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   OVG Saarland, 15.10.2009 - 2 A 329/09   

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OVG Saarland, 15.10.2009 - 2 A 329/09 (https://dejure.org/2009,4181)
OVG Saarland, Entscheidung vom 15.10.2009 - 2 A 329/09 (https://dejure.org/2009,4181)
OVG Saarland, Entscheidung vom 15. Oktober 2009 - 2 A 329/09 (https://dejure.org/2009,4181)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sicherstellung einer ärztlichen Begleitung bei der Rückführung eines abzuschiebenden Ausländers in sein Heimatland für den Fall ernsthafter Selbstmordabsichten des Abzuschiebenden; Herleitung einer "Unmöglichkeit" der Ausreise i.S.d. Art. 25 Abs. 5 S. 1 Aufenthaltsgesetz ...

  • Judicialis

    VwGO § 94 Satz 1; ; GG Art. ... 100; ; AufenthG § 23 Abs. 1 Satz 1; ; AufenthG § 25 Abs. 5 Satz 1; ; AufenthG § 104a; ; AufenthG § 104a Abs. 1 Satz 1 Nr. 6; ; AufenthG § 104a Abs. 3 Satz 1; ; AufenthG § 104a Abs. 3 Satz 2; ; AufenthG § 104b; ; EMRK Art. 8; ; EMRK Art. 8 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sicherstellung einer ärztlichen Begleitung bei der Rückführung eines abzuschiebenden Ausländers in sein Heimatland für den Fall ernsthafter Selbstmordabsichten des Abzuschiebenden; Herleitung einer "Unmöglichkeit" der Ausreise i.S.d. Art. 25 Abs. 5 S. 1 Aufenthaltsgesetz ( ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (17)

  • OLG Stuttgart, 15.07.2008 - 8 W 264/08

    Rechtsanwaltskosten: Anrechnung der Verfahrensgebühr des selbstständigen

    Auszug aus OVG Saarland, 15.10.2009 - 2 A 329/09
    (vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 8.8.2008 - 2 B 265/08 -, SKZ 2009, 130, Leitsatz Nr. 58).

    Den Klägern stehe nach der im Rahmen des im Jahre 2008 durchgeführten Eilrechtsschutzverfahrens ergangenen Entscheidung des Senats (vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 8.8.2008 - 2 B 265/08 -, SKZ 2009, 130, Leitsatz Nr. 58) auch kein sonstiges Bleiberecht nach § 25 Abs. 5 AufenthG oder unter Berücksichtigung des Art. 8 EMRK zu.

    Wegen der Einzelheiten des Sachverhalts wird auf den Inhalt der Gerichtsakten dieses Verfahren und der Verfahren VG 10 K 11/05.A, VG 10 L 209/08 und OVG 2 B 265/08 und der zugehörigen Verwaltungsakten Bezug genommen.

    (vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 8.8.2008 - 2 B 265/08 -, SKZ 2009, 130, Leitsatz Nr. 58) Dies steht der Annahme einer dauerhaften rechtlichen und/oder tatsächlichen Unmöglichkeit der "Ausreise" im Verständnis des § 25 Abs. 5 Satz 1 AufenthG zwingend entgegen.

    (vgl. dazu insbesondere OVG des Saarlandes, Beschluss vom 8.8.2008 - 2 B 265/08 -, SKZ 2009, 130, Leitsatz Nr. 58).

    (vgl. auch hierzu bereits OVG des Saarlandes, Beschluss vom 8.8.2008 - 2 B 265/08 -, SKZ 2009, 130, Leitsatz Nr. 58).

  • VGH Baden-Württemberg, 24.06.2009 - 13 S 519/09

    Aussetzung des Verfahrens zur Einholung einer Entscheidung des

    Auszug aus OVG Saarland, 15.10.2009 - 2 A 329/09
    Durch Beschluss vom 24.6.2009 - 13 S 519/09 - hat der VGH Mannheim ein bei ihm anhängiges Berufungsverfahren ausgesetzt und die Sache dem Bundesverfassungsgericht nach Art. 100 Abs. 1 GG vorgelegt zur Klärung der Frage einer - vom vorlegenden Gericht angenommenen - Verfassungswidrigkeit des § 104a Abs. 3 Satz 1 AufenthG, wonach eine nach § 104a Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 AufenthG beachtliche strafgerichtliche Verurteilung innerhalb einer häuslichen Gemeinschaft lebenden Angehörigen einer Familie anspruchsvernichtend zugerechnet wird.

    Die Entscheidung im vorliegenden Rechtsstreit hängt nicht vom Bestehen oder Nichtbestehen eines "Rechtsverhältnisses" ab, das Gegenstand des vom VGH Mannheim (vgl. dazu VGH Mannheim vom 24.6.2009 - 13 S 519/09 -, InfAuslR 2009, 350, DÖV 2009, 727) eingeleiteten Vorlageverfahrens (Art. 100 Abs. 1 GG) vor dem Bundesverfassungsgericht ist.

    (vgl. dazu den Vorlagebeschluss zum Bundesverfassungsgericht des VGH Mannheim vom 24.6.2009 - 13 S 519/09 -, InfAuslR 2009, 350, DÖV 2009, 727) Die Verfassungsmäßigkeit einer Zurechnung unterliegt jedenfalls gegenüber der strafrechtlich selbst bisher nicht in Erscheinung getretenen Klägerin zu 1) als Ehefrau keinen durchgreifenden Bedenken.

    Die aus dem in der Vorschrift enthaltenen Vorbehalt abweichender gesetzlicher Regelung in Verbindung mit § 27 Abs. 2 AufenthG vom VGH Mannheim (vgl. dazu den Vorlagebeschluss zum Bundesverfassungsgericht des VGH Mannheim vom 24.6.2009 - 13 S 519/09 -, DÖV 2009, 727, bei juris Rn 38, 39) hergeleitete Nichtanwendbarkeit auf formell verpartnerte Personen ist allein am Ergebnis orientiert und gebietet nicht zwingend, die Lebenspartner gerade im Sinne der Altfallregelung nicht als "Familienmitglieder" zu behandeln.

    (vgl. dazu den Vorlagebeschluss zum Bundesverfassungsgericht des VGH Mannheim vom 24.6.2009 - 13 S 519/09 -, DÖV 2009, 727, bei juris Rn 51, 52) Diese Differenzierung ist indes nicht nachvollziehbar.

  • VG Saarlouis, 21.02.2007 - 10 K 11/05
    Auszug aus OVG Saarland, 15.10.2009 - 2 A 329/09
    (vgl. VG des Saarlandes, Urteil vom 21.2.2007 - 10 K 11/05.A -) Ein Rechtsmittel wurde nicht eingelegt.

    Wegen der Einzelheiten des Sachverhalts wird auf den Inhalt der Gerichtsakten dieses Verfahren und der Verfahren VG 10 K 11/05.A, VG 10 L 209/08 und OVG 2 B 265/08 und der zugehörigen Verwaltungsakten Bezug genommen.

    Dass davon nicht mehr ausgegangen kann, ist nach dem ausführlichen, sich zentral mit diesen Fragen beschäftigenden Urteil des Verwaltungsgerichts vom Februar 2007, (vgl. VG des Saarlandes, Urteil vom 21.2.2007 - 10 K 11/05.A -) durch das die Klage der Klägerin zu 1) gegen den Widerrufsbescheid des Bundesamts vom 1.2.2005 rechtskräftig abgewiesen worden ist, geklärt.

    (vgl. dazu Funke-Kaiser in GK AuslR, § 104a AufenthG, Rn 60, wonach es eine Härte begründen soll, wenn der nicht straffällig gewordene Ehegatte eine in Deutschland eine lang dauernde Heilbehandlung durchläuft und ihm deren Abbruch nicht zugemutet werden kann) Insoweit ist ein Ende der Behandlungsbedürftigkeit nicht abzusehen und eine solche kann nach dem im Verfahren betreffend die Anfechtung des Widerrufsbescheids des Bundesamts vom 1.2.2005 ergangenen rechtskräftigen Urteil des Verwaltungsgerichts vom 21.2.2007 - 10 K 11/05.A - inzwischen auch im Herkunftsland erfolgen.

  • VG Saarlouis, 17.06.2008 - 10 L 209/08

    Durchsetzung eines Bleiberechts mittels einstweiliger Anordnung

    Auszug aus OVG Saarland, 15.10.2009 - 2 A 329/09
    (vgl. den Beschluss vom 17.6.2008 - 10 L 209/08 -) Die Beschwerde gegen diese Entscheidung blieb erfolglos.

    Wegen der Einzelheiten des Sachverhalts wird auf den Inhalt der Gerichtsakten dieses Verfahren und der Verfahren VG 10 K 11/05.A, VG 10 L 209/08 und OVG 2 B 265/08 und der zugehörigen Verwaltungsakten Bezug genommen.

  • OVG Saarland, 30.10.2007 - 2 D 390/07

    Anforderungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe; hinreichende

    Auszug aus OVG Saarland, 15.10.2009 - 2 A 329/09
    (Die Kläger verweisen insoweit auf einen Beschluss des Senats vom 30.10.2007 - 2 D 390/07 -.).

    Der schriftsätzlich als Argument für die aus Sicht der Kläger stattdessen vorzunehmende "gesonderte" Beurteilung der einzelnen Familienmitglieder genannten Entscheidung des Senats (vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 30.10.2007 - 2 D 390/07 -) lässt sich derartiges offensichtlich nicht entnehmen.

  • BVerwG, 27.01.2009 - 1 C 40.07

    Altfallregelung; Bleiberechtserlass; oberste Landesbehörde; Einvernehmen mit dem

    Auszug aus OVG Saarland, 15.10.2009 - 2 A 329/09
    (vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 27.5.2009 - 2 B 330/09 -, im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 27.1.2009 - 1 C 40.07 -, DVBl. 2009, 650).
  • EGMR, 09.01.2014 - 330/09

    VAN MEROYE c. BELGIQUE

    Auszug aus OVG Saarland, 15.10.2009 - 2 A 329/09
    (vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 27.5.2009 - 2 B 330/09 -, im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 27.1.2009 - 1 C 40.07 -, DVBl. 2009, 650).
  • OVG Niedersachsen, 27.09.2007 - 11 LB 69/07

    Anspruch auf Verlängerung einer Aufenthaltsbefugnis als Aufenthaltserlaubnis nach

    Auszug aus OVG Saarland, 15.10.2009 - 2 A 329/09
    (vgl. einerseits OVG Hamburg, Urteil vom 29.1.2008 - 3 Bf 149/02 -, andererseits VGH Mannheim, Beschluss vom 28.4.2008 - 11 S 683/08 -, und OVG Lüneburg, Beschluss vom 27.9.2007 - 11 B LB 69/07 -, DVBl. 2008, 57) Nach den Anwendungshinweisen des Ministeriums für Inneres und Sport zur gesetzlichen Altfallregelung (vgl. die "Hinweise zu den §§ 104a und b AufenthG" des Ministeriums für Inneres und Sport vom 23.11.2007 - B 5 5510/AufenthG 104a/b, dort Nr. 1 zum "Verhältnis der gesetzlichen Altfallregelung zum IMK-Bleiberechtsbeschluss vom 17. November 2006") (§§ 104a, 104b AufenthG) spricht indes vieles dafür, dass der Erlassgeber von der Ersetzung seiner bis dahin geltenden Regelung ausgegangen ist.
  • VGH Baden-Württemberg, 28.04.2008 - 11 S 683/08

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen

    Auszug aus OVG Saarland, 15.10.2009 - 2 A 329/09
    (vgl. einerseits OVG Hamburg, Urteil vom 29.1.2008 - 3 Bf 149/02 -, andererseits VGH Mannheim, Beschluss vom 28.4.2008 - 11 S 683/08 -, und OVG Lüneburg, Beschluss vom 27.9.2007 - 11 B LB 69/07 -, DVBl. 2008, 57) Nach den Anwendungshinweisen des Ministeriums für Inneres und Sport zur gesetzlichen Altfallregelung (vgl. die "Hinweise zu den §§ 104a und b AufenthG" des Ministeriums für Inneres und Sport vom 23.11.2007 - B 5 5510/AufenthG 104a/b, dort Nr. 1 zum "Verhältnis der gesetzlichen Altfallregelung zum IMK-Bleiberechtsbeschluss vom 17. November 2006") (§§ 104a, 104b AufenthG) spricht indes vieles dafür, dass der Erlassgeber von der Ersetzung seiner bis dahin geltenden Regelung ausgegangen ist.
  • OVG Hamburg, 29.01.2008 - 3 Bf 149/02

    Bei volljährigen ledigen Kindern eines geduldeten Ausländers sind vorsätzliche

    Auszug aus OVG Saarland, 15.10.2009 - 2 A 329/09
    (vgl. einerseits OVG Hamburg, Urteil vom 29.1.2008 - 3 Bf 149/02 -, andererseits VGH Mannheim, Beschluss vom 28.4.2008 - 11 S 683/08 -, und OVG Lüneburg, Beschluss vom 27.9.2007 - 11 B LB 69/07 -, DVBl. 2008, 57) Nach den Anwendungshinweisen des Ministeriums für Inneres und Sport zur gesetzlichen Altfallregelung (vgl. die "Hinweise zu den §§ 104a und b AufenthG" des Ministeriums für Inneres und Sport vom 23.11.2007 - B 5 5510/AufenthG 104a/b, dort Nr. 1 zum "Verhältnis der gesetzlichen Altfallregelung zum IMK-Bleiberechtsbeschluss vom 17. November 2006") (§§ 104a, 104b AufenthG) spricht indes vieles dafür, dass der Erlassgeber von der Ersetzung seiner bis dahin geltenden Regelung ausgegangen ist.
  • OVG Saarland, 26.11.2007 - 2 B 461/07

    Abschiebungsschutz wegen Heiratsabsicht

  • OVG Saarland, 05.07.2006 - 2 Q 5/06

    Anordnung der obersten Landesbehörde nach § 23 Abs 1 S 1 AufenthG 2004;

  • VG Saarlouis, 26.02.2009 - 10 K 2056/07

    Ausländerrecht: Gesetzliche Altfallregelung; Zurechnung von Straftaten an andere

  • OVG Niedersachsen, 17.11.2008 - 10 LA 260/08

    Anforderungen für das Vorliegen eines Härtefalls i.S.d. § 104a Abs. 3 S. 2

  • OVG Saarland, 24.06.2009 - 2 B 348/09

    Regelsausweisung bei ai Deutschland aufgewachsener Straftäter

  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.05.2008 - 2 S 6.08

    Gewöhnlicher Aufenthalt eines geduldeten Ausländers bei länderübergreifendem

  • OVG Saarland, 19.06.2001 - 2 B 318/09
  • VGH Baden-Württemberg, 13.12.2010 - 11 S 2359/10

    Zum Anspruch auf Erteilung eines humanitären Aufenthaltstitels nach § 25 Abs 5

    Die Klägerin zu 3 hat nach der deutschen Rechtsordnung einen Unterhaltsanspruch gegen ihre Eltern (§ 1601 BGB), so dass es insoweit auf deren Unterhaltsleistung und damit inzident auf deren wirtschaftliche Integration ankommt (GK-AufenthG, § 60a Rn. 188; gegen eine isolierte Betrachtung Minderjähriger auch SaarlOVG, Urteil vom 15.10.2009 - 2 A 329/09 - juris Rn. 39).
  • OVG Saarland, 22.10.2009 - 2 B 445/09

    Rückführung selbstmordgefährdeter Ausländer.

    Die vom VGH Mannheim im Rahmen einer Vorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG an das Bundesverfassungsgericht (vgl. Beschluss vom 24.6.2009 - 13 S 519/09 -, DÖV 2009, 727 = InfAuslR 2009, 350) angenommene Verfassungswidrigkeit des § 104a Abs. 3 Satz 1 AufenthG teilt der Senat, der sich mit dieser Problematik in seinem Urteil vom 15.10.2009 - 2 A 329/09 - befasst hat, nicht.

    Die von den Antragstellern unter Bezugnahme auf den Vorlagebeschluss des VGH Mannheim an das Bundesverfassungsgericht (vgl. dazu den Vorlagebeschluss zum Bundesverfassungsgericht des VGH Mannheim vom 24.6.2009 - 13 S 519/09 -, DÖV 2009, 727 = InfAuslR 2009, 350) geltend gemachte Verfassungswidrigkeit der Vorschrift, die im Übrigen nicht die Annahme einer Teilnichtigkeit isoliert nur des § 104a Abs. 3 Satz 1 AufenthG rechtfertigen und daher dem Begehren auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 104a Abs. 1 Satz 1 AufenthG insgesamt den Boden entziehen würde, teilt der Senat, der sich mit dieser Problematik in seinem Urteil vom 15.10.2009 - 2 A 329/09 - befasst hat, nicht.

    (vgl. dazu im Einzelnen OVG des Saarlandes, Urteil vom 15.10.2009 - 2 A 329/09 -, mit Nachweisen aus der obergerichtlichen Rechtsprechung, OVG Lüneburg, Beschluss vom 17.11.2008 - 10 LA 260/08 -, NVwZ-RR 2009, 497, OVG Magdeburg, Beschluss vom 4.5.2009 - 2 O 45/09 -, juris, OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18.1.2008 - 2 S 6.08 -, juris) Dass das von den Antragstellern in dem Zusammenhang in Bezug genommene OVG Bremen (vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 11.2.2009 - 1 S 498/08 -, InfAuslR 2009, 181) in Anlegung des - eingangs ausdrücklich herausgestellten - eingeschränkten Maßstabs hinreichender Erfolgsaussicht (§§ 166 VwGO, 114 Satz 1 ZPO) den dortigen Klägern unter Verweis auf eine Überprüfung der Frage im "Hauptsacheverfahren" Prozesskostenhilfe bewilligt hat, rechtfertigt mit Blick auf die genannte Berufungsentscheidung des Senats keine andere Beurteilung.

    (vgl. auch hierzu OVG des Saarlandes, Urteil vom 15.10.2009 - 2 A 329/09 -, ebenfalls zum Vorliegen einer psychischen Erkrankung (Traumatisierung) bei der Ehefrau als Zurechnungsadressatin im Sinne des § 104a Abs. 3 Satz 1 AufenthG) Davon dürften letztlich auch die Antragsteller ausgehen, wenn sie in diesem Zusammenhang (nur) eine ordnungsgemäße "Ermessensentscheidung" reklamieren.

  • BVerfG, 16.12.2010 - 2 BvL 16/09

    Unzulässige Richtervorlage - Zur Verfassungsmäßigkeit das § 104a Abs 3 S 1

    Dieses Verständnis von § 27 Abs. 2 AufenthG findet sich auch im Schrifttum (Zeitler, HTK-AuslR / § 27 AufenthG / zu Abs. 2 07/2006 Nr. 1) und wird in der fachgerichtlichen Rechtsprechung vertreten (vgl. OVG des Saarlandes, Urteil vom 15. Oktober 2009 - 2 A 329/09 -, juris Rn. 55).
  • OVG Saarland, 11.03.2010 - 2 A 491/09

    Rücknahme von wegen Verstoßes gegen das Verbot von Doppelehen rechtswidrig

    (vgl. hierzu OVG des Saarlandes, Urteil vom 15.10.2009 - 2 A 329/09 - zur Verwertbarkeit im Rahmen des gesetzlichen Ausschlussgrundes nach § 104a Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 AufenthG bei der gesetzlichen Altfallregelung).
  • VG Saarlouis, 24.02.2010 - 10 K 177/09

    Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen, Ausschlusstatbestand des § 104 a Abs. 1

    So offenbar OVG des Saarlandes, Urteil vom 15.10.2009, 2 A 329/09; siehe hierzu auch Storr/Wenger/Eberle/Albrecht/Harms, Kommentar zum Zuwanderungsrecht, 2. Auflage, 2008, § 104 a Rdnr. 24, wonach die Erweiterung des aufenthaltsrechtlichen Familienbegriffs auf eheähnliche Gemeinschaften vom Wortlaut der Vorschrift nicht gedeckt sein soll.

    Urteil vom 15.10.2009, 2 A 329/09, mit Nachweisen aus der obergerichtlichen Rechtsprechung, OVG Lüneburg, Beschluss vom 17.11.2008 - 10 LA 260/08 -, NVwZ-RR 2009, 497, OVG Magdeburg, Beschluss vom 04.05.2009 - 2 O 45/09 -, Juris, OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18.01.2008 - 2 S 6.08 -, Juris; vgl. auch den in der Sache ergangenen Beschluss des OVG des Saarlandes vom 26.01.2010, 2 E 17/10, a.E.

    hierzu den zwischen den Beteiligten ergangenen PHK-Beschluss des OVG des Saarlandes vom 14.12.2008, 2 D 495/09; siehe auch OVG des Saarlandes, Beschluss vom 22.10.2009, 2 B 445/09, siehe auch dessen Urteil vom 15.10.2009, 2 A 329/09, ebenfalls zum Vorliegen einer psychischen Erkrankung (Traumatisierung) bei der Ehefrau als Zurechnungsadressatin im Sinne des § 104 a Abs. 3 Satz 1 AufenthG.

  • VG Saarlouis, 27.01.2010 - 10 K 579/09

    Inlandsbezogenes Abschiebungshindernis wegen Suizidgefahr sowie der Integration

    Urteil vom 15.10.2009, 2 A 329/09, mit Nachweisen aus der obergerichtlichen Rechtsprechung, OVG Lüneburg, Beschluss vom 17.11.2008 - 10 LA 260/08 -, NVwZ-RR 2009, 497, OVG Magdeburg, Beschluss vom 04.05.2009 - 2 O 45/09 -, Juris, OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18.01.2008 - 2 S 6.08 -, Juris; vgl. auch den in der Sache ergangenen Beschluss des OVG des Saarlandes vom 26.01.2010, 2 E 17/10, a.E.

    OVG des Saarlandes, Beschluss vom 22.10.2009, 2 B 445/09, siehe auch dessen Urteil vom 15.10.2009, 2 A 329/09, ebenfalls zum Vorliegen einer psychischen Erkrankung (Traumatisierung) bei der Ehefrau als Zurechnungsadressatin im Sinne des § 104 a Abs. 3 Satz 1 AufenthG.

  • OVG Thüringen, 15.01.2010 - 2 VO 402/09

    Zur Aussetzung eines Verfahrens wegen gleicher Rechtsfrage in einem anderen

    Die Auslegung von Rechtsfragen betrifft kein Rechtsverhältnis (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Februar 2009 - 2 A 7.06 - NVwZ 2009, 787; OVG Saarland, Urteil vom 15. Oktober 2009 - 2 A 329/09 -).
  • OVG Saarland, 21.09.2011 - 2 A 3/11

    Aufenthaltserlaubnis wegen Ausreisehindernisses

    Eine dauerhafte Unmöglichkeit der "Ausreise" im Verständnis des § 25 Abs. 5 Satz 1 AufenthG begründet das allein allerdings noch nicht.(vgl. dazu OVG des Saarlandes, Urteil vom 15.10.2009 - 2 A 329/09 -, SKZ 2010 und Beschluss vom 8.8.2008 - 2 B 265/08 -, SKZ 2009, 130, Leitsatz Nr. 58) Nach diesen dem Beklagten bekannten und von ihm regelmäßig auch beachteten Grundsätzen hat dieser auch im Falle des Klägers - unstreitig - eine amtsärztliche Untersuchung vorgesehen, die allerdings mit Blick auf die gebotene Feststellung der aktuellen Reisefähigkeit des Klägers im Zeitpunkt der vorgesehenen Aufenthaltsbeendigung sinnvollerweise insoweit zeitnah und damit nach Ausräumung der sonstigen Ausreisehindernisse, insbesondere der Beseitigung der Passlosigkeit des Klägers erfolgen muss.
  • VG Aachen, 07.05.2010 - 9 K 988/07

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis bei rechtlicher oder tatsächlicher

    vgl. zur Frage, ob suizidale Handlungen eine dauerhafte Unmöglichkeit der Ausreise begründen: Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Urteil vom 15. Oktober 2009 - 2 A 329/09 - , Rdnr. 37, juris;.
  • OVG Saarland, 06.01.2010 - 2 B 476/09

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen.

    (vgl. zu der Altfallregelung im einzelnen OVG des Saarlandes, Urteil vom 15.10.2009 - 2 A 329/09 - und Beschluss vom 22.10.2009 - 2 B 445/09 -) Ohne dass dies hier entscheidungserheblich wäre, bleibt darauf hinzuweisen, dass eine bei mehreren Straftaten zwischenzeitlich erfolgende Erteilung eines Aufenthaltstitels durch die Ausländerbehörde wegen der insoweit gebotenen Gesamtbetrachtung entgegen der Ansicht des Antragstellers keinen (teilweisen) "Verbrauch" für die Beurteilung des Vorliegens eines Ausweisungsgrundes zur Folge hat.
  • VG Saarlouis, 23.05.2012 - 10 K 636/11

    Zu den Voraussetzungen der zurückwirkenden Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis

  • VG Saarlouis, 28.10.2010 - 10 K 616/10

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für eine kosovarische Staatsangehörige

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