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   OVG Saarland, 19.02.2009 - 2 A 254/08   

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OVG Saarland, 19.02.2009 - 2 A 254/08 (https://dejure.org/2009,3746)
OVG Saarland, Entscheidung vom 19.02.2009 - 2 A 254/08 (https://dejure.org/2009,3746)
OVG Saarland, Entscheidung vom 19. Februar 2009 - 2 A 254/08 (https://dejure.org/2009,3746)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Großflächiger Einzelhandelsbetrieb im Gewerbegebiet

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schwellenwert des § 11 Abs. 3 S. 3 Baunutzungsverordnung 1977 (BauNVO 1977) bzgl. der Geschossfläche als fester "Grenzwert"; Anforderungen an eine Prüfung der Zulässigkeit eines Vorhabens bei Unterschreitung des Geschossflächen-Schwellenwerts; Voraussetzungen einer ...

  • Judicialis

    BauNVO 1977 § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2; ; BauNVO 1977 § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3; ; BauNVO 1977 § 11 Abs. 3 Satz 2; ; BauNVO 1977 § 11 Abs. 3 Satz 3

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Großflächiger Einzelhandelsbetrieb im Gewerbegebiet

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Großflächiger Einzelhandelsbetrieb im Gewerbegebiet

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Gewerbegebiet: Ortskerngefährdung durch großflächigen Einzelhandel? (IBR 2010, 361)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2009, 854
  • BauR 2010, 431
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • VG Saarlouis, 23.04.2008 - 5 K 386/07

    Einkaufszentrum in kleiner Gemeinde

    Auszug aus OVG Saarland, 19.02.2009 - 2 A 254/08
    (vgl. dazu das auch diese Verpflichtungsklage abweisende Urteil des VG des Saarlandes vom 23.4.2008 - 5 K 386/07 - und den einen dagegen gerichteten Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung zurückweisenden Beschluss des Senats vom 10.2.2009 - 2 A 267/08 -).

    Durch Beschluss vom 10.2.2009 - 2 A 267/08 - hat der Senat den Zulassungsantrag des Klägers gegen ein am selben Tag vom Verwaltungsgericht erlassenes Urteil in dem Verfahren 5 K 386/07 zurückgewiesen.

    Der Kläger macht insoweit weiter geltend, das Verwaltungsgericht habe in seinem Urteil in dem Parallelverfahren 5 K 386/07 im Zusammenhang mit der Annahme des Entstehens eines Einkaufszentrums selbst von einem "Musterverfahren" gesprochen, das es zu entscheiden gelte.

    Das Verwaltungsgericht hat indes in dem vorliegenden Rechtsstreit - da die Existenz der beiden zusätzlich geplanten Einzelhandelsgeschäfte, um die es in dem Verfahren 5 K 386/07 ging, hier nicht unterstellt werden kann - konsequenterweise ausdrücklich betont, dass die Frage, ob bereits der vorhandene Baubestand auf den Parzellen Nr. 200/10, Nr. 200/86 und Nr. 200/100 mit der hier streitgegenständlichen Erweiterung des L.-Marktes als Einkaufszentrum (§ 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BauNVO 1977) zu bewerten ist, "bewusst" offen gelassen werde.

    (vgl. dazu Seite 12 unten der Entscheidungsgründe des Urteils 5 K 385/07) Ohnehin hatte das Verwaltungsgericht von einem "Musterfall" (vgl. dazu Seite 17 Mitte der Entscheidungsgründe des Urteils 5 K 386/07) im Sinne eines Musterbeispiels für die Anwendung der von der Rechtsprechung entwickelten Voraussetzungen für die Annahme eines Einkaufszentrums im Falle einer Agglomeration von mehreren Geschäften gesprochen.

    Dieser befindet in der Akte des seinerzeit gemeinsam verhandelten Verfahrens (VG) 5 K 386/07 und enthält eine ausführliche Befassung mit dem Gutachten der LEG.

    (vgl. dazu die Akten 2 A 267/08 (OVG, 5 K 386/07 (VG), Blätter 103 ff. der Gerichtsakte) Spätestens vor dem Hintergrund ist der Vorwurf der Verletzung des Gehörsgebots in dem vorliegenden Verfahren - vorsichtig ausgedrückt - überhaupt nicht mehr nachzuvollziehen.

  • VG Saarlouis, 23.04.2008 - 5 K 385/07

    Einzelhandelsnutzung in Gewerbegebiet

    Auszug aus OVG Saarland, 19.02.2009 - 2 A 254/08
    Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 23. April 2008 - 5 K 385/07 - wird zurückgewiesen.

    Dem Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung (§§ 124a Abs. 4, 124 Abs. 1 VwGO) gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts vom 23.4.2008 - 5 K 385/07 -, mit dem seine Klage auf Verpflichtung zur Erteilung eines positiven Vorbescheids (§ 76 LBO 2004) zur bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit der "Erweiterung eines Lebensmittelmarktes" auf den Parzellen Nr. 200/100 und Nr. 200/86 in Flur 21 der Gemarkung S. abgewiesen wurde, kann nicht entsprochen werden.

    (vgl. dazu insbesondere die Seiten 10 unten und 15 oben der Entscheidungsgründe des Urteils vom 23.4.2008 - 5 K 385/07 -) Da somit eine positive Vermutungsvorgabe "noch" nicht bestehe, wurde in dem angegriffenen Urteil eine auf den Einzelfall bezogene Prüfung einerseits des Merkmals der "Großflächigkeit" in § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauNVO 1977 und andererseits der (möglichen) negativen städtebaulichen Auswirkungen im Sinne des § 11 Abs. 3 Satz 2 BauNVO 1977 vorgenommen.

    (vgl. dazu Seite 12 unten der Entscheidungsgründe des Urteils 5 K 385/07) Ohnehin hatte das Verwaltungsgericht von einem "Musterfall" (vgl. dazu Seite 17 Mitte der Entscheidungsgründe des Urteils 5 K 386/07) im Sinne eines Musterbeispiels für die Anwendung der von der Rechtsprechung entwickelten Voraussetzungen für die Annahme eines Einkaufszentrums im Falle einer Agglomeration von mehreren Geschäften gesprochen.

  • OVG Saarland, 10.02.2009 - 2 A 267/08

    Baugenehmigung: Errichtung von Einzelhandelsgeschäften; Begriff des

    Auszug aus OVG Saarland, 19.02.2009 - 2 A 254/08
    (vgl. dazu das auch diese Verpflichtungsklage abweisende Urteil des VG des Saarlandes vom 23.4.2008 - 5 K 386/07 - und den einen dagegen gerichteten Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung zurückweisenden Beschluss des Senats vom 10.2.2009 - 2 A 267/08 -).

    Durch Beschluss vom 10.2.2009 - 2 A 267/08 - hat der Senat den Zulassungsantrag des Klägers gegen ein am selben Tag vom Verwaltungsgericht erlassenes Urteil in dem Verfahren 5 K 386/07 zurückgewiesen.

    (vgl. dazu die Akten 2 A 267/08 (OVG, 5 K 386/07 (VG), Blätter 103 ff. der Gerichtsakte) Spätestens vor dem Hintergrund ist der Vorwurf der Verletzung des Gehörsgebots in dem vorliegenden Verfahren - vorsichtig ausgedrückt - überhaupt nicht mehr nachzuvollziehen.

  • BVerwG, 24.11.2005 - 4 C 10.04

    Großflächiger Einzelhandelsbetrieb; Großflächigkeit; Verkaufsfläche;

    Auszug aus OVG Saarland, 19.02.2009 - 2 A 254/08
    (vgl. hierzu etwa Fickert/Fieseler, BauNVO, 11. Auflage 2008, § 11 Rn 27 unter Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 24.11.2005 - 4 C 10.04 -, BauR 2006, 639) Die durch die vorgenannte Argumentation des Klägers nahe gelegte "starre" Handhabung der Vermutungsregel des § 11 Abs. 3 Satz 3 BauNVO 1977 in der Praxis, wonach zum Teil auch nur geringfügig unter dem Wert bleibende Betriebe durch Verneinung der potentiell negativen Auswirkungen ohne weitere Prüfung vom Anwendungsbereich der Vorschrift ausgenommen wurden, war der Grund für die im Jahre 1987 vorgenommene - wie zu betonen ist lediglich: - Klarstellung des Gesetzebers in dem damals eingefügten Satz 4, dass es entscheidend auf die "Auswirkungen" im Sinne des § 11 Abs. 3 Satz 2 BauNVO 1977, nicht auf die Unterschreitung der Größenvorgabe in der ohnehin widerleglichen Vermutung (Satz 2) ankommt.

    (vgl. zu dem Begriffsinhalt der "Verkaufsfläche" BVerwG, Urteil vom 24.11.2005 - 4 C 10.04 -, BauR 2006, 639) Das Verwaltungsgericht hat ferner richtig herausgestellt, dass auch gegenüber den "Auswirkungen" eine selbständige Beurteilung in dem Sinne vorzunehmen ist, dass aus deren Feststellung nicht automatisch auf die Großflächigkeit rückgeschlossen werden kann, weil die räumliche Größe eines Bauwerks entweder vorliegt oder nicht, nicht aber entscheidend von der Art seiner Benutzung abhängen kann.

    Nach dem in der angegriffenen Entscheidung ausführlich wiedergegebenen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahre 2005 (vgl. auch dazu BVerwG, Urteil vom 24.11.2005 - 4 C 10.04 -, BauR 2006, 639, zustimmend unter Verweis auf die Rechtsanwendung insoweit erzielte Rechtssicherheit Fickert/Fieseler, BauNVO, 11. Auflage 2008, § 11 Rn 19.9) ist geklärt, dass Großflächigkeit bei Einzelhandelsbetrieben anzunehmen ist, wenn deren Verkaufsfläche 800 qm überschreitet.

  • OVG Saarland, 22.11.2007 - 2 N 7/06

    Normenkontrolle gegen Bebauungsplan - Antragsbefugnis und Rechtsschutzinteresse -

    Auszug aus OVG Saarland, 19.02.2009 - 2 A 254/08
    Das Verwaltungsgericht hat von daher zu Recht festgestellt, dass das Lebensmittelgeschäft (L.) auch nach der beantragten Erweiterung von der Regelvermutung des § 11 Abs. 3 Satz 3 BauNVO in seiner mit Blick auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens des insoweit von der Änderungsplanung im Jahr 2005 ausgenommenen Bebauungsplans (vgl. zu der Problematik der Ausfertigung und Bekanntmachung eines Bebauungsplans am selben Tag - hier am 23.6.2005 - zuletzt OVG des Saarlandes, Urteil vom 22.11.2007 - 2 N 7/06 -, SKZ 2008, 34) "Gewerbegebiet J." im Jahre 1983 hier anzuwendenden Fassung aus dem Jahre 1977 "nicht erfasst" wird.

    Soweit der Kläger auf ein derzeit im Entstehen begriffenes Wohngebiet in der Nähe des Gewerbegebiets J. mit 80 Wohnhäusern - gemeint sein dürfte damit das in Teilbereichen Wohnnutzung vorsehende Gebiet des Bebauungsplans "N." (vgl. dazu OVG des Saarlandes, Urteil vom 22.11.2007 - 2 N 7/06 -, SKZ 2008, 34) - verweist, ist einerseits nicht ersichtlich, weshalb der dort prognostizierte Bedarf nicht in dem vorhandenen Lebensmittelgeschäft unterhalb der Grenze der Großflächigkeit gedeckt werden könnte und andererseits nicht erkennbar, weshalb ein solches Einkaufsverhalten vor Ort eine günstigere Beurteilung der potentiell negativen Auswirkungen auf die Ortsmitte rechtfertigen sollte.

  • BVerwG, 22.05.1987 - 4 C 19.85

    Großflächiger Einzelhandelsbetrieb

    Auszug aus OVG Saarland, 19.02.2009 - 2 A 254/08
    Entgegen der Ansicht des Klägers hat das Verwaltungsgericht sodann bei der Ausfüllung des selbständigen und von der Vermutungsgrenze zu unterscheidenden Tatbestandsmerkmals der Großflächigkeit in § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauNVO 1977 (vgl. BVerwG, Urteile vom 22.5.1987 - 4 C 19.85 -, BRS 47 Nr. 56, und 4 C 30.86 -, BRS 47 Nr. 57) zutreffend auf die (künftige) Verkaufsfläche des Marktes (konkret 967, 74 qm) abgestellt.
  • BVerwG, 22.05.1987 - 4 C 30.86

    Verzicht auf Vorverfahren; zureichender Grund für die Nichtbescheidung eines

    Auszug aus OVG Saarland, 19.02.2009 - 2 A 254/08
    Entgegen der Ansicht des Klägers hat das Verwaltungsgericht sodann bei der Ausfüllung des selbständigen und von der Vermutungsgrenze zu unterscheidenden Tatbestandsmerkmals der Großflächigkeit in § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauNVO 1977 (vgl. BVerwG, Urteile vom 22.5.1987 - 4 C 19.85 -, BRS 47 Nr. 56, und 4 C 30.86 -, BRS 47 Nr. 57) zutreffend auf die (künftige) Verkaufsfläche des Marktes (konkret 967, 74 qm) abgestellt.
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus OVG Saarland, 19.02.2009 - 2 A 254/08
    (vgl. dazu allgemein etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 21.6.2002 - 1 Q 55/01 -, SKZ 2002, 289, Leitsatz Nr. 15, wonach die Frage des Vorliegens ernstlicher Zweifel am Maßstab der Ergebnisfehlerhaftigkeit zu beurteilen ist und eine Prognose dahingehend erfordert, ob das angestrebte Rechtsmittel voraussichtlich Erfolg haben wird, ständige Rechtsprechung; in dem Zusammenhang auch BVerwG, Beschluss vom 10.3.2004 - 7 AV 4/03 -, DVBl. 2004, 838, wonach die Vorschrift - ebenso wie der Tatbestand zu Nr. 2 - die Richtigkeit der Entscheidung gewährleisten soll und "ernstliche Zweifel" (Nr. 1) auch dann nicht anzunehmen sind, wenn sich das angegriffene Urteil zwar nicht aus den darin angegebenen Gründen, aber aus anderen Gründen als richtig erweist) In dem Zusammenhang soll nicht vertieft werden, ob die gesetzlichen Tatbestandsvoraussetzungen des § 31 Abs. 2 BauGB für eine Erteilung der vom Kläger beantragten Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans wegen "Überschreitung der Gebäudelänge um 8, 34 m (offene Bauweise)" erfüllt sind.
  • FG Sachsen, 03.12.1996 - 2 K 59/95

    Rückzahlung eines Ausbildungsdarlehens als außergewöhnliche Belastung; Höhe der

    Auszug aus OVG Saarland, 19.02.2009 - 2 A 254/08
    (vgl. VG des Saarlandes, Beschlüsse vom 28.1.2000 - 2 K 59/95 und 2 K 60/95 -).
  • OVG Saarland, 19.03.2015 - 2 C 382/13

    Normenkontrolle gegen Bebauungsplan - Schießsportzentrum

    Dementsprechend hat das Ministerium für Umwelt bereits im Rahmen der vorgezogenen Behördenbeteiligung(vgl. das Schreiben des Ministeriums für Umwelt (Abteilung C) vom 26.11.2008 - C/2 - 151-2/08 sowie C/2 - 152/08, Seite 1) auf den in der Rechtsprechung inzwischen anerkannten Grenzwert für die "Großflächigkeit" (§ 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauNVO 1990) von 800 qm Verkaufsfläche hingewiesen.(vgl. hierzu etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 19.2.2009 - 2 A 254/08 -, BRS 74 Nr. 80 mit weiteren Nachweisen) Entsprechend wurde die Gesamtverkaufsfläche der im Sondergebiet 1 zugelassenen Verkaufseinrichtungen in der Ziffer 1.1.1 der textlichen Festsetzungen begrenzt.
  • OVG Saarland, 11.11.2010 - 2 A 29/10

    Gemeindenachbarklage gegen Baugenehmigung für ein Einkaufszentrum

    Dass es sich hier entgegen der Darstellung der Beigeladenen zu 1) um ein solches handelt, (vgl. zu dem Begriff etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 10.2.2009 - 2 A 267/08 -, SKZ 2010, 14 ff. = BRS 74 Nr. 81; zur Unzulässigkeit großflächigen Einzelhandels in einem auf der Grundlage der Baunutzungsverordnung 1977 festgesetzten Gewerbegebiet Beschluss vom 19.2.2009 - 2 A 254/08 -, SKZ 2010, 19 ff., BRS 74 Nr. 80) steht nicht ernstlich in Zweifel.

    Die vorgesehene Verkaufsfläche von rund 13.000 qm überschreitet den heute auch für sonstige Einrichtungen des großflächigen Einzelhandels, die kein Einkaufszentrum darstellen, zugrunde zu legenden Schwellenwert (800 qm) (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.11.2005 - 4 C 10.04 -, BauR 2006, 639, zustimmend unter Verweis auf die Rechtsanwendung insoweit erzielte Rechtssicherheit Fickert/Fieseler, BauNVO, 11. Auflage 2008, § 11 Rn 19.9; OVG des Saarlandes, Beschluss vom 19.2.2009 - 2 A 254/08 -, SKZ 2010, 19 ff., BRS 74 Nr. 80) um ein Vielfaches (Faktor 16, 25).

  • OVG Saarland, 07.02.2012 - 2 B 422/11

    Rechtsschutz von Gemeinden gegen Ersetzung ihres Einvernehmens; Baugenehmigung

    Dass es bei der an den faktischen Gegebenheiten zu orientierenden Bewertung von Bauvorhaben nach dem § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB nicht auf die frühere Fassung des § 11 Abs. 3 BauNVO 1977 und auf den darin noch enthaltenen Grenzwert für die Regelvermutung negativer städtebaulicher Fernwirkungen (§ 11 Abs. 3 Satz 2 BauNVO 1977/1990), sondern auf den heute anerkannten Grenzwert für die "Großflächigkeit" (§ 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauNVO 1977/1990) von 800 qm Verkaufsfläche ankommt, ist nicht ernstlich zweifelhaft.(vgl. hierzu etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 19.2.2009 - 2 A 254/08 -, BRS 74 Nr. 80 mit weiteren Nachweisen) Dieser wird bei dem REWE-Markt unstreitig deutlich überschritten.
  • VG Trier, 18.05.2022 - 5 K 429/22

    Keine Erweiterung des EDEKA Markts in Mettendorf

    Bei solchen ist eine Ortskerngefährdung durch außerhalb desselben dezentral errichtete großflächige Einzelhandelsbetriebe potentiell am stärksten (vgl. zur Relation: SaarlOVG, Beschluss vom 19. Februar 2009 - 2 A 254/08 -, juris, wonach eine Gemeinde mit 13.911 Einwohnern als kleine Gemeinde einzuordnen ist).
  • OVG Saarland, 10.02.2009 - 2 A 267/08
    (vgl. dazu das auch diese Verpflichtungsklage abweisende Urteil des VG des Saarlandes vom 23.4.2008 - 5 K 385/07 - und den dagegen gerichteten Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung, Geschäftszeichen 2 A 254/08).
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