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   OVG Saarland, 20.06.2018 - 1 B 86/18   

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https://dejure.org/2018,17387
OVG Saarland, 20.06.2018 - 1 B 86/18 (https://dejure.org/2018,17387)
OVG Saarland, Entscheidung vom 20.06.2018 - 1 B 86/18 (https://dejure.org/2018,17387)
OVG Saarland, Entscheidung vom 20. Juni 2018 - 1 B 86/18 (https://dejure.org/2018,17387)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mindestanforderungen an den Bewerber um das Amt des Vizepräsidenten für Verwaltung und Wirtschaftsführung (HTW Saar) hinsichtlich Ernennung und Bestellung i.R.d. Auswahlentscheidung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mindestanforderungen an den Bewerber um das Amt des Vizepräsidenten für Verwaltung und Wirtschaftsführung (HTW Saar) hinsichtlich Ernennung und Bestellung i.R.d. Auswahlentscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 19.12.2014 - 2 VR 1.14

    Anforderungen an die Einengung des Bewerberfeldes; Informatik ist von der

    Auszug aus OVG Saarland, 20.06.2018 - 1 B 86/18
    Insoweit gestaltet sich die Rechtslage anders als bei einem Laufbahnbewerber, der sich aufgrund seiner laufbahnspezifischen Ausbildung in der Regel innerhalb angemessener Zeit in die Aufgabengebiete des Beförderungsamtes seiner Laufbahn einarbeiten kann.(BVerwG, Beschluss vom 19.12.2014 - 2 VR 1/14 -, Juris) Von daher hat das Verwaltungsgericht die sinngemäßen Ausführungen des Präsidenten der Antragsgegnerin im Auswahlvermerk vom 28.4.2017, die Hochschule könne es sich nicht leisten, einem Bewerber eine Einarbeitungszeit zum Schließen von Wissenslücken im betriebswirtschaftlichen Bereich einzuräumen, zu Recht nicht beanstandet.
  • BVerwG, 28.01.2016 - 2 A 1.14

    Dienstliche Beurteilung; Regelbeurteilung; Beurteilungsrichtlinie;

    Auszug aus OVG Saarland, 20.06.2018 - 1 B 86/18
    Entgegen der Ansicht der Antragstellerin gehört auch das Kriterium der Kommunikationsfähigkeit zu den allgemein für die dienstliche Verwendung bedeutsamen Eigenschaften des Beamten, die von Art. 33 Abs. 2 GG erfasst sind und bei der Auswahlentscheidung berücksichtigt werden können.(Von der Weiden, Anmerkung zu BVerwG, Urteil vom 28.1.2016 - 2 A 1/14 -, jurisPR-BVerwG 10/21016 Anm. 1) Insoweit ist fallbezogen zu sehen, dass die/der Vizepräsidentin/Vizepräsident für Verwaltung und Wirtschaftsführung, deren/dessen Geschäftsbereich die Verwaltung und Wirtschaftsführung umfasst, als Leiterin/Leiter des Personal- und Rechnungswesens sowie als Leiterin/Leiter der Dienststelle nach dem Saarländischen Personalvertretungsgesetz (§ 22 Abs. 1 Satz 1 SHSG) unzweifelhaft eine herausgehobene Führungsposition wahrnimmt und sie/er als Mitglied des Präsidiums gemäß § 18 Abs. 1 Satz 1 SHSG zur Führungsebene der Hochschule gehört.
  • OVG Saarland, 28.02.2020 - 1 B 277/19

    Einzelfall einer aufgrund der erstellten anlassbezogenen Beurteilungen nicht

    Nur wenn dienstliche Beurteilungen nicht oder nicht hinreichend Aufschluss über die Eignung der Bewerber um einen Beförderungsdienstposten zulassen, kann und darf ausnahmsweise auf andere bzw. zusätzliche Leistungs- bzw. Eignungserkenntnismittel - wie etwa Auswahlgespräche - zurückgegriffen werden.(OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 22.1.2019 - 1 M 154/18 -, juris, Rdnr. 19) Etwas anderes mag dann gelten, wenn spezielle Stellenbesetzungsverfahren statt dienstlicher Beurteilungen oder zusätzlich zu diesen Auswahlgespräche als für die Auswahl maßgeblich vorsehen.(Vgl. Beschluss des Senats vom 20.6.2018 - 1 B 86/18 -, juris, betreffend das Amt des Vizepräsidenten einer Hochschule) Dies ist hier indes nicht der Fall.
  • VG Berlin, 05.04.2019 - 36 L 348.18
    Es reicht aus, wenn der Verlauf des Gesprächs, d.h. dessen Gegenstand sowie die (Teil-)Bewertungen, in Grundzügen nachvollziehbar dokumentiert ist (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 8. Mai 2018 - 6 B 119/18 - juris Rn. 20; OVG Saarland, Beschluss vom 20. Juni 2018 - 1 B 86/18 - juris Rn. 11).
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