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   OVG Saarland, 16.02.2021 - 2 A 355/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,2882
OVG Saarland, 16.02.2021 - 2 A 355/19 (https://dejure.org/2021,2882)
OVG Saarland, Entscheidung vom 16.02.2021 - 2 A 355/19 (https://dejure.org/2021,2882)
OVG Saarland, Entscheidung vom 16. Februar 2021 - 2 A 355/19 (https://dejure.org/2021,2882)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    Art 6 Abs 1 Buchst a EUV 2016/679, Art 6 Abs 1 Buchst f EUV 2016/679, Art 7 Abs 1 EUV 2016/679, § 7 Abs 2 Nr 2 UWG
    Unzulässigkeit von Telefonwerbung

  • JurPC

    In Zusammenhang mit einem Gewinnspiel im Internet erteilte Einwilligung

  • adresshandel-und-recht.de

    Unwirksames Opt-In bei Internet-Gewinnspiel

  • Betriebs-Berater

    Unzulässige Telefonwerbung bei Internet-Gewinnspiel

  • kanzlei.biz

    Kein ausreichender Nachweis einer Einwilligung in Telefonwerbung durch Double-Opt-In-Verfahren per E-Mail

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    DS- GVO Art. 4 Nr. 11 ; DS- GVO Art. 7 Abs. 1
    Nachweis einer wirksamen Einwilligung in die Verarbeitung von Daten gegenüber der Aufsichtsbehörde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Kein wirksamer Nachweis für Einwilligung in Telefonwerbung durch Opt-In per Internet-Gewinnspiel - zugleich bußgeldbewehrter DSGVO-Verstoß

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Zulässigkeit von Telefonwerbung

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Opt-In via Internet-Gewinnspiel kann kein Nachweis für Werbekanal Telefon begründen

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Die Einholung einer Einwilligung für Telefonwerbung per E-Mail Double-Opt-In ist nicht möglich

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Double-Opt-In per E-Mail für Einwilligung in Telefonwerbung nicht geeignet

Besprechungen u.ä.

  • wbs-law.de (Entscheidungsbesprechung)

    Unternehmen dürfen Daten aus E-Mail-Angaben nicht für Telefonwerbung verwenden

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2021, 2225
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • AG Pfaffenhofen/Ilm, 09.09.2021 - 2 C 133/21

    Immaterieller Schadensersatz für ungefragt zugesandte Werbemails

    Das OVG Saarlouis (B.v. 16.02.2021, 2 A 355/19, NJW 2021, 2225) führte in einem Fall der unerlaubten Telefonwerbung hierzu aus "dass die Bewertungsmaßstäbe des § 7 II Nr. 2 UWG, welcher der Umsetzung RL 2002/58/EG dient, auch im Rahmen des Art. 6 I Buchst. f DS-GVO zu berücksichtigen wären.
  • OVG Saarland, 20.04.2023 - 2 A 111/22

    Wiederaufgreifen des Verfahrens, datenschutzrechtliche Anordnung,

    Der Senat hat bereits mit Beschluss vom 16.2.2021 - 2 A 355/19 - [NJW 2021, 2225] entschieden, dass für die Datenverarbeitung zum Zweck der telefonischen Werbeansprache der Art. 6 Abs. 1 f DSGVO als Rechtsgrundlage wegen der Fortgeltung des Art. 13 Abs. 3 der Richtlinie 2002/58/EU [Richtlinie 2002/58/EG des europäischen Parlamentes und des Rates vom 12. Juli 2002 über die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation (Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation)], der ausdrücklich mitgliedstaatliche Regelungen erlaubt, nach denen Telefonwerbung ohne Einwilligung des betroffenen Teilnehmers nicht gestattet ist, nicht herangezogen werden kann.

    Der Senat hat - wie bereits erwähnt - mit Beschluss vom 16.2.2021 - 2 A 355/19 - entschieden, dass die Bewertungsmaßstäbe des § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG (a.F.), [Fassung vom 1.10.2013] welcher der Umsetzung der Richtlinie 2002/58/EG dient, auch im Rahmen des Art. 6 Abs. 1 f DSGVO zu berücksichtigen sind.

    [Vgl. Beschluss des Senats vom 16.2.2021 - 2 A 355/19 - juris] Für dieses Ergebnis spricht im Übrigen auch die Forderung, für die Auslegung des Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO als Ausgangspunkt konkret gefasste Erlaubnistatbestände aus dem nationalen Recht heranzuziehen, um dem allgemeinen Erlaubnistatbestand Konturen zu verleihen und Rechtssicherheit herzustellen.

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