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   OVG Saarland, 13.12.2019 - 2 B 295/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,46995
OVG Saarland, 13.12.2019 - 2 B 295/19 (https://dejure.org/2019,46995)
OVG Saarland, Entscheidung vom 13.12.2019 - 2 B 295/19 (https://dejure.org/2019,46995)
OVG Saarland, Entscheidung vom 13. Dezember 2019 - 2 B 295/19 (https://dejure.org/2019,46995)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    TierSchG § 2
    TierSchG ; Betreuung; Ehemann; gemeinsam; Halter; Haltung; Haushalt; Obhut; Tierschutz; Verantwortung; Verbot; erfolgloser Eilantrag wegen tierschutzrechtlicher Anordnung (Haltungs- und Betreuungsverbot); Haltereigenschaft im tierschutzrechtlichen Sinn

  • rechtsportal.de

    TierSchG § 2 ; TierSchG § 16a
    Widerspruch eines Hundehalters gegen die Verpflichtung zur Duldung der Wegnahme und der anderweitigen pfleglichen Unterbringung der sechs von ihm gehaltenen Hunde; Berücksichtigung der Eigentumssituation bei Bestimmung des Halters i.S. des § 16a TierSchG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Wegnahme von Hunden als tierschutzrechtliche Anordnung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Baden-Württemberg, 12.04.2011 - 1 S 2849/10

    Zum allgemeinen Hundehaltungsverbot auf der Grundlage der polizeilichen

    Auszug aus OVG Saarland, 13.12.2019 - 2 B 295/19
    Er meint, der Verweis des erstinstanzlichen Gerichts auf die Entscheidung des VGH Baden-Württemberg vom 12.4.2011 -1 S 2849/10 -, wonach für die Tierhaltung von Eheleuten auf gemeinsam bewohnten Anwesen grundsätzlich eine Haltereigenschaft beider Ehegatten bestehe (vgl. § 866 BGB), gehe fehl, weil dieser Grundsatz für den polizeirechtlichen Halterbegriff im Bereich der Gefahrenabwehr entwickelt worden sei.
  • VG Frankfurt/Oder, 14.07.2022 - 5 K 58/19
    Auszug aus OVG Saarland, 13.12.2019 - 2 B 295/19
    Die dagegen gerichtete Klage ist beim Verwaltungsgericht unter dem Aktenzeichen 5 K 58/19 anhängig.
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