Rechtsprechung
OVG Saarland, 14.01.2020 - 8 F 346/19 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,296) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AKTENVORLAGE; AUSKUNFT; GEBÜHRENBEDARFSBERECHNUNG; OBERVERWALTUNGSGERICHT; SPERRERKLÄRUNG; VERTRETUNGSZWANG; ZWISCHENVERFAHREN; Vertretungszwang bei in-camera-Verfahren
- rechtsportal.de
VwGO § 67 Abs. 4 S. 1; VwGO § 99 Abs. 2
Vertretungszwang beim Antrag auf Durchführung eines Zwischenverfahrens vor dem Fachsenat des OVG; Verweigerung der Aktenvorlage oder der Auskunft von der zuständigen obersten Aufsichtsbehörde; Sperrerklärung auf Verlangen des Verwaltungsgerichts hin; Zuständigkeit der ... - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Durchführung eines Zwischenverfahrens kann nur ein Anwalt beantragen!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 05.02.2009 - 20 F 3.08
Anspruch auf Einsichtnahme in Akten nach den Vorschriften des …
Auszug aus OVG Saarland, 14.01.2020 - 8 F 346/19
Nach dem Wortlaut dieser Bestimmung unterliegt auch der gemäß § 99 Abs. 2 Satz 3 VwGO bei dem Gericht der Hauptsache zu stellende Antrag auf Durchführung eines Zwischenverfahrens nach § 99 Abs. 2 VwGO vor dem nach § 189 VwGO gebildeten Fachsenat des Oberverwaltungsgerichts dem Vertretungszwang des § 67 Abs. 4 Satz 1 VwGO.(Vgl. BVerwG, Beschluss vom 5.2.2009 - 20 F 3/08 -, juris) Dies entspricht auch dem Willen des Gesetzgebers und dem Sinn und Zweck der durch Art. 13 Nr. 2 des Gesetzes zur Neuregelung des Rechtsberatungsrechts vom 12. Dezember 2007 (BGBl. I S. 2840) mit Wirkung vom 1. Juli 2008 in § 67 Abs. 4 Satz 2 VwGO bestimmten Erstreckung des Vertretungszwangs auch auf Prozesshandlungen, die zwar gegenüber dem Verwaltungsgericht vorzunehmen sind, durch die aber ein Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht eingeleitet wird.(Vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 5.10.2016 - 14 PS 9/16 -, juris). - OVG Saarland, 01.07.2015 - 8 F 95/15
Antrag nach § 99 Abs. 2 VwGO - Rechtmäßigkeit einer Sperrerklärung wegen …
Auszug aus OVG Saarland, 14.01.2020 - 8 F 346/19
Denn es handelt sich im Verhältnis zum Hauptsacheverfahren um einen unselbstständigen Zwischenstreit, für den das Gerichtskostengesetz einen Ansatz von Gerichtsgebühren nicht vorsieht und besondere anwaltliche Vergütungsansprüche nicht entstehen.(Vgl. den Beschluss des Senats vom 1.7.2015 - 8 F 95/15 - m. w. Nw. zur Rspr.) Auch ein Streitwert ist daher nicht festzusetzen. - OVG Niedersachsen, 05.10.2016 - 14 PS 9/16
In-camera-Verfahren; Vertretungszwang
Auszug aus OVG Saarland, 14.01.2020 - 8 F 346/19
Nach dem Wortlaut dieser Bestimmung unterliegt auch der gemäß § 99 Abs. 2 Satz 3 VwGO bei dem Gericht der Hauptsache zu stellende Antrag auf Durchführung eines Zwischenverfahrens nach § 99 Abs. 2 VwGO vor dem nach § 189 VwGO gebildeten Fachsenat des Oberverwaltungsgerichts dem Vertretungszwang des § 67 Abs. 4 Satz 1 VwGO.(Vgl. BVerwG, Beschluss vom 5.2.2009 - 20 F 3/08 -, juris) Dies entspricht auch dem Willen des Gesetzgebers und dem Sinn und Zweck der durch Art. 13 Nr. 2 des Gesetzes zur Neuregelung des Rechtsberatungsrechts vom 12. Dezember 2007 (BGBl. I S. 2840) mit Wirkung vom 1. Juli 2008 in § 67 Abs. 4 Satz 2 VwGO bestimmten Erstreckung des Vertretungszwangs auch auf Prozesshandlungen, die zwar gegenüber dem Verwaltungsgericht vorzunehmen sind, durch die aber ein Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht eingeleitet wird.(Vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 5.10.2016 - 14 PS 9/16 -, juris).