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   OVG Saarland, 19.08.2022 - 1 E 148/22   

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https://dejure.org/2022,25844
OVG Saarland, 19.08.2022 - 1 E 148/22 (https://dejure.org/2022,25844)
OVG Saarland, Entscheidung vom 19.08.2022 - 1 E 148/22 (https://dejure.org/2022,25844)
OVG Saarland, Entscheidung vom 19. August 2022 - 1 E 148/22 (https://dejure.org/2022,25844)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 25.09.2019 - IV AR (VZ) 2/18

    Anspruch auf Einsichtnahme in einen spruchkörperinternen

    Auszug aus OVG Saarland, 19.08.2022 - 1 E 148/22
    Die Regelungen des GVG über einen Anspruch auf Einsichtnahme in einen senatsinternen Geschäftsverteilungsplan stellen abschließende bereichsspezifische Sonderregelungen dar, die den Vorschriften der Informationsfreiheitsgesetze vorgehen (Anschluss BGH, Beschluss vom 25.9.2019 - IV AR (VZ) 2/18 -, juris Rn. 24, m.w.N.).
  • BGH, 21.10.2020 - XII ZB 276/20

    Verweisung des Prozesskostenhilfeverfahrens an das Gericht des anderen Rechtswegs

    Auszug aus OVG Saarland, 19.08.2022 - 1 E 148/22
    Der Umstand, dass es sich um ein isoliertes Prozesskostenhilfeverfahren handelt, steht einer Rechtswegverweisung nicht entgegen (Anschluss BGH, Beschluss vom 21.10.2020 - XII ZB 276/20 -, juris, Ls. und Rn. 14, 19 ff.; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 21.3.2022 - AV 1/22 -, juris Rn. 10 f., m.w.N.).
  • OVG Saarland, 28.09.2022 - 1 E 204/22

    Kein Vertretungszwang vor dem Oberverwaltungsgericht für eine Anhörungsrüge

    Die Anhörungsrüge des Antragstellers gegen den Beschluss des Senats vom 19. August 2022 - 1 E 148/22 - wird zurückgewiesen.

    Die Anhörungsrüge des Antragstellers gegen den Beschluss des Senats vom 19. August 2022 - 1 E 148/22 -, mit dem seine Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 1.7.2022 - 2 K 378/22 - zurückgewiesen wurde, bleibt ohne Erfolg.

    Der Antragsteller hat nicht im Sinne von § 152a Abs. 2 Satz 6 VwGO dargelegt, dass die Voraussetzungen des § 152a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 VwGO vorliegen, mithin der Senat in dem angegriffenen, die Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 1.7.2022 - 2 K 378/22 - zurückweisenden Beschluss vom 19.8.2022 - 1 E 148/22 - den Anspruch des Antragstellers auf rechtliches Gehör in entscheidungserheblicher Weise verletzt hat.

  • FG Köln, 03.03.2023 - 6 K 235/23

    Verweisung des Rechtsstreits an das zuständige Gericht des zulässigen Rechtswegs

    Maßgeblich ist allein die tatsächliche Natur des Rechtsverhältnisses, nicht dagegen die rechtliche Einordnung des geltend gemachten Anspruchs durch den Kläger selbst (Vgl. BGH, Beschluss vom 21.10.2020 - XII ZB 276/20 -, juris, Ls. und Rn. 14, 19 ff.; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 21.3.2022 - AV 1/22 -, juris Rn. 10 f., m.w.N.; Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Beschluss vom 19. August 2022 - 1 E 148/22 -, juris; OVG NRW, Beschluss vom 8. Juni 2005 - 8 E 283/05, juris Rn. 7).

    Für die ordentliche Gerichtsbarkeit ist anerkannt, dass die Entscheidung über die Einsichtnahme in Geschäftsverteilungspläne der ordentlichen Gerichte als Justizverwaltungssache in der Konsequenz einen Justizverwaltungsakt auf dem Gebiet des Zivilprozesses im Sinne des § 23 EGGVG darstellt (vgl. Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Beschluss vom 19. August 2022 - 1 E 148/22 -, juris; VG Düsseldorf, Beschluss vom 06.12.2019 - 29 K 6805/19 m.w.N.; VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 18. Oktober 2018 - 20 K 4062/18).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.01.2023 - 15 E 569/22

    Mutwilligkeit des isolierten Antrags auf Prozesskostenhilfe zum Zeitpunkt der

    OVG, Beschluss vom 19. August 2022 - 1 E 148/22 -, juris.
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