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   OVG Saarland, 17.03.2021 - 2 C 375/20   

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OVG Saarland, 17.03.2021 - 2 C 375/20 (https://dejure.org/2021,5903)
OVG Saarland, Entscheidung vom 17.03.2021 - 2 C 375/20 (https://dejure.org/2021,5903)
OVG Saarland, Entscheidung vom 17. März 2021 - 2 C 375/20 (https://dejure.org/2021,5903)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Darstellen der durch die Beauftragung eines Rechtsanwalts durch die Landesregierung entstehenden Kosten als erstattungsfähige notwendige Kosten; Vertretungszwang durch Stellen eines Antrags auf Normenkontrolle gegen die Rechtsverordnung der Landesregierung zur Bekämpfung ...

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 03.07.2000 - 11 A 1.99
    Auszug aus OVG Saarland, 17.03.2021 - 2 C 375/20
    [vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 3.7.2000 - 11 A 1.99, 11 KSt 2.99 -, NJW 2000, 2832, und vom 22.6.1993 - 1 ER 103.93 -, Buchholz 310 § 162 VwGO Nr. 26] Die Erstattungsfähigkeit setzt daher voraus, dass der Antrag auf Zurückweisung eines Rechtsbehelfs zu einer zweckentsprechenden Rechtsverteidigung notwendig war beziehungsweise aus Sicht des Beteiligten für erforderlich erachtet werden konnte.
  • BVerwG, 03.07.2000 - 11 KSt 2.99

    Notwendige Kosten der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung

    Auszug aus OVG Saarland, 17.03.2021 - 2 C 375/20
    [vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 3.7.2000 - 11 A 1.99, 11 KSt 2.99 -, NJW 2000, 2832, und vom 22.6.1993 - 1 ER 103.93 -, Buchholz 310 § 162 VwGO Nr. 26] Die Erstattungsfähigkeit setzt daher voraus, dass der Antrag auf Zurückweisung eines Rechtsbehelfs zu einer zweckentsprechenden Rechtsverteidigung notwendig war beziehungsweise aus Sicht des Beteiligten für erforderlich erachtet werden konnte.
  • VGH Bayern, 28.06.2005 - 13 A 01.1909
    Auszug aus OVG Saarland, 17.03.2021 - 2 C 375/20
    Da das Erinnerungsverfahren gerichtsgebührenfrei ist [vgl. VGH München, Beschluss vom 28.6.2005 - 13 A 01.1909 -, NVwZ-RR 2006, 221] und Auslagen des Gerichts nicht angefallen sind, bedarf es keiner Streitwertfestsetzung.
  • BGH, 23.10.2013 - V ZB 143/12

    Rechtsanwaltskosten des Rechtsmittelgegners: Höhe der zu erstattenden

    Auszug aus OVG Saarland, 17.03.2021 - 2 C 375/20
    [vgl. dazu BGH, Beschluss vom 23.10.2013 - V ZB 143/12 -, NJW-RR 2014, 185, dort bezogen auf ein Rechtsmittelverfahren,] Ein die festgesetzte Verfahrensgebühr auslösender Antrag auf Zurückweisung des Rechtsbehelfs ist grundsätzlich dann nicht notwendig, wenn ein Rechtsbehelfsführer erkennbar noch keinen prozessual zulässigen Antrag gestellt hat, der dem Gegner Anlass böte, mit einer Verteidigungsanzeige seines Prozessbevollmächtigten seinerseits einen Antrag zu stellen.
  • VGH Bayern, 03.12.2003 - 1 N 01.1845
    Auszug aus OVG Saarland, 17.03.2021 - 2 C 375/20
    Die nach §§ 165 Satz 2, 151 Satz 1 VwGO nach Nichtabhilfe durch die Urkundsbeamtin (§§ 151 Satz 2, 148 VwGO) statthafte Erinnerung gegen die Kostenfestsetzung, über die das Gericht in der Besetzung entscheidet, in der die ihr zugrundeliegende Kostenentscheidung getroffen wurde, [vgl. VGH München, Beschluss vom 3.12.2003 - 1 N 01.1845 -, NVwZ-RR 2004, 309] ist begründet.
  • BVerwG, 22.06.1993 - 1 ER 103.93

    Erstattungsfähigkeit von Kurierdienstkosten für die Beförderung eines

    Auszug aus OVG Saarland, 17.03.2021 - 2 C 375/20
    [vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 3.7.2000 - 11 A 1.99, 11 KSt 2.99 -, NJW 2000, 2832, und vom 22.6.1993 - 1 ER 103.93 -, Buchholz 310 § 162 VwGO Nr. 26] Die Erstattungsfähigkeit setzt daher voraus, dass der Antrag auf Zurückweisung eines Rechtsbehelfs zu einer zweckentsprechenden Rechtsverteidigung notwendig war beziehungsweise aus Sicht des Beteiligten für erforderlich erachtet werden konnte.
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