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OVG Saarland, 13.12.2019 - 2 B 295/19 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
TierSchG § 2
TierSchG ; Betreuung; Ehemann; gemeinsam; Halter; Haltung; Haushalt; Obhut; Tierschutz; Verantwortung; Verbot; erfolgloser Eilantrag wegen tierschutzrechtlicher Anordnung (Haltungs- und Betreuungsverbot); Haltereigenschaft im tierschutzrechtlichen Sinn - rechtsportal.de
TierSchG § 2 ; TierSchG § 16a
Widerspruch eines Hundehalters gegen die Verpflichtung zur Duldung der Wegnahme und der anderweitigen pfleglichen Unterbringung der sechs von ihm gehaltenen Hunde; Berücksichtigung der Eigentumssituation bei Bestimmung des Halters i.S. des § 16a TierSchG - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Wegnahme von Hunden als tierschutzrechtliche Anordnung
Verfahrensgang
- VG Saarlouis, 03.09.2019 - 5 L 355/19
- OVG Saarland, 13.12.2019 - 2 B 295/19
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- VGH Baden-Württemberg, 12.04.2011 - 1 S 2849/10
Zum allgemeinen Hundehaltungsverbot auf der Grundlage der polizeilichen …
Auszug aus OVG Saarland, 13.12.2019 - 2 B 295/19
Er meint, der Verweis des erstinstanzlichen Gerichts auf die Entscheidung des VGH Baden-Württemberg vom 12.4.2011 -1 S 2849/10 -, wonach für die Tierhaltung von Eheleuten auf gemeinsam bewohnten Anwesen grundsätzlich eine Haltereigenschaft beider Ehegatten bestehe (vgl. § 866 BGB), gehe fehl, weil dieser Grundsatz für den polizeirechtlichen Halterbegriff im Bereich der Gefahrenabwehr entwickelt worden sei. - VG Frankfurt/Oder, 14.07.2022 - 5 K 58/19
Auszug aus OVG Saarland, 13.12.2019 - 2 B 295/19
Die dagegen gerichtete Klage ist beim Verwaltungsgericht unter dem Aktenzeichen 5 K 58/19 anhängig.