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   OVG Saarland, 16.03.2022 - 1 A 34/21   

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OVG Saarland, 16.03.2022 - 1 A 34/21 (https://dejure.org/2022,5889)
OVG Saarland, Entscheidung vom 16.03.2022 - 1 A 34/21 (https://dejure.org/2022,5889)
OVG Saarland, Entscheidung vom 16. März 2022 - 1 A 34/21 (https://dejure.org/2022,5889)
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    Kürzung der Versorgungsbezüge vor dem tatsächlichen Beginn des Rentenbezugs des ausgleichsberechtigten Ehegatten; Aufklärungspflicht des Dienstherrn über für den Beamten einschlägige Rechtsvorschriften; Einreichen eines Anpassungsantrags bei einem unzuständigen ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2022, 866
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (34)

  • VG Saarlouis, 15.12.2020 - 2 K 1019/18

    Kürzung des Ruhegehalts und Rückforderung überzahlter Versorgungsbezüge nach

    Auszug aus OVG Saarland, 16.03.2022 - 1 A 34/21
    Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 15. Dezember 2020 - 2 K 1019/18 - wird zurückgewiesen.

    Die sodann von ihm erhobene Klage mit dem Antrag, den Rückforderungsbescheid des Beklagten vom 8.12.2017 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 20.6.2018 insoweit aufzuheben, als darin ihm gegenüber der Rentenversicherung seiner geschiedenen Ehefrau zustehende Ausgleichsansprüche in Höhe von insgesamt 5.229 ? nicht berücksichtigt wurden, hat das Verwaltungsgericht mit Urteil vom 15.12.2020 - 2 K 1019/18 - abgewiesen.

    Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das seine Anfechtungsklage abweisende Urteil des Verwaltungsgerichts vom 15.12.2020 - 2 K 1019/18 - ist zulässig, insbesondere fristgerecht im Sinne des § 124a Abs. 4 Satz 1 VwGO gestellt und innerhalb der in § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO vorgeschriebenen Frist begründet worden.

  • BVerfG, 11.12.2014 - 1 BvR 1485/12

    Abschaffung des sogenannten Rentnerprivilegs im Rahmen der Strukturreform des

    Auszug aus OVG Saarland, 16.03.2022 - 1 A 34/21
    Der Gedanke, die spürbare Kürzung bei der ausgleichspflichtigen Person müsse sich, um mit Art. 14 Abs. 1 GG (bzw. Art. 33 Abs. 5 GG) vereinbar zu sein, für die ausgleichsberechtigte Person angemessen auswirken, steht der Kürzung der Versorgungsbezüge vor dem tatsächlichen Beginn des Rentenbezugs des ausgleichsberechtigten Ehegatten bereits deshalb nicht entgegen, weil die Teilung des Anrechts der ausgleichspflichtigen Person hier unvermindert ihren Zweck erfüllt, der versorgungsausgleichsberechtigten Person ein eigenständiges Versorgungsanrecht zu verschaffen (Anschluss BVerfG-K, Beschluss vom 11.12.2014 - 1 BvR 1485/12 -, juris Rz. 16 m.w.N.).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts [Kammerbeschluss vom 11.12.2014 - 1 BvR 1485/12 -, juris Rz. 16 m.w.N.] steht vielmehr der Gedanke, die spürbare Kürzung bei der ausgleichspflichtigen Person müsse sich, um mit Art. 14 Abs. 1 GG (bzw. Art. 33 Abs. 5 GG) vereinbar zu sein, für die ausgleichsberechtigte Person angemessen auswirken, der Kürzung der Versorgungsbezüge vor dem tatsächlichen Beginn des Rentenbezugs des ausgleichsberechtigten Ehegatten bereits deshalb nicht entgegen, weil die Teilung des Anrechts der ausgleichspflichtigen Person hier unvermindert ihren Zweck erfüllt, der versorgungsausgleichsberechtigten Person ein eigenständiges Versorgungsanrecht zu verschaffen.

  • BVerwG, 30.01.1997 - 2 C 10.96

    Abfindung einer Beamtin - Belehrung über befristete Rückzahlungsmöglichkeit bei

    Auszug aus OVG Saarland, 16.03.2022 - 1 A 34/21
    Dies vorausgeschickt hat das Verwaltungsgericht zutreffend ausgeführt, dass nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts [vgl. u.a. Urteile vom 30.1.1997 - 2 C 10.96 -, juris Rz. 16 ff., und vom 7.4.2005 - 2 C 5.04 -, juris Rz. 59, sowie Beschlüsse vom 6.3.2002 - 2 B 3.02 -, juris Rz. 5, und vom 27.12.2016 - 2 B 3.16 -, juris Rz. 9 f., je m.w.N.; darüber hinaus können sich Hinweispflichten des Dienstherrn aus gesetzlicher Anordnung ergeben, wie z.B. aus § 83 Abs. 7 SBG, vgl. hierzu Urteil des Senats vom 23.9.2015 - 1 A 219/14 -, nachgehend BVerwG, Beschluss vom 29.6.2016 - 2 B 118.15 -, beide juris] dem Dienstherrn keine aus der beamtenrechtlichen Fürsorgepflicht (§ 45 BeamtStG bzw. § 78 BBG) abzuleitende allgemeine Pflicht zur Belehrung über alle für den Beamten einschlägigen Rechtsvorschriften obliegt, und es die Fürsorgepflicht demgemäß grundsätzlich nicht gebietet, dass der Dienstherr seine Beamten von sich aus auf die Möglichkeit eines für sie in Betracht kommenden Antrags aufmerksam macht.

    Dem Verwaltungsgericht ist darin zuzustimmen, dass der Kläger im Rahmen der ihm insoweit obliegenden materiellen Beweislast [vgl. BVerwG, Urteil vom 30.1.1997 - 2 C 10.96 -, juris Rz. 17 f. m.w.N.] auch unter Berücksichtigung der besonderen Schwierigkeiten einer entsprechenden Beweisführung nicht hat nachweisen oder auch nur schlüssig darlegen können, dass er die Sachbearbeiterin in zeitlichem Zusammenhang mit dem Erhalt des Schreibens vom 27.10.2015 telefonisch ausdrücklich um eine Auskunft hinsichtlich Möglichkeiten einer Vermeidung eines Rückforderungsanspruchs gebeten hat oder er sich insoweit in einem von der zuständigen Sachbearbeiterin erkannten oder erkennbaren Irrtum befand.

  • OVG Saarland, 25.11.2015 - 1 A 385/14

    Antrag auf Zulassung der Berufung im öffentlichen Dienstrecht: Dienstliche

    Auszug aus OVG Saarland, 16.03.2022 - 1 A 34/21
    [st. Rspr., vgl. nur OVG Saarlouis, Beschluss vom 25.11.2015 - 1 A 385/14-, unter Hinweis auf BVerwG, Beschlüsse vom 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1163, 1164, und vom 3.3.2004 - 1 BvR 461/03-, NJW 2004, 2511] Vgl. OVG Saarlouis, Beschluss vom 25.11.2015 - 1 A 385/14 -, unter Hinweis auf BVerwG, Beschlüsse vom 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1163, 1164, und vom 3.3.2004 - 1 BvR 461/03 -, NJW 2004, 2511Vgl.

    OVG Saarlouis, Beschluss vom 25.11.2015 - 1 A 385/14 -, unter Hinweis auf BVerwG, Beschlüsse vom 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1163, 1164, und vom 3.3.2004 - 1 BvR 461/03 -, NJW 2004, 2511Der Zulassungsantragsteller hat in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht im Einzelnen auszuführen, weshalb das angefochtene Urteil nach seiner Auffassung unrichtig ist und geändert werden muss.

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus OVG Saarland, 16.03.2022 - 1 A 34/21
    [st. Rspr., vgl. nur OVG Saarlouis, Beschluss vom 25.11.2015 - 1 A 385/14-, unter Hinweis auf BVerwG, Beschlüsse vom 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1163, 1164, und vom 3.3.2004 - 1 BvR 461/03-, NJW 2004, 2511] Vgl. OVG Saarlouis, Beschluss vom 25.11.2015 - 1 A 385/14 -, unter Hinweis auf BVerwG, Beschlüsse vom 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1163, 1164, und vom 3.3.2004 - 1 BvR 461/03 -, NJW 2004, 2511Vgl.

    OVG Saarlouis, Beschluss vom 25.11.2015 - 1 A 385/14 -, unter Hinweis auf BVerwG, Beschlüsse vom 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1163, 1164, und vom 3.3.2004 - 1 BvR 461/03 -, NJW 2004, 2511Der Zulassungsantragsteller hat in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht im Einzelnen auszuführen, weshalb das angefochtene Urteil nach seiner Auffassung unrichtig ist und geändert werden muss.

  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03

    Rechtsschutzinteresse

    Auszug aus OVG Saarland, 16.03.2022 - 1 A 34/21
    [st. Rspr., vgl. nur OVG Saarlouis, Beschluss vom 25.11.2015 - 1 A 385/14-, unter Hinweis auf BVerwG, Beschlüsse vom 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1163, 1164, und vom 3.3.2004 - 1 BvR 461/03-, NJW 2004, 2511] Vgl. OVG Saarlouis, Beschluss vom 25.11.2015 - 1 A 385/14 -, unter Hinweis auf BVerwG, Beschlüsse vom 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1163, 1164, und vom 3.3.2004 - 1 BvR 461/03 -, NJW 2004, 2511Vgl.

    OVG Saarlouis, Beschluss vom 25.11.2015 - 1 A 385/14 -, unter Hinweis auf BVerwG, Beschlüsse vom 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1163, 1164, und vom 3.3.2004 - 1 BvR 461/03 -, NJW 2004, 2511Der Zulassungsantragsteller hat in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht im Einzelnen auszuführen, weshalb das angefochtene Urteil nach seiner Auffassung unrichtig ist und geändert werden muss.

  • BVerwG, 27.12.2016 - 2 B 3.16

    Informationspflicht des Dienstherrn bei Dienstherrnwechsel; Dienstherrnwechsel

    Auszug aus OVG Saarland, 16.03.2022 - 1 A 34/21
    Dem Dienstherrn obliegt keine aus der beamtenrechtlichen Fürsorgepflicht abzuleitende allgemeine Pflicht zur Belehrung über alle für den Beamten einschlägigen Rechtsvorschriften; demgemäß gebietet es die Fürsorgepflicht grundsätzlich nicht, dass der Dienstherr seine Beamten von sich aus auf die Möglichkeit eines für sie in Betracht kommenden Antrags aufmerksam macht (Anschluss BVerwG, u.a. Urteil vom 27.12.2016 - 2 B 3.16 -, juris Rz. 9 f., m.w.N.).

    Dies vorausgeschickt hat das Verwaltungsgericht zutreffend ausgeführt, dass nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts [vgl. u.a. Urteile vom 30.1.1997 - 2 C 10.96 -, juris Rz. 16 ff., und vom 7.4.2005 - 2 C 5.04 -, juris Rz. 59, sowie Beschlüsse vom 6.3.2002 - 2 B 3.02 -, juris Rz. 5, und vom 27.12.2016 - 2 B 3.16 -, juris Rz. 9 f., je m.w.N.; darüber hinaus können sich Hinweispflichten des Dienstherrn aus gesetzlicher Anordnung ergeben, wie z.B. aus § 83 Abs. 7 SBG, vgl. hierzu Urteil des Senats vom 23.9.2015 - 1 A 219/14 -, nachgehend BVerwG, Beschluss vom 29.6.2016 - 2 B 118.15 -, beide juris] dem Dienstherrn keine aus der beamtenrechtlichen Fürsorgepflicht (§ 45 BeamtStG bzw. § 78 BBG) abzuleitende allgemeine Pflicht zur Belehrung über alle für den Beamten einschlägigen Rechtsvorschriften obliegt, und es die Fürsorgepflicht demgemäß grundsätzlich nicht gebietet, dass der Dienstherr seine Beamten von sich aus auf die Möglichkeit eines für sie in Betracht kommenden Antrags aufmerksam macht.

  • BVerwG, 06.03.2002 - 2 B 3.02

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die

    Auszug aus OVG Saarland, 16.03.2022 - 1 A 34/21
    [zu diesem Erfordernis vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 6.3.2002 - 2 B 3.02 -, juris Rz. 9 m.w.N.] Dabei ist die Frage, ob das erstinstanzliche Verfahren an einem Mangel leidet, vom materiell-rechtlichen Standpunkt des Verwaltungsgerichts aus zu bewerten, selbst wenn diese Sicht fehlerhaft sein sollte.

    Dies vorausgeschickt hat das Verwaltungsgericht zutreffend ausgeführt, dass nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts [vgl. u.a. Urteile vom 30.1.1997 - 2 C 10.96 -, juris Rz. 16 ff., und vom 7.4.2005 - 2 C 5.04 -, juris Rz. 59, sowie Beschlüsse vom 6.3.2002 - 2 B 3.02 -, juris Rz. 5, und vom 27.12.2016 - 2 B 3.16 -, juris Rz. 9 f., je m.w.N.; darüber hinaus können sich Hinweispflichten des Dienstherrn aus gesetzlicher Anordnung ergeben, wie z.B. aus § 83 Abs. 7 SBG, vgl. hierzu Urteil des Senats vom 23.9.2015 - 1 A 219/14 -, nachgehend BVerwG, Beschluss vom 29.6.2016 - 2 B 118.15 -, beide juris] dem Dienstherrn keine aus der beamtenrechtlichen Fürsorgepflicht (§ 45 BeamtStG bzw. § 78 BBG) abzuleitende allgemeine Pflicht zur Belehrung über alle für den Beamten einschlägigen Rechtsvorschriften obliegt, und es die Fürsorgepflicht demgemäß grundsätzlich nicht gebietet, dass der Dienstherr seine Beamten von sich aus auf die Möglichkeit eines für sie in Betracht kommenden Antrags aufmerksam macht.

  • LSG Saarland, 18.02.2004 - L 2 KR 27/02

    Freiwillige Versicherung - Versäumung - Beitrittsfrist - Wiedereinsetzung -

    Auszug aus OVG Saarland, 16.03.2022 - 1 A 34/21
    Dies trifft zwar zu, [vgl. nur BSG, Urteile vom 19.2.1987 - 12 RK 55/84 -, juris Rz. 14 ff. m.w.N., vom 25.8.1993 - 13 RJ 27/92 -, juris Rz. 38, und vom 22.10.1996 - 13 RJ 69/95 -, juris Rz. 28 m.w.N.; vgl. auch LSG Thüringen, Urteil vom 21.2.2005 - L 6 KR 665/03 -, juris Rz. 27 m.w.N., und LSG Saarland, Urteil vom 18.2.2004 - L 2 KR 27/02 -, juris Rz. 24, unter Bezugnahme auf LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 17.11.1998 - L 5 KR 44/97 -, juris Rz. 22 m.w.N.; SG München, Urteil vom 28.6.2020 - S 31 RA 1123/97 -, juris Os. 1; zur zivilrechtlichen Rechtsprechung vgl. BGH, Urteil vom 6.2.1997 - III ZR 241/95 - OLG München, Urteil vom 1.6.2006 - 1 U 2388/02 -, juris Rz. 86] beruht aber auf der hier nicht einschlägigen Vorschrift des § 14 SGB I und lässt die vorliegend allein maßgebliche Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu den aus der beamtenrechtlichen Fürsorgepflicht resultierenden Hinweispflichten des Dienstherrn, die an eine anders ausgestaltete Rechts- und Interessenlage anknüpft, unberührt.
  • VGH Baden-Württemberg, 19.11.2019 - 4 S 488/19

    Erreichen einer besonderen Altersgrenze im Sinne von VersAusglG § 35 Abs. 1;

    Auszug aus OVG Saarland, 16.03.2022 - 1 A 34/21
    [vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19.11.2019 - 4 S 488/19 -, juris Rz. 33, unter Bezugnahme auf die Gesetzesbegründung] Das ist mit Blick auf den dargelegten gesetzgeberischen Gestaltungsspielraum hinzunehmen und kann auch nicht einer gerichtlichen Billigkeitskorrektur unterliegen.
  • VG Düsseldorf, 10.06.2015 - 13 K 28/15

    Mindestversicherungszeit; Wartezeit; Anpassung Versorgungsausgleich; Aussetzung

  • BSG, 22.10.1996 - 13 RJ 69/95

    Herstellungsanspruch - Nachentrichtung - Freiwillige Beträge - Rentenanwartschaft

  • BVerwG, 16.12.2004 - 2 C 68.03

    Kürzung; - der Versorgungsbezüge nach Versorgungsausgleich; für - zuständiger

  • BVerwG, 28.11.2018 - 2 B 37.18

    Beamter; Gleichheitsverstoß; Kürzung; Personalanpassung; Ruhensberechnung;

  • OLG München, 01.06.2006 - 1 U 2388/02

    Verstoß einer gesetzliche Krankenkasse gegen sozialrechtliche Beratungspflicht

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.11.1998 - L 5 KR 44/97

    Krankenversicherung

  • BSG, 25.08.1993 - 13 RJ 27/92

    Anwartschaftsverlust - Arbeitsamt - Beratungspflicht

  • BSG, 19.02.1987 - 12 RK 55/84
  • SG München, 28.06.2000 - S 31 RA 1123/97

    Beratungspflicht der Rentenversicherung über Vorteile des alten Rentenrechts

  • BVerwG, 26.04.2012 - 2 C 4.11

    Hat ein Beamter zuviel Gehalt bekommen, so muss die Behörde bei der Entscheidung

  • LSG Thüringen, 21.02.2005 - L 6 KR 665/03

    Beratungspflicht der Krankenkasse über eine freiwillige Mitgliedschaft eines

  • BVerwG, 09.01.2004 - 2 C 8.03

    Anordnung des Ruhens eines Verfahrens

  • OVG Saarland, 28.07.2010 - 1 A 113/10

    Auslegung des § 57 Abs. 5 BeamtVG; Bekanntwerden der Rentengewährung an den

  • BGH, 06.02.1997 - III ZR 241/95

    Amtspflichten des Trägers der gesetzlichen Rentenversicherung

  • BVerfG - 1 BvL 7/77 (anhängig)
  • BVerwG, 07.04.2005 - 2 C 5.04

    Anfechtung; Antrag auf Entlassung; Aufklärungspflicht; Beamtenverhältnis;

  • BVerwG, 29.06.2016 - 2 B 118.15

    Hinweispflicht des Dienstherrn bei möglichen Auswirkungen der Bewilligung von

  • BGH, 11.07.1996 - III ZR 242/95

    Geltendmachung eines Anspruchs Zahlung der Studiengebühren für einen Kurs zur

  • OVG Saarland, 05.12.2013 - 2 A 375/13

    Wesen einer Ausfertigung; Beseitigung nicht mehr standsicherer Gebäude im Wege

  • OVG Saarland, 20.03.2020 - 2 A 229/19

    Zu den Anforderungen an die Rüge einer Verletzung der gerichtlichen

  • OVG Saarland, 07.04.2017 - 2 A 126/16

    Abfallgebührenerhebung; Anfall von Restmüll; Gebührenmaßstab; Sachaufklärung im

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.02.2003 - 18 A 3673/01

    Verpflichtung zur Einholung einer Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofs

  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

  • OVG Saarland, 23.09.2015 - 1 A 219/14

    Ausgleich für verfallenen Resturlaub; Verletzung der Hinweispflicht des § 83 Abs.

  • OVG Saarland, 31.01.2024 - 2 A 177/22

    Kleintierhaltung (hier: Hunde) in einem allgemeinen Wohngebiet nach § 34 Abs. 2

    [vgl. OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 16.3.2022 - 1 A 34/21 -, juris, Rn. 20 m.w.N., und vom 10.3.2022 - 1 A 267/20 -, juris, Rn. 35] Deshalb muss entweder dargelegt werden, dass bereits im erstinstanzlichen Verfahren, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der als unterblieben gerügten Sachverhaltsaufklärung hingewirkt worden ist, oder aufgrund welcher Anhaltspunkte sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken hätten aufdrängen müssen.
  • OVG Saarland, 18.10.2022 - 1 A 161/21

    Darlegungsanforderungen im Fall der Rüge der Verletzung der gerichtlichen

    [vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 16.3.2022 - 1 A 34/21 -, juris Rn. 22] Ist die prozessuale Vorgehensweise des Gerichts, die gerügt wird, durch seine Sicht der materiellen Rechtslage geprägt, ist diese Rechtsauffassung des Gerichts der Beurteilung, ob ein Verfahrensmangel vorliegt, zugrunde zu legen.
  • OVG Saarland, 13.04.2022 - 1 A 285/20

    Reform der Professorenbesoldung (Besoldungsordnung W); kein Anspruch eines

    [OVG des Saarlandes, Beschluss vom 16.3.2022 - 1 A 34/21 -, juris].
  • OVG Saarland, 31.01.2023 - 1 A 261/21

    Niederschlagswassergebühren: Wasserdurchlässigkeit der Versiegelung

    [Beschlüsse des Senats vom 16.3.2022 - 1 A 34/21 -, juris Rn. 20 m.w.N., und vom 10.3.2022 - 1 A 267/20 -, juris Rn. 35] Deshalb muss entweder dargelegt werden, dass bereits im erstinstanzlichen Verfahren, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der als unterblieben gerügten Sachverhaltsaufklärung hingewirkt worden ist, oder aufgrund welcher Anhaltspunkte sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken hätten aufdrängen müssen.
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