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   OVG Saarland, 17.04.2020 - 2 A 77/20   

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OVG Saarland, 17.04.2020 - 2 A 77/20 (https://dejure.org/2020,9090)
OVG Saarland, Entscheidung vom 17.04.2020 - 2 A 77/20 (https://dejure.org/2020,9090)
OVG Saarland, Entscheidung vom 17. April 2020 - 2 A 77/20 (https://dejure.org/2020,9090)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 5 VwVGKostO SL, § 66 Abs 3 S 1 SGB 10, § 124 Abs 2 VwGO, § 166 Abs 1 S 1 VwGO, § 40 Abs 1 VwGO
    Erfolgloses Prozesskostenhilfegesuch gegen die Festsetzung von Mahngebühren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berufung; Erstattung; Festsetzung; Hilfe; Lebensunterhalt; Mahngebühren; Prozesskostenhilfe; Rückforderung; Verwaltungsrechtsweg; Zulassung; Zwangsvollstreckung; Prozesskostenhilfegesuch für einen beabsichtigten Antrag auf Zulassung der Berufung; Festsetzung von ...

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • VG Saarlouis, 27.01.2020 - 3 K 717/19

    Verwaltungsrechtsweg für Mahngebühren des Jobcenters

    Auszug aus OVG Saarland, 17.04.2020 - 2 A 77/20
    Der Antrag der Klägerin auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für ein Berufungszulassungsverfahren gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 27. Januar 2020 - 3 K 717/19 - wird abgelehnt.

    Die Klägerin begehrt Prozesskostenhilfe für den beabsichtigten Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 27.1.2020 - 3 K 717/19 -, das eine Klage gegen Mahngebühren i.H.v. insgesamt 7, 55 EUR zum Gegenstand hat.

    Mit dem aufgrund der mündlichen Verhandlung ergangenen Urteil vom 27.1.2020 - 3 K 717/19 - hat das Verwaltungsgericht die Klage abgewiesen.

  • OVG Saarland, 14.09.2010 - 2 B 210/10

    Abschiebungsschutz wegen Selbstmordgefahr

    Auszug aus OVG Saarland, 17.04.2020 - 2 A 77/20
    Für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe dürfen die Anforderungen mit Blick auf die gesetzliche Zielsetzung des Prozesskostenhilferechts, Unbemittelten einen weitgehend gleichen Zugang zu den Gerichten zu ermöglichen(vgl. OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 29.6.2010 - 2 B 210/10 - vom 24.8.2009 - 2 D 395/09 -, SKZ 2010, 65, LS Nr. 78 und vom 5.9.2018 - 2 D 175/18 - juris), nicht überspannt werden.
  • BVerwG, 29.08.2016 - 5 B 74.15

    Verwaltungsrechtsweg bei Streit über Vollstreckung sozialhilferechtlicher

    Auszug aus OVG Saarland, 17.04.2020 - 2 A 77/20
    Für Streitigkeiten über eine Vollstreckungsmaßnahme, die wie hier auf § 66 Abs. 3 Satz 1 SGB X und dem Verwaltungsvollstreckungsrecht des Landes beruht, ist der Verwaltungsrechtsweg eröffnet.(vgl. BVerwG, Beschluss vom 29.8.2016 - 5 B 74/15 - juris).
  • OVG Saarland, 24.08.2009 - 2 D 395/09

    Prozesskostenhilfe - zur hinreichenden Aussicht auf Erfolg

    Auszug aus OVG Saarland, 17.04.2020 - 2 A 77/20
    Für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe dürfen die Anforderungen mit Blick auf die gesetzliche Zielsetzung des Prozesskostenhilferechts, Unbemittelten einen weitgehend gleichen Zugang zu den Gerichten zu ermöglichen(vgl. OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 29.6.2010 - 2 B 210/10 - vom 24.8.2009 - 2 D 395/09 -, SKZ 2010, 65, LS Nr. 78 und vom 5.9.2018 - 2 D 175/18 - juris), nicht überspannt werden.
  • OVG Saarland, 08.06.2021 - 2 A 180/20

    Namensrecht: Erneute Änderung des Vornamens

    [Siehe zum dabei anzuwendenden Maßstab etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 17.4.2020 - 2 A 77/20 -, und vom 8.1.2020 - 2 D 328/19 -, beide juris].
  • OVG Saarland, 21.10.2020 - 2 A 277/20

    Klage gegen Islamunterricht an staatlichen Grundschulden

    [vgl. zu den dabei anzuwendenden Maßstäben etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 17.4.2020 - 2 A 77/20 -, bei Juris, m.w.N., und vom 8.1.2020 - 2 D 328/19 -, Nr. 74 der Leitsatzübersicht 1/2020 auf der Homepage des Gerichts] Ergänzend kann auf die Begründung zu dem Beschluss des Senats vom 7.8.2020 - 2 D 263/20 - betreffend die Zurückweisung der Beschwerde des Klägers gegen die Versagung der Prozesskostenhilfe für das erstinstanzliche Verfahren Bezug genommen werden.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.11.2020 - 4 O 128/20

    Zuziehung des Bevollmächtigten im Vorverfahren

    Gerade wenn es sich dabei um einen Verwaltungsakt i. S. d. § 1 Abs. 1 VwVfG LSA i. V. m. § 35 VwVfG handeln sollte (so OVG Saarland, Beschluss vom 17. April 2020 - 2 A 77/20 -, juris Rn. 19), würde dies dazu führen, dass hier ein rechtlich eigenständiges Vorverfahren durchzuführen wäre, welches im Falle der Entscheidung durch Widerspruchsbescheid mit einer rechtlich eigenständigen (Anfechtungs-)Klage - gerichtet auf die Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Mahngebühr und nicht auf den hier streitgegenständlichen Grundverwaltungsakt - hätte abschließen müssen, für die dann in dem dortigen Verfahren die Notwendigkeit der Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren hätte festgestellt werden können.
  • OVG Saarland, 31.10.2022 - 2 A 275/21

    (Anforderungen an das in VwGO § 124a Abs 4 S 4, Abs 5 S 2 geforderte

    [Siehe zum dabei anzuwendenden Maßstab etwa OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 17.4.2020 - 2 A 77/20 -, und vom 8.1.2020 - 2 D 328/19 -, beide juris].
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