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   OVG Saarland, 13.12.2022 - 2 A 153/22   

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https://dejure.org/2022,37307
OVG Saarland, 13.12.2022 - 2 A 153/22 (https://dejure.org/2022,37307)
OVG Saarland, Entscheidung vom 13.12.2022 - 2 A 153/22 (https://dejure.org/2022,37307)
OVG Saarland, Entscheidung vom 13. Dezember 2022 - 2 A 153/22 (https://dejure.org/2022,37307)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • baurechtsiegen.de

    Einfügung Erweiterungsbau nach dem Maß der baulichen Nutzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anbau; Einfügen; Erweiterung; Fremdkörper; Grundstücksfläche; Maß der baulichen Nutzung; Rücksichtnahmegebot; Schwarzbau; Wohnbaulandmobiliserung; Wohngebäude; Einfügen eines Erweiterungsbaus nach dem Maß der baulichen Nutzung

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (15)

  • OVG Saarland, 27.05.2014 - 2 A 2/14

    Klage der Gemeinde gegen Baugenehmigung für ein Mehrfamilienhaus; Entsprechung

    Auszug aus OVG Saarland, 13.12.2022 - 2 A 153/22
    Bei der vergleichenden Betrachtung der Rahmen bildenden Gebäude in der näheren Umgebung und des Bauvorhabens nach diesen Kriterien, insbesondere Grundfläche und Höhe, sind die vorhandenen Gebäude nicht isoliert voneinander im Hinblick auf jeweils nur eines dieser Merkmale, sondern vielmehr insgesamt in den Blick zu nehmen (vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Urteil vom 27.5.2014 - 2 A 2/14 -, SKZ 2014, 204, Leitsatz Nr. 34).

    [vgl. etwa OVG des Saarlandes, Urteile vom 19.9.2005 - 2 R 7/05 -, und vom 27.5.2014 - 2 A 2/14 -, SKZ 2014, 204, Leitsatz Nr. 34, und im Volltext bei juris] Die Annahme eines Fremdkörpers ist dabei umso eher gerechtfertigt, je homogener sich die übrige Bebauung darstellt.

    [vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Urteil vom 27.5.2014 - 2 A 2/14 -, SKZ 2014, 204, Leitsatz Nr. 34, und im Volltext bei juris].

  • BVerwG, 08.05.2006 - 4 B 35.06

    Zurückweisung der Anhörungsrüge des Klägers

    Auszug aus OVG Saarland, 13.12.2022 - 2 A 153/22
    Daher kommt es vordringlich auf die in dem § 16 Abs. 2 BauNVO genannten "absoluten" Größenmaße des Baukörpers wie die aus Länge und Breite zu ermittelnde Grundfläche der Anlagen, die erkennbar in Erscheinung tretende Geschosszahl und die Höhe der jeweiligen Gebäude an, in denen die prägende Wirkung besonders zum Ausdruck kommt (vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 21.6.2007 - 4 B 8.07 -, BauR 2007, 687, und vom 26.7.2006 - 4 B 35/06 -, BauR 2007, 514).

    [vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 21.6.2007 - 4 B 8.07 -, BauR 2007, 687, und vom 26.7.2006 - 4 B 35/06 -, BauR 2007, 514] Bei der vergleichenden Betrachtung der Rahmen bildenden Gebäude in der näheren Umgebung und des Bauvorhabens nach diesen Kriterien, insbesondere Grundfläche und Höhe, sind die vorhandenen Gebäude nicht isoliert voneinander im Hinblick auf jeweils nur eines dieser Merkmale, sondern vielmehr insgesamt in den Blick zu nehmen.

  • BVerwG, 21.06.2007 - 4 B 8.07

    "Sich-Einfügen" eines Erweiterungsvorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung

    Auszug aus OVG Saarland, 13.12.2022 - 2 A 153/22
    Daher kommt es vordringlich auf die in dem § 16 Abs. 2 BauNVO genannten "absoluten" Größenmaße des Baukörpers wie die aus Länge und Breite zu ermittelnde Grundfläche der Anlagen, die erkennbar in Erscheinung tretende Geschosszahl und die Höhe der jeweiligen Gebäude an, in denen die prägende Wirkung besonders zum Ausdruck kommt (vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 21.6.2007 - 4 B 8.07 -, BauR 2007, 687, und vom 26.7.2006 - 4 B 35/06 -, BauR 2007, 514).

    [vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 21.6.2007 - 4 B 8.07 -, BauR 2007, 687, und vom 26.7.2006 - 4 B 35/06 -, BauR 2007, 514] Bei der vergleichenden Betrachtung der Rahmen bildenden Gebäude in der näheren Umgebung und des Bauvorhabens nach diesen Kriterien, insbesondere Grundfläche und Höhe, sind die vorhandenen Gebäude nicht isoliert voneinander im Hinblick auf jeweils nur eines dieser Merkmale, sondern vielmehr insgesamt in den Blick zu nehmen.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.10.2006 - 7 D 69/05

    Sanierungsverfahren: Klärung der Eigentumsverhältnisse!

    Auszug aus OVG Saarland, 13.12.2022 - 2 A 153/22
    Daher kommt es vordringlich auf die in dem § 16 Abs. 2 BauNVO genannten "absoluten" Größenmaße des Baukörpers wie die aus Länge und Breite zu ermittelnde Grundfläche der Anlagen, die erkennbar in Erscheinung tretende Geschosszahl und die Höhe der jeweiligen Gebäude an, in denen die prägende Wirkung besonders zum Ausdruck kommt (vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 21.6.2007 - 4 B 8.07 -, BauR 2007, 687, und vom 26.7.2006 - 4 B 35/06 -, BauR 2007, 514).

    [vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 21.6.2007 - 4 B 8.07 -, BauR 2007, 687, und vom 26.7.2006 - 4 B 35/06 -, BauR 2007, 514] Bei der vergleichenden Betrachtung der Rahmen bildenden Gebäude in der näheren Umgebung und des Bauvorhabens nach diesen Kriterien, insbesondere Grundfläche und Höhe, sind die vorhandenen Gebäude nicht isoliert voneinander im Hinblick auf jeweils nur eines dieser Merkmale, sondern vielmehr insgesamt in den Blick zu nehmen.

  • BVerwG, 26.07.2006 - 4 B 55.06

    "Sich Einfügen" in die Eigenart der näheren Umgebung; Gebäudehöhe als Bezugspunkt

    Auszug aus OVG Saarland, 13.12.2022 - 2 A 153/22
    Daher kommt es vordringlich auf die in dem § 16 Abs. 2 BauNVO genannten "absoluten" Größenmaße des Baukörpers wie die aus Länge und Breite zu ermittelnde Grundfläche der Anlagen, die erkennbar in Erscheinung tretende Geschosszahl und die Höhe der jeweiligen Gebäude an, in denen die prägende Wirkung besonders zum Ausdruck kommt (vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 21.6.2007 - 4 B 8.07 -, BauR 2007, 687, und vom 26.7.2006 - 4 B 35/06 -, BauR 2007, 514).

    [vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 21.6.2007 - 4 B 8.07 -, BauR 2007, 687, und vom 26.7.2006 - 4 B 35/06 -, BauR 2007, 514] Bei der vergleichenden Betrachtung der Rahmen bildenden Gebäude in der näheren Umgebung und des Bauvorhabens nach diesen Kriterien, insbesondere Grundfläche und Höhe, sind die vorhandenen Gebäude nicht isoliert voneinander im Hinblick auf jeweils nur eines dieser Merkmale, sondern vielmehr insgesamt in den Blick zu nehmen.

  • OVG Saarland, 02.12.2019 - 2 A 5/19

    (Notwendigkeit der Verschaffung eines eigenen Eindrucks vom Baugrundstück und der

    Auszug aus OVG Saarland, 13.12.2022 - 2 A 153/22
    Dabei ist hinsichtlich so genannter faktischer rückwärtiger Baugrenzen entsprechend dem Rechtsgedanken des § 23 Abs. 4 S 2 BauNVO die vorhandene Bebauungstiefe von der tatsächlichen Grenze der jeweils als Erschließungsanlage gewählten öffentlichen Straße aus zu ermitteln, wobei die Bautiefe dem jeweiligen Straßenverlauf folgt und gegebenenfalls entsprechend von Straßengrenzen gebildeten Kurven und Winkeln verspringt (vgl. dazu auch OVG des Saarlandes, Beschluss vom 9.12.2019 - 2 A 5/19 -, Leitsatz Nr. 26 der Übersicht II/2019 auf der Homepage des Gerichts).

    [vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 9.12.2019 - 2 A 5/19 -, juris] Auch dabei kommt es - wie auch sonst bei dem an faktische Gegebenheiten anknüpfenden § 34 BauGB - auf die Verläufe der katastermäßigen, in der Örtlichkeit als solche nicht in Erscheinung tretenden Grundstücks- und Parzellengrenzen grundsätzlich nicht an.

  • OVG Saarland, 22.01.2020 - 2 A 273/19

    Abstandsflächenerfordernis für Euronorm-Werbetafeln; Übernahme von

    Auszug aus OVG Saarland, 13.12.2022 - 2 A 153/22
    Auch dabei kommt es - wie auch sonst bei dem an faktische Gegebenheiten anknüpfenden § 34 BauGB - auf die Verläufe der katastermäßigen, in der Örtlichkeit als solche nicht in Erscheinung tretenden Grundstücks- und Parzellengrenzen grundsätzlich nicht an (vgl. dazu auch OVG des Saarlandes, Beschluss vom 22.1.2020 - 2 A 273/19 -, Leitsatz Nr. 19 der Übersicht I/2020 auf der Homepage des Gerichts).

    [vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 22.1.2020 - 2 A 273/19 -, juris].

  • OVG Saarland, 27.09.1994 - 2 R 46/93

    Nachtragsgenehmigung; Tekturgenehmigung; Änderung; Bauvorhaben; Wesentliche

    Auszug aus OVG Saarland, 13.12.2022 - 2 A 153/22
    [vgl. zum Erlöschen der Baugenehmigung bei Ausführung eines anderen Bauvorhabens (sog. aliud) nach dem § 74 Abs. 1 Satz 1 LBO durch Nichtgebrauch der erteilten Genehmigung beispielsweise OVG des Saarlandes, Beschluss vom 20.11.2017 - 2 A 614/16 -, NVwZ-RR 2018, 261; zu den Grundsätzen der Beurteilung, ob ein Bauherr bei der Bauausführung so wesentlich von der erteilten Genehmigung abgewichen ist, dass er nicht das zugelassene, sondern ein "anderes" Bauvorhaben (aliud) herstellt hat: OVG des Saarlandes, Urteil vom 27.4.1994 - 2 R 46/93 -, juris; zu dem Thema allgemein Bitz/Schwarz u.a., Baurecht Saarland, 2. Auflage 2005, Kap. VI Rn 119 m.w.N., wonach es für das "Gebrauchmachen" von einer Baugenehmigung nicht darauf ankommt, ob innerhalb der Dreijahresfrist - wie hier - mit "irgendwelchen Bauarbeiten" begonnen wurde] In dem Zusammenhang bleibt zu ergänzen, dass eine zeitnahe nachträgliche Legalisierung des bisher illegalen Gebäudebestands auf dem Grundstück des Klägers sogar nicht einmal aktuell ernsthaft im Raum stehen dürfte.
  • BVerwG, 23.03.1994 - 4 C 18.92

    Bauplanungsrecht: Einfügen eines Dachgeschoßausbaus in den unbeplanten

    Auszug aus OVG Saarland, 13.12.2022 - 2 A 153/22
    [vgl. BVerwG, Urteil vom 23.3.1994 - 4 C 18.92 -, NVwZ 1994, 1006, dazu auch Rieger in Schrödter, BauGB, 9. Auflage 2019, § 34 Rn 56-58] Da der § 34 BauGB eine an der tatsächlich vorhandenen Bebauung orientierte faktische Betrachtung erfordert, ist auf die Maße abzustellen, die einerseits bei dem hinzutretenden Bauvorhaben und andererseits bei der maßgeblichen Umgebungsbebauung für den Betrachter nach außen wahrnehmbar in Erscheinung treten und anhand derer sich die vorhandenen prägenden Anlagen in Beziehung zueinander setzen lassen.
  • BVerwG, 16.09.2010 - 4 C 7.10

    Stellplätze; Parkplatz; Großparkplatz; Garagen; Parkhaus; Außenbereich;

    Auszug aus OVG Saarland, 13.12.2022 - 2 A 153/22
    [vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 16.9.2010 - BVerwG 4 C 7.10 -, BRS 76 Nr. 84].
  • BVerwG, 05.12.2013 - 4 C 5.12

    Unbeplanter Innenbereich; offene Bauweise; Doppelhaus; Baunutzungsverordnung als

  • BVerwG, 03.08.2016 - 4 C 3.15

    Einvernehmen; Gemeinde; Außenbereich; Wohngebäude; Zulässigerweise Errichtung;

  • OVG Saarland, 20.11.2017 - 2 A 614/16

    Bauaufsichtsrechtliche Nutzungsuntersagung wegen Nichteinhaltung der überbaubaren

  • OVG Saarland, 14.07.1992 - 2 R 21/91

    Bauvorbescheid; Rechtsschutzbedürfnis; Bauausführung; Bauplanung; Abweichung;

  • OVG Saarland, 04.07.2016 - 2 A 161/16

    Divergenz- und Grundsatzrüge im Zulassungsverfahren - Nachbarschutz bei

  • OVG Saarland, 27.04.2023 - 2 A 259/22

    Beseitigungsanordnung für Grenzgarage

    Abgesehen davon, dass - was die Gemeinde A-Stadt als Grund für die Teilaufhebung des Bebauungsplans "J-Straße" angeführt hat - deren dort niedergelegte damalige städtebauliche Vorstellungen bei der an den I-Weg angrenzenden Bebauung nicht "umgesetzt" sind, ist die materielle Zulässigkeit des Garagengebäudes im Verständnis des § 82 Abs. 1 LBO nach der Teilaufhebung des Plans, was das Kriterium der überbaubaren Grundstücksfläche angeht, [vgl. zu diesen Maßstäben in der unbeplanten Ortslage zuletzt ausführlich OVG des Saarlandes, Urteile vom 13.12.2022 - 2 A 153/22 -, KommJur 2023, 98, und vom 2.12.2019 - 2 A 5/19 -, Nr. 26 der Leitsatzübersicht II/2019 auf der Homepage] nun nach dem § 34 Abs. 1 BauGB zu beurteilen.

    [vgl. zu der Frage der "Teilbarkeit" des Rücksichtnahmegebots in einen subjektiven und einen objektivrechtlichen Aspekt OVG des Saarlandes, Urteil vom 13.12.2022 - 2 A 153/22 -, KommJur 2023, 98, dort Abschnitt I.D. der Entscheidungsgründe] Nennt die insoweit maßgebliche Entscheidung der Widerspruchsbehörde als Grundlage ihrer Ermessensentscheidung beziehungsweise als Anlass für das bauaufsichtliche Einschreiten die - auch - materielle Rechtswidrigkeit im Sinne einer fehlenden (nachträglichen) Genehmigungsfähigkeit des Bauwerks und stellt nicht tragend auf eine beabsichtigte Ausräumung einer Nachbarrechtsverletzung ab, kommt es für die rechtliche Überprüfung dieser Entscheidung nicht entscheidend darauf an, ob die Anlage auch die subjektiven Rechte eines Nachbarn, hier der Beigeladenen, verletzt.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.09.2023 - 2 A 577/21
    vgl. OVG Saarland, Urteil vom 13. Dezember 202 - 2 A 153/22 -, juris Rn. 53.
  • VG Karlsruhe, 29.06.2023 - 10 K 2505/21

    Erteilung eines Bauvorbescheides zur Errichtung von Mehrfamilienhäusern;

    Die Werte für die übrigen Gebäude liegen bei Zugrundelegung der Flurstücksgrenzen, die sich nach dem eingenommenen Augenschein in einem nennenswerten, wenn auch faktisch nicht immer klar abgrenzbaren Gartenanteil widerspiegeln (vgl. zur Maßgeblichkeit der faktischen Gegebenheiten, nicht der katastermäßigen, als solche nicht in Erscheinung tretenden Grundstücksgrenzen etwa OVG Saarlouis, Urt. vom 13.12.2023 -2 A 153/22-, juris), zwischen 22 und 32 % und damit deutlich niedriger.
  • OVG Saarland, 05.09.2023 - 2 B 96/23

    Nachbarwiderspruch gegen Baugenehmigung (Aussetzungsverfahren)

    4 [vgl. in dem Zusammenhang zuletzt etwa OVG des Saarlandes, Urteile vom 13.12.2022 - 2 A 153/22 -, KommJur 2023, 98, und vom 27.5.2014 - 2 A 2/14 -, SKZ 2014, 204, Leitsatz Nr. 34, wonach hinsichtlich so genannter faktischer rückwärtiger Baugrenzen entsprechend dem Rechtsgedanken des § 23 Abs. 4 Satz 2 BauNVO die vorhandene Bebauungstiefe von der tatsächlichen Grenze der jeweils als Erschließungsanlage gewählten öffentlichen Straße aus in Orientierung an dem jeweiligen Straßenverlauf zu ermitteln ist und es dabei auf die Verläufe der katastermäßigen, in der Örtlichkeit als solche nicht in Erscheinung tretenden Grundstücks- und Parzellengrenzen nicht ankommt, st. Rspr.] Was die Vorbildwirkung für eine Bebauung in zweiter Reihe angeht, kommt es daher nicht auf die Möglichkeit der Schaffung "privater" Zuwegungen, etwa zum eigenen rückwärtigen Grundstücksteil der Antragsteller, an, da es insoweit an einer Erschließung im Verständnis des § 5 Abs. 1 LBO fehlt.
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