (43)Neu Zitiert selbst (31)

  • BVerfG, 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen landesrechtliche Einschränkungen für

    Auszug aus OVG Saarland, 13.12.2018 - 1 B 248/18
    Angesichts der grundrechtlichen Betroffenheit der Antragstellerin in ihren durch Art. 12 und 14 GG gewährten Rechtspositionen(vgl. hierzu: BVerfG, Beschluss vom 7.3.2017 - 1 BvR 1314/12 u.a. -, juris, Rdnr. 183) bedarf es im vorliegenden Eilrechtsschutzverfahren einer über eine nur summarische Prüfung hinausgehenden vertieften Prüfung der Sach- und Rechtslage.

    Zu Recht hat das Bundesverfassungsgericht ergänzend daraufhin gewiesen, dass für den Fall, dass das behördliche Auswahlverfahren den genannten Rahmen nicht beachte oder sonst individuellen Rechtspositionen der Spielhallenbetreiber nicht zureichend Rechnung trage, verwaltungsgerichtlicher und ggf. auch verfassungsgerichtlicher Rechtsschutz gewährleistet sei.(BVerfG, Beschluss vom 7.3.2017, a.a.O., Rdnr. 186).

    Demgemäß verfügten die staatlichen Stellen in dem besonderen Bereich der Veranstaltung von Glücksspielen über ein weites Ermessen bei der Festlegung der Anforderungen, die sich aus dem Schutz der Verbraucher und der Sozialordnung ergeben, und es sei - sofern die nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs bestehenden Anforderungen im Übrigen erfüllt seien - Sache jedes Mitgliedstaats, zu beurteilen, ob es im Zusammenhang mit den vom ihm verfolgten legitimen Zielen erforderlich ist, Spiel- und Wetttätigkeiten vollständig oder teilweise zu verbieten, oder ob es genügt, sie zu beschränken und zu diesem Zweck mehr oder weniger strenge Kontrollformen vorzusehen.(EuGH, Urteil vom 12.6.2014 - C - 156/13 -, juris Rdnrn. 24, 31 und 32, und vom 22.6.2017 - C - 49/16 -, juris Rdnrn. 36 f.) In Bezug auf das Saarländische Spielhallengesetz ist innerstaatlich spätestens seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 7.3.2017 geklärt, dass mit dem Abstandsgebot und dem Verbundverbot die Ziele des Spielerschutzes und der Suchtbekämpfung verfolgt werden und dass diese Mittel unter Berücksichtigung des angestrebten Schutzniveaus zur Erreichung der verfolgten Ziele geeignet sind.(BVerfG, Beschluss vom 7.3.2017 - 1 BvR 1314/12 u.a. -, Rdnrn. 119 ff.) Diese Einschätzung beruht auch nicht auf einer reinen Willkürprüfung, sondern auf einer sorgfältigen Auswertung der unter Randnummer 52 der Entscheidung aufgeführten Stellungnahmen und der in diesen in Bezug genommenen Erkenntnislage.

    Durch das Bundesverfassungsgericht ist bereits geklärt, dass mit dem Abstandsgebot und dem Verbundverbot die Ziele des Spielerschutzes und der Suchtbekämpfung verfolgt werden und durch sie in kohärenter und systematischer Weise die Gelegenheiten zum Spiel verringert werden.(BVerfG, Beschluss vom 7.3.2017, a.a.O., Rdnrn. 119 ff.; zuvor bereits ebenso: BVerwG, Urteil vom 16.12.2016 - 8 C 6/15 -, juris Rdnrn. 84 f.).

    Im Übrigen kann auf die Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts verwiesen werden.(BVerfG, Beschluss vom 7.3.2017, a.a.O., Rdnrn. 141 ff., 172 ff.).

    Wie bereits in den in sechs Zulassungsverfahren ergangenen Beschlüssen des Senats vom 8.11.2018(u.a. im Verfahren 1 A 202/18, juris) dargelegt, entnimmt der Senat den Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts in dessen Beschluss vom 7.3.2017(BVerfG, Beschluss vom 7.3.2017 - 1 BvR 1314/12 u.a. -, juris, Rdnrn. 182 ff., 184), wonach "zur Konturierung der Auswahlkriterien zunächst (Hervorhebung durch den Senat) auf die Regelung zur Härtefallbefreiung nach § 12 Abs. 2 SSpielhG zurückgegriffen werden" kann, sowie der Gesetzesbegründung zu § 12 Abs. 2 SSpielhG, dass die Kriterien, die nach § 12 Abs. 2 SSpielhG für eine Härtefallbefreiung von Relevanz sind, in einem ersten Schritt auch für die Auswahlentscheidung als wesentliche Parameter der Auswahl herangezogen werden können, indem diese Härtefallkriterien von ihrem unmittelbaren Anwendungsbereich, der Ebene der Konfliktlösung zwischen den Interessen des einzelnen Betreibers im Spannungsverhältnis zu dem öffentlichen Interesse an einer zügigen Umsetzung der Ziele der gesetzlichen Neuregelung, auf die Ebene der Konfliktlösung im Verhältnis miteinander konkurrierender Betriebe transferiert werden (3.1.1).

    Denn ein auf Unzulänglichkeiten der Vergangenheit gestütztes Unterliegen in der Auswahlentscheidung ist für den Betroffenen wegen des völligen oder teilweisen Verlusts der beruflichen Betätigungsmöglichkeit von erheblichem Gewicht(BVerfG, Beschluss vom 7.3.2017, a.a.O., Rdnr. 183) und kommt in den faktischen Auswirkungen einer Verneinung der gewerberechtlichen Zuverlässigkeit gleich, die, soweit sie auf Fehlverhalten gestützt wird, strengen Anforderungen unterliegt.

    Die Formulierung "kann" ist häufig ein Indiz für einen Ermessensspielraum.(Stuhlfauth in Bader/Funke-Kaiser/Stuhlfauth/von Albedyll, VwGO, 6. Aufl., § 114 Rdnr. 6) Da das Saarländische Spielhallengesetz das Auswahlverfahren in Konkurrenzsituationen zwischen Bestandsspielhallen, die zueinander den Mindestabstand von 500 m Luftlinie nicht einhalten, nicht ausdrücklich regelt, ist hinsichtlich der Frage, ob die behördliche Auswahlentscheidung der uneingeschränkten verwaltungsgerichtlichen Prüfung unterliegt oder der Behörde ein Ermessensspielraum zusteht, auf den Zweck, den Sinnzusammenhang und die Vorgeschichte des Auswahlverfahrens abzustellen.(vgl. BVerfG, Beschluss vom 7.3.2017 - 1 BvR 1314/12 u.a. -, juris, Rdnr. 182).

    Das Bundesverfassungsgericht nennt die wesentlichen dem Saarländischen Spielhallengesetz zu entnehmenden Parameter der Auswahlentscheidung(BVerfG, Beschluss vom 7.3.2017 - 1 BvR 1314/12 u.a. -, juris, Rdnr. 184) und geht insoweit davon aus, dass der Gesetzgeber "die Bewältigung der vielgestaltigen Auswahlkonstellationen anhand sachgerechter Kriterien den zuständigen Behörden überlassen" durfte(BVerfG, Beschluss vom 7.3.2017 a.a.O., juris-Rdnr. 185), welche eine komplexe Abwägungsentscheidung zu treffen habe, bei der sie "den genannten Rahmen"(BVerfG, Beschluss vom 7.3.2017, a.a.O. juris-Rdnr. 186) - gemeint sind die zuvor angeführten Parameter der Auswahlentscheidung - beachten müsse.

    Dem Auswahlparameter der Härtefallgesichtspunkte nach § 12 Abs. 2 SSpielhG, auf den nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 7. März 2017 zur Konturierung der Auswahlkriterien "zunächst" zurückgegriffen werden kann(BVerfG, Beschluss vom 7.3.2017 - 1 BvR 1314/12 u.a. -, juris-Rdnr. 184), indem das Maß der jeweiligen Betroffenheit in der grundgesetzlich geschützten Berufsfreiheit ermittelt wird und jeweils in Relation zur Betroffenheit des Konkurrenten zu setzen ist, wird in der Entscheidungsbegründung kein eigenständiges Gewicht beigemessen.

    Diese - vom Verwaltungsgericht im Übrigen rechtlich nicht näher begründete - Sichtweise findet weder im Gesellschaftsrecht, noch im Saarländischen Spielhallengesetz, noch im Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 7. März 2017(BVerfG, Beschluss vom 7.3.2017 - 1 BvR 1314/12 -, juris) eine Stütze.

  • EuGH, 10.03.2009 - C-169/07

    DIE ÖSTERREICHISCHE REGELUNG ÜBER DIE ERRICHTUNG PRIVATER KRANKENANSTALTEN IST

    Auszug aus OVG Saarland, 13.12.2018 - 1 B 248/18
    Die diesbezügliche Argumentation der Antragstellerin blendet aus, dass das in den einzelnen bundesdeutschen Bundesländern geltende Landesrecht zulässigerweise durchaus unterschiedlich ausgestaltet ist, weswegen die zitierte Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs(EuGH, Urteil vom 10.3.2009 - C-169/07 -, juris) zur unterschiedlichen Handhabung inhaltsgleicher Vorschriften in verschiedenen Bundesländern Österreichs nicht einschlägig ist.

    Ersteres sei mit Blick auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 10.3.2009(EuGH, Urteil vom 10.3.2009 - C-169/07 -, juris) unionsrechtlich unzulässig.

    Die Leistungserbringer könnten demnach auf dem betreffenden Markt eine ähnliche Bedeutung haben, so dass die Erreichung der von den zuständigen Behörden erfolgten Planungsziele in gleicher Weise berührt sein könne, was eine Inkohärenz der in Rede stehenden Erlaubnispflicht bedinge.(EuGH, Urteil vom 10.3.2009, a.a.O., Rdnrn. 60 und 57).

  • BGH, 16.10.2001 - X ZR 100/99

    Ausübung des Ermessens im Rahmen der Auftragsvergabe

    Auszug aus OVG Saarland, 13.12.2018 - 1 B 248/18
    Diese in Anlehnung an das Vergaberecht(HessVGH, Urteil vom 15.10.2014 - 9 C 1276/13.T -, juris Rdnr. 85; BGH, Urteile vom 8.9.1998 - X ZR 109/96 -, und vom 16.10.2001 - X ZR 100/99 -, jew. juris) entwickelte Argumentation des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs bzw. des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts verfängt in Bezug auf die Auswahl zwischen konkurrierenden Spielhallen nicht.

    Auf der ersten Stufe sind die Anforderungen an die Eignung eines Bieters, deren Erfüllung Voraussetzung für die Teilnahme am weiteren Verfahren ist, zu prüfen; auf der zweiten Stufe, auf der sich entscheidet, wer den Zuschlag erhält, ist ein "Mehr an Eignung"(BGH, Urteil vom 8.9.1998 - X ZR 109/96 -, juris) bzw. das Prinzip "bekannt und bewährt"(BGH, Urteil vom 16.10.2001 - X ZR 100/99 -, juris) kein Kriterium für die Auftragsvergabe.

  • BGH, 08.09.1998 - X ZR 109/96

    Begründung einer Vergabeentscheidung

    Auszug aus OVG Saarland, 13.12.2018 - 1 B 248/18
    Diese in Anlehnung an das Vergaberecht(HessVGH, Urteil vom 15.10.2014 - 9 C 1276/13.T -, juris Rdnr. 85; BGH, Urteile vom 8.9.1998 - X ZR 109/96 -, und vom 16.10.2001 - X ZR 100/99 -, jew. juris) entwickelte Argumentation des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs bzw. des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts verfängt in Bezug auf die Auswahl zwischen konkurrierenden Spielhallen nicht.

    Auf der ersten Stufe sind die Anforderungen an die Eignung eines Bieters, deren Erfüllung Voraussetzung für die Teilnahme am weiteren Verfahren ist, zu prüfen; auf der zweiten Stufe, auf der sich entscheidet, wer den Zuschlag erhält, ist ein "Mehr an Eignung"(BGH, Urteil vom 8.9.1998 - X ZR 109/96 -, juris) bzw. das Prinzip "bekannt und bewährt"(BGH, Urteil vom 16.10.2001 - X ZR 100/99 -, juris) kein Kriterium für die Auftragsvergabe.

  • BVerwG, 16.12.2016 - 8 C 6.15

    Landesrechtliche Einschränkungen für Spielhallen in Berlin und Rheinland-Pfalz

    Auszug aus OVG Saarland, 13.12.2018 - 1 B 248/18
    Durch das Bundesverfassungsgericht ist bereits geklärt, dass mit dem Abstandsgebot und dem Verbundverbot die Ziele des Spielerschutzes und der Suchtbekämpfung verfolgt werden und durch sie in kohärenter und systematischer Weise die Gelegenheiten zum Spiel verringert werden.(BVerfG, Beschluss vom 7.3.2017, a.a.O., Rdnrn. 119 ff.; zuvor bereits ebenso: BVerwG, Urteil vom 16.12.2016 - 8 C 6/15 -, juris Rdnrn. 84 f.).

    Die Angriffe der Antragstellerin (Seite 27 f. der Beschwerdebegründung) gegen die auf die rechtlichen und tatsächlichen Gegebenheiten in Berlin abstellende Erwägung des Bundesverwaltungsgerichts(BVerwG, Urteil vom 16.12.2016, a.a.O., Rdnr. 85), es gebe auf der Grundlage der Feststellungen des Berufungsgerichts zu den Beschränkungen für Spielhallen auch bereichsübergreifend keine gegenläufigen landesgesetzlichen Regelungen oder eine sie konterkarierende Politik, für die zu prüfen wäre, ob sie die Wirksamkeit der für Spielhallen geltenden Einschränkungen beeinträchtigen könnten, gehen fehl.

  • VG Saarlouis, 04.09.2017 - 1 L 1244/17

    Anspruch auf Erteilung einer Erlaubnis zum Weiterbetrieb einer Spielhalle;

    Auszug aus OVG Saarland, 13.12.2018 - 1 B 248/18
    Das Verwaltungsgericht hat zur Relevanz der Verwirklichung der Ziele des § 1 Abs. 1 SSpielhG ausgeführt(VG des Saarlandes, Beschluss vom 4.9.2017 - 1 L 1244/17 -, juris, Rdnrn. 29 f.), dass den Härtefallkriterien zwar nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts durchaus erhebliches Gewicht beizumessen sei, dass dies aber nicht bedinge, dass bei Bejahung eines Härtefalls alle anderen Kriterien automatisch zurückzutreten hätten.

    Dem Verwaltungsgericht ist zunächst darin zuzustimmen, dass der gesetzlichen Konzeption der §§ 2 und 12 SSpielhG zu entnehmen ist, dass die Behörde in Fällen, in denen mehrere Bestandsspielhallen, die zueinander den Mindestabstand von 500 m nicht einhalten und jeweils einen Antrag auf Erlaubnis zum Weiterbetrieb über den 30.6.2017 hinaus gestellt haben, zunächst eine Auswahlentscheidung zu treffen hat, diese Auswahlentscheidung mithin einer etwaig beantragten Härtefallentscheidung vorgelagert ist.(VG des Saarlandes, Beschluss v. 4.9.2017 - 1 L 1244/17 -, juris, Rdnrn. 24 ff.) Für den Fall, dass einem Betreiber durch eine zu seinen Lasten ergehende Auswahlentscheidung einseitig ein ggfs. gleichheitswidriges Sonderopfer auferlegt würde, wird in der Gesetzesbegründung auf die Möglichkeit eines Dispenses nach Maßgabe des § 12 Abs. 2 Satz 1 SSpielhG verwiesen, die greifen soll, weil sonst eine durch erhebliche Eigenleistung erworbene eigentümergleiche Rechtsposition entzogen würde.

  • OVG Hamburg, 09.07.2018 - 4 Bs 12/18

    Abstandsgebot für Spielhallenstandorte - Befreiung wegen unbilliger Härte

    Auszug aus OVG Saarland, 13.12.2018 - 1 B 248/18
    3.1.2.2 Der Annahme, dass nicht gesetzeskonformes Verhalten unter den Gegebenheiten des Einzelfalls ein Unterliegen im Auswahlverfahren bedingen kann, lässt sich nicht bereits im Grundsatz entgegenhalten, dass der Gesichtspunkt der Qualität der Betriebsführung kein sachgerechtes Auswahlkriterium sei.(so HessVGH, Beschluss vom 27.9.2018 - 8 B 432/18 -, juris Rdnrn. 38 ff., und OVG Hamburg, Beschluss vom 9.7.2018 - 4 Bs 12/18 -, juris Rdnrn. 105 ff.).

    Hieran knüpft die Rechtsprechung anderer Obergerichte(OVG Niedersachsen, Urteil vom 12.7.2018 - 11 LC 400/17 -, juris, Rdnrn. 69 f. und 79; Hamburgisches OVG, Beschluss vom 9.7.2018 - 4 Bs 12/18 -, juris, Rdnr. 118 f. (zur Befreiung vom Abstandsgebot); Hessischer VGH, Beschluss vom 12.6.2018 - 8 B 1903/17 -, juris, Rdnr. 42 f.; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 23.4.2018 - 1 M 31/18 -, juris; Thüringisches OVG, Beschluss vom 23.3.2018 - 3 EO 640/17 -, juris, Rdnr. 38 (zur Befreiung vom Abstandsgebot); Sächsisches OVG, Beschluss vom 7.12.2017 - 3 B 303/17 -, juris, Rdnrn. 20 ff.) zu deren jeweiligen Landesrecht an.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.07.2018 - 4 B 179/18

    Vor der Schließung von Bestandsspielhallen, die nach einer Auswahlentscheidung

    Auszug aus OVG Saarland, 13.12.2018 - 1 B 248/18
    Betreiber von Bestandsspielhallen hätten nach der Rechtsprechung des OVG Münster (Beschluss vom 18.7.2018 - 4 B 179/18 -, juris) ein berechtigtes Interesse daran, gegen die beanstandete Auswahlentscheidung effektiven Rechtsschutz zu erlangen, ohne bis zu einer gerichtlichen Überprüfung der Auswahlentscheidung und einer etwaigen Neuauswahl vom legalen Markt ausgeschlossen zu bleiben, während die Konkurrenten rechtmäßig weiter am Markt tätig würden und den verbleibenden Markt unter sich aufteilen könnten.

    Aus dem seitens der Antragstellerin zitierten Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen vom 18.7.2018(OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 18.7.2018 - 4 B 179/18 -, juris) lässt sich eine Notwendigkeit, ihr bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens einstweiligen Rechtsschutz zu gewähren, nicht herleiten.

  • VG Saarlouis, 11.07.2018 - 1 L 736/18

    Versagung einer Spielhallenerlaubnis; Auswahlverfahren

    Auszug aus OVG Saarland, 13.12.2018 - 1 B 248/18
    Dass das Verwaltungsgericht dies eben nicht annimmt, ergibt sich unter anderem aus dem Beschluss der erkennenden Kammer vom 11.7.2018(VG des Saarlandes, Beschluss vom 11.7.2018 - 1 L 736/18 -, juris), in dessen Gründen den fallbezogenen Ausführungen derselbe "Textbaustein" zu dem im einstweiligen Rechtsschutzverfahren anzuwendenden Prüfungsmaßstab wie im vorliegenden Fall vorangestellt ist und im Anschluss in Bezug auf den konkreten zu entscheidenden Fall hinsichtlich des Prüfungsmaßstabs unterschieden wird zwischen dem auf Erteilung einer vorläufigen Erlaubnis gerichteten Hauptantrag und dem auf eine weitere Duldung gerichteten Hilfsantrag.

    Diese Sichtweise lässt sich unter der Geltung des § 12 Abs. 3 SSpielhG nicht vorbehaltlos auf die im Saarland maßgebliche Rechtslage übertragen.(anders bisher: VG des Saarlandes, Beschlüsse vom 11.7.2018 - 1 L 736/18 -, juris, Rdnrn. 54 ff., und vom 22.6.2018 - 1 L 722/18 -, juris, Rdnr. 43).

  • VGH Hessen, 27.09.2018 - 8 B 432/18

    Echte Konkurrenz bei Spielhallen

    Auszug aus OVG Saarland, 13.12.2018 - 1 B 248/18
    Während des Geltungszeitraums der gerichtlichen Anordnung ist es unzulässig, der einstweiligen Anordnung entgegengesetzte behördliche Entscheidungen gleich welcher Art zu treffen.(Hessischer VGH, Beschluss vom 27.9.2018 - 8 B 432/18 -, juris, Rdnrn. 19 f.) Mit einer im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes erteilten vorläufigen Erlaubnis würde dagegen der Weiterbetrieb der Spielhalle legitimiert und damit die Hauptsache weitgehender als notwendig vorweggenommen.

    3.1.2.2 Der Annahme, dass nicht gesetzeskonformes Verhalten unter den Gegebenheiten des Einzelfalls ein Unterliegen im Auswahlverfahren bedingen kann, lässt sich nicht bereits im Grundsatz entgegenhalten, dass der Gesichtspunkt der Qualität der Betriebsführung kein sachgerechtes Auswahlkriterium sei.(so HessVGH, Beschluss vom 27.9.2018 - 8 B 432/18 -, juris Rdnrn. 38 ff., und OVG Hamburg, Beschluss vom 9.7.2018 - 4 Bs 12/18 -, juris Rdnrn. 105 ff.).

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

  • EuGH, 24.01.2008 - C-532/06

    Lianakis u.a. - Richtlinie 92/50/EWG - Öffentliche Dienstleistungsaufträge -

  • OVG Saarland, 10.02.2014 - 1 B 476/13

    Neue glücksspielrechtliche Anforderungen an Spielhallen - Abstandsgebot -

  • EuGH, 12.06.2014 - C-156/13

    Die vom Land Schleswig-Holstein vorübergehend verfolgte liberalere

  • EuGH, 11.11.2014 - C-685/13

    Belgacom

  • VGH Hessen, 15.10.2014 - 9 C 1276/13

    Zur Vergabe von Bodenabfertigungsdienstleistungen auf dem Flughafen Frankfurt

  • EuGH, 11.06.2015 - C-98/14

    Die ungarischen Rechtsvorschriften, die den Betrieb von Geldspielautomaten

  • EuGH, 04.02.2016 - C-336/14

    Das Unionsrecht kann der Ahndung einer ohne Erlaubnis erfolgten

  • BVerwG, 11.05.2016 - 10 C 8.15

    Zuwendung; Vorbehaltsbescheid; Schlussbescheid; Erstattungsforderung; Verzinsung;

  • EuGH, 19.10.2016 - C-148/15

    Die deutsche Preisbindung bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln verstößt

  • BVerfG, 28.02.2017 - 1 BvR 1103/15

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde betreffend die Mindestbesteuerung des

  • EuGH, 22.06.2017 - C-49/16

    Die ungarische Regelung über die Erlaubnis von Online-Glücksspielen ist nicht mit

  • OVG Saarland, 05.07.2017 - 1 A 51/15

    Vereinbarkeit des Saarländischen Spielhallengesetzes mit höherrangigem Recht

  • OVG Sachsen, 07.12.2017 - 3 B 303/17

    Abstand, Luftlinie; Mindestabstandsgebot; Härtefall

  • OVG Thüringen, 23.03.2018 - 3 EO 640/17

    Einstweiliger Rechtsschutz; Anspruch auf vorläufigen Weiterbetrieb einer

  • VG Saarlouis, 22.06.2018 - 1 L 722/18

    Versagung einer Spielhallenerlaubnis im Auswahlverfahren

  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.04.2018 - 1 M 31/18

    Erteilung der Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle

  • VGH Hessen, 12.06.2018 - 8 B 1903/17

    Ausnahme- bzw. Härtefallregelung für Spielhallen, einstweilige Duldung

  • OVG Niedersachsen, 12.07.2018 - 11 LC 400/17

    Versagung der Erteilung einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis für eine

  • OVG Saarland, 08.11.2018 - 1 A 202/18

    Antragsfrist für den Weiterbetrieb einer Bestandsspielhalle

  • BVerfG, 12.09.2011 - 2 BvR 1206/11

    Schutz eines Beamten vor ansehensschädigender Presseberichterstattung -

  • VG Saarlouis, 04.03.2020 - 1 L 2008/19

    Vorläufige Duldung des Spielhallenbetriebs; Versagung einer Spielhallenerlaubnis

    hierzu: BVerwG, Urteil vom 16.12.2016 - 8 C 6/15 -, Rn. 83, juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27.01.2020 - OVG 1 N 78.19 -, Rn. 5, juris; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 27.11.2019 - 6 S 2384/19 -, Rn. 27, juris sowie OVG des Saarlandes, Beschluss vom 13.12.2018 - 1 B 248/18 -, Rn. 24, juris (jeweils zum Fehlen eines grenzüberschreitenden Sachverhaltes für den Bereich des deutschen Spielhallenrechtes).

    Bei der im Fall der Antragstellerin konkret zu treffenden Entscheidung hat der Antragsgegner sich im gesetzlich vorgegebenen Rahmen bewegt und sich zugleich an dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 07.03.2017, Az. 1 BvR 1314/12, orientiert sowie von den Beschlüssen des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes vom 13.12.2018, Az. 1 B 248/18, sowie vom 20.12.2018, Az.: 1 B 231/18, leiten lassen.

    OVG des Saarlandes, Beschluss vom 13.12.2018 - 1 B 248/18 -, Rn. 85, juris.

    Der Antragsgegner hat sich dabei von den Beschlüssen des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes vom 20.12.2018, Az. 1 B 231/18 sowie vom 13.12.2018, Az.: 1 B 248/18, leiten lassen, in denen das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes festgestellt hat, dass der Gesichtspunkt der Qualität der Betriebsführung, insbesondere die auf Rechtsverstöße in der Vergangenheit gründende Prognose künftigen gesetzeskonformen Verhaltens des Spielhallenbetreibers, ein wesentlicher Auswahlparameter sei, wobei Mindestvoraussetzung der Beachtlichkeit einer Verfehlung im Auswahlverfahren sei, dass sie in § 11 SSpielhG als Ordnungswidrigkeit gelistet und demgemäß bußgeldbewehrt sei und des Weiteren beachtet werden müsse, dass die Berücksichtigungsfähigkeit von Rechtsverstößen zeitlichen Grenzen unterliege.

    u.a.: OVG des Saarlandes, Beschluss vom 13.12.2018 - 1 B 248/18 -, Rn. 68, juris.

    zur Schutzwürdigkeit getroffener Vermögensdispositionen betreffend einen auf eine Befreiung vom Abstandsgebot gerichteten Härtefallantrag: OVG des Saarlandes, Beschluss vom 23.01.2020 - 1 B 248/19-, Rn. 61 (m.w.N.) sowie Beschluss vom 13.12.2018 - 1 B 248/18 -, Rn. 53, juris.

    OVG des Saarlandes, Beschluss vom 13.12.2018 - 1 B 248/18 -, juris.

    OVG des Saarlandes, Beschluss vom 13.12.2018 - 1 B 248/18 -, juris.

  • VG Saarlouis, 06.08.2020 - 1 K 429/18

    Ablehnung eines Antrags auf Erteilung einer Spielhallenerlaubnis im

    hierzu: BVerwG, Urteil vom 16.12.2016 - 8 C 6/15 -, Rn. 83, juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27.01.2020 - OVG 1 N 78.19 -, Rn. 5, juris; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 27.11.2019 - 6 S 2384/19 -, Rn. 27, juris sowie OVG des Saarlandes, Beschluss vom 13.12.2018 - 1 B 248/18 -, Rn. 24, juris (jeweils zur Frage des Fehlens eines grenzüberschreitenden Sachverhaltes für den Bereich des deutschen Spielhallenrechtes).

    OVG des Saarlandes, Beschluss vom 13.12.2018 - 1 B 248/18 -, Rn. 23 - 48, juris u.a. unter Hinweis auf EuGH, Urteil vom 12.6.2014 - C - 156/13 -, juris Rdnrn. 24, 31 und 32, und vom 22.06.2017 - C - 49/16 -, juris Rdnrn. 36 f. (m.w.N.) sowie zuletzt: OVG des Saarlandes, Beschluss vom 04.02.2020 - 1 B 318/19 -, Rn. 7 - 30, juris.

    hierzu: OVG des Saarlandes, Beschluss vom 13.12.2018 - 1 B 248/18 -, Rn. 23 - 30, juris.

    zur Schutzwürdigkeit getroffener Vermögensdispositionen betreffend einen auf eine Befreiung vom Abstandsgebot gerichteten Härtefallantrag: OVG des Saarlandes, Beschluss vom 23.01.2020 - 1 B 248/19-, Rn. 61 (m.w.N.) sowie Beschluss vom 13.12.2018 - 1 B 248/18 -, Rn. 53, juris.

    hierzu BVerfG, Beschluss vom 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12 u.a. -, Rn. 194, juris (m.w.N.) sowie OVG des Saarlandes, Beschluss vom 13.12.2018 - 1 B 248/18 -, Rn. 111, juris.

    OVG des Saarlandes, Beschluss vom 13.12.2018 - 1 B 248/18 -, juris.

    OVG des Saarlandes, Urteil vom 06.11.2018 - 1 A 170/16 -, Rn. 60, juris sowie OVG des Saarlandes, Beschluss vom 13.12.2018 - 1 B 248/18 -, juris.

  • OVG Saarland, 04.05.2020 - 1 B 345/19

    Spielhallen; Abstandsgebot; Maßgeblichkeit der Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt

    Der Senat hat wiederholt entschieden, dass die Regelungen des Saarländischen Spielhallengesetzes einschließlich des Abstandsgebots unter der von der Antragstellerin verfochtenen Prämisse eines grenzüberschreitenden Sachverhalts(dessen Vorliegen vom nationalen Gericht festzustellen und Voraussetzung für die Anwendbarkeit der Grundfreiheiten und für die Zuständigkeit des EuGH zur Beantwortung etwaiger Vorlagefragen ist (z.B. EuGH, Urteil vom 11.3.2010 - C-384/08 -, juris Ls. 1 und Rdnrn. 22 ff.); vgl. zur Problematik auch BVerwG, Urteil vom 16.12.2016 - 8 C 6/15 -, juris Rdnr. 83) keinen unionsrechtlichen Bedenken unterliegen, insbesondere nicht mit der unionsrechtlichen Dienstleistungsfreiheit kollidieren.(OVG des Saarlandes, Beschluss vom 13.12.2018 - 1 B 248/18 -, juris Rdnrn. 23 ff., sowie zuletzt Beschluss vom 4.2.2020 - 1 B 318/19 -, juris) Die seitens der Antragstellerin gegen diese Senatsrechtsprechung erhobenen Einwände verfangen nicht.

    Der Antragsgegner hat bei dem von ihm vorzunehmenden Vergleich der wirtschaftlichen Betroffenheit konkurrierender Spielhallen unter anderem in Anwendung des § 12 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 SSpielhG zu ermitteln, ob der einzelne Spielhallenbetreiber vor dem 28.10.2011 im Vertrauen auf die ursprünglich erteilte Erlaubnis disponiert hat sowie ob er sich eingegangener Verpflichtungen nicht rechtzeitig entledigen konnte(OVG des Saarlandes, Beschluss vom 13.12.2018 - 1 B 248/18 -, a.a.O. Rdnr. 53).

    Gesteht man den Betreibern zu, dass jeder die Hoffnung hegen konnte, schon im Rahmen der Auswahlentscheidung zum Zuge zu kommen und daher einer Befreiung vom Abstandsgebot nicht zu bedürfen(OVG des Saarlandes, Beschluss vom 13.12.2018, a.a.O., Rdnrn. 99 f.), so bedingt dies, dass ihnen im Auswahlverfahren nicht entgegengehalten werden kann, sie hätten den Mietvertrag bereits im Vorfeld der Auswahlentscheidung auslaufen lassen müssen.

    Der Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG gebietet vielmehr eine andere Betrachtung: Der Senat hat mehrfach betont, dass der Auswahlparameter der wirtschaftlichen Betroffenheit unternehmensbezogen ist(OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 13.12.2018 - 1 B 248/18 -, juris, Rdnr. 85, vom 20.12.2018 - 1 B 231/18 -, juris, Rdnr. 61, vom 22.5.2019 - 1 B 142/19 -, juris, Rdnrn. 17 ff. und vom 26.2.2020 - 1 B 315/19 -, juris, Rdnr. 20), wobei der Unternehmensbegriff mit Rücksicht darauf, dass Spielhallenbetriebe besondere Gewerbebetriebe sind, nicht gesellschafts-, sondern gewerberechtlich zu verstehen ist.

    Der Senat hat in seinen Beschlüssen vom 13.12.2018(u.a. 1 B 248/18, juris) basierend auf der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts dargelegt, welche Parameter im Auswahlverfahren um die Erteilung einer Spielhallenerlaubnis auf Antrag miteinander konkurrierender Betreiber von Bestandsspielhallen, die zueinander den Mindestabstand von 500 m Luftlinie nicht einhalten, maßgeblich sind.

    Die Qualität der Betriebsführung ist als wesentlicher Auswahlparameter mit Blick auf die Verwirklichung der Ziele des § 1 Abs. 1 SSpielhG von Belang, wobei Verfehlungen im Auswahlverfahren lediglich insoweit beachtlich sind, als sie in § 11 SSpielhG als Ordnungswidrigkeiten gelistet und demgemäß bußgeldbewehrt sind.(Beschluss des Senats vom 13.12.2018 - 1 B 248/18 -, juris) Die der Konkurrentin der Antragstellerin von dieser angelasteten - nicht einmal feststehenden - Verstöße gegen Unfallverhütungsvorschriften sind danach ersichtlich kein Gesichtspunkt, welcher der Spielhallenbetreiberin im Auswahlverfahren hätte entgegengehalten werden können.

  • VG Saarlouis, 21.05.2019 - 1 L 128/19

    Duldung des Fortbetriebs einer sog. Mehrfachspielhalle

    Überdies können die Antragsteller nicht beanspruchen, dass der Antragsgegner jede Mehrfachspielhalle solange duldet, bis das die Präferenzspielhalle betreffende Auswahlverfahren (rechtskräftig) abgeschlossen ist.(Vgl. hierzu die Ausführungen der Antragsteller im Schriftsatz vom 28.02.2019, Az.: 1 L 128/19, Bl. 55 der Gerichtsakte.) Soweit das Oberverwaltungsgericht in dem Beschluss vom 13.12.2018, Az. 1 B 248/18, ausgeführt hat: " Da eine Befreiung vom Verbundverbot denknotwendig voraussetzt, dass eine der zugehörigen Einzelspielhallen eine reguläre Erlaubnis nach § 2 Abs. 1 SSpielhG oder zumindest eine Befreiung vom Abstandsgebot beanspruchen kann, ist die diesbezügliche Rechtsprüfung nachgelagert ," folgt hieraus nichts anderes.

    OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 13.12.2018 - 1 B 248/18 - und vom 20.12.2018 - 1 B 296/18 -, juris.

    OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 13.12.2018 - 1 B 248/18 - und vom 20.12.2018 - 1 B 296/18 -, juris.

    OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 13.12.2018 - 1 B 248/18 - und vom 20.12.2018 - 1 B 296/18 -, juris.

    OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 13.12.2018 - 1 B 248/18 - und vom 20.12.2018 - 1 B 296/18 -, juris.

    OVG des Saarlandes, Beschluss vom 13.12.2018 - 1 B 248/18 -, juris.

  • OVG Hamburg, 20.10.2020 - 4 Bs 226/18

    Zur Rechtmäßigkeit des Abstandsgebots des hamburgischen Spielhallengesetzes

    Angesichts des den Mitgliedstaaten im Glücksspielsektor durch die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (s.o.) zugebilligten Ermessens- bzw. Wertungsspielraums dürfte es daher keiner weitergehenden statistischen oder ähnlichen Erhebungen durch die Antragsgegnerin bzw. den Gesetzgeber bedürfen (so auch OVG Münster, Beschl. v. 16.8.2019, 4 B 659/18, juris Rn. 13, bestätigt durch Beschl. v. 10.3.2020, 4 B 362/19, juris Rn. 10; OVG Saarlouis, Beschl. v. 13.12.2018, 1 B 248/18, juris Rn. 34, bestätigt durch Beschl. v. 4.2.2020, 1 B 318/19, juris Rn. 9).

    Zudem ergibt sich aus den Härtefallregelungen im Kern nur eine Abmilderung der - unionsrechtlich nicht zu beanstandenden (s.o.) - Beschränkung der Grundfreiheiten, sodass eine unterschiedliche Handhabung der Befreiungsmöglichkeit in den Bundesländern für sich genommen die Rechtfertigung der Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit nicht in Frage stellen kann (vgl. OVG Saarlouis, Beschl. v. 13.12.2018, 1 B 284/18, ZfWG 2019, 71, juris Rn. 38).

    Auch im Vergleich mit Gaststätten, in denen Geldspielautomaten aufgestellt und betrieben werden, dürfte keine Inkohärenz vorliegen (so auch OVG Saarlouis, Beschl. v. 13.12.2018, 1 B 248/18, ZfWG 2019, 71, juris Rn. 42).

  • OVG Saarland, 20.12.2018 - 1 B 231/18

    Duldung des Weiterbetriebs einer Spielhalle über den 30.6.2017 hinaus;

    In einem anderen Auswahlverfahren, welches nicht Gegenstand des vorliegenden Eilrechtsschutzverfahrens ist, hat der Antragsgegner gar die Auffassung vertreten, die mit einer Spielhallenschließung verbundenen wirtschaftlichen Einbußen und sonstigen Belastungen könnten regelmäßig eine Härte nicht begründen und nicht zu einem Erfolg im Auswahlverfahren führen, was Beleg dafür ist, dass der Antragsgegner Härtefallgesichtspunkte bei Auswahlentscheidungen zur Auflösung von Abstandskollisionen ausgeblendet hat.(Bescheid des Antragsgegners vom 8.12.2017, Gegenstand des Senatsbeschlusses vom 13.12.2018 - 1 B 248/18 -, zur Veröffentlichung in juris vorgesehen) Hinzu tritt, dass die Anwendungshinweise der Fachaufsicht vom 26.10.2017 ihrerseits - wie aufgezeigt - den Maßstäben des Bundesverfassungsgerichts in Bezug auf die Relevanz der Härtefallkriterien nicht gerecht werden.

    Hinsichtlich der erforderlichen Neubescheidung im Auswahlverfahren besteht mit Rücksicht auf die Ausführungen des Verwaltungsgerichts auf Seite 16, zweiter Absatz, des angefochtenen Beschlusses Anlass zu dem Hinweis, dass im Hinblick auf den Aspekt einer möglichen Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz im Falle einer juristischen Person als Betreiberin von Spielhallen allein auf die juristische Person und nicht auf dahinterstehende natürliche Personen - etwa auf den Geschäftsführer einer GmbH - abzustellen ist.(Beschluss des Senats vom 13.12.2018 - 1 B 248/18 -, zur Veröffentlichung in juris vorgesehen).

  • OVG Saarland, 24.07.2019 - 1 B 138/19

    Schließung von Spielhallen wegen Verstoßes gegen das Verbundverbot

    Fortführung der Senatsrechtsprechung (u.a. Beschluss vom 13.12.2018 - 1 B 248/18 -).

    Der Senat hat in dem seitens der Antragstellerin in Bezug genommenen Beschluss vom 13.12.2018 im Verfahren 1 B 248/18 - es ging darum, den Fortbetrieb zweier im Verbund betriebener Spielhallen bis zum rechtskräftigen Abschluss des Erlaubnisverfahrens zu dulden - dargelegt, dass Art. 19 Abs. 4 GG besondere Anforderungen an die Ausgestaltung eines solchen Eilverfahrens stellt.

    Soweit eine Aufklärung in einem solchen Eilverfahren möglich sei, sei die Sach- und Rechtslage nicht nur summarisch, sondern abschließend zu prüfen; soweit eine abschließende Prüfung nicht möglich sei, bedürfe es einer Folgenabwägung unter Berücksichtigung der grundrechtlichen Belange des Spielhallenbetreibers.(OVG des Saarlandes, Beschluss vom 13.12.2018 - 1 B 248/18 -, juris Rdnrn. 16 ff.) Im Weiteren hat der Senat die Vereinbarkeit des Erlaubnisvorbehalts, des Abstandsgebots und des Verbundverbots mit Unionsrecht geprüft und bejaht(a.a.O. Rdnr. 22 ff.) sowie aufgezeigt, welchen Anforderungen eine Auswahlentscheidung zwischen konkurrierenden Spielhallen nach der Gesetzeslage im Saarland unter Berücksichtigung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 7.3.2017(BVerwG, Beschluss vom 7.3.2017 - 1 BvR 1314/12 u.a. -, juris) genügen muss.(OVG des Saarlandes, Beschluss vom 13.12.2018, a.a.O., Rdnrn. 51 ff., 76 ff.) In diesem Zusammenhang - Auswahlentscheidung - hat der Senat festgestellt, dass die in den Anwendungshinweisen des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr vom 26.10.2017 niedergelegten Auswahlparameter den einschlägigen Vorgaben nicht in allen Punkten gerecht werden.(a.a.O. Rdnrn. 50, 69 ff.) Sodann werden die Anforderungen des Saarländischen Spielhallengesetzes an die Erteilung einer Befreiung unter Härtefallgesichtspunkten bezüglich des Verbundverbots sowie die Vorschrift des § 12 Abs. 3 SSpielhG im Einzelnen beleuchtet(a.a.O. Rdnrn. 90 ff.) und auf die damals zu entscheidende Fallkonstellation angewandt.

    Mit der diesbezüglichen Argumentation des Senats(OVG des Saarlandes - 1 B 248/18 -, a.a.O. Rdnrn. 37 f.) setzt sich die Beschwerdebegründung nicht auseinander.

  • VG Saarlouis, 06.08.2020 - 1 K 1118/19

    Erteilung einer Spielhallenerlaubnis im Auswahlverfahren; Drittanfechtungsklage

    hierzu: BVerwG, Urteil vom 16.12.2016 - 8 C 6/15 -, Rn. 83, juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27.01.2020 - OVG 1 N 78.19 -, Rn. 5, juris; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 27.11.2019 - 6 S 2384/19 -, Rn. 27, juris sowie OVG des Saarlandes, Beschluss vom 13.12.2018 - 1 B 248/18 -, Rn. 24, juris (jeweils zur Frage des Fehlens eines grenzüberschreitenden Sachverhaltes für den Bereich des deutschen Spielhallenrechtes).

    OVG des Saarlandes, Beschluss vom 13.12.2018 - 1 B 248/18 -, Rn. 23 - 48, juris u.a. unter Hinweis auf EuGH, Urteil vom 12.6.2014 - C - 156/13 -, juris Rdnrn. 24, 31 und 32, und vom 22.06.2017 - C - 49/16 -, juris Rdnrn. 36 f. (m.w.N.) sowie zuletzt: OVG des Saarlandes, Beschluss vom 04.02.2020 - 1 B 318/19 -, Rn. 7 - 30, juris.

    hierzu: OVG des Saarlandes, Beschluss vom 13.12.2018 - 1 B 248/18 -, Rn. 23 - 30, juris.

  • VG Bremen, 17.03.2020 - 5 K 2875/18

    Glücksspielrecht - Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle (Zuverlässigkeit,

    Es dient mit dem Spielerschutz und insbesondere der Suchtbekämpfung legitimen Zielen, die in kohärenter Weise verfolgt werden (siehe im Einzelnen: OVG NRW, Beschl. v. 16.08.2019 - 4 B 659/18 -, juris Rn. 9 ff.; OVG SL, Beschl. v. 13.12.2018 - 1 B 248/18 -, juris Rn. 22 ff.; OVG SL, Beschl. v. 13.12.2018 - 3 B 128/18 -, juris Rn. 49 ff.; NdsOVG, Urt. v. 12.07.2018 - 11 LC 400/17 -, juris Rn. 48 ff.; HmbOVG, Beschl. v. 09.07.2018 - 4 Bs 12/18 -, juris Rn. 48 ff.; vgl. auch BVerwG, Urt. v. 16.12.2016 - 8 C 6/15 -, juris Rn. 83 f.).

    soweit ersichtlich, nicht vorgesehen (zur Berücksichtigung der Qualität des Betriebes, wenn die Auswahlentscheidung gesetzlich nicht vorgegeben ist: OVG SL, Beschl. v. 13.12.2018 - 1 B 248/18 -, juris Rn. 58; OVG NRW, Beschl. v. 08.06.2017 - 4 B 307/17 - , juris Rn. 51; VG Darmstadt, Beschl. v. 17.07.2017 - 3 L 3491/17.DA -, juris Rn. 16 f.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.09.2019 - 4 B 255/18

    Duldung des Fortbetriebs einer Spielhalle bis zu einer erneuten Bescheidung des

    vgl. OVG S.-A., Beschluss vom 29.5.2019 - 1 M 59/19 -, juris, Rn. 4; OVG Saarl., Beschluss vom 13.12.2018 - 1 B 248/18 -, ZfWG 2019, 71 = juris, Rn. 14; Hess. VGH, Beschluss vom 27.9.2018 - 8 B 432/18 -, ZfWG 2018, 572 = juris, Rn. 20.
  • VG Saarlouis, 01.09.2020 - 1 K 87/20

    Anfechtung der dem Konkurrenten erteilten Erlaubnis als Voraussetzung für

  • OVG Saarland, 04.02.2020 - 1 B 318/19

    Spielhallen; Abstandsgebot; maßgeblicher Zeitpunkt für Auswahlentscheidung

  • OVG Saarland, 20.12.2018 - 1 B 232/18

    Duldung des Weiterbetriebs einer Spielhalle; Voraussetzungen einer Befreiung vom

  • VGH Baden-Württemberg, 20.07.2021 - 6 S 2237/21

    Zulässigkeit einer Beschwerde gegen einen so genannten Hängebeschluss; Duldung

  • OVG Saarland, 26.02.2020 - 1 B 315/19

    (Ablehnung der Erteilung einer Erlaubnis nach § 2 Abs. 1 SpielhG SL im

  • VG Cottbus, 05.04.2019 - 3 L 214/18

    Einstellung des Betriebes von Spielhallen

  • OVG Saarland, 13.08.2020 - 1 B 125/20

    Beurteilung der Betroffenheit im Fall der Schließung einer Spielhalle

  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.05.2019 - 1 M 59/19

    Einstweiliger Rechtsschutz; vorläufige Duldung auf Weiterbetrieb einer formell

  • OVG Saarland, 04.09.2020 - 1 B 100/20

    Erteilung einer Erlaubnis nach § 2 Abs. 1 SSpielhG (juris: SpielhG SL); Befreiung

  • VGH Bayern, 14.06.2021 - 23 ZB 19.2139

    Erteilung einer befristeten glücksspielrechtlichen Erlaubnis für eine Spielhalle

  • OVG Saarland, 06.11.2018 - 1 A 170/16

    Erlöschen der Spielhallenerlaubnis wegen wesentlicher Veränderung der Nutzfläche

  • VG Bremen, 14.12.2022 - 5 V 1894/22

    Weiterbetrieb einer Wettvermittlungsstelle - Abstandsgebot; Auswahlentscheidung

  • OVG Saarland, 28.07.2020 - 1 B 66/20

    Vorläufige Duldung des Fortbetriebs einer Bestandsspielhalle; Auswahlverfahren

  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.01.2020 - 1 N 78.19

    Spielhallenerlaubnis; Versagung; Abstandsregelung (500 Meter); Kollisionsfall;

  • OVG Saarland, 30.07.2019 - 1 B 143/19

    Schließung einer Spielhalle; Befreiung vom Verbundverbot

  • OVG Saarland, 19.08.2019 - 1 B 226/19

    Anfechtung einer Spielhallenauswahlentscheidung; Berücksichtigung persönlicher

  • VG Trier, 16.05.2019 - 2 K 6408/18

    Trier: Kein Anspruch auf unbefristete glücksspielrechtliche Erlaubnisse

  • OVG Saarland, 20.12.2018 - 1 B 265/18

    Duldung des Weiterbetriebs einer Spielhalle über den 30.6.2017 hinaus -

  • VG Karlsruhe, 01.10.2021 - 1 K 2308/21

    Gewährung effektiven Rechtsschutzes bis zur Entscheidung durch die

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.09.2019 - 4 B 256/18

    Duldung des Fortbetriebs einer Spielhalle bis zu einer erneuten Bescheidung des

  • OVG Saarland, 28.08.2020 - 1 B 177/20

    Auswahlentscheidung, gesetzeskonformes Verhalten, Rechtsverstoß bei anderer

  • OVG Saarland, 22.04.2020 - 1 B 330/19

    Vorläufige Duldung des Fortbetriebs von Bestandsspielhallen; Vorliegen eines

  • OVG Sachsen, 07.02.2019 - 3 B 398/18

    Spielhalle; Kohärenz; Verbundverbot; Härtefall

  • OVG Saarland, 20.12.2018 - 1 B 296/18

    Duldung des Weiterbetriebs einer Spielhalle über den 30.6.2017 hinaus; zu den

  • OVG Saarland, 26.03.2020 - 1 B 306/19

    Abfallrecht: Abgrenzung abfallrechtlicher Zuständigkeiten; Untersagung des

  • VG Köln, 21.08.2019 - 24 K 15646/17
  • VG München, 19.05.2020 - M 16 K 17.4259

    Befristung einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis

  • OVG Saarland, 03.12.2019 - 1 B 313/19

    Auswahlentscheidung bei der Erteilung einer Spielhallenerlaubnis

  • OVG Saarland, 25.09.2019 - 1 B 205/19

    Spielhalle, Duldung, Verbundverbot, schutzwürdiges Vertrauen, unbillige Härte,

  • VG Köln, 21.08.2019 - 24 K 16257/17
  • VG Köln, 21.08.2019 - K 16257/17
  • VG Saarlouis, 06.03.2020 - 1 K 817/18

    Befristung einer glücksspielrechtlichen Erlaubnis auf 5 Jahre; erstmalige

  • VG Bremen, 17.08.2023 - 5 V 1533/23

    Eilantrag auf Gestattung des Betriebs einer Wettvermittlungsstelle -

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