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OVG Saarland, 20.04.2023 - 2 A 111/22 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JurPC
Datenverarbeitung zum Zweck der Telefonwerbung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Nutzung der Datenverarbeitung der Zahnärzte zum Zweck der Telefonwerbung; Gestattung der Telefonwerbung ohne Einwilligung des betroffenen Teilnehmers; Berücksichtigung wettbewerbsrechtlicher Bestimmungen im Datenschutzrecht
Verfahrensgang
- VG Saarlouis, 15.12.2022 - 5 K 461/20
- OVG Saarland, 20.04.2023 - 2 A 111/22
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (8)
- OVG Saarland, 16.02.2021 - 2 A 355/19
Unzulässigkeit von Telefonwerbung
Auszug aus OVG Saarland, 20.04.2023 - 2 A 111/22
Der Senat hat bereits mit Beschluss vom 16.2.2021 - 2 A 355/19 - [NJW 2021, 2225] entschieden, dass für die Datenverarbeitung zum Zweck der telefonischen Werbeansprache der Art. 6 Abs. 1 f DSGVO als Rechtsgrundlage wegen der Fortgeltung des Art. 13 Abs. 3 der Richtlinie 2002/58/EU [Richtlinie 2002/58/EG des europäischen Parlamentes und des Rates vom 12. Juli 2002 über die Verarbeitung personenbezogener Daten und den Schutz der Privatsphäre in der elektronischen Kommunikation (Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation)], der ausdrücklich mitgliedstaatliche Regelungen erlaubt, nach denen Telefonwerbung ohne Einwilligung des betroffenen Teilnehmers nicht gestattet ist, nicht herangezogen werden kann.Der Senat hat - wie bereits erwähnt - mit Beschluss vom 16.2.2021 - 2 A 355/19 - entschieden, dass die Bewertungsmaßstäbe des § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG (a.F.), [Fassung vom 1.10.2013] welcher der Umsetzung der Richtlinie 2002/58/EG dient, auch im Rahmen des Art. 6 Abs. 1 f DSGVO zu berücksichtigen sind.
[Vgl. Beschluss des Senats vom 16.2.2021 - 2 A 355/19 - juris] Für dieses Ergebnis spricht im Übrigen auch die Forderung, für die Auslegung des Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO als Ausgangspunkt konkret gefasste Erlaubnistatbestände aus dem nationalen Recht heranzuziehen, um dem allgemeinen Erlaubnistatbestand Konturen zu verleihen und Rechtssicherheit herzustellen.
- BGH, 11.03.2010 - I ZR 27/08
Telefonwerbung nach Unternehmenswechsel
Auszug aus OVG Saarland, 20.04.2023 - 2 A 111/22
Der Bundesgerichtshof [Urteil vom 11.3.2011 - I ZR 27/08 -, zitiert nach juris] lehnt eine pauschalierende Betrachtungsweise dahingehend, die Zulässigkeit der Telefonwerbung davon abhängig zu machen, ob sie den eigentlichen Geschäftsgegenstand des Anzurufenden betrifft, ab.[Vgl. LG Heilbronn, Urteil vom 4.1.2013 - 8 O 261/12 Ka - zitiert nach juris] Zur Frage, wann eine mutmaßliche Einwilligung anzunehmen ist, hat der Bundesgerichtshof [Urteil vom 11.3.2010 - I ZR 27/08 - zitiert nach juris] ausgeführt, dass für eine Einschätzung auf Umstände vor dem Anruf sowie auf die Art und den Inhalt der Werbung abzustellen sei.
- LG Heilbronn, 04.01.2013 - 8 O 261/12
Einwilligung in Telefonwerbung
Auszug aus OVG Saarland, 20.04.2023 - 2 A 111/22
[Vgl. LG Heilbronn, Urteil vom 4.1.2013 - 8 O 261/12 Ka - zitiert nach juris] Zur Frage, wann eine mutmaßliche Einwilligung anzunehmen ist, hat der Bundesgerichtshof [Urteil vom 11.3.2010 - I ZR 27/08 - zitiert nach juris] ausgeführt, dass für eine Einschätzung auf Umstände vor dem Anruf sowie auf die Art und den Inhalt der Werbung abzustellen sei.
- BGH, 25.01.2001 - I ZR 53/99
Telefonwerbung für Blindenwaren
Auszug aus OVG Saarland, 20.04.2023 - 2 A 111/22
[Vgl. BGH, Urteil vom 25.1.2001 - I ZR 53/99 - zitiert nach juris] Ein sachliches Interesse könne etwa vorliegen, wenn das angerufene Unternehmen die Ware oder Dienstleistung für eine Produktion laufend benötige. - BVerwG, 26.01.2021 - 1 C 1.20
Fehlender Wiederaufgreifensgrund für bestandskräftig abgeschlossenes Verfahren …
Auszug aus OVG Saarland, 20.04.2023 - 2 A 111/22
[Vgl. zu den entsprechenden bundesrechtlichen Regelungen BVerwG, Urteil vom 26.1.2021 - 1 C 1.20 -, juris] Das Festhalten an dem Verwaltungsakt ist insbesondere dann "schlechthin unerträglich", wenn die Behörde durch unterschiedliche Ausübung der Rücknahmebefugnis in gleichen oder ähnlich gelagerten Fällen gegen den allgemeinen Gleichheitssatz verstößt oder wenn Umstände gegeben sind, die die Berufung der Behörde auf die Unanfechtbarkeit als einen Verstoß gegen die guten Sitten oder gegen Treu und Glauben erscheinen lassen. - BVerwG, 20.11.2018 - 1 C 23.17
Anspruch auf Wiederaufgreifen des vertriebenenrechtlichen Aufnahmeverfahrens nur …
Auszug aus OVG Saarland, 20.04.2023 - 2 A 111/22
[BVerwG, Urteil vom 20.11.2018 - 1 C 23/17 -, BVerwGE 163, 370-380; zitiert nach juris]. - OVG Saarland, 10.09.2019 - 2 A 174/18
Entscheidungszeitpunkt für Anordnungen zur Beseitigung datenschutzrechtlicher …
Auszug aus OVG Saarland, 20.04.2023 - 2 A 111/22
Der Antrag auf Zulassung der Berufung wurde mit Beschluss des Senats vom 10.9.2019 - 2 A 174/18 - zurückgewiesen. - VG Saarlouis, 09.03.2018 - 1 K 257/17
Telefonansprache für den Ankauf von Edelmetallresten von Zahnarztpraxen; Verstoß …
Auszug aus OVG Saarland, 20.04.2023 - 2 A 111/22
Die gegen diesen Bescheid erhobene Klage wurde mit Urteil des Verwaltungsgerichts vom 9.2.2018 - 1 K 257/17 - abgewiesen.