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   OVG Saarland, 14.03.2018 - 2 A 107/18   

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OVG Saarland, 14.03.2018 - 2 A 107/18 (https://dejure.org/2018,6087)
OVG Saarland, Entscheidung vom 14.03.2018 - 2 A 107/18 (https://dejure.org/2018,6087)
OVG Saarland, Entscheidung vom 14. März 2018 - 2 A 107/18 (https://dejure.org/2018,6087)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterlassung des Einsatzes verbrennungsmotorbetriebener Laubbläser auf einem Friedhof; Fortführen des Verfahrens bei Verletzung des Anspruchs des Beteiligten auf rechtliches Gehör

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unterlassung des Einsatzes verbrennungsmotorbetriebener Laubbläser auf einem Friedhof; Fortführen des Verfahrens bei Verletzung des Anspruchs des Beteiligten auf rechtliches Gehör

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Falsche Rechtsanwendung verhilft Anhörungsrüge nicht zum Erfolg!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Saarland, 26.04.2012 - 2 A 134/12

    Anforderungen an eine Anhörungsrüge

    Auszug aus OVG Saarland, 14.03.2018 - 2 A 107/18
    Deshalb kann die - vermeintliche - inhaltliche Unrichtigkeit, gleich ob in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht, auch nicht im Gewand einer Gehörsrüge geltend gemacht werden.(vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 23.12.2016 - 1 A 348/16 -, juris, Rn. 3 f., m.w.N., und Beschluss vom 1.4.2016 - 1 B 70/16 -, juris, Rn. 7 f., m.w.N.; vgl. auch Beschlüsse des Senats vom 5.1.2015 - 2 B 1/15 -, juris, Rn. 9, m.w.N., und vom 26.4.2012 - 2 A 134/12 -, juris, Rn. 9) Genau dies hat der Kläger indes getan, indem er in der Form einer Gehörsrüge eine fehlerhafte Auslegung einer Rechtsvorschrift behauptet.

    Überdies ist bei einer Rüge nach § 152a VwGO, die, wie hier, ein Berufungszulassungsverfahren nach §§ 124, 124a VwGO betrifft, die gesetzliche Beschränkung des Prüfungsstoffs für das Rechtsmittelgericht durch den fristgerechten Sachvortrag des die Zulassung erstrebenden Beteiligten zu beachten (§§ 124a Abs. 4 und 5 i.V.m. § 124 Abs. 2 VwGO).(vgl. Beschluss des Senats vom 26.4.2012 - 2 A 134/12 -, juris, Rn. 5) Das Rügevorbringen des Klägers wird offenbar von der fehlerhaften Vorstellung geleitet, das Oberverwaltungsgericht prüfe bereits im Berufungs zulassungs verfahren und nicht erst in einem sich gegebenenfalls anschließenden Berufungs verfahren erneut das gesamte erstinstanzliche Vorbringen in umfassender Weise.

  • OVG Saarland, 23.12.2016 - 1 A 348/16

    Keine Ausklammerung einer Rechtsfrage aus dem Prüfprogramm des

    Auszug aus OVG Saarland, 14.03.2018 - 2 A 107/18
    Deshalb kann die - vermeintliche - inhaltliche Unrichtigkeit, gleich ob in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht, auch nicht im Gewand einer Gehörsrüge geltend gemacht werden.(vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 23.12.2016 - 1 A 348/16 -, juris, Rn. 3 f., m.w.N., und Beschluss vom 1.4.2016 - 1 B 70/16 -, juris, Rn. 7 f., m.w.N.; vgl. auch Beschlüsse des Senats vom 5.1.2015 - 2 B 1/15 -, juris, Rn. 9, m.w.N., und vom 26.4.2012 - 2 A 134/12 -, juris, Rn. 9) Genau dies hat der Kläger indes getan, indem er in der Form einer Gehörsrüge eine fehlerhafte Auslegung einer Rechtsvorschrift behauptet.

    Demgegenüber sind erstinstanzliche Entscheidungen im Rahmen eines Zulassungsverfahrens nur in den durch das Zulassungsvorbringen gesetzten Grenzen in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht einer Kontrolle zu unterziehen; dies muss den im Zulassungsverfahren aus gutem Grund anwaltlich vertretenen Beteiligten bewusst sein und hieran müssen sie ihre Prozessführung ausrichten.(vgl. nur OVG des Saarlandes, Beschluss vom 23.12.2016 - 1 A 348/16 -, a.a.O., Rn. 8) Dem entspricht, dass sich der Beschluss des Senats vom 26.2.2018 - 2 A 173/17 - im Wesentlichen auf das auch prozessual ordnungsgemäß dargelegte Zulassungsvorbringen beschränkt und im Zulassungsverfahren nicht mehr auf jede Einzelheit des darüber hinausgehenden erstinstanzlichen klägerischen Vorbringens eingeht.

  • OVG Saarland, 01.04.2016 - 1 B 70/16

    Anhörungsrüge; Verletzung des rechtlichen Gehörs; Entscheidungserheblichkeit;

    Auszug aus OVG Saarland, 14.03.2018 - 2 A 107/18
    Diesen behaupteten Gehörsverstoß hat der Kläger gemäß § 152a Abs. 2 Satz 6 VwGO darzulegen, mithin den Vorgang, den er rügen will, und seine Bemühungen, sich im Ausgangsverfahren Gehör zu verschaffen, zu benennen und substantiiert darzulegen, weshalb die angegriffene Entscheidung auf der geltend gemachten Gehörsverletzung beruht.(vgl. nur OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 5.10.2017 - 1 A 399/17 -, m.w.N., und 1.4.2016 - 1 B 70/16 -, juris, Rn. 2, m.w.N.) Die fallbezogen im Kern der Argumentation stehende Rüge einer materiell-rechtlich falschen Rechtsanwendung in Gestalt einer aufgrund Nichtberücksichtigung des entscheidungserheblichen erstinstanzlichen Sachvortrags des Klägers fehlerhaften Auslegung des § 2 der Friedhofssatzung der Beklagten(Friedhofssatzung der Landeshauptstadt A-Stadt vom 25.11.2008 in der Fassung der 7. Änderungssatzung vom 15.3.2016 (mit der die zwischenzeitlich in Kraft getretene Fassung der 8. Änderungssatzung vom 23.5.2017 insoweit übereinstimmt)) wird bereits diesem Darlegungserfordernis nicht gerecht.

    Deshalb kann die - vermeintliche - inhaltliche Unrichtigkeit, gleich ob in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht, auch nicht im Gewand einer Gehörsrüge geltend gemacht werden.(vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 23.12.2016 - 1 A 348/16 -, juris, Rn. 3 f., m.w.N., und Beschluss vom 1.4.2016 - 1 B 70/16 -, juris, Rn. 7 f., m.w.N.; vgl. auch Beschlüsse des Senats vom 5.1.2015 - 2 B 1/15 -, juris, Rn. 9, m.w.N., und vom 26.4.2012 - 2 A 134/12 -, juris, Rn. 9) Genau dies hat der Kläger indes getan, indem er in der Form einer Gehörsrüge eine fehlerhafte Auslegung einer Rechtsvorschrift behauptet.

  • BVerwG, 31.01.2007 - 3 B 138.06

    Gegenstand der Anhörungsrüge nach § 152a Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)

    Auszug aus OVG Saarland, 14.03.2018 - 2 A 107/18
    Nichts anderes gilt für die zugleich gerügte Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz im Sinne des Art. 19 Abs. 4 GG, die im Übrigen im Rahmen des § 152a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 VwGO von vornherein nicht rügefähig ist.(vgl. BVerwG, Beschluss vom 31.1.2007 - 3 B 138/06 -, juris, Rn. 2; zur (umstrittenen) Frage, ob und gegebenenfalls in welcher Form die Anhörungsrüge außer für Gehörsverletzungen über den Wortlaut des § 152a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 VwGO hinaus auch auf behauptete andere Verfahrensverstöße im Sinne von § 138 VwGO, zu denen aber jedenfalls der hier angesprochene Anspruch auf effektiven Rechtsschutz nicht zählt, anwendbar ist, vgl. im Übrigen Stuhlfauth, in: Bader u.a., VwGO, 6. Aufl. 2014, § 152a Rn. 3, m.w.N.; vgl. dazu auch Kopp/Schenke, VwGO, 23. Aufl. 2017, § 152a Rn. 17 ff., m.w.N.) Die Anhörungsrüge ist daher gemäß § 152a Abs. 4 Satz 1 VwGO bereits als unzulässig zu verwerfen.(vgl. BVerwG, Beschluss vom 31.1.2007 - 3 B 138/06 -, juris; vgl. auch Stuhlfauth, in: Bader u.a., a.a.O., § 152a Rn. 11).
  • OVG Saarland, 29.08.2017 - 1 A 399/17

    Widerruf der Versicherungsvermittlererlaubnis bei rechtskräftiger Verurteilung

    Auszug aus OVG Saarland, 14.03.2018 - 2 A 107/18
    Diesen behaupteten Gehörsverstoß hat der Kläger gemäß § 152a Abs. 2 Satz 6 VwGO darzulegen, mithin den Vorgang, den er rügen will, und seine Bemühungen, sich im Ausgangsverfahren Gehör zu verschaffen, zu benennen und substantiiert darzulegen, weshalb die angegriffene Entscheidung auf der geltend gemachten Gehörsverletzung beruht.(vgl. nur OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 5.10.2017 - 1 A 399/17 -, m.w.N., und 1.4.2016 - 1 B 70/16 -, juris, Rn. 2, m.w.N.) Die fallbezogen im Kern der Argumentation stehende Rüge einer materiell-rechtlich falschen Rechtsanwendung in Gestalt einer aufgrund Nichtberücksichtigung des entscheidungserheblichen erstinstanzlichen Sachvortrags des Klägers fehlerhaften Auslegung des § 2 der Friedhofssatzung der Beklagten(Friedhofssatzung der Landeshauptstadt A-Stadt vom 25.11.2008 in der Fassung der 7. Änderungssatzung vom 15.3.2016 (mit der die zwischenzeitlich in Kraft getretene Fassung der 8. Änderungssatzung vom 23.5.2017 insoweit übereinstimmt)) wird bereits diesem Darlegungserfordernis nicht gerecht.
  • OVG Saarland, 05.01.2015 - 2 B 1/15

    Anhörungsrüge wegen Gehörsverstoß in einer Beschwerdeentscheidung

    Auszug aus OVG Saarland, 14.03.2018 - 2 A 107/18
    Deshalb kann die - vermeintliche - inhaltliche Unrichtigkeit, gleich ob in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht, auch nicht im Gewand einer Gehörsrüge geltend gemacht werden.(vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 23.12.2016 - 1 A 348/16 -, juris, Rn. 3 f., m.w.N., und Beschluss vom 1.4.2016 - 1 B 70/16 -, juris, Rn. 7 f., m.w.N.; vgl. auch Beschlüsse des Senats vom 5.1.2015 - 2 B 1/15 -, juris, Rn. 9, m.w.N., und vom 26.4.2012 - 2 A 134/12 -, juris, Rn. 9) Genau dies hat der Kläger indes getan, indem er in der Form einer Gehörsrüge eine fehlerhafte Auslegung einer Rechtsvorschrift behauptet.
  • VG Frankfurt/Oder, 23.03.2023 - 5 K 562/16
    Auszug aus OVG Saarland, 14.03.2018 - 2 A 107/18
    Nachdem sich bereits das Verwaltungsgericht des Saarlandes sowohl in seinem Gerichtsbescheid vom 29.11.2016 - 5 K 652/16 - als auch in seinem aufgrund mündlicher Verhandlung vom 18.1.2017 ergangenen Urteil - 5 K 562/16 - ausführlich mit der Rechtsauffassung des Klägers und der von ihm vertretenen Auslegung der Friedhofssatzung der Beklagten befasst hat, hat dies auch der Senat in seinem den Berufungszulassungsantrag des Klägers zurückweisenden Beschluss vom 26.2.2018 - 2 A 173/17 - vertieft getan.
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