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   OVG Saarland, 14.02.2018 - 2 A 810/17   

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OVG Saarland, 14.02.2018 - 2 A 810/17 (https://dejure.org/2018,3119)
OVG Saarland, Entscheidung vom 14.02.2018 - 2 A 810/17 (https://dejure.org/2018,3119)
OVG Saarland, Entscheidung vom 14. Februar 2018 - 2 A 810/17 (https://dejure.org/2018,3119)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 11 Abs 1 S 3 AufenthG 2004, § 53 Abs 1 AufenthG 2004, § 53 Abs 3 AufenthG 2004
    Ausweisung eines drogen- und spielsüchtigen Straftäters

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausweisung bzw. Abschiebung eines türkischen Staatsangehörigen aufgrund Begehung zahlreicher Straftaten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausweisung bzw. Abschiebung eines türkischen Staatsangehörigen aufgrund Begehung zahlreicher Straftaten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (14)

  • VG Saarlouis, 26.09.2017 - 6 K 1376/15

    Ausweisung eines assoziationsberechtigten türkischen Staatsangehörigen

    Auszug aus OVG Saarland, 14.02.2018 - 2 A 810/17
    Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 26. September 2017 - 6 K 1376/15 - wird zurückgewiesen.

    Mit aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 26.9.2017 - 6 K 1376/15 - ergangenem Urteil hat das Verwaltungsgericht die Klage abgewiesen.

    Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung (§§ 124a Abs. 4, 124 Abs. 1 VwGO) gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts vom 26.9.2017 - 6 K 1376/15 - hat keinen Erfolg.

    Zur Begründung im Einzelnen wird vollinhaltlich auf das ausführliche und in der Sache zutreffende Urteil des Verwaltungsgerichts vom 26.9.2017 - 6 K 1376/15 - Bezug genommen.

  • OVG Saarland, 25.11.2015 - 1 A 385/14

    Antrag auf Zulassung der Berufung im öffentlichen Dienstrecht: Dienstliche

    Auszug aus OVG Saarland, 14.02.2018 - 2 A 810/17
    Solche bestehen dann, wenn gegen deren Richtigkeit nach summarischer Prüfung gewichtige Anhaltspunkte sprechen, wovon immer dann auszugehen ist, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird.(Vgl. OVG Saarlouis, Beschluss vom 25.11.2015 - 1 A 385/14 - unter Hinweis auf BVerwG, Beschlüsse vom 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1163, 1164, und vom 3.3.2004 - 1 BvR 461/03 -, NJW 2004, 2511) Richtigkeit im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO meint dabei die Ergebnisrichtigkeit des Entscheidungstenors, nicht dagegen die (vollständige) Richtigkeit der dafür gegebenen Begründung.(Vgl. BVerwG, Beschluss vom 10.3.2004 - 7 AV 4/03 - (juris)).

    Dabei ist zur Darlegung dieses Zulassungsgrundes die Frage auszuformulieren und substantiiert auszuführen, warum sie für klärungsbedürftig und entscheidungserheblich gehalten und aus welchen Gründen ihr eine Bedeutung über den Einzelfall hinaus zugemessen wird.(Vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 25.11.2015 - 1 A 385/14 -, SKZ 2016, 37, Leitsatz Nr. 7) Diesem Darlegungserfordernis wird das Zulassungsvorbringen nicht gerecht, da darin lediglich - ohne substantiierte Ausführungen in dem erwähnten Sinne - Fragen aufgeworfen werden.

  • OVG Saarland, 15.06.2015 - 1 A 57/15

    Zu den Anforderungen an Waffenverbote gemäß § 41 WaffG

    Auszug aus OVG Saarland, 14.02.2018 - 2 A 810/17
    Soweit eine Divergenz hinsichtlich einer tatsächlichen Frage geltend gemacht wird, muss dargelegt werden, dass es sich um dieselbe Tatsache handelt, hinsichtlich derer das Divergenzgericht Feststellungen getroffen hat, und dass die dieselbe Tatsache betreffenden Annahmen des Verwaltungsgerichts hiervon abweichen.(vgl. dazu beispielsweise OVG des Saarlandes, Beschluss vom 15.6.2015 - 1 A 57/15 -, juris) Der Kläger führt demgegenüber lediglich aus, dass die "Ausführungen in dem angefochtenen Urteil im Hinblick auf die Länge der Frist für das Einreise- und Aufenthaltsverbot, wonach lediglich pauschal § 11 AufenthG zitiert wird und im Übrigen auf die Ausführungen in dem angegriffenen Bescheid bzw. Widerspruchsbescheid verwiesen wird" , nicht im Einklang mit der Rechtsprechung des BVerwG stünden, wonach bei der Bemessung der Frist das Gewicht der Ausweisung und der damit verfolgte Zweck zu berücksichtigen und danach zu prognostizieren sei, wie lange das Verhalten, das der spezialpräventiv begründeten Ausweisung zugrunde liege, das öffentliche Interesse an der Gefahrenabwehr zu tragen vermöge.
  • OVG Saarland, 14.02.2018 - 2 B 21/18

    Ausweisung eines drogen- und spielsüchtigen Straftäters

    Auszug aus OVG Saarland, 14.02.2018 - 2 A 810/17
    Seinen Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage hat der Senat mit Beschluss vom 14.2.2018 - 2 B 21/18 - zurückgewiesen.
  • VGH Bayern, 13.06.2017 - 10 ZB 16.913

    Keine Zulassung der Berufung in asylrechtlicher Streitigkeit

    Auszug aus OVG Saarland, 14.02.2018 - 2 A 810/17
    Eine - wie hier - nach altem Recht verfügte Ermessensausweisung wird nach Inkrafttreten der §§ 53 bis 55 AufenthG in ihrer Neufassung am 1.1.2016 nicht rechtsfehlerhaft, wenn sie den ab diesem Zeitpunkt geltenden gesetzlichen Anforderungen entspricht, also gemäß der zentralen Ausweisungsnorm des § 53 Abs. 1 AufenthG der weitere Aufenthalt des Ausländers im Bundesgebiet die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdet und die unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls vorzunehmende Abwägung der Interessen an der Ausreise mit den Interessen an einem weiteren Verbleib des Ausländers im Bundesgebiet ergibt, dass das öffentliche Interesse an der Ausreise überwiegt.(BVerwG, Urteil vom 22.2.2017 - 1 C 3/16 - Bay. VGH, Beschluss vom 13.6.2017 - 10 ZB 16.913 -, juris) Da der Kläger eine Rechtsposition aus dem Assoziationsratsbeschluss 1/80(Beschluss Nr. 1/80 des Assoziationsrats vom 19.9.1980 über die Entwicklung der Assoziation (ARB 1/80); Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, L 4 vom 08.1.1980, S. 14-16; vgl. auch EuGH, Urteil vom 8.12.2011 - C-371/08 -, juris) erworben hat, ist seine Ausweisung zudem an den (strengeren) Vorgaben des § 53 Abs. 3 AufenthG zu messen.
  • VGH Bayern, 02.06.2017 - 9 ZB 15.1216

    Wettbüro im Mischgebiet

    Auszug aus OVG Saarland, 14.02.2018 - 2 A 810/17
    Die Entscheidung über die Rechtmäßigkeit einer Ausweisungsverfügung und die dabei vorzunehmende Abwägung zwischen dem öffentlichen Interesse an der Ausreise und dem Interesse des Ausländers an einem weiteren Verbleib im Bundesgebiet gehört zu den in der verwaltungsgerichtlichen Praxis regelmäßig zu entscheidenden Streitsachen und liegt von der Schwierigkeit her nicht signifikant über dem Durchschnitt verwaltungsgerichtlicher Fälle.(Vgl. VGH München, Beschluss vom 2.6.2017 - 9 ZB 15.1216 - (juris)).
  • BVerwG, 22.02.2017 - 1 C 3.16

    Flüchtling darf wegen Unterstützung der PKK ausgewiesen werden

    Auszug aus OVG Saarland, 14.02.2018 - 2 A 810/17
    Eine - wie hier - nach altem Recht verfügte Ermessensausweisung wird nach Inkrafttreten der §§ 53 bis 55 AufenthG in ihrer Neufassung am 1.1.2016 nicht rechtsfehlerhaft, wenn sie den ab diesem Zeitpunkt geltenden gesetzlichen Anforderungen entspricht, also gemäß der zentralen Ausweisungsnorm des § 53 Abs. 1 AufenthG der weitere Aufenthalt des Ausländers im Bundesgebiet die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdet und die unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls vorzunehmende Abwägung der Interessen an der Ausreise mit den Interessen an einem weiteren Verbleib des Ausländers im Bundesgebiet ergibt, dass das öffentliche Interesse an der Ausreise überwiegt.(BVerwG, Urteil vom 22.2.2017 - 1 C 3/16 - Bay. VGH, Beschluss vom 13.6.2017 - 10 ZB 16.913 -, juris) Da der Kläger eine Rechtsposition aus dem Assoziationsratsbeschluss 1/80(Beschluss Nr. 1/80 des Assoziationsrats vom 19.9.1980 über die Entwicklung der Assoziation (ARB 1/80); Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, L 4 vom 08.1.1980, S. 14-16; vgl. auch EuGH, Urteil vom 8.12.2011 - C-371/08 -, juris) erworben hat, ist seine Ausweisung zudem an den (strengeren) Vorgaben des § 53 Abs. 3 AufenthG zu messen.
  • OVG Saarland, 19.02.2015 - 2 B 400/14

    Versagung der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis - psychische Erkrankung mit

    Auszug aus OVG Saarland, 14.02.2018 - 2 A 810/17
    Vielmehr sind bei einer Abschiebung entsprechende Sicherungsvorkehrungen vorzunehmen.(Vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 19.2.2015 - 2 B 400/14 -, vom 14.9.2010 - 2 B 210/10 -, NVwZ-RR 2011, 38 LS, und vom 22.10.2009 - 2 B 445/09 -, NVwZ-RR 2010, 290 LS).
  • OVG Saarland, 14.09.2010 - 2 B 210/10

    Abschiebungsschutz wegen Selbstmordgefahr

    Auszug aus OVG Saarland, 14.02.2018 - 2 A 810/17
    Vielmehr sind bei einer Abschiebung entsprechende Sicherungsvorkehrungen vorzunehmen.(Vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 19.2.2015 - 2 B 400/14 -, vom 14.9.2010 - 2 B 210/10 -, NVwZ-RR 2011, 38 LS, und vom 22.10.2009 - 2 B 445/09 -, NVwZ-RR 2010, 290 LS).
  • EuGH, 08.12.2011 - C-371/08

    Ziebell - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Freizügigkeit der Arbeitnehmer -

    Auszug aus OVG Saarland, 14.02.2018 - 2 A 810/17
    Eine - wie hier - nach altem Recht verfügte Ermessensausweisung wird nach Inkrafttreten der §§ 53 bis 55 AufenthG in ihrer Neufassung am 1.1.2016 nicht rechtsfehlerhaft, wenn sie den ab diesem Zeitpunkt geltenden gesetzlichen Anforderungen entspricht, also gemäß der zentralen Ausweisungsnorm des § 53 Abs. 1 AufenthG der weitere Aufenthalt des Ausländers im Bundesgebiet die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdet und die unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls vorzunehmende Abwägung der Interessen an der Ausreise mit den Interessen an einem weiteren Verbleib des Ausländers im Bundesgebiet ergibt, dass das öffentliche Interesse an der Ausreise überwiegt.(BVerwG, Urteil vom 22.2.2017 - 1 C 3/16 - Bay. VGH, Beschluss vom 13.6.2017 - 10 ZB 16.913 -, juris) Da der Kläger eine Rechtsposition aus dem Assoziationsratsbeschluss 1/80(Beschluss Nr. 1/80 des Assoziationsrats vom 19.9.1980 über die Entwicklung der Assoziation (ARB 1/80); Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften, L 4 vom 08.1.1980, S. 14-16; vgl. auch EuGH, Urteil vom 8.12.2011 - C-371/08 -, juris) erworben hat, ist seine Ausweisung zudem an den (strengeren) Vorgaben des § 53 Abs. 3 AufenthG zu messen.
  • OVG Saarland, 22.10.2009 - 2 B 445/09

    Rückführung selbstmordgefährdeter Ausländer.

  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03

    Rechtsschutzinteresse

  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

  • OVG Niedersachsen, 14.11.2018 - 13 LB 160/17

    Ausweisung; Ausweisungsinteresse; Berufung; Bleibeinteresse; familiäre

    Eine - wie hier - nach altem Recht verfügte Ermessensausweisung wird allein infolge der Neuregelung des Ausweisungsrechts durch das Gesetz zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung mit Wirkung vom 1. Januar 2016 nicht rechtsfehlerhaft, wenn sie den ab diesem Zeitpunkt geltenden gesetzlichen Anforderungen entspricht (vgl. Senatsurt. v. 11.7.2018, a.a.O., S. 13; OVG Saarland, Beschl. v. 14.2.2018 - 2 A 810/17 -, juris Rn. 10).
  • OVG Bremen, 15.12.2021 - 2 LB 379/21

    Ausweisung eines in Deutschland geborenen assoziationsberechtigten türkischen

    Schwer gefährdet wird dieses Grundinteresse, wenn Eigentums- oder Vermögensstraftaten gewerbsmäßig begangen werden oder sonstige erschwerende Umstände vorliegen (vgl. BVerwG, Urt. v. 02.09.2009 - 1 C 2/09 -, juris Rn. 16; VGH B-W, Urt. v. 04.11.2009 - 11 S 2472/08 -, juris Rn. 37; OVG Saarland, Beschl. v. 14.02.2018 - 2 A 810/17 -, juris Rn. 10).
  • OVG Niedersachsen, 11.07.2018 - 13 LB 44/17

    Abwägung; Ausweisung; Ausweisungsanlass; Ausweisungsinteresse; Berufung;

    Eine - wie hier - nach altem Recht verfügte Ermessensausweisung wird allein infolge der Neuregelung des Ausweisungsrechts durch das Gesetz zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung mit Wirkung vom 1. Januar 2016 nicht rechtsfehlerhaft, wenn sie den ab diesem Zeitpunkt geltenden gesetzlichen Anforderungen entspricht (vgl. OVG Saarland, Beschl. v. 14.2.2018 - 2 A 810/17 -, juris Rn. 10).
  • VG Bremen, 22.03.2021 - 4 K 912/19

    Ausländerrecht Ausweisung, Urteil vom 22.03.2021 - 50 Jahre; Abhängigkeit;

    Schwer gefährdet wird dieses Grundinteresse, wenn Eigentums- oder Vermögensstraftaten gewerbsmäßig begangen werden oder sonstige erschwerende Umstände vorliegen (vgl. BVerwG, Urteil vom 02.09.2009 - 1 C 2/09 -, Rn. 16, juris; VGH B-W, Urteil vom 04.11.2009 - 11 S 2472/08 -, juris Rn. 37; OVG Saarland, Beschluss vom 14.02.2018 - 2 A 810/17 -, Rn. 10, juris).
  • VG Ansbach, 09.11.2020 - AN 5 S 20.001515

    Ausweisung eines türkischen Staatsangehörigen mit einem assoziationsrechtliches

    Schwer gefährdet wird dieses Grundinteresse, wenn Eigentums- oder Vermögensstraftaten gewerbsmäßig begangen werden oder sonstige erschwerende Umstände vorliegen (vgl. BVerwG, U.v. 02.09.2009 - 1 C 2/09 - juris Rn. 16; VGH Mannheim, U.v. 04.11.2009 - 11 S 2472/08 - juris Rn. 37; OVG Saarland, B.v. 14.02.2018 - 2 A 810/17 - juris Rn. 10).
  • OVG Bremen, 14.10.2022 - 2 LA 22/22

    Ablehnung eines Vertagungsantrags; Ablehnung von Beweisanträgen; Ausweisung;

    Zur Klarstellung weist der Senat darauf hin, dass die obigen Ausführungen die Beklagte nicht von der Verpflichtung entbinden, sich für den Fall der unmittelbar bevorstehenden Abschiebung des Klägers zu versichern, dass sein Gesundheitszustand einer Abschiebung nicht entgegensteht bzw. zu prüfen, ob einer durch den Kläger geäußerten Suizidabsicht durch entsprechende Sicherungsvorkehrungen begegnet werden kann (vgl. EGMR , Entsch. v. 07.10.2004 - 33743/03 - (Dragan), juris Rn. 84; OVG Saarland, Beschl. v. 14.02.2018 - 2 A 810/17, juris Rn. 12).
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