Rechtsprechung
   OVG Saarland, 20.05.2011 - 2 B 198/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,10585
OVG Saarland, 20.05.2011 - 2 B 198/11 (https://dejure.org/2011,10585)
OVG Saarland, Entscheidung vom 20.05.2011 - 2 B 198/11 (https://dejure.org/2011,10585)
OVG Saarland, Entscheidung vom 20. Mai 2011 - 2 B 198/11 (https://dejure.org/2011,10585)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,10585) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nicht auf eine Entscheidung "an Stelle des Gemeinderates" i.S.d. § 21a Abs. 1 S. 1 KSVG gerichteten Bürgerbegehren sind unzulässig; Zulässigkeit von nicht auf eine Entscheidung "an Stelle des Gemeinderates" i.S.d. § 21a Abs. 1 S. 1 KSVG gerichteten Bürgerbegehren; Zulässigkeit ...

  • anwalt-recht-und-gesetz.de
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens, einstweiliger Rechtsschutz, Windkraftanlage; AUSSCHLUSSWIRKUNG; BAULEITPLANUNG; BÜRGERBEGEHREN; EILRECHTSSCHUTZ; FLÄCHENNUTZUNGSPLAN; LANDESPLANUNG; PLANUNGSFREIHEIT; WINDKRAFTANLAGE; ZULÄSSIGKEIT

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kein Bürgerbegehren gegen Windkraftanlage!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • saarland.de (Pressemitteilung)

    Kein Eilrechtsschutz für Bürgerbegehren gegen Windkraftanlagen in Weiskirchen

  • treffpunkt-kommune.de (Kurzinformation)

    Bürger wollen entscheiden

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2012, 137
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • VG Saarlouis, 16.02.2011 - 3 L 2343/10

    Einstweiliger Rechtsschutz vor Bürgerbegehren

    Auszug aus OVG Saarland, 20.05.2011 - 2 B 198/11
    Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 16. Februar 2011 - 3 L 2343/10 - wird zurückgewiesen.

    Mit seiner gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 16.2.2011 - 3 L 2343/10 - gerichteten Beschwerde verfolgt der Antragsteller seinen erstinstanzlich gestellten Antrag,.

  • OVG Saarland, 02.09.2010 - 2 B 215/10

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine Baugenehmigung zur Errichtung eines

    Auszug aus OVG Saarland, 20.05.2011 - 2 B 198/11
    Der Beschluss des beschließenden Senates vom 2.9.2010 - 2 B 215/10 - sei nicht einschlägig, weil er eine Baugenehmigung betreffe.

    Insofern ist festzustellen, dass die Gültigkeit der VE- Festlegungen im vorliegenden Verfahren durch die Rüge des Antragstellers, diese Vorranggebiete seien völlig ungeeignet, nicht durchgreifend in Frage gestellt werden kann, denn nach der ständigen Rechtsprechung des Senates bieten Verfahren des vorläufigen Rechtschutzes regelmäßig - und entgegen der Meinung des Antragstellers nicht nur mit Blick auf Baugenehmigungen - keinen Raum für eine inzidente Gültigkeitskontrolle von untergesetzlichen Rechtsnormen(4Vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 2.9.2010 - 2 B 215/10 - m.w.N.); hiervon abzuweichen ist angesichts einer bei der vorliegenden Fallgestaltung notwendigerweise eingehenden Prüfung der landesplanerischen VE-Festlegungen nicht angezeigt.

  • OVG Saarland, 12.06.2008 - 1 A 3/08

    Bürgerbegehren zur Erhaltung eines Freibades

    Auszug aus OVG Saarland, 20.05.2011 - 2 B 198/11
    Die zulässige Beschwerde des Antragstellers(1Zur Stellung des Bürgerbegehrens im KSVG als kommunales Quasi- Organ im Falle des Streits über die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens: OVG des Saarlandes, Urteil vom 12.6.2008 - 1 A 3/08 -, AS RP-SL 36, 204, m.w.N.) ist unbegründet.

    Lediglich einen Zwischenschritt in Richtung auf ein Endziel zu tun, damit zunächst einen "Schwebezustand" herbeizuführen und politischen Druck auf den Rat auszuüben, selbst die notwendigen weiteren Entscheidungen zur Erreichung des Endziels zu treffen, kann nicht zulässiger Gegenstand eines Bürgerbegehrens sein.(2Vgl. OVG des Saarlandes, Urteil vom 12.6.2008 - 1 A 3/08 -, AS RP-SL 36, 204, m.w.N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 20.03.2009 - 1 S 419/09

    Kein Bürgerentscheid über Verfahrensschritte in der Bauleitplanung

    Auszug aus OVG Saarland, 20.05.2011 - 2 B 198/11
    Der VGH Baden-Württemberg verlange in seiner Entscheidung vom 20.3.2009 - 1 S 419/09 - für den Ausschließungsgrund des § 21 II Nr. 6 GemO-BW zumindest einen Aufstellungsbeschluss nach § 2 I BauGB, lasse es ausdrücklich offen, ob ein solcher Beschluss bürgerentscheidfähig sei, und betone an anderer Stelle, dass seine Auslegung der Norm es nicht ausschließe, dass Grundsatzentscheidungen zur Gemeindeentwicklung im Vorfeld eines bauplanungsrechtlichen Verfahrens zum Gegenstand eines Bürgerbegehrens gemacht werden könnten.
  • VG Saarlouis, 21.10.2011 - 3 K 2342/10

    Bürgerbegehren gegen Windkraftanlage

    Die hiergegen erhobene Beschwerde des Klägers wurde vom OVG des Saarlandes mit Beschluss vom 20.05.2011 -2 B 198/11- zurückgewiesen.

    Zur Begründung wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf die Ausführungen der Kammer im Beschluss vom 16.02.2011 -3 L 2343/10- und des OVG des Saarlandes zu § 21 a Abs. 4 Nr. 6 KSVG im die klägerische Beschwerde zurückweisenden Beschluss vom 20.05.2011 -2 B 198/11- verwiesen, wobei mit Blick auf den Vortrag im Hauptsacheverfahren allein anzumerken bleibt, dass die Gemeinde mit der Bekanntmachung des erneuten Aufstellungsbeschlusses und der frühzeitigen Bürgerbeteiligung zur 4. Änderung des Flächennutzungsplanes den Bereich der der Bauleitplanung vorgelagerten Phase verlassen und den im Baugesetzbuch vorgesehenen verfahrensrechtlichen Weg der Aufstellung eines Bauleitplanes (vgl. §§ 1 Abs. 2, 2 Abs. 1 BauGB) mit Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 BauGB) und der Behörden (§ 4 BauGB) beschritten hat.

  • VG Ansbach, 06.03.2018 - AN 4 E 18.00219

    Einstweilige Anordnung zur Sicherung der Zulassung eines Bürgerbegehrens

    Insoweit müssen sich die Betroffenen auf die Inanspruchnahme der jeweils vorgesehenen Beteiligungsrechte im Bauleitplanverfahren verweisen lassen (OVG Saarlouis, B.v. 20.5.2011, Az. 2 B 198/11).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht