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   OVG Saarland, 19.04.2018 - 2 B 52/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,10431
OVG Saarland, 19.04.2018 - 2 B 52/18 (https://dejure.org/2018,10431)
OVG Saarland, Entscheidung vom 19.04.2018 - 2 B 52/18 (https://dejure.org/2018,10431)
OVG Saarland, Entscheidung vom 19. April 2018 - 2 B 52/18 (https://dejure.org/2018,10431)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erteilung einer eheunabhängigen Aufenthaltserlaubnis bei Vorliegen einer besonderen Härte

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erteilung einer eheunabhängigen Aufenthaltserlaubnis bei Vorliegen einer besonderen Härte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Saarland, 24.02.2011 - 2 B 17/11

    Nacheheliches Aufenthaltsrecht

    Auszug aus OVG Saarland, 19.04.2018 - 2 B 52/18
    (vgl. bereits Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Beschluss vom 24. Februar 2011 - 2 B 17/11 -, juris).

    Die alle Rückkehrer bzw. Rückkehrerinnen gleichermaßen treffenden typischen Rückkehreffekte können die Ausreisepflicht von vornherein nicht über das Merkmal der "besonderen Härte" in § 31 Abs. 2 Satz 1 AufenthG suspendieren.(vgl. Beschluss des Senats vom 24.2.2011 - 2 B 17/11 -, juris m.w.N.).

  • OVG Saarland, 04.06.2010 - 2 B 86/10

    Aufenthaltserlaubnis, eigenständiges Aufenthaltsrecht, besondere Härte,

    Auszug aus OVG Saarland, 19.04.2018 - 2 B 52/18
    Die ausnahmsweise ein Absehen von der hier bei weitem nicht erfüllten Mindestbestandszeit der ehelichen Lebensgemeinschaft nach § 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AufenthG rechtfertigende und durch die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis vermeidbare "besondere" Härte bezogen auf den Zeitpunkt der Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft(vgl. hierzu Beschluss des Senats vom 4.6.2010 - 2 B 86/10 -, SKZ 2010, 223, Leitsatz Nr. 49; juris) liegt hier offensichtlich nicht vor.
  • VGH Hessen, 17.01.2007 - 7 TG 2908/06

    Eigenständiges Aufenthaltsrecht des vergewaltigten Ehegatten

    Auszug aus OVG Saarland, 19.04.2018 - 2 B 52/18
    Selbst wenn man anders als das Verwaltungsgericht den Umstand, dass nicht die Antragstellerin sondern ihr Ehemann die Scheidung herbeigeführt hat, nicht als entscheidend ansehen wollte(vgl. Hessischer VGH, Beschluss vom 17.1.2007 - 7 TG 2908/06 -, wonach der Umstand, dass nicht der das eigenständige Aufenthaltsrecht begehrende Ehegatte die eheliche Lebensgemeinschaft beendet hat, weder notwendig bedeutet, dass ihm das weitere Festhalten an der ehelichen Lebensgemeinschaft zumutbar gewesen ist, noch dieser Umstand ein gesetzliches Tatbestandsmerkmal ist, das ein eigenständiges Aufenthaltsrecht des Ehegatten nach § 31 Abs. 2 Satz 2, 2. Alt. AufenthG ausschließt; juris), fiele bei der Würdigung, ob der Antragstellerin das Festhalten am Fortbestand der Ehe unzumutbar war, ins Gewicht, dass sie selbst unmittelbar nach den behaupteten Vorfällen keine Veranlassung gesehen hatte, sich von ihrem Ehemann zu trennen, sondern an der Ehe festhalten wollte, also subjektiv gerade nicht von der Unzumutbarkeit der Fortführung der Ehe ausgegangen ist.
  • OVG Hamburg, 06.09.2019 - 1 Bs 155/19

    Besondere Härte nach AufenthG 2004 § 31 Abs 2 S 2 Alt 3

    Anderes könnte ausnahmsweise z.B. dann gelten, wenn dem nachgezogenen Ehegatten eine freie Willensentscheidung nicht möglich war (vgl. VGH Mannheim, Beschl. v. 28.2.2003, 13 S 2798/02, InfAuslR 2003, 232), eine Trennung ihn oder Kinder gefährdet hätte oder der Ehepartner dem zugezogenen Ehegatten zuvorkommt, um zu verhindern, dass dieser ein eigenes Aufenthaltsrecht erhält (vgl. auch: OVG Hamburg, Beschl. v. 2.11.2007, 4 Bf 69/07.Z n.v., Beschl. v. 3.8.2015, 4 So 119/14, n.v., Beschl. v. 28.1.2019, 1 Bf 163/18.Z, n.v.; ebenso: OVG Lüneburg, Beschl. v. 4.12.2018, 13 ME 458/18, AuAS 2019, 14, juris Rn. 6; VGH München, Beschl. v. 25.6.2018, 10 ZB 17.2436, juris Rn. 12; VGH Kassel, 9. Senat, Beschl. v. 10.10.2015, 9 TG 2403/05, AuAS 2005, 266, juris Rn. 5; Dienelt in Bergmann/Dienelt, AuslR, 12. Auflage 2018, § 31 AufenthG Rn. 63; lediglich indizielle Wirkung im Rahmen der Gesamtwürdigung, ob die Trennung unzumutbar ist: OVG Saarlouis, Beschl. v. 19.4.2018, 2 B 52/18, juris Rn. 15; Beschl. v. 24.2.2011, 2 B 17/11, juris Rn. 17; OVG Bautzen, 12.1.2018, 3 B 325/17, DVBl 2018, 668, juris Rn. 18; OVG Berlin/Brandenburg, Beschl. v. 7.7.2011, OVG 2 S 63.11 u.a., juris Rn. 4; VGH Kassel, 7. Senat, Beschl. v. 17.1.2007, 7 TG 2908/06, AuAS 2007, 122, juris Rn. 14 f.; Marx in GK AufenthG, Stand April 2019, § 31 AufenthG Rn. 71 f.).
  • OVG Niedersachsen, 04.12.2018 - 13 ME 458/18

    Schutzwürdige Belange; Dreijahresfrist; Ehegatte; weiteres Festhalten;

    Voraussetzung für die Annahme des Härtegrundes nach § 31 Abs. 2 Satz 2 Alt. 3 AufenthG ist - entgegen der mit der Beschwerde geäußerten Rechtsauffassung - aber regelmäßig, dass der zugezogene ausländische Ehegatte die eheliche Lebensgemeinschaft aus eigener Initiative beendet hat (vgl. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Ausländergesetzes, BT-Drs. 14/2368, S. 4; Bayerischer VGH, Beschl. v. 25.6.2018 - 10 ZB 17.2436 -, juris Rn. 12 f.; OVG Saarland, Beschl. v. 19.4.2018 - 2 B 52/18 -, juris Rn. 14 f.; Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 29.11.2011 - 8 ME 120/11 -, juris Rn. 10 f.; OVG Berlin-Brandenburg Beschl. v. 2.10.2007 - 3 S 94.07 -, juris Rn. 5; a.A. Hessischer VGH, Beschl. v. 22.9.2015 - 6 B 1311/15 -, juris Rn. 3; GK-AufenthG, § 31 Rn. 72 f. (Stand: Juni 2017)).
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