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   OVG Saarland, 13.12.2018 - 2 D 767/17, 2 A 798/17   

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OVG Saarland, 13.12.2018 - 2 D 767/17, 2 A 798/17 (https://dejure.org/2018,44479)
OVG Saarland, Entscheidung vom 13.12.2018 - 2 D 767/17, 2 A 798/17 (https://dejure.org/2018,44479)
OVG Saarland, Entscheidung vom 13. Dezember 2018 - 2 D 767/17, 2 A 798/17 (https://dejure.org/2018,44479)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 13 VwVG SL, § 18 VwVG SL, § 19 VwVG SL
    Rechtmäßigkeit der Grundverfügung bei isolierter Zwangsgeldandrohung und Festsetzung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BBodSchG § 9 ; SVwVG § 18 Abs. 1
    Verpflichtung zur Dokumentation einer Detailuntersuchung über die Bodenverunreinigung auf einem Grundstück

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus OVG Saarland, 13.12.2018 - 2 D 767/17
    Solche bestehen dann, wenn gegen deren Richtigkeit nach summarischer Prüfung gewichtige Anhaltspunkte sprechen, wovon immer dann auszugehen ist, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird.(Vgl. OVG Saarlouis, Beschluss vom 25.11.2015 - 1 A 385/14 - unter Hinweis auf BVerwG, Beschlüsse vom 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1163, 1164, und vom 3.3.2004 - 1 BvR 461/03 -, NJW 2004, 2511) Richtigkeit im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO meint dabei die Ergebnisrichtigkeit des Entscheidungstenors, nicht dagegen die (vollständige) Richtigkeit der dafür gegebenen Begründung.(Vgl. BVerwG, Beschluss vom 10.3.2004 - 7 AV 4/03 - juris).
  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03

    Rechtsschutzinteresse

    Auszug aus OVG Saarland, 13.12.2018 - 2 D 767/17
    Solche bestehen dann, wenn gegen deren Richtigkeit nach summarischer Prüfung gewichtige Anhaltspunkte sprechen, wovon immer dann auszugehen ist, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird.(Vgl. OVG Saarlouis, Beschluss vom 25.11.2015 - 1 A 385/14 - unter Hinweis auf BVerwG, Beschlüsse vom 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1163, 1164, und vom 3.3.2004 - 1 BvR 461/03 -, NJW 2004, 2511) Richtigkeit im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO meint dabei die Ergebnisrichtigkeit des Entscheidungstenors, nicht dagegen die (vollständige) Richtigkeit der dafür gegebenen Begründung.(Vgl. BVerwG, Beschluss vom 10.3.2004 - 7 AV 4/03 - juris).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus OVG Saarland, 13.12.2018 - 2 D 767/17
    Solche bestehen dann, wenn gegen deren Richtigkeit nach summarischer Prüfung gewichtige Anhaltspunkte sprechen, wovon immer dann auszugehen ist, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird.(Vgl. OVG Saarlouis, Beschluss vom 25.11.2015 - 1 A 385/14 - unter Hinweis auf BVerwG, Beschlüsse vom 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1163, 1164, und vom 3.3.2004 - 1 BvR 461/03 -, NJW 2004, 2511) Richtigkeit im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO meint dabei die Ergebnisrichtigkeit des Entscheidungstenors, nicht dagegen die (vollständige) Richtigkeit der dafür gegebenen Begründung.(Vgl. BVerwG, Beschluss vom 10.3.2004 - 7 AV 4/03 - juris).
  • BVerwG, 25.09.2008 - 7 C 5.08

    Verwaltungsvollstreckung; Ersatzvornahme; Grundverwaltungsakt; Vollziehung;

    Auszug aus OVG Saarland, 13.12.2018 - 2 D 767/17
    Demnach ist die Rechtmäßigkeit der Grundverfügung anders als deren Wirksamkeit und Unanfechtbarkeit bzw. sofortige Vollziehbarkeit grundsätzlich keine Voraussetzung für die Anwendung von Zwangsmitteln.(Vgl. BVerwG, Urteil vom 25.9.2008 - 7 C 5.08 -, NVwZ 2009, 55; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 23.4.2009 - 11 ME 478/08 - OVG des Saarlandes, Beschluss vom 26.1.2009 - 3 D 359/08 - und Beschluss vom 1.6.2017 - 1 D 341/17 - juris) Daher sind auch materielle Einwendungen eines Betroffenen gegen die Rechtmäßigkeit der Grundverfügung für die Verwaltungsvollstreckung grundsätzlich unbeachtlich.
  • BVerwG, 09.10.2008 - 9 PKH 2.08

    Ablehnung von Prozesskostenhilfe; Einwendung; Präklusion; Einwendungsausschluss;

    Auszug aus OVG Saarland, 13.12.2018 - 2 D 767/17
    Demnach ist die Rechtmäßigkeit der Grundverfügung anders als deren Wirksamkeit und Unanfechtbarkeit bzw. sofortige Vollziehbarkeit grundsätzlich keine Voraussetzung für die Anwendung von Zwangsmitteln.(Vgl. BVerwG, Urteil vom 25.9.2008 - 7 C 5.08 -, NVwZ 2009, 55; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 23.4.2009 - 11 ME 478/08 - OVG des Saarlandes, Beschluss vom 26.1.2009 - 3 D 359/08 - und Beschluss vom 1.6.2017 - 1 D 341/17 - juris) Daher sind auch materielle Einwendungen eines Betroffenen gegen die Rechtmäßigkeit der Grundverfügung für die Verwaltungsvollstreckung grundsätzlich unbeachtlich.
  • OVG Saarland, 26.01.2009 - 3 D 359/08

    Ersatzvornahme: Kosten einer Beseitigung illegal gelagerter Abfälle; Pflicht zur

    Auszug aus OVG Saarland, 13.12.2018 - 2 D 767/17
    Demnach ist die Rechtmäßigkeit der Grundverfügung anders als deren Wirksamkeit und Unanfechtbarkeit bzw. sofortige Vollziehbarkeit grundsätzlich keine Voraussetzung für die Anwendung von Zwangsmitteln.(Vgl. BVerwG, Urteil vom 25.9.2008 - 7 C 5.08 -, NVwZ 2009, 55; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 23.4.2009 - 11 ME 478/08 - OVG des Saarlandes, Beschluss vom 26.1.2009 - 3 D 359/08 - und Beschluss vom 1.6.2017 - 1 D 341/17 - juris) Daher sind auch materielle Einwendungen eines Betroffenen gegen die Rechtmäßigkeit der Grundverfügung für die Verwaltungsvollstreckung grundsätzlich unbeachtlich.
  • OVG Niedersachsen, 23.04.2009 - 11 ME 478/08

    Rechtsmittel in einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren gegen eine

    Auszug aus OVG Saarland, 13.12.2018 - 2 D 767/17
    Demnach ist die Rechtmäßigkeit der Grundverfügung anders als deren Wirksamkeit und Unanfechtbarkeit bzw. sofortige Vollziehbarkeit grundsätzlich keine Voraussetzung für die Anwendung von Zwangsmitteln.(Vgl. BVerwG, Urteil vom 25.9.2008 - 7 C 5.08 -, NVwZ 2009, 55; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 23.4.2009 - 11 ME 478/08 - OVG des Saarlandes, Beschluss vom 26.1.2009 - 3 D 359/08 - und Beschluss vom 1.6.2017 - 1 D 341/17 - juris) Daher sind auch materielle Einwendungen eines Betroffenen gegen die Rechtmäßigkeit der Grundverfügung für die Verwaltungsvollstreckung grundsätzlich unbeachtlich.
  • BVerwG, 19.01.1977 - 4 C 31.75

    Beseitigungsverfügung - Bodenrechtliche Situation - Bestandskraft der Verfügung

    Auszug aus OVG Saarland, 13.12.2018 - 2 D 767/17
    Eine Ausnahme von diesem Grundsatz könnte allenfalls dann in Erwägung gezogen werden, wenn sich die Sach- oder Rechtslage nach Eintritt der Bestandskraft der Grundverfügung in der Weise verändert hat, dass die Verfügung sich nunmehr als rechtswidrig erweist.(Vgl. beispielsweise BVerwG, Urteil vom 19.1.1977 - IV C 31.75 -, DÖV 1977, 335; juris) Das ist aber vorliegend nicht der Fall.
  • VG Saarlouis, 26.09.2012 - 5 K 403/11

    Anordnung einer Detailuntersuchung nach § 9 BBodSchG

    Auszug aus OVG Saarland, 13.12.2018 - 2 D 767/17
    Mit rechtskräftigem Urteil des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 26.9.2012 - 5 K 403/11 - wurde die Klage der Kläger gegen diesen Bescheid abgewiesen, da der Bescheid für rechtmäßig erachtet worden ist.
  • OVG Saarland, 25.11.2015 - 1 A 385/14

    Antrag auf Zulassung der Berufung im öffentlichen Dienstrecht: Dienstliche

    Auszug aus OVG Saarland, 13.12.2018 - 2 D 767/17
    Solche bestehen dann, wenn gegen deren Richtigkeit nach summarischer Prüfung gewichtige Anhaltspunkte sprechen, wovon immer dann auszugehen ist, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird.(Vgl. OVG Saarlouis, Beschluss vom 25.11.2015 - 1 A 385/14 - unter Hinweis auf BVerwG, Beschlüsse vom 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1163, 1164, und vom 3.3.2004 - 1 BvR 461/03 -, NJW 2004, 2511) Richtigkeit im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO meint dabei die Ergebnisrichtigkeit des Entscheidungstenors, nicht dagegen die (vollständige) Richtigkeit der dafür gegebenen Begründung.(Vgl. BVerwG, Beschluss vom 10.3.2004 - 7 AV 4/03 - juris).
  • OVG Saarland, 01.06.2017 - 1 D 341/17

    Abfälle zur Verwertung

  • OVG Saarland, 28.09.2021 - 2 B 207/21

    Zum Darlegungserfordernis des § 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO

    Demgegenüber hat das Verwaltungsgericht in der angefochtenen Entscheidung ausgeführt, das streitgegenständliche Zwangsgeld diene der Durchsetzung der Verpflichtung aus Nr. 2 b) der - bestandskräftigen und daher grundsätzlich nicht auf ihre Rechtmäßigkeit zu überprüfenden [Hierzu etwa auch OVG des Saarlandes, Beschluss vom 13.12.2018 - 2 D 767/17 -, juris Rn. 23] - Verfügung vom 6.5.2019, einen Nachweis über die Standsicherheit der Felswand zu erbringen.
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