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   OVG Saarland, 20.03.2020 - 1 A 186/19   

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https://dejure.org/2020,5703
OVG Saarland, 20.03.2020 - 1 A 186/19 (https://dejure.org/2020,5703)
OVG Saarland, Entscheidung vom 20.03.2020 - 1 A 186/19 (https://dejure.org/2020,5703)
OVG Saarland, Entscheidung vom 20. März 2020 - 1 A 186/19 (https://dejure.org/2020,5703)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BeamtVG SL § 31 Abs. 1
    Äußerlich; Äußerung; diensttypisch; Dienstunfall; Einwirkung; Gespräch; Gesundheitsschaden; nicht-körperlich; posttraumatisch; psychisch; Retraumatisierung; sozialadäquat; sozialtypisch; äußere Einwirkung; nicht-körperliche Einwirkung

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Vorliegen eines Dienstunfalls infolge psychischer Einwirkungen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 24.10.1963 - II C 10.62

    Rechtsmittel

    Auszug aus OVG Saarland, 20.03.2020 - 1 A 186/19
    Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits mit Urteil vom 24.10.1963(BVerwG, Urteil vom 24.10.1963 - 2 C 10.62 -, BVerwGE 17, 59, 61 ff.) ausgeführt, dass die Legaldefinition des Dienstunfalls im Anschluss an die Rechtsprechung des Reichsgerichts formuliert worden ist und danach das Merkmal "äußere Einwirkung" lediglich der Abgrenzung äußerer Vorgänge von krankhaften Vorgängen im Inneren des menschlichen Körpers dient.
  • BVerwG, 11.10.2018 - 2 B 3.18

    "Spanner"-Vorwurf; Anerkennung als Dienstunfall; Ankündigung einer

    Auszug aus OVG Saarland, 20.03.2020 - 1 A 186/19
    In einer neueren Entscheidung vom 11.10.2018(BVerwG, Beschluss vom 11.10.2018 - 2 B 3.18 -, Juris, Rdnr. 14) hat das Bundesverwaltungsgericht festgestellt, in seiner Rechtsprechung sei geklärt, dass einerseits auch nicht-körperliche Einwirkungen - und damit auch dienstliche Gespräche - äußere Einwirkungen im Sinne des Dienstunfallrechts sein können und andererseits ein im Rahmen des Üblichen bleibender, sozialadäquater Verlauf eines Dienstgesprächs keine äußere Einwirkung in diesem Sinn ist.
  • VGH Bayern, 20.06.2016 - 3 ZB 14.1450

    Anerkennung eines Dienstunfalls - Eröffnung dienstlicher Beurteilung

    Auszug aus OVG Saarland, 20.03.2020 - 1 A 186/19
    Nur in einem solchen Fall gebe es eine innere Rechtfertigung, dem Beamten über die auch in diesen Fällen stets zu gewährenden Beihilfeleistungen hinaus den besonderen Schutz des Dienstunfallfürsorgerechts zukommen zu lassen.(siehe hierzu auch BayVGH, Urteil vom 20.6.2016 - 3 ZB 14.1450 - Juris, Rdnr. 10, zur Eröffnung einer dienstlichen Beurteilung, die nicht den Erwartungen des Beamten entspricht, "soweit sich der Inhalt und die Umstände der Eröffnung in sozialadäquatem Rahmen halten"; außerdem Schnellenbach/Bodanowitz, Beamtenrecht in der Praxis, 9. Auflage, Seite 392 Fn 8 mit Hinweis auf Niedersächsisches OVG, Urteil vom 8.12.1993 - 2 L 87/90 - (n.v.), wonach es keine Folge einer "äußeren Einwirkung" sei, wenn ein Beamter aufgrund der Eröffnung (Aushändigung) eines amtsärztlichen Gutachtens psychische oder psychosomatische Störungen erleide, und zwar ungeachtet dessen, dass sich bei ihm deswegen eine "innere Erregung" eingestellt habe, weil das Gutachten seiner Ansicht nach unrechtmäßig zustande gekommen sei).
  • OVG Niedersachsen, 19.09.1993 - 2 L 87/90

    Dienstfreistellung; Beamter; Versetzung in den Ruhestand; Amtsärztliches

    Auszug aus OVG Saarland, 20.03.2020 - 1 A 186/19
    Nur in einem solchen Fall gebe es eine innere Rechtfertigung, dem Beamten über die auch in diesen Fällen stets zu gewährenden Beihilfeleistungen hinaus den besonderen Schutz des Dienstunfallfürsorgerechts zukommen zu lassen.(siehe hierzu auch BayVGH, Urteil vom 20.6.2016 - 3 ZB 14.1450 - Juris, Rdnr. 10, zur Eröffnung einer dienstlichen Beurteilung, die nicht den Erwartungen des Beamten entspricht, "soweit sich der Inhalt und die Umstände der Eröffnung in sozialadäquatem Rahmen halten"; außerdem Schnellenbach/Bodanowitz, Beamtenrecht in der Praxis, 9. Auflage, Seite 392 Fn 8 mit Hinweis auf Niedersächsisches OVG, Urteil vom 8.12.1993 - 2 L 87/90 - (n.v.), wonach es keine Folge einer "äußeren Einwirkung" sei, wenn ein Beamter aufgrund der Eröffnung (Aushändigung) eines amtsärztlichen Gutachtens psychische oder psychosomatische Störungen erleide, und zwar ungeachtet dessen, dass sich bei ihm deswegen eine "innere Erregung" eingestellt habe, weil das Gutachten seiner Ansicht nach unrechtmäßig zustande gekommen sei).
  • OVG Saarland, 24.06.2019 - 1 A 235/18

    Nicht-körperliche Einwirkungen als äußere Einwirkungen im Sinne des

    Auszug aus OVG Saarland, 20.03.2020 - 1 A 186/19
    Nach dieser Rechtsprechung, der der Senat folgt(OVG des Saarlandes, Beschluss vom 26.6.2019 - 1 A 235/18 -, juris), können auch nicht-körperliche Einwirkungen in Form von dienstlichen Gesprächen, herabsetzenden Reden, Beleidigungen oder Beschimpfungen äußere Einwirkungen im Sinne des Dienstunfallrechts darstellen, wenn sie beim Betroffenen psychische Reaktionen, etwa einen seelischen Schock, auslösen, und diese ihrerseits einen Körper- oder Gesundheitsschaden zur Folge haben.
  • BVerwG, 09.04.1970 - II C 49.68

    Qualifizierung eines Schlaganfalls als Dienstunfall - Herabsetzende Reden und

    Auszug aus OVG Saarland, 20.03.2020 - 1 A 186/19
    Hieran hat das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 9.4.1970(BVerwG, Urteil vom 9.4.1970 - 2 C 49.68 -, BVerwGE 35, 133, 135) festgehalten.
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