Rechtsprechung
   OVG Saarland, 14.07.2020 - 2 A 272/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,19752
OVG Saarland, 14.07.2020 - 2 A 272/19 (https://dejure.org/2020,19752)
OVG Saarland, Entscheidung vom 14.07.2020 - 2 A 272/19 (https://dejure.org/2020,19752)
OVG Saarland, Entscheidung vom 14. Juli 2020 - 2 A 272/19 (https://dejure.org/2020,19752)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,19752) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Versagung einer Baugenehmigung für die Errichtung einer Werbeanlage in einer unbeplanten Ortslage

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (14)

  • OVG Saarland, 22.01.2020 - 2 A 273/19

    Abstandsflächenerfordernis für Euronorm-Werbetafeln; Übernahme von

    Auszug aus OVG Saarland, 14.07.2020 - 2 A 272/19
    [vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschluss von 22.1.2020 - 2 A 273/19 -, bei Juris].

    [vgl. auch dazu zuletzt OVG des Saarlandes, Beschluss vom 22.1.2020 - 2 A 273/19 -, bei Juris; BVerwG Urteile vom 3.12.1992 - 4 C 26.91 -, BauR 1993, 319, und vom 3.12.1992 - 4 C 27.91 -, BRS 54 Nr. 126] Der Katalog für Werbeanlagen in der dortigen Nr. 3 (ehemals Nr. 2) erfasst seit 2012 auch die Prüfung örtlicher Bauvorschriften (§ 85 LBO).

    [vgl. ebenso OVG des Saarlandes, Beschluss vom 22.1.2020 - 2 A 273/19 -, bei Juris] Der Durchführung eines Rechtsmittelverfahrens zur Klärung dieser Frage bedarf es nicht; sie lässt sich unschwer aus dem Gesetz beantworten.

  • OVG Saarland, 19.03.2018 - 2 A 851/17

    Beseitigungsanordnung für eine Werbeanlage in einem Wohngebiet

    Auszug aus OVG Saarland, 14.07.2020 - 2 A 272/19
    [vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 19.3.2018 - 2 A 851/17 -, KommJur 2018, 143, und vom 11.5.2018 - 2 A 850/17 -, bei Juris].

    Die sich mit Blick auf die Ermächtigungsgrundlage in dem § 85 Abs. 1 Nr. 1 und 2 LBO 2004/2015 in gleichgelagerten Fällen regelmäßig aufdrängende Frage, ob eine kategorisierende, lediglich allgemein auf "Gebiete" ohne Bezug zu konkreten Örtlichkeiten und deren Schutzwürdigkeit verweisende Regelung zur Gestaltung eines "Ortsbildes" (Nr. 1) oder zu "ortsgestalterischen Gründen" (Nr. 2) beziehungsweise eine entsprechende Interpretation der erwähnten Ermächtigungsgrundlage, sei es unter dem formellen Aspekt normativer Bestimmtheit oder unter (materiellen) Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten, mit höherrangigem Recht im Einklang zu bringen ist, [vgl. dazu OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 19.3.2018 - 2 A 851/17 - und vom 11.5.2018 - 2 B 850/17 -, SKZ 2018, 140, Leitsatz Nr. 35 und bei juris, Urteil vom 30.9.2003 - 1 R 11/03 -, BauR 2004, 880, wonach es "zumindest sehr zweifelhaft erscheint", ob mit Blick auf die Eigentumsgarantie eine ohne konkreten räumlichen Bezug vorgenommene generelle Einschränkung der Zulässigkeit von Werbeanlagen für bestimmte Gebietskategorien in Anlehnung an die Baunutzungsverordnung und eine ganz allgemein angeordnete sinngemäße Geltung dieser Regelungen auch in entsprechenden faktischen Baugebieten als durch die landesrechtliche Ermächtigung zum Erlass örtlicher Bauvorschriften (dort noch § 113 Abs. 1 Nr. 1 LBO 1974) ungeachtet der inzwischen "offeneren" Formulierung in § 85 Abs. 1 Nr. 1 LBO gerechtfertigt angesehen werden kann] bedarf keiner Vertiefung.

  • OVG Saarland, 20.06.2012 - 2 A 411/11
    Auszug aus OVG Saarland, 14.07.2020 - 2 A 272/19
    Bei der Beurteilung des Charakters faktischer Baugebiete rechtfertigt allein der Umstand, dass die Einordnung der maßgeblichen Umgebungsbebauung nach ihrer Nutzungsart bei der Anwendung des § 34 BauGB in aller Regel die Verschaffung eines Eindrucks von den örtlichen Gegebenheiten voraussetzt und daher von einem Rechtsmittelgericht regelmäßig nicht abschließend nur auf Grund der Aktenlage vorgenommen werden kann, in der Regel nicht bereits die Annahme, das auf einer Ortsbesichtigung beruhende Ergebnis einer solchen Beurteilung des Verwaltungsgerichts unterläge ernstlichen Zweifeln hinsichtlich seiner Richtigkeit im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO (vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 20.6.2012 - 2 A 411/11 -, BauR 2013, 442, st. Rspr.).(Rn.12).

    [vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 20.6.2012 - 2 A 411/11 -, BauR 2013, 442, st. Rspr.] Soweit der Kläger ferner beanstandet, dass dabei offen bleibe, in welchem der in dem § 12 Abs. 4 LBO genannten Gebietstypen das Vorhabengrundstück liegen solle, wäre das im Ergebnis nicht von Belang.

  • OVG Saarland, 14.02.2020 - 2 A 351/18

    Berufungszulassungsantrag mit Mehrfachbegründung; Erstattungsstreit zwischen

    Auszug aus OVG Saarland, 14.07.2020 - 2 A 272/19
    Das gilt zunächst, soweit sich der Kläger unter Verweis auf - aus seiner Sicht - "völlig nebulöse" Darlegungen des Verwaltungsgerichts gegen die die erstinstanzliche Entscheidung selbständig tragende [vgl. in dem Zusammenhang etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 14.2.2020 - 2 A 351/18 -, Juris, wonach wenn ein im Berufungszulassungsverfahren angegriffenes Urteil des Verwaltungsgerichts auf mehreren selbständig tragenden Gründen (Mehrfachbegründung) beruht, für die Zulassung der Berufung nur Raum ist, wenn hinsichtlich jedes dieser Gründe ein Zulassungsgrund geltend gemacht wird und auch vorliegt] Feststellung wendet, dass sich die Unzulässigkeit der geplanten Werbetafel bereits aus § 12 Abs. 4 LBO ergibt.

    Da das Antragsvorbringen unter dem Aspekt auch keine - ohnehin nicht gesondert dargelegten (§ 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO) - "besonderen" rechtlichen oder tatsächlichen Schwierigkeiten der Sache begründet (§ 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO), offensichtlich auch nicht die vom Kläger allenfalls beiläufig (Seite 6) reklamierte grundsätzliche Bedeutung (§ 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO) der Rechtssache [vgl. zu den bereits formalen Anforderungen an eine solche Grundsatzrüge etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 14.2.2020 - 2 A 351/18 -, bei Juris] erkennen lässt und zudem geltend gemachte "Divergenzen" (§ 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO) [vgl. dazu im Übrigen OVG des Saarlandes, Beschluss vom 8.4.2020 - 2 A 150/19 -, Juris, wonach eine Abweichungsrüge nicht mit einer behaupteten fehlerhaften Tatsachenwürdigung beziehungsweise Rechtsanwendung begründet werden kann] sich allenfalls auf den Umfang der Befugnisse der Kommunen zum Erlass örtlicher Bauvorschriften für Werbeanlagen (im Saarland § 85 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 LBO) beziehen, kann dem Zulassungsantrag des Klägers schon deswegen nicht entsprochen werden.

  • OVG Saarland, 30.03.2012 - 2 A 316/11

    Anspruch auf Erteilung einer Baugenehmigung für den "Umbau und Erweiterung eines

    Auszug aus OVG Saarland, 14.07.2020 - 2 A 272/19
    Bei der Beurteilung des Charakters faktischer Baugebiete rechtfertigt allein der Umstand, dass die Einordnung der maßgeblichen Umgebungsbebauung nach ihrer Nutzungsart bei der Anwendung des § 34 BauGB in aller Regel die Verschaffung eines Eindrucks von den örtlichen Gegebenheiten voraussetzt und daher von einem Rechtsmittelgericht regelmäßig nicht abschließend nur auf Grund der Aktenlage vorgenommen werden kann, in der Regel nicht bereits die Annahme, das auf einer Ortsbesichtigung beruhende Ergebnis einer solchen Beurteilung des Verwaltungsgerichts unterläge ernstlichen Zweifeln hinsichtlich seiner Richtigkeit im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO (vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 20.6.2012 - 2 A 411/11 -, BauR 2013, 442, st. Rspr.).(Rn.12).

    [vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 20.6.2012 - 2 A 411/11 -, BauR 2013, 442, st. Rspr.] Soweit der Kläger ferner beanstandet, dass dabei offen bleibe, in welchem der in dem § 12 Abs. 4 LBO genannten Gebietstypen das Vorhabengrundstück liegen solle, wäre das im Ergebnis nicht von Belang.

  • OVG Saarland, 22.01.2019 - 2 A 318/18

    Anforderungen an nationale Abschiebungsverbote (Erkrankungen)

    Auszug aus OVG Saarland, 14.07.2020 - 2 A 272/19
    [vgl. zu den Anforderungen insoweit etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 22.1.2019 - 2 A 318/18 -] Gleiches gilt auch unter dem Aspekt für die grundsätzliche Bedeutung (§ 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO).
  • BVerwG, 31.05.2005 - 4 B 14.05

    Umfang der örtlichen Bauvorschriften zur Verwirklichung von gestalterischen

    Auszug aus OVG Saarland, 14.07.2020 - 2 A 272/19
    In dem der Entscheidung vom Mai 2005 [vgl. BVerwG, Beschluss vom 31.5.2005 - 4 B 14.05 -, BRS 69 Nr. 148] zugrunde liegenden Sachverhalt hatte eine Gemeinde ein generelles Verbot zur Herstellung von Stellplätzen im Vorgartenbereich für nicht gewerblich benutzte Grundstücke erlassen.
  • OVG Saarland, 30.09.2003 - 1 R 11/03

    Anspruch auf Erteilung der Baugenehmigung für die Errichtung einer Werbetafel im

    Auszug aus OVG Saarland, 14.07.2020 - 2 A 272/19
    Die sich mit Blick auf die Ermächtigungsgrundlage in dem § 85 Abs. 1 Nr. 1 und 2 LBO 2004/2015 in gleichgelagerten Fällen regelmäßig aufdrängende Frage, ob eine kategorisierende, lediglich allgemein auf "Gebiete" ohne Bezug zu konkreten Örtlichkeiten und deren Schutzwürdigkeit verweisende Regelung zur Gestaltung eines "Ortsbildes" (Nr. 1) oder zu "ortsgestalterischen Gründen" (Nr. 2) beziehungsweise eine entsprechende Interpretation der erwähnten Ermächtigungsgrundlage, sei es unter dem formellen Aspekt normativer Bestimmtheit oder unter (materiellen) Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten, mit höherrangigem Recht im Einklang zu bringen ist, [vgl. dazu OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 19.3.2018 - 2 A 851/17 - und vom 11.5.2018 - 2 B 850/17 -, SKZ 2018, 140, Leitsatz Nr. 35 und bei juris, Urteil vom 30.9.2003 - 1 R 11/03 -, BauR 2004, 880, wonach es "zumindest sehr zweifelhaft erscheint", ob mit Blick auf die Eigentumsgarantie eine ohne konkreten räumlichen Bezug vorgenommene generelle Einschränkung der Zulässigkeit von Werbeanlagen für bestimmte Gebietskategorien in Anlehnung an die Baunutzungsverordnung und eine ganz allgemein angeordnete sinngemäße Geltung dieser Regelungen auch in entsprechenden faktischen Baugebieten als durch die landesrechtliche Ermächtigung zum Erlass örtlicher Bauvorschriften (dort noch § 113 Abs. 1 Nr. 1 LBO 1974) ungeachtet der inzwischen "offeneren" Formulierung in § 85 Abs. 1 Nr. 1 LBO gerechtfertigt angesehen werden kann] bedarf keiner Vertiefung.
  • BVerwG, 10.07.1997 - 4 NB 15.97

    Bauplanungsrecht - Konkurrenz zum Landesbauordnungsrecht, Verunstaltungsabwehr

    Auszug aus OVG Saarland, 14.07.2020 - 2 A 272/19
    Der zweiten von ihm in dem Zusammenhang angeführten Entscheidung vom Juli 1997 [vgl. den Beschluss vom 10.7.1997 - 4 NB 15.97 -, BRS 59 Nr. 19] ist zu entnehmen, dass Gestaltungsvorschriften, die über den Festsetzungskatalog in § 9 Abs. 1 BauGB hinausgehen, ohne den Grund und Boden unmittelbar zum Gegenstand rechtlicher Ordnung zu haben, dem landesrechtlichen Bauordnungsrecht offenstehen, das die Gemeinden auch ermächtigen kann, positive Gestaltungsziele zu verfolgen.
  • OVG Saarland, 12.07.2019 - 2 A 208/18

    Kostenerstattung Jugendhilfe; Wechsel des örtlich zuständigen Trägers im

    Auszug aus OVG Saarland, 14.07.2020 - 2 A 272/19
    [vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 12.7.2019 - 2 A 208/18 -, bei Juris, und Stuhlfauth in: Bader, VwGO-Kommentar, 7. Auflage 2018, § 124 Rn 53] Das ist weder dargelegt noch erkennbar.
  • OVG Saarland, 08.04.2020 - 2 A 150/19

    Berufungszulassung - Abweichungsrüge; Einbürgerung - fehlende ausreichende

  • OVG Saarland, 11.05.2018 - 2 A 850/17

    Beseitigungsanordnung für Werbeanlagen in einem Wohngebiet

  • BVerwG, 03.12.1992 - 4 C 27.91

    Bauplanungsrecht: Beurteilung von Werbeanlagen als bauliche Anlage

  • BVerwG, 03.12.1992 - 4 C 26.91

    Bauplanungsrecht: Beurteilung von Werbeanlagen als bauliche Anlage

  • OVG Saarland, 01.03.2021 - 2 A 72/20

    Befreiung von Festsetzungen eines Bebauungsplans

    Beruht ein im Berufungszulassungsverfahren angegriffenes Urteil des Verwaltungsgerichts auf mehreren selbständig tragenden Gründen ("Mehrfachbegründung"), so ist für die Zulassung der Berufung nur Raum, wenn hinsichtlich jedes dieser Gründe ein Zulassungsgrund geltend gemacht wird und auch vorliegt (vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 14.7.2020 - 2 A 272/19 -, juris und Nr. 71 der Leitsatzübersicht II/2020 auf der Homepage des Gerichts).(Rn.13).

    [vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 14.7.2020 - 2 A 272/19 -, juris und Nr. 71 der Leitsatzübersicht II/2020 auf der Homepage des Gerichts, zu einem derartigen Fall der "Mehrfachbegründung" auch der Beschluss vom 14.2.2020 - 2 A 351/18 -, juris] Das ist vorliegend nicht der Fall.

  • VGH Baden-Württemberg, 16.12.2020 - 8 S 1784/18

    Kein Anspruch auf Erteilung eines Bauvorbescheids über die bauplanungsrechtliche

    Eine Einstufung als faktisches urbanes Gebiet (§ 6a BauNVO) käme ohnehin nicht in Betracht (§ 245c Abs. 3 BauGB, vgl. hierzu OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 14.07.2020 - 2 A 272/19 -, juris Rn. 13).
  • OVG Saarland, 17.01.2022 - 2 A 281/21

    Pferdehaltung in unbeplanter Ortslage; gerichtliche Ortsbesichtigung;

    Beruht ein im Berufungszulassungsverfahren angegriffenes Urteil auf mehreren selbständig tragenden Gründen ("Mehrfachbegründung"), so ist für die Zulassung der Berufung nur Raum, wenn hinsichtlich jedes dieser Gründe ein Zulassungsgrund geltend gemacht wird und auch vorliegt (vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 1.3.2021 - 2 A 72/20 -, juris sowie Nr. 76 der Leitsatzübersicht I/2021 auf der Homepage des Gerichts, und vom 14.7.2020 - 2 A 272/19 -, juris sowie Nr. 71 der Leitsatzübersicht II/2020 auf der Homepage des Gerichts).(Rn.16).

    [vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 1.3.2021 - 2 A 72/20 -, juris sowie Nr. 76 der Leitsatzübersicht I/2021 auf der Homepage des Gerichts, und vom 14.7.2020 - 2 A 272/19 -, juris sowie Nr. 71 der Leitsatzübersicht II/2020 auf der Homepage des Gerichts] Das ist hier nicht der Fall, so dass es auch nicht entscheidend darauf ankommt, ob es sich - wie die Klägerin meint - bei den von ihren Pferden ausgehenden Beeinträchtigungen für die unmittelbare Nachbarschaft noch hinnehmbare "gewisse Geruchs- und Lärmbelästigungen" handeln würde.

  • OVG Saarland, 04.12.2020 - 2 A 269/20

    Zulässigkeit von Werbeanlagen

    [vgl. zu sog. "Werbeanlagensatzungen" insbesondere zur Gesetzgebungskompetenz der Länder in dem Zusammenhang zuletzt etwa OVG Saarlouis, Beschlüsse vom 14.7.2020 - 2 A 272/19 - und vom 26.6.2020 - 2 A 271/19 -, beide bei Juris] Der § 85 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 LBO ermächtigt die saarländischen Gemeinden, Regelungen zu treffen über besondere Anforderungen an die äußere Gestaltung von Werbeanlagen auch nach Art, Größe und Anbringungsort zur Erhaltung und Gestaltung von Ortsbildern und Verbote von Werbeanlagen aus ortsgestalterischen Gründen zu erlassen.
  • OVG Saarland, 22.02.2023 - 2 A 114/22

    Anforderungen an die Begründung eines Berufungszulassungsantrages bei

    vgl. dazu etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 1.3.2021 - 2 A 72/20 -, juris sowie Nr. 76 der Leitsatzübersicht I/2021 auf der Homepage des Gerichts, und vom 14.7.2020 - 2 A 272/19 -, juris sowie Nr. 71 der Leitsatzübersicht II/2020 auf der Homepage des Gerichts < schließen Das ist hier hinsichtlich des vom Verwaltungsgericht angeführten Gesichtspunkts des Rechtsschutzbedürfnisses nicht der Fall.
  • VG Saarlouis, 21.10.2020 - 5 K 1886/19

    Genehmigungsfiktion nach dem Bauordnungsrecht des Saarlandes

    Einschlägige Örtliche Bauvorschriften im Sinne des § 85 LBO hat die Beklagte nicht angeführt und sind für ihr Stadtgebiet auch nicht ersichtlich; [siehe https://www.voelklingen.de/rathaus/ortsrecht-satzungen/] sie hat von der ihr unter den entsprechenden rechtlichen Voraussetzungen [zu den Anforderungen an die Wirksamkeit Örtlicher Bauvorschriften vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 14.07.2020 - 2 A 272/19 -, juris, m.w.N. (Kreisstadt Merzig-Wadern); vgl. auch Urteil der Kammer vom 24.06.2020 - 5 K 823/19 -, m.w.N. (Gemeinde Beckingen)] zustehenden Möglichkeit, durch Satzung namentlich besondere Anforderungen an die äußere Gestaltung baulicher Anlagen sowie das Verbot von Werbeanlagen aus ortsgestalterischen Gründen zu erlassen (§ 85 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 LBO), offensichtlich bislang keinen Gebrauch gemacht (mit Ausnahme einer hier nicht einschlägigen Satzung über die Werbung im Bereich städtischer Sportanlagen in der Mittelstadt Völklingen vom 14.09.2004).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht