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OVG Saarland, 19.09.2017 - 2 E 426/17 |
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Beiladung bezweckt Schutz des Beigeladenen und Prozessökonomie!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Saarlouis, 19.04.2017 - 6 K 72/15
- OVG Saarland, 19.09.2017 - 2 E 426/17
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2017, 992
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (3)
- VGH Bayern, 15.08.2011 - 21 ZB 10.1314
Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung
Auszug aus OVG Saarland, 19.09.2017 - 2 E 426/17
Die Beiladung nach § 65 VwGO bezweckt nicht, die Verfahrensposition des einen oder anderen Prozessbeteiligten zu stärken und in dessen Interesse die Möglichkeiten der Sachverhaltsaufklärung zu erweitern.(vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25.4.2013 - OVG 10 N 21.10 -, sowie VGH München, Beschluss vom 15.8.2011 - 21 ZB 10.1314 - (jeweils bei juris und unter Hinweis auf BVerwG, Beschluss vom 16.9.2009 - 8 B 75.09 -, NVwZ-RR 2010, 37)) Die Beiladung soll die Rechte des Beizuladenen schützen und dient darüber hinaus der Prozessökonomie, indem sie die Rechtskraft des Urteils auf alle am streitigen Rechtsverhältnis Beteiligten erstreckt. - OVG Berlin-Brandenburg, 25.04.2013 - 10 N 21.10
Abgrenzung zwischen Innen- und Außenbereich - Außerbetrachtlassen eines Gebäudes, …
Auszug aus OVG Saarland, 19.09.2017 - 2 E 426/17
Die Beiladung nach § 65 VwGO bezweckt nicht, die Verfahrensposition des einen oder anderen Prozessbeteiligten zu stärken und in dessen Interesse die Möglichkeiten der Sachverhaltsaufklärung zu erweitern.(vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25.4.2013 - OVG 10 N 21.10 -, sowie VGH München, Beschluss vom 15.8.2011 - 21 ZB 10.1314 - (jeweils bei juris und unter Hinweis auf BVerwG, Beschluss vom 16.9.2009 - 8 B 75.09 -, NVwZ-RR 2010, 37)) Die Beiladung soll die Rechte des Beizuladenen schützen und dient darüber hinaus der Prozessökonomie, indem sie die Rechtskraft des Urteils auf alle am streitigen Rechtsverhältnis Beteiligten erstreckt. - BVerwG, 16.09.2009 - 8 B 75.09
Beiladung, notwendige Beiladung, Beklagter, Beschwer.
Auszug aus OVG Saarland, 19.09.2017 - 2 E 426/17
Die Beiladung nach § 65 VwGO bezweckt nicht, die Verfahrensposition des einen oder anderen Prozessbeteiligten zu stärken und in dessen Interesse die Möglichkeiten der Sachverhaltsaufklärung zu erweitern.(vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25.4.2013 - OVG 10 N 21.10 -, sowie VGH München, Beschluss vom 15.8.2011 - 21 ZB 10.1314 - (jeweils bei juris und unter Hinweis auf BVerwG, Beschluss vom 16.9.2009 - 8 B 75.09 -, NVwZ-RR 2010, 37)) Die Beiladung soll die Rechte des Beizuladenen schützen und dient darüber hinaus der Prozessökonomie, indem sie die Rechtskraft des Urteils auf alle am streitigen Rechtsverhältnis Beteiligten erstreckt.
- OVG Hamburg, 15.09.2020 - 1 So 78/20
Unzulässigkeit der Beschwerde gegen die Nichtbeiladung eines Dritten
Es ist ausgeschlossen, dass die Klägerin als bereits am Verfahren Beteiligte durch die unterbliebene Beiladung in eigenen subjektiven Rechten verletzt wird (…eine materielle Beschwer und die Zulässigkeit der Beschwerde in diesen Fällen ebenfalls verneinend OVG Münster, Beschl. v. 13.3.2019, 15 E 12/19, juris Rn. 1 ff.;… OVG Koblenz, Beschl. v. 25.8.2020, 1 E 10895/20, juris Rn. 4; die Beschwer im Rahmen der Begründetheit verneinend OVG Saarlouis, Beschl. v. 19.9.2017, 2 E 426/17, juris Rn. 4;… ebenso bei nachträglicher Aufhebung eines Beiladungsbeschlusses VGH München, Beschl. v. 12.1.2010, 7 C 09.2267 u.a., BayVBl. 2011, 251, juris Rn. 10). - VGH Bayern, 18.04.2023 - 23 C 23.544
Keine Beiladung eines Sportwettveranstalters zum Klageverfahren eines …
Dies schließt kein subjektives Recht der Prozessbeteiligten auf fehlerfreie Anwendung des § 65 Abs. 1, 2 VwGO mit ein (…vgl. OVG NW, B.v. 13.3.2019 - 15 E 12/19 - juris Rn. 2), sodass die Klägerin als bereits am Verfahren Beteiligte durch die unterbliebene Beiladung nicht in eigenen subjektiven Rechten verletzt wird (…vgl. OVG Hamburg, B.v. 15.9.2020 - 1 So 78/20 - juris Rn. 8 m.w.N.; OVG Saarl, B.v. 19.9.2017 - 2 E 426/17 - juris Rn. 4). - VGH Bayern, 18.04.2023 - 23 C 23.541
Keine Beiladung eines Sportwettveranstalters zum Klageverfahren eines …
Dies schließt kein subjektives Recht der Prozessbeteiligten auf fehlerfreie Anwendung des § 65 Abs. 1, 2 VwGO mit ein (…vgl. OVG NW, B.v. 13.3.2019 - 15 E 12/19 - juris Rn. 2), sodass die Klägerin als bereits am Verfahren Beteiligte durch die unterbliebene Beiladung nicht in eigenen subjektiven Rechten verletzt wird (…vgl. OVG Hamburg, B.v. 15.9.2020 - 1 So 78/20 - juris Rn. 8 m.w.N.; OVG Saarl, B.v. 19.9.2017 - 2 E 426/17 - juris Rn. 4). - VGH Bayern, 18.04.2023 - 23 C 23.543
Keine Beiladung eines Sportwettveranstalters zum Klageverfahren eines …
Dies schließt kein subjektives Recht der Prozessbeteiligten auf fehlerfreie Anwendung des § 65 Abs. 1, 2 VwGO mit ein (…vgl. OVG NW, B.v. 13.3.2019 - 15 E 12/19 - juris Rn. 2), sodass die Klägerin als bereits am Verfahren Beteiligte durch die unterbliebene Beiladung nicht in eigenen subjektiven Rechten verletzt wird (…vgl. OVG Hamburg, B.v. 15.9.2020 - 1 So 78/20 - juris Rn. 8 m.w.N.; OVG Saarl, B.v. 19.9.2017 - 2 E 426/17 - juris Rn. 4).