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   OVG Saarland, 20.08.2010 - 1 A 214/10   

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https://dejure.org/2010,16404
OVG Saarland, 20.08.2010 - 1 A 214/10 (https://dejure.org/2010,16404)
OVG Saarland, Entscheidung vom 20.08.2010 - 1 A 214/10 (https://dejure.org/2010,16404)
OVG Saarland, Entscheidung vom 20. August 2010 - 1 A 214/10 (https://dejure.org/2010,16404)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 15 Abs 4 S 2 Nr 1 WHG
    Ermessensfehlerfreier Widerruf eines alten Wasserrechts wegen dreijähriger Nichtausübung aufgrund des bestehenden öffentlichen Interesses an der freien Verfügbarkeit des Wassers

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Intendiertes Ermessen bei Widerruf eines Wasserrechts ohne Entschädigung bei dreijähriger ununterbrochener Nichtausübung des Rechts

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WHG § 15 Abs. 4 S. 2 Nr. 1
    Intendiertes Ermessen bei Widerruf eines Wasserrechts ohne Entschädigung bei dreijähriger ununterbrochener Nichtausübung des Rechts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 05.05.1998 - 1 C 17.97

    Abschiebung, Abschiebung in den Heimatstaat, Ausweisungszwecke, Ausweisung,

    Auszug aus OVG Saarland, 20.08.2010 - 1 A 214/10
    zur verfassungsrechtlichen Unbedenklichkeit dieser Regelungen BVerwG, Urteil vom 5.5.1998 - 1 C 17/97 -, BVerwGE 106, 351, und Beschluss vom 30.4.2010 - 9 B 42/10 -, NVwZ-RR 2010, 550; zur Reichweite des § 45 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 VwVfG Kopp/Ramsauer, a.a.O., § 45 Rdnr. 18.
  • VG Saarlouis, 12.05.2010 - 5 K 611/09

    Widerruf eines seit mehr als sechs Jahren nicht mehr genutzten

    Auszug aus OVG Saarland, 20.08.2010 - 1 A 214/10
    Der Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 12. Mai 2010 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts des Saarlandes - 5 K 611/09 - wird zurückgewiesen.
  • BVerwG, 30.04.2010 - 9 B 42.10

    Nachschieben von Ermessenserwägungen; Ergänzung; Klageabweisung; Wegfall des

    Auszug aus OVG Saarland, 20.08.2010 - 1 A 214/10
    zur verfassungsrechtlichen Unbedenklichkeit dieser Regelungen BVerwG, Urteil vom 5.5.1998 - 1 C 17/97 -, BVerwGE 106, 351, und Beschluss vom 30.4.2010 - 9 B 42/10 -, NVwZ-RR 2010, 550; zur Reichweite des § 45 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 VwVfG Kopp/Ramsauer, a.a.O., § 45 Rdnr. 18.
  • BVerwG, 29.11.1993 - 7 B 114.93

    Wasserrecht - Widerruf - Bestandsschutz - Wiederaufnahme - Nichtausübung des

    Auszug aus OVG Saarland, 20.08.2010 - 1 A 214/10
    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Beschluss vom 29.11.1993 - 7 B 114/93 - NVwZ 1994, 783 = BayVBl. 1994, 667, zum Gesichtspunkt der rechtmäßigen Ermessensausübung im Rahmen des § 15 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 WHG folgendes ausgeführt:.
  • VGH Hessen, 13.10.1994 - 7 UE 1982/91

    Widerruf eines alten Wasserrechts (hier: für den Betrieb einer Wasserkraftanlage)

    Auszug aus OVG Saarland, 20.08.2010 - 1 A 214/10
    ebenso HessVGH, Beschluss vom 13.10.1994 - 7 UE 1982/91 -, juris; Czychowski/Reinhardt, WHG, 9. Aufl., § 12 Rdnrn. 6 und 6b; Knopp in Sieder/Zeitler/Dahme, WHG - Stand: August 2008 -, § 12 Rdnr. 25; Dahme in Sieder/Zeitler/Dahme, a.a.O., § 15 Rdnr. 28, und Pape in Landmann/Rohmer, Umweltrecht - Stand: September 2004 -, Band III, § 15 WHG Rdnr. 87.
  • VG Augsburg, 27.01.2015 - Au 3 K 14.185

    Alte Rechte und Befugnisse; Erlöschen; Inhalt und Umfang; Widerruf;

    Ein konkretes öffentliches Interesse am Widerruf ist mithin für die Anwendung der Vorschrift nicht erforderlich; es genügt die Absicht, die allgemeine öffentlich-rechtliche Benutzungsordnung für das betreffende Gewässer wiederherzustellen (siehe zum Ganzen: BVerwG, B.v. 29.11.1993 - 7 B 114/93 - juris Rn. 4; HessVGH, B.v. 13.10.1994 - 7 UE 1982/91 - juris Rn. 36; OVG Saarland, B.v. 20.8.2010 - 1 A 214/10 - juris Rn. 15/17; VG Saarland, U.v. 12.5.2010 - 5 K 611/09 - juris Rn. 40; VG Ansbach, U.v. 16.1.2008 - AN 9 K 07.840 - juris Rn. 25 f.; VG Regensburg, U.v. 9.9.1999 - RN 7 K 97.1268 - juris Rn. 27; jeweils zu § 15 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 WHG a.F.).

    In solchen Fällen müssen die für die dahingehende Ermessensbetätigung sprechenden Gesichtspunkte im Bescheid nicht ausdrücklich hervorgehoben werden, sondern genügt es, wenn nur auf solche Gründe eingegangen wird, die nach Auffassung des Rechtsinhabers - ausnahmsweise - gegen einen Widerruf, also gegen ein Vorgehen entsprechend der Regel, sprechen (siehe zum Ganzen: OVG Saarland, B.v. 20.8.2010 - 1 A 214/10 - juris Rn. 12 f./19; OVG NW, B.v. 16.6.2003 - 20 A 2844/02 - juris Rn. 5; jeweils zu § 15 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1 WHG a.F.; VG Saarland, U.v. 10.10.2011 - 5 K 528/11 - juris Rn. 41).

  • VG Saarlouis, 10.10.2011 - 5 K 528/11

    Widerruf eines seit vielen Jahren nicht mehr genutzten Wasserrechts

    Nach der Rechtsprechung des OVG des Saarlandes reiche die Begründung aus, dass mit dem Widerruf das allgemeine öffentlich-rechtliche Benutzungsverhältnis für den Wasserschatz wieder hergestellt werde.(OVG des Saarlandes, Beschluss vom 20.08.2010 - 1 A 214/10 -, NUR 2010, 811) Die Vorgehensweise entspreche dem öffentlichen Interesse,(BVerwG, Beschluss vom 09.11.1993 - 7 B 114/93 -) das in Fällen dieser Art "intendiert" sei.

    Damit ist die Ermessensausübung beim Widerruf eines nicht mehr genutzten Wasserrechts - ebenso wie bei einer baurechtlichen Nutzungsuntersagung oder Beseitigungsanordnung - "intendiert".(OVG des Saarlandes, Beschluss vom 20.08.2010 - 1 A 214/10 -, NuR 2010, 811).

  • VG Lüneburg, 20.01.2017 - 6 B 114/16

    Widerruf alter Wasserrechte

    Aus diesem Grunde ist das Ermessen der Wasserbehörde dahingehend intendiert, dass ein Widerruf bei - wie hier - langjähriger Nichtausübung des Rechts zu erfolgen hat und es einer näheren Begründung des Einschreitensermessens nur bedarf, wenn in absehbarer Zeit mit einer Wiederaufnahme der Ausübung des Rechtes zu rechnen wäre (vgl. Saarl. OVG, Beschl. v. 30.12.2016 - 1 A 13/16 -, juris, Rn. 10; Beschl. v. 20.08.2010 - 1 A 214/10 -, juris, Rn. 12; Nds. OVG, Beschl. v. 31.01.2011 - 13 LA 10/10 -, V.n.b. zum im Wesentlichen inhaltsgleichen § 33 Satz 2 Nr. 1 NWG a.F).
  • VG Augsburg, 25.02.2019 - Au 9 K 17.1293

    Widerruf eines Altrechts zur Wasserkraftnutzung

    Das Ermessen, ein altes Recht zu widerrufen, ist dahingehend intendiert, dass der Widerruf bei langjähriger Nichtausübung des Rechts zu erfolgen hat und es einer näheren Begründung des Entschließungsermessens nur bedarf, wenn in absehbarer Zeit mit einer Wiederaufnahme der wasserrechtlichen Nutzung zu rechnen wäre (OVG Saarl, B.v. 30.12.2016 - 1 A 13/16 - juris Rn. 10; OVG Saarl, B.v. 20.8.2010 - 1 A 214/10 - juris Rn. 12).
  • OVG Saarland, 30.12.2016 - 1 A 13/16

    Wasserrecht; Widerruf eines alten Rechts; intendiertes Ermessen

    Der Senat hat in seinem vom Verwaltungsgericht zitierten Beschluss vom 20.8.2010(OVG des Saarlandes, Beschluss vom 20.8.2010 - 1 A 214/10 -, juris) in Anlehnung an die ebenfalls zitierte Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts(BVerwG, Beschluss vom 29.11.1993 - 7 B 114/93 -, juris) festgehalten, dass das Ermessen, ein altes Recht zu widerrufen, dahingehend intendiert sei, dass der Widerruf bei langjähriger Nichtausübung des Rechts zu erfolgen habe und es einer näheren Begründung des Einschreitensermessens nur bedürfe, wenn in absehbarer Zeit mit einer Wiederaufnahme - etwa der Stromproduktion - zu rechnen wäre.
  • VG München, 08.04.2014 - M 2 K 13.2656

    Wasserrecht; Widerruf alter Rechte und Befugnisse; Nichtausübung der Benutzung;

    Auf die Frage, ob und inwieweit im Rahmen des Widerrufs nach § 20 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 WHG das behördliche Ermessen ohnehin dahingehend intendiert ist, dass die Absicht der Wasserbehörde, die allgemeine öffentlich-rechtliche Benutzungsordnung für das Wasser wieder herzustellen, regelmäßig für einen ermessensfehlerfreien Widerruf eines privaten Wassernutzungsrechts genügt (vgl. hierzu OVG Saarland, B.v. 20.8.2010 - 1 A 214/10 - juris Rn. 12 ff.; VG Saarland, U.v. 10.10.2011 - 5 K 528/11 - juris Rn. 39 f.), kommt es deshalb vorliegend nicht an.
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