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   OVG Saarland, 20.12.2018 - 1 B 296/18   

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https://dejure.org/2018,44392
OVG Saarland, 20.12.2018 - 1 B 296/18 (https://dejure.org/2018,44392)
OVG Saarland, Entscheidung vom 20.12.2018 - 1 B 296/18 (https://dejure.org/2018,44392)
OVG Saarland, Entscheidung vom 20. Dezember 2018 - 1 B 296/18 (https://dejure.org/2018,44392)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen für eine Befreiung vom Abstandsgebot im Rahmen einer Spielhallenerlaubnis; Ermittlung der Voraussetzungen einer Befreiung unter Härtegesichtspunkten im Eilrechtsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • weka.de (Kurzinformation)

    Wie ist die Härtefallregelung bei Spielhallen anzuwenden?

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus OVG Saarland, 20.12.2018 - 1 B 296/18
    1.1 Art. 19 Abs. 4 GG stellt allerdings besondere Anforderungen an die Ausgestaltung des Eilverfahrens, wenn ohne die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Beeinträchtigungen entstehen können, die durch das Hauptsacheverfahren nicht mehr zu beseitigen wären.(BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 12.5.2005 - 1 BvR 569/05 -, juris Rdnrn. 24 ff.).

    Die Gerichte müssen sich schützend und fördernd vor die Grundrechte des Einzelnen stellen.(BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 12.5.2005, a.a.O., Rdnrn. 25 und 26 m.w.N.) Droht dem Antragsteller bei Versagung des einstweiligen Rechtsschutzes eine erhebliche, über Randbereiche hinausgehende Verletzung in seinen Grundrechten, die durch eine der Klage stattgebende Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr beseitigt werden kann, so ist erforderlichenfalls unter eingehender tatsächlicher und rechtlicher Prüfung des im Hauptsacheverfahren geltend gemachten Anspruchs einstweiliger Rechtsschutz zu gewähren, es sei denn, dass ausnahmsweise überwiegende besonders gewichtige Gründe entgegenstehen.

  • BVerfG, 12.09.2011 - 2 BvR 1206/11

    Schutz eines Beamten vor ansehensschädigender Presseberichterstattung -

    Auszug aus OVG Saarland, 20.12.2018 - 1 B 296/18
    Entscheidend ist, dass die Prüfung eingehend genug ist, um den Antragsteller vor erheblichen unzumutbaren, anders weder abwendbaren noch reparablen Nachteilen effektiv zu schützen.(BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 12.9.2011 - 2 BvR 1206/11 -, juris Rdnr. 15; zum beamtenrechtlichen Konkurrentenstreitverfahren: BVerwG, Urteil vom 4.11.2010 - 2 C 16/09 -, juris Rdnr. 32).
  • VG Saarlouis, 04.09.2017 - 1 L 1244/17

    Anspruch auf Erteilung einer Erlaubnis zum Weiterbetrieb einer Spielhalle;

    Auszug aus OVG Saarland, 20.12.2018 - 1 B 296/18
    Nach zutreffender Auffassung des Verwaltungsgerichts ist der gesetzlichen Konzeption der §§ 2 und 12 SSpielhG zu entnehmen, dass die Behörde in Fällen, in denen mehrere Bestandsspielhallen, die zueinander den Mindestabstand von 500 m nicht einhalten und jeweils einen Antrag auf Erlaubnis zum Weiterbetrieb über den 30.6.2017 hinaus gestellt haben, zunächst eine Auswahlentscheidung zu treffen hat, diese Auswahlentscheidung mithin einer etwaig beantragten Härtefallentscheidung vorgelagert ist.(VG des Saarlandes, Beschluss v. 4.9.2017 - 1 L 1244/17 -, juris Rdnrn. 24 ff.) Für den Fall, dass einem Betreiber durch eine zu seinen Lasten ergehende Auswahlentscheidung einseitig ein ggfs. gleichheitswidriges Sonderopfer auferlegt würde, wird in der Gesetzesbegründung auf die Möglichkeit eines Dispenses nach Maßgabe des § 12 Abs. 2 Satz 1 SSpielhG verwiesen, die greifen soll, weil sonst eine durch erhebliche Eigenleistung erworbene eigentümergleiche Rechtsposition entzogen würde.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.07.2018 - 4 B 179/18

    Vor der Schließung von Bestandsspielhallen, die nach einer Auswahlentscheidung

    Auszug aus OVG Saarland, 20.12.2018 - 1 B 296/18
    1.2 Aus dem seitens der Antragstellerin zitierten Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen vom 18.7.2018(OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 18.7.2018 - 4 B 179/18 -, juris) lässt sich eine Notwendigkeit, ihr bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens einstweiligen Rechtsschutz zu gewähren, nicht herleiten.
  • OVG Saarland, 13.12.2018 - 1 B 248/18

    Duldung des Weiterbetriebs einer Spielhalle über den 30.6.2017 hinaus;

    Auszug aus OVG Saarland, 20.12.2018 - 1 B 296/18
    Die Situation der Antragstellerin war und ist damit die gleiche wie diejenige des Betreibers einer Verbundspielhalle, der ebenfalls seit dem 28.10.2011 wissen musste, nach dem 30.6.2017 nur noch für eine Einzelspielhalle im Verbund eine reguläre Erlaubnis erhalten zu können.(siehe hierzu Beschluss des Senats vom 13.12.2018 - 1 B 248/18 -, zur Veröffentlichung in juris vorgesehen).
  • OVG Saarland, 13.12.2018 - 1 B 258/18

    Gewerberecht: Vorläufige Duldung des Weiterbetriebs einer rechtswidrigerweise

    Auszug aus OVG Saarland, 20.12.2018 - 1 B 296/18
    War der Antragsgegner aber demnach im Rahmen der Herstellung rechtmäßiger Verhältnisse mit den in einem "Cluster", also in einer Entfernung von weniger als 500 m Luftlinie in S... gelegenen Spielhallen der Antragstellerin befasst, ist es ohne weiteres nachvollziehbar und sachgerecht, dass er in diesem Zusammenhang den Antrag betreffend die in Abstandskollision zu der erlaubten Spielhalle befindliche weitere Spielhalle der Antragstellerin in der S... Straße 42 - 44 ebenfalls bearbeitet und beschieden hat.(siehe hierzu Beschluss des Senats vom 13.12.2018 - 1 B 258/18 -, zur Veröffentlichung in juris vorgesehen).
  • VG Saarlouis, 21.05.2019 - 1 L 128/19

    Duldung des Fortbetriebs einer sog. Mehrfachspielhalle

    OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 13.12.2018 - 1 B 248/18 - und vom 20.12.2018 - 1 B 296/18 -, juris.

    OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 13.12.2018 - 1 B 248/18 - und vom 20.12.2018 - 1 B 296/18 -, juris.

    OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 13.12.2018 - 1 B 248/18 - und vom 20.12.2018 - 1 B 296/18 -, juris.

    OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 13.12.2018 - 1 B 248/18 - und vom 20.12.2018 - 1 B 296/18 -, juris.

  • OVG Saarland, 23.01.2020 - 1 B 248/19

    Duldung des Fortbetriebs einer Bestandsspielhalle; Befreiung vom Abstandsgebot

    Zum letztgenannten Verfahrensabschnitt ist im Beschluss des Senats vom 20.12.2018 - 1 B 231/18 - ausgeführt, einem Anspruch auf Befreiung vom Abstandsgebot stehe - anders als einer Befreiung vom Verbundverbot - nicht schon von vornherein der Umstand entgegen, dass der Spielhallenbetreiber es versäumt habe, den fünfjährigen Übergangszeitraum bis zum 30.6.2017 zur Umstrukturierung bzw. schonenden Abwicklung des Unternehmens zu nutzen.(Siehe hierzu Seite 31 f. des Beschlusses; s.a. Beschlüsse des Senats vom 20.12.2018 - 1 B 232/18 -, juris, Rdnr. 80, und vom 20.12.2018 - 1 B 296/18 -, juris, Rdnr. 33).
  • OVG Saarland, 07.02.2019 - 1 B 11/19

    Anhörungsrüge nach Zurückweisung der Beschwerde gegen die Versagung einstweiligen

    Die Anhörungsrüge der Antragstellerin gegen den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts des Saarlandes vom 20. Dezember 2018 - 1 B 296/18 - wird zurückgewiesen.
  • OVG Sachsen, 15.01.2019 - 4 B 296/18

    Gehörsausspruch; Heilkunde; Heilpraktiker; Erlaubnis; Widerruf;

    Soweit eine vollständige Aufklärung, insbesondere der Sachlage, mit den Erkenntnismöglichkeiten des einstweiligen Rechtsschutzverfahrens nicht möglich ist, ist anhand einer Folgenabwägung zu entscheiden, in die indes die grundrechtlichen Belange des Antragstellers umfassend einzustellen sind (OVG Saarland, Beschl. v. 20. Dezember 2018 - 1 B 296/18 -, juris).
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