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   OVG Saarland, 14.10.2021 - 1 B 138/21   

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OVG Saarland, 14.10.2021 - 1 B 138/21 (https://dejure.org/2021,42910)
OVG Saarland, Entscheidung vom 14.10.2021 - 1 B 138/21 (https://dejure.org/2021,42910)
OVG Saarland, Entscheidung vom 14. Oktober 2021 - 1 B 138/21 (https://dejure.org/2021,42910)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 370 AO 1977, § 33c Abs 2 Nr 1 GewO, Art 12 GG, § 2 Abs 3 Nr 1 SpielhG SL, § 9 Abs 3 S 2 SpielhG SL, ...
    Widerruf einer Spielhallenerlaubnis; einstweiliger Rechtsschutz

  • IWW

    § 51 Abs. 1 BZRG § 2 Abs. 3 Nr. 1 SSpielhG § 33c Abs. 2 Nr. 1 Hs. 1 GewO Art. 12 Abs. 1 GG
    BZRG SSpielG; GewO, GG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Prognose; sofortige Vollziehung; Spielhallenerlaubnis; Steuerstraftat; Strafaussetzung zur Bewährung; Unzuverlässigkeit; Widerruf; Widerruf einer Spielhallenerlaubnis; einstweiliger Rechtsschutz

  • rechtsportal.de

    Prognose; sofortige Vollziehung; Spielhallenerlaubnis; Steuerstraftat; Strafaussetzung zur Bewährung; Unzuverlässigkeit; Widerruf; Widerruf einer Spielhallenerlaubnis; einstweiliger Rechtsschutz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (18)

  • OVG Saarland, 23.04.2021 - 1 B 358/20

    Zu den verfassungsrechtlichen Voraussetzungen einer Anordnung der sofortigen

    Auszug aus OVG Saarland, 14.10.2021 - 1 B 138/21
    Abgesehen davon, dass der Eingriff in Art. 12 GG im Gewerberecht nicht von Dauer sein muss, [Vgl. zu diesem Aspekt auch SVerfGH, Beschluss vom 13.5.2020 - Lv 14/19 -, S. 12] ist zu sehen, dass die Intensität der Belastung fallbezogen dadurch gemindert wird, dass die in Rede stehende Erlaubnis, anders als etwa in der angeführten Entscheidung des Senats vom 23.4.2021, [1 B 358/20, juris (Widerruf der Approbation eines Apothekers)] nicht unbefristet, sondern (nur) bis Ende Juni 2022 gültig ist.

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der vom Antragsteller in Bezug genommenen Entscheidung des Senats vom 23.4.2021 - 1 B 358/20 - und dem diesbezüglichen Einwand, die Interessensabwägung des Verwaltungsgerichts sei fehlerhaft, da die Anordnung der sofortigen Vollziehung als "vorläufiges Berufsverbot" strengen verfassungsrechtlichen Anforderungen unterliege.

    [Vgl. etwa BVerfG, Beschlüsse vom 8.4.2010 - 1 BvR 2709/09 -, juris und vom 24.10.2003 - 1 BvR 1594/03 -, juris; OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 23.4.2021 - 1 B 358/20 -, juris Rn. 8 ff. und vom 30.4.2021 - 2 B 86/21 -, juris Rn. 11 ff.] Anders als im angeführten Senatsbeschluss geht es hier aber nicht um die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eines Rechtsbehelfs nach Anordnung der sofortigen Vollziehung durch die Behörde, sondern um einstweiligen Rechtsschutz gegen eine kraft Gesetzes (§ 9 Abs. 3 Satz 2 SSpielhG [Zum sachlichen Anwendungsbereich der Vorschrift siehe Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Beschlüsse vom 8.3.2016 - 1 B 213/15 -, juris Rn. 5, dort zu einer Schließungsanordnung nach § 15 Abs. 2 GewO, sowie vom 13.8.2020 - 1 B 214/20 -, juris Rn. 34, dort zur Rücknahme einer Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle]) vollziehbare Verwaltungsentscheidung.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.05.2019 - 13 A 28/18

    Widerruf der Erteilung einer Genehmigung zur Ausführung des Gelegenheitsverkehrs

    Auszug aus OVG Saarland, 14.10.2021 - 1 B 138/21
    [Etwa OVG Münster, Beschlüsse vom 6.5.2019 - 13 A 28/18 -, juris Rn. 10, dort zu § 13 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 PBefG, und vom 16.6.2016 - 4 B 1401/15 -, juris Rn. 10, dort zu § 34a GewO; siehe auch Landmann/Rohmer, GewO, Stand: Februar 2021, § 33c Rn. 27 sowie § 35 Rn. 38] Das landgerichtliche Urteil ist, wie das Verwaltungsgericht zutreffend ausgeführt hat, auch Ausdruck eines hinreichend schweren gewerbebezogenen Verstoßes, der die Zuverlässigkeit des Antragstellers entfallen lässt.

    [BVerwG, Beschluss vom 16.6.1987 - 1 B 93/86 -, juris; OVG Münster, Beschluss vom 6.5.2019 - 13 A 28/18 -, juris Rn. 28] Die Entscheidung des Landgerichts ... im Urteil vom 9.6.2020 (UA S. 30) trägt eine positive gewerberechtliche Prognose jedoch schon deswegen nicht, weil die Wirtschaftsstrafkammer maßgeblich auf die fehlende Vorbestrafung und den - indes ohne Zutun des Antragstellers erfolgten - Ausgleich des Steuerschadens abgestellt hat.

  • VerfGH Saarland, 13.05.2020 - Lv 14/19

    Löschung aus der Architektenliste nach einer strafgerichtlichen Verurteilung

    Auszug aus OVG Saarland, 14.10.2021 - 1 B 138/21
    Neben der signifikanten Höhe des Steuerschadens ("in großem Umfang", § 370 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 AO) [Zur Unzuverlässigkeit infolge der Verurteilung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren wegen Umsatzsteuerhinterziehung in Höhe von rund 340.000 Euro: Beschluss des Senats vom 31.10.2018 - 1 A 338/18 -, juris sowie nachfolgend: SVerfGH, Beschluss vom 13.5.2020 - Lv 14/19 -] spricht dabei insbesondere auch die Tatsache, dass der Antragsteller seine Taten von Beginn an auf eine dauerhafte Begehungsweise anlegte, [Landgericht ..., Urteil vom 9.6.2020, ..., UA S. 27] um sich im Sinne einer gewerbsmäßigen Begehung eine fortlaufende Einnahmequelle zu erschließen (§ 268 Abs. 5, § 267 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 StGB), mit Gewicht für die gewerberechtliche Unzuverlässigkeit.

    Abgesehen davon, dass der Eingriff in Art. 12 GG im Gewerberecht nicht von Dauer sein muss, [Vgl. zu diesem Aspekt auch SVerfGH, Beschluss vom 13.5.2020 - Lv 14/19 -, S. 12] ist zu sehen, dass die Intensität der Belastung fallbezogen dadurch gemindert wird, dass die in Rede stehende Erlaubnis, anders als etwa in der angeführten Entscheidung des Senats vom 23.4.2021, [1 B 358/20, juris (Widerruf der Approbation eines Apothekers)] nicht unbefristet, sondern (nur) bis Ende Juni 2022 gültig ist.

  • BVerwG, 16.06.1987 - 1 B 93.86

    Rechtsbeistandserlaubnis - Unzuverlässigkeit - Strafgerichtliche Verurteilung -

    Auszug aus OVG Saarland, 14.10.2021 - 1 B 138/21
    [Etwa BVerwG, Beschluss vom 16.6.1987 - 1 B 93/86 -, juris Rn. 11 m.w.N.; siehe auch OVG des Saarlandes, Urteil vom 29.11.2005 - 1 R 12/05 -, juris Rn. 166 sowie Beschluss vom 29.8.2017 - 1 A 399/17 -, juris Rn. 12, dort zur Widerlegung der Regelvermutung des § 34d Abs. 2 Nr. 1 GewO a.F.; VGH München, Beschluss vom 23.9.2019 - 22 CS 19.1417 -, juris Rn. 21] Daran fehlt es hier, zumal der Antragsteller, dessen Straftaten infolge einer Betriebsprüfung des Finanzamts aufgedeckt wurden, [Landgericht ..., Urteil vom 9.6.2020, ..., UA S. 22] sich unter laufender Bewährung befindet und der "Wohlverhaltensperiode" - wie das Verwaltungsgericht zutreffend festgestellt hat - in Relation zur Dauer des vorangegangenen deliktischen Verhaltens (2014-2018) keine ausschlaggebende Bedeutung zukommt.

    [BVerwG, Beschluss vom 16.6.1987 - 1 B 93/86 -, juris; OVG Münster, Beschluss vom 6.5.2019 - 13 A 28/18 -, juris Rn. 28] Die Entscheidung des Landgerichts ... im Urteil vom 9.6.2020 (UA S. 30) trägt eine positive gewerberechtliche Prognose jedoch schon deswegen nicht, weil die Wirtschaftsstrafkammer maßgeblich auf die fehlende Vorbestrafung und den - indes ohne Zutun des Antragstellers erfolgten - Ausgleich des Steuerschadens abgestellt hat.

  • BVerfG, 18.07.2005 - 2 BvF 2/01

    Regelungen des Risikostrukturausgleichs verfassungsgemäß

    Auszug aus OVG Saarland, 14.10.2021 - 1 B 138/21
    [BVerfG, Beschlüsse vom 18.7.2005 - 2 BvF 2/01 -, juris Rn. 99 und vom 15.3.2000 - 1 BvL 16/96 -, juris Rn. 97] Dahinter tritt die Berufsfreiheit des Antragstellers zurück.
  • VGH Bayern, 23.09.2019 - 22 CS 19.1417

    Widerruf der Erlaubnis zur Ausübung des Bewachungsgewerbes nach strafrechtlicher

    Auszug aus OVG Saarland, 14.10.2021 - 1 B 138/21
    [Etwa BVerwG, Beschluss vom 16.6.1987 - 1 B 93/86 -, juris Rn. 11 m.w.N.; siehe auch OVG des Saarlandes, Urteil vom 29.11.2005 - 1 R 12/05 -, juris Rn. 166 sowie Beschluss vom 29.8.2017 - 1 A 399/17 -, juris Rn. 12, dort zur Widerlegung der Regelvermutung des § 34d Abs. 2 Nr. 1 GewO a.F.; VGH München, Beschluss vom 23.9.2019 - 22 CS 19.1417 -, juris Rn. 21] Daran fehlt es hier, zumal der Antragsteller, dessen Straftaten infolge einer Betriebsprüfung des Finanzamts aufgedeckt wurden, [Landgericht ..., Urteil vom 9.6.2020, ..., UA S. 22] sich unter laufender Bewährung befindet und der "Wohlverhaltensperiode" - wie das Verwaltungsgericht zutreffend festgestellt hat - in Relation zur Dauer des vorangegangenen deliktischen Verhaltens (2014-2018) keine ausschlaggebende Bedeutung zukommt.
  • BVerfG, 08.04.2010 - 1 BvR 2709/09

    Verletzung der Berufsfreiheit sowie des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz

    Auszug aus OVG Saarland, 14.10.2021 - 1 B 138/21
    [Vgl. etwa BVerfG, Beschlüsse vom 8.4.2010 - 1 BvR 2709/09 -, juris und vom 24.10.2003 - 1 BvR 1594/03 -, juris; OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 23.4.2021 - 1 B 358/20 -, juris Rn. 8 ff. und vom 30.4.2021 - 2 B 86/21 -, juris Rn. 11 ff.] Anders als im angeführten Senatsbeschluss geht es hier aber nicht um die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eines Rechtsbehelfs nach Anordnung der sofortigen Vollziehung durch die Behörde, sondern um einstweiligen Rechtsschutz gegen eine kraft Gesetzes (§ 9 Abs. 3 Satz 2 SSpielhG [Zum sachlichen Anwendungsbereich der Vorschrift siehe Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Beschlüsse vom 8.3.2016 - 1 B 213/15 -, juris Rn. 5, dort zu einer Schließungsanordnung nach § 15 Abs. 2 GewO, sowie vom 13.8.2020 - 1 B 214/20 -, juris Rn. 34, dort zur Rücknahme einer Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle]) vollziehbare Verwaltungsentscheidung.
  • OVG Saarland, 08.03.2016 - 1 B 213/15

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Schließung einer Spielhalle

    Auszug aus OVG Saarland, 14.10.2021 - 1 B 138/21
    [Vgl. etwa BVerfG, Beschlüsse vom 8.4.2010 - 1 BvR 2709/09 -, juris und vom 24.10.2003 - 1 BvR 1594/03 -, juris; OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 23.4.2021 - 1 B 358/20 -, juris Rn. 8 ff. und vom 30.4.2021 - 2 B 86/21 -, juris Rn. 11 ff.] Anders als im angeführten Senatsbeschluss geht es hier aber nicht um die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eines Rechtsbehelfs nach Anordnung der sofortigen Vollziehung durch die Behörde, sondern um einstweiligen Rechtsschutz gegen eine kraft Gesetzes (§ 9 Abs. 3 Satz 2 SSpielhG [Zum sachlichen Anwendungsbereich der Vorschrift siehe Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Beschlüsse vom 8.3.2016 - 1 B 213/15 -, juris Rn. 5, dort zu einer Schließungsanordnung nach § 15 Abs. 2 GewO, sowie vom 13.8.2020 - 1 B 214/20 -, juris Rn. 34, dort zur Rücknahme einer Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle]) vollziehbare Verwaltungsentscheidung.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.06.2016 - 4 B 1401/15

    Bewachungsgewerbe; Unzuverlässigkeit

    Auszug aus OVG Saarland, 14.10.2021 - 1 B 138/21
    [Etwa OVG Münster, Beschlüsse vom 6.5.2019 - 13 A 28/18 -, juris Rn. 10, dort zu § 13 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 PBefG, und vom 16.6.2016 - 4 B 1401/15 -, juris Rn. 10, dort zu § 34a GewO; siehe auch Landmann/Rohmer, GewO, Stand: Februar 2021, § 33c Rn. 27 sowie § 35 Rn. 38] Das landgerichtliche Urteil ist, wie das Verwaltungsgericht zutreffend ausgeführt hat, auch Ausdruck eines hinreichend schweren gewerbebezogenen Verstoßes, der die Zuverlässigkeit des Antragstellers entfallen lässt.
  • BVerwG, 23.05.1995 - 1 B 78.95

    Unzuverlässigkeit i.S.d. § 35 GewO - Gewerbebetreibende - Überschreitung der

    Auszug aus OVG Saarland, 14.10.2021 - 1 B 138/21
    [BVerwG, Beschluss vom 23.5.1995 - 1 B 78/95 -, juris Rn. 5 f.] Gemessen daran begegnet die Einschätzung des Verwaltungsgerichts, die Straftaten seien (maßgeblich) zu berücksichtigen, keinen Bedenken, zumal die Steuervergehen auf Dauer angelegt waren und der Antragsteller noch im Frühjahr 2019 die manipulierten Auslesestreifen im Rahmen einer Betriebsprüfung vorlegte.
  • BVerfG, 15.03.2000 - 1 BvL 16/96

    Krankenversicherung der Rentner

  • OVG Saarland, 13.08.2020 - 1 B 214/20

    Rücknahme einer Spielhallenerlaubnis infolge neuer Auswahlentscheidung;

  • OVG Saarland, 11.11.2019 - 1 A 338/18

    Löschung aus der Architektenliste; Berufspflichten eines Architekten;

  • OVG Saarland, 29.08.2017 - 1 A 399/17

    Widerruf der Versicherungsvermittlererlaubnis bei rechtskräftiger Verurteilung

  • BVerfG, 24.10.2003 - 1 BvR 1594/03

    Unzureichende Prüfung der Voraussetzungen des Sofortvollzugs des Widerrufs einer

  • OVG Saarland, 29.11.2005 - 1 R 12/05

    Ruhen der Approbation wegen konkreter Patientengefährdung

  • OVG Saarland, 30.04.2021 - 2 B 86/21

    Ruhens der Erlaubnis zum Führen einer Berufsbezeichnung (Gesundheits- und

  • BVerfG, 10.10.2003 - 1 BvR 2025/03

    Versagung einstweiligen Rechtsschutzes gegen die sofort vollziehbare Untersagung

  • OVG Saarland, 14.10.2021 - 1 B 118/21

    Schließung einer Spielhalle; einstweiliger Rechtsschutz

    Zudem betreibt der Antragsteller am Standort K...straße ... in ... ... eine weitere - hier nicht verfahrensgegenständliche [Siehe hierzu das Verfahren 1 B 138/21] - Spielhalle.
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